Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Leistungen im Basistarif der privaten Krankenversicherung enthalten sind, was er kostet, für wen sich der Basistarif lohnt und unter welchen Bedingungen Sie in diesen wechseln können.
Inhalt dieser SeiteDas Basistarif der privaten Krankenversicherung im Überblick
Seit 2009 sind die Anbieter der privaten Krankenversicherung verpflichtet, einen brancheneinheitlichen Tarif anzubieten, der annähernd vergleichbare Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet: den Basistarif.
Merkmale des Basis-Tarifs
Der Basistarif sollte den Versicherten einige Vorteile bringen und die Zahl der bis dato Unversicherten verringern. Dennoch gibt es einige Nachteile des Basistarifs.
Vorteile
Nachteile
Tarif nach dem Vorbild der gesetzlichen Versicherung
Mit der Gesundheitsreform von 2009 wollte der Gesetzgeber einen eigenen PKV-Tarif ins Leben rufen, der sich an den Regularien der gesetzlichen Krankenkassen orientiert. So entspricht etwa das Modell der Kostenerstattung dem der GKV. Auch ein Annahmezwang von Neu-Mitgliedern wurde festgelegt. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind im Gegensatz zur PKV nicht zulässig. Somit entspricht der Basistarif im Wesentlichen den Grundzügen der GKV.
Im Alter steigen die Beiträge der privaten Krankenversicherung an. Im Einzelfall kann es sich hier daher lohnen in den Basistarif zu wechseln, wenn die normalen Prämien