Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung erhalten, wie hoch der Zuschuss maximal ist und wie Ihre Familienmitglieder von Ihrem Arbeitgeberzuschuss profitieren können.
Inhalt dieser SeiteSo hoch ist der Arbeitgeberzuschuss 2024
Sind Angestellte gesetzlich versichert, teilen sie sich den Beitrag zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 Prozent ihres Bruttoeinkommens plus durchschnittlich 1,7 Prozent Zusatzbeitrag) zu gleichen Teilen mit ihrem Arbeitgeber. Auch bei privat versicherten Angestellten greift das paritätische Prinzip: Der Arbeitgeber beteiligt sich anteilig an den Kosten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Im Regelfall fällt der Zuschuss genauso hoch aus, wie er bei einem gesetzlich Versicherten bemessen wäre. Im Jahr 2024 beträgt der Zuschuss für die private Krankenversicherung (PKV) maximal 421,76 Euro im Monat. Bei Familien oder Beschäftigten in Teilzeit gibt es jedoch Unterschiede. Diesen Zuschuss gibt es für private Krankenvollversicherungen, aber nicht für Krankenzusatzversicherungen.
Wie wird der Arbeitgeberzuschuss 2024 berechnet?
Arbeitgeber zahlen in der Regel die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge inklusive der Zusatzbeiträge. Es gibt jedoch einen Höchstbetrag, der für privat ebenso wie für gesetzlich versicherte Angestellte gilt. Dieser ergibt sich aus dem gesetzlich festgehaltenen Arbeitgeberanteil sowie der Beitragsbemessungsgrenze und kann Änderungen unterliegen, beispielsweise durch Anpassungen des Gesetzgebers. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, wie viel Gehalt maximal zur Berechnung der Zuschüsse herangezogen werden kann. Folgende Regelungen gelten für 2024:
- die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze 2024 beträgt 5.175 Euro brutto pro Monat.
- Der Beitrag des Arbeitgebers beträgt 7,3 Prozent des Bruttogehalts plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,7 Prozent – also die Hälfte der GKV-Beiträge (2024: 8,15 Prozent).
- Daraus ergibt sich der maximale Zuschuss von 421,76 Euro, der auch für PKV-Mitglieder gilt.
- Selbstbeteiligungen und Beitragsrückerstattungen haben keinen Einfluss auf den Arbeitgeberzuschuss.
Rechenbeispiele
Sofern ein Angestellter für seine private Krankenversicherung also insgesamt 400 Euro zahlt, würde er 200 Euro dafür vom Arbeitgeber erhalten, also die Hälfte.
Wer hingegen für seine private Krankenversicherung 900 Euro zahlt, bekommt nicht etwa 450 Euro (die Hälfte), sondern den oben genannten maximalen Arbeitgeberzuschuss von 421,76 Euro, also einen prozentual geringeren Anteil.
Ist der Zuschuss lohnsteuerpflichtig?
Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV ist steuerfrei. Er wird auch nicht von Selbstbeteiligungen oder Rückzahlungen der Krankenversicherung beeinflusst. Zahlt der Arbeitgeber freiwillig mehr und übernimmt z.B. auch Selbstbeteiligungen, sind diese Zuzahlungen als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung anzugeben.
Wer zahlt bei Mehrfachbeschäftigung?
Hat ein privat versicherter Arbeitnehmer mehrere Arbeitgeber, teilt sich der Zuschuss anteilig nach der Höhe des jeweiligen Entgelts auf diese auf.
Gibt es auch einen Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung?
Mit der privaten Krankenversicherung schließen Versicherte auch eine private Pflegeversicherung ab. Ihre Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie wird analog zur privaten Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezuschusst.
Im Jahr 2024 beziffert sich der Beitragssatz für eben diese Pflegeversicherung entweder auf:
Die Beitragsbemessungsgrenze ist mit der der Krankenversicherung identisch. Mit der prozentualen Angabe sowie der Beitragsbemessungsgrenze kann nun leicht der maximale Zuschuss zur Pflegeversicherung errechnet werden. Für Versicherte mit Kindern beträgt er 87,98 Euro.
Wer erhält den Arbeitgeberzuschuss?
Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeberzuschuss ausgezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. ob es sich beim Empfänger um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und dessen Angehörigen handelt und ob Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet wird. Für Beamte, Selbständige, Rentner und Geschäftsführer gelten andere Regeln.
