Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Worauf Asthmatiker beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung achten müssen, mit welchen Risikozuschlägen Sie rechnen können und wie Sie Leistungsausschlüsse aufgrund Ihrer Asthma-Erkrankung vermeiden.
Inhalt dieser SeitePrivate Krankenversicherung mit Asthma finden
Versicherungsnehmer, die an Asthma erkrankt sind, sollten in der Regel mit höheren Beitragskosten in der privaten Krankenversicherung rechnen. Wer auf der Suche nach einer PKV ist, sollte seine Erkrankung bei Vertragsabschluss auf keinen Fall verschweigen. Denn stellt sich heraus, dass eine Krankheit wie Asthma bei Vertragsabschluss nicht genannt wurde, kann der Versicherer im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktreten.
In einigen Fällen kann es auch passieren, dass Asthmapatienten vom Versicherer abgelehnt werden. Häufig wird jedoch nur ein Risikozuschlag fällig. Der Versicherte muss dann einen Aufschlag auf den normalen Tarif bezahlen, damit eventuell anfallende Mehrkosten abgedeckt sind.
Risikozuschläge bei Asthma vorprogrammiert
Wenn die Behandlung einer Asthma-Erkrankung nicht mindestens seit einem Jahr abgeschlossen ist, muss der Asthmatiker bei dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung meist mit einem Risikozuschlag rechnen. In der Regel bedeutet dies einen Aufschlag von 10 bis 30 Prozent auf den Beitrag für ambulante und stationäre Leistungen.
Wenn noch andere Krankheiten hinzukommen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Versicherer den Antragsteller ablehnt. Asthmatiker sollten trotzdem versuchen, eine private Krankenversicherung abzuschließen, denn die Kosten sind zwar in der Regel etwas höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung, aber dafür erhält man umfassendere Leistungen, auf die man als chronisch Kranker angewiesen ist.
Risikozuschlag bei Asthma: Welche Faktoren spielen eine Rolle?
Die Höhe des Risikozuschlags von Asthma hängt von unterschiedlichen Faktoren und der Schwere der Krankheit ab. Versicherungen ziehen bei der Berechnung des Risikozuschlags folgende Kriterien zu Rate:
- Ärztliche Diagnose der Asthma-Erkrankung
- Datum der Erstdiagnose / Erkrankungsbeginn
- Bisheriger Behandlungsverlauf
- Häufigkeit & Schwere der auftretenden Symptome
- Art der Medikation (Benötigt der Patient ein Asthmaspray? Wenn ja, welches? Wie häufig wird es angewendet?)
Kapitaldeckungsprinzip in der PKV
Die privaten Krankenversicherungen sind auf die Erhebung des Risikozuschlags angewiesen, da die entstehenden Mehrkosten bei der PKV auf die Gesamtheit der Mitglieder aufgeteilt wird. Durch den Risikozuschlag wird sichergestellt, dass es zu keiner Beitragssteigerung für die Versicherten kommt, somit können die Beiträge relativ stabil bleiben.
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Asthma-Erkrankung: Leistungsausschlüsse in der PKV vermeiden
Besteht ein besonders hohes Risiko aufgrund von Vorerkrankungen, kann die private Krankenversicherung die Erstattung bestimmter Leistungen ausschließen. Asthmatiker sollten dies unbedingt vermeiden, da sie sonst zukünftige Behandlungen aus eigener Tasche bezahlen müssten. Gerade bei chronischen Krankheiten kann das zu einer lebenslangen finanzielle Belastung werden.
Wie die einzelnen Versicherungen mit einer Asthma-Erkrankungen umgehen, ist unterschiedlich und hängt vom individuellen Krankheitsverlauf ab. Während einige Anbieter einen 30-prozentigen Risikozuschlag auf die Prämie erheben, lehnen andere Versicherer Antragsteller mit chronischen Erkrankungen vollständig ab.
Kann der Risikozuschlag bei Asthma wieder rückgängig gemacht werden?
Grundsätzlich kann der Risikozuschlag von der Versicherung nur zu Beginn des Versicherungsverhältnisses erhoben werden. Der Versicherer darf danach keine Mehrprämie mehr verlangen, falls eine schwere Erkrankung neu auftritt. Das gilt natürlich nur, wenn der Versicherte bei der Antragstellung keine Falschangaben bezüglich einer Vorerkrankung gemacht hat.