Zuschuss an Arbeit gebunden
Er wird nur gezahlt, solange Angestellte tatsächlich arbeiten. Bei einer Arbeitsunfähigkeit wird er im Rahmen der Gehaltsfortzahlung für maximal sechs Wochen weitergezahlt, danach nicht mehr (in dieser Situation auch relevant: die Arbeitsunfähigkeitsversicherung). Auch während der Elternzeit erhält man keinen Arbeitgeberzuschuss. In letzterem Fall ist jedoch unter Umständen ein gewisser Ausgleich über den Arbeitgeberanteil des arbeitenden Elternteils möglich. Bei Kurzarbeit hingegen wird ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt. Lesen Sie zum Thema Kurzarbeit gerne auch unsere Seite zu ihren Auswirkungen auf die private Krankenversicherung:
Private Krankenversicherung und Kurzarbeit
Nachweis nötig
Angestellte müssen dem Arbeitgeber die Höhe ihres Beitrags zur privaten Krankenversicherung nachweisen. Das entsprechende Dokument kann beim Versicherer angefordert werden.
Anforderungen an den Vertrag
Damit der Angestellte einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss hat, muss die Versicherung
- möglichst ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung sowie Krankentagegeld beinhalten
- Altersrückstellungen bilden
- die Beiträge nach den üblichen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnen
- auf ein ordentliches Kündigungsrecht verzichten.
Allerdings erfüllen Versicherungstarife diese Bedingungen in der Regel, sodass dies in der Praxis kein Hindernis darstellt.
So erhalten Sie den Arbeitgeberzuschuss
- Private Krankenversicherung mit den o. g. Anforderungen abschließen
- Nachweis über die Höhe der Beiträge beim PKV-Versicherer einholen und beim Arbeitgeber einreichen
- Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Hälfte der Beiträge bzw. maximal in Höhe von 403,99 € erhalten
- Achtung bei Änderung der Familiensituation: Dies muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden
Wer hat keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss?
Der Arbeitgeberzuschuss ist für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und unter Umständen auch für deren Familienmitglieder vorgesehen. Für andere Berufsgruppen in der PKV gibt es eigene Regelungen.
Arbeitgeberzuschuss für Kinder und Ehepartner
Erreicht der Arbeitgeberzuschuss für einen Angestellten noch nicht den Höchstbetrag, steht die Differenz unter Umständen dessen Familienmitgliedern als Zuschuss zu deren privater Krankenversicherung zu.
Beispiel: So profitieren Familienmitglieder
Um bei dem oben genannten Beispiel zu bleiben: Bei einer PKV, die monatlich 400 Euro kostet, bezuschusst der Arbeitgeber 200 Euro. Zum Höchstbetrag von rund 422 Euro verbleiben also etwa 222 Euro. Diese zahlt der Arbeitgeber nun als Zuschuss für Kinder oder Ehepartner, die normalerweise in der GKV familienversichert wären.
Kein Zuschuss bei erreichtem Höchstbetrag
Sofern der Angestellte bereits eigenständig den Höchstbetrag erreicht oder überschreitet, erfolgt keine Bezuschussung für die Familie. Das ist unabhängig davon, ob diese eigentlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert wären. Andersherum ist das nicht der Fall. Die Nutzung der oben genannten Differenz ist also daran gebunden, dass die Familienmitglieder eigentlich in der GKV familienversichert wären.
Was passiert während der Elternzeit?
Solange das Arbeitsverhältnis ausgesetzt ist, müssen auch keine Arbeitgeberzuschüsse gezahlt werden. Entsprechend zahlen privat versicherte Arbeitnehmer während der Elternzeit die gesamte Versicherungsprämie allein. Verheirateten Paaren steht jedoch unter Umständen ein gewisser Ausgleich offen: Sind beide Partner privat versichert und arbeitet ein Partner weiterhin Vollzeit, kann dieser jedoch für die Dauer der Elternzeit eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der maximale Zuschuss noch nicht ausgeschöpft wurde.
Die private Krankenversicherung in der Elternzeit
Regelungen für Teilzeitbeschäftigte
Wer in Teilzeit arbeitet, ist in aller Regel nicht privat versichert. Dennoch kann es unter Umständen vorkommen, dass Teilzeitbeschäftigte in der PKV versichert sind, beispielsweise weil sie die Anforderungen erfüllen, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, wegen ihres Alters nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln können oder weil die Teilzeitarbeit nur temporär angedacht ist.
Geringere Zuschüsse für Teilzeitbeschäftigte
In diesem Fall fällt die Bezuschussung jedoch weitaus geringer aus, da Angestellte in Teilzeit erwartungsgemäß relativ wenig (oder zumindest weniger) verdienen, das Einkommen also unter der Beitragsbemessungsgrenze angesiedelt ist. Der Arbeitgeber müsste auf ein niedrigeres Einkommen geringere Sozialbeiträge zahlen, folglich reduziert sich auch die reale Bezuschussung der PKV.
Rechenbeispiel
Teilzeit | Vollzeit | |
---|---|---|
Gehalt (brutto) | 1.800 € | 5.600 € |
Monatsbeitrag PKV | 600 € | 600 € |
Arbeitgeberzuschuss | 145,80 € | 300 € |
Der Privatversicherte zahlt 600 Euro monatlich für seine private Kranken- und Pflegeversicherung. Für seine Teilzeitarbeit verdient er 1.800 Euro brutto. Der Zuschuss des Arbeitgebers beläuft sich nicht, wie mitunter fälschlich angenommen, auf 300 Euro (die Hälfte). Stattdessen ist er in seiner Höhe auf die eingangs erwähnten 7,3 + 0,85 Prozent gedeckelt. Bei dem genannten Bruttoeinkommen wären das also 146,70 Euro. Dieser Betrag ist der Zuschuss, den der Arbeitgeber an seinen privatversicherten Arbeitnehmer in Teilzeit auszahlt.
Zum Vergleich: Würde unsere Beispielperson Vollzeit arbeiten und entsprechend über der Versicherungspflichtgrenze verdienen – sagen wir: 5.600 Euro – würde der Arbeitgeber den maximalen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 421,76 Euro übernehmen. 8,15 Prozent von seinem Brutto würden den Maximalzuschuss mit 456,40 Euro übersteigen.
Kaum Vorteile bei geringen Einkommen
Teilzeitangestellte und Geringverdiener profitieren kaum bis gar nicht von der PKV-Bezuschussung. Anders als bei der GKV, wird bei dieser ein „fester“ Betrag (der jährlich angepasst wird) abgerufen, während sich die gesetzliche Krankenversicherung an der Höhe des Einkommens orientiert. Die prozentual bemessene Bezuschussung ist in beiden Situationen niedrig. Daher ist die private Krankenversicherung für geringere Einkommen kaum lohnenswert.
Fazit
Vollzeitbeschäftigte haben gegenüber Selbständigen in der PKV einen Vorteil: Ihr Arbeitgeber beteiligt sich per Arbeitgeberzuschuss an der privaten Krankenversicherung. Dies gilt natürlich nur für diejenigen Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für den Eintritt in die PKV erfüllen. Dadurch können sie jeden Monat mehrere hundert Euro sparen.
Die häufigsten Fragen zum Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung
Wie viel zahlt der Arbeitgeber zur PKV?
2024 zahlt der Arbeitgeber maximal 8,15 Prozent der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze als Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dies entspricht 2024 einem maximalen Zuschuss von 421,76 Euro pro Monat.
Ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV Pflicht?
Ja, dem Angestellten steht bei einer privaten Krankenversicherung der Zuschuss des Arbeitgebers zu. Somit sollen privat und gesetzlich versicherte Angestellte im Unternehmen gleichbehandelt werden. Schließlich werden auch die Beiträge zur GKV hälftig übernommen.
Ist der Arbeitgeberzuschuss steuerfrei?
Ja, die Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerfrei.
Muss ich bei einer Beitragsrückerstattung den Arbeitgeberzuschuss anteilig zurückzahlen?
Nein, die Beitragsrückerstattungen erhalten Sie, wenn Sie eine bestimmte Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Den Arbeitgeberzuschuss erhalten Sie, weil Sie PKV-versichert und angestellt sind. Dies hat miteinander nichts zu tun.
Was passiert bei Teilzeitarbeit mit dem Arbeitgeberzuschuss?
Der Arbeitgeberzuschuss ändert sich auch bei Wechsel in die Teilzeitbeschäftigung nicht: Der Arbeitgeber zahlt weiterhin 8,15 Prozent (Stand: 2024) des Bruttogehalts. Dies ist bei Teilzeitarbeit natürlich weniger – bei gleichbleibenden PKV-Beiträgen.
Was passiert bei Elternzeit mit dem Arbeitgeberzuschuss?
Nimmt man sich Elternzeit, erlischt der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, da die Arbeit ruht. Ist der Ehepartner ebenfalls PKV-versichert, kann unter Umständen sein Arbeitgeberzuschuss mitgenutzt werden.
Können andere Familienmitglieder meinen Arbeitgeberzuschuss zur PKV mitnutzen?
Ja, wenn diese Familienmitglieder bei Ihnen in der Familienversicherung der GKV mitversichert wären. In diesem Fall und unter Beachtung weiterer Kriterien für Kinder und Ehepartner, können diese Ihren Arbeitgeberzuschuss mitnutzen. Solange dieser nicht durch Sie bereits ausgeschöpft ist – am Betrag des maximalen Zuschusses ändert sich nichts.
Wer zahlt den Arbeitgeberzuschuss bei Rentnern?
Wenn man in Rente geht, zahlt nicht mehr der Arbeitgeber sondern die gesetzliche Rentenversicherung einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen. Dies muss der Rentner beantragen. Anschließend erhält er 7,3 Prozent plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung als Zuschuss für die PKV.
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