Wenn ein Risikozuschlag aufgrund von Asthma besteht und das Asthma nach einer Weile wieder geheilt wird, hat der Versicherte die Möglichkeit, den Risikozuschlag wieder aus den Vertragsbedingungen herausnehmen zu lassen. Der Versicherte muss hierfür seiner PKV die Gesundung nachweisen. In der Regel muss der Versicherte zwei bis drei Jahre beschwerdefrei sein, damit die private Krankenversicherung seine Krankheit als geheilt anerkennt. Nach einem ärztlichen Nachweis vom Versicherten entscheidet die Krankenversicherung anschließend, ob der Risikozuschlag reduziert wird oder ob er komplett wegfällt. Bereits vor Vertragsabschluss sollte sich der Versicherte informieren, ob er den Risikozuschlag wieder zurücknehmen kann, falls eine Heilung eintritt.
Risikozuschlag für Asthmatiker auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer berufsbedingt mit Allergenen wie Farb- und Lösungsmitteln zu tun hat, ist häufig einem höheren Asthma-Risiko ausgesetzt. Eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer schweren Asthma-Erkrankung kann die Folge sein. Um sich finanziell abzusichern, sollte Betroffene eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese ist für Asthmatiker häufig jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zugänglich. In der Regel fallen auch hier Risikozuschläge an. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier:
Asthma ist nicht gleich Asthma – Diese Unterschiede sollten Sie kennen
Rund 8 Millionen Menschen leiden in Deutschland unter Asthma. Vor allem Kinder sind betroffen. So leidet jedes 8. Kind unter 10 Jahren an der chronischen Erkrankung „Asthma Bronchiale“. Grundsätzlich unterscheiden Mediziner zwischen allergischem (extrinsisches) und nicht-allergischem (intrinsisches) Asthma, auch Mischformen können auftreten.
Allergisches Asthma
Allergisches Asthma wird durch Allergene ausgelöst und tritt häufig bereits in der Kindheit oder frühen Jugend auf und ist erblich bedingt. Bei dieser Asthmaform kommt es zu einer allergischen Reaktion auf einen äußeren Auslöser (Allergen). Die Atemwege antworten mit heftiger Abwehr auf eigentlich ungefährliche Stoffe wie Blütenpollen, Tierhaare oder andere Stoffe aus der Umwelt. Allergisches Asthma kann saisonal auftreten und ist abhängig vom jeweiligen Pollenflug.
Nicht-allergisches Asthma
Nicht-allergisches Asthma hingegen kann unterschiedliche Ursachen haben. Zwar handelt es sich nach wie vor um eine Abwehrreaktion des Körpers, jedoch kann bei nicht-allergischem Asthma keine Allergie nachgewiesen werden. Häufig tritt diese Form der Asthma-Erkrankung erst spät auf (ab 40 Jahren), typischerweise in Folge einer Virusinfektion der Atemwege. Auch berufsbedingter Kontakt mit Allergenen wie Farb- und Lösungsmitteln kann zu einer Asthma-Erkrankung führen.
Asthma-Diagnose entscheidend für Vertragsabschluss
Eine genaue Diagnose ist auch beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung von Bedeutung. Asthmatiker sollten vor Vertragsabschluss unbedingt eine klarer Diagnose nachweisen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Angaben zum Gesundheitszustand falsch oder lückenhaft sind, können Versicherer Leistungen verweigern oder bereits erstattete Kosten zurückfordern.
Frühzeitig Warnsignale für Asthma erkennen
Bei den ersten Symptomen von Heuschnupfen sollte ein Arzt aufgesucht werden, denn häufig beginnt eine Asthmaerkrankung mit Heuschnupfen im Kindesalter. Wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird, kann sich ein sogenannter „Etagenwechsel“ vollziehen, bei dem sich die allergischen Symptome von Nase und Augen in die Bronchien verlagern. Jeder dritte Heuschnupfen-Patient trägt Experten zufolge das Risiko in sich, an Asthma zu erkranken. Auch Kleinkinder mit allergischen Hauterkrankungen haben ein um 50 Prozent erhöhtes Risiko, später an allergischem Asthma zu erkranken.
Fazit
Eine Asthma-Erkrankung muss kein Ausschlusskriterium für eine private Krankenversicherung sein. Dennoch gelten für Betroffene erschwerte Bedingungen. Umso wichtiger ist es daher, dass sich Asthmatiker im Vorfeld intensiv mit der Thematik befassen. Dafür sollten Sie folgende Hinweise beachten:
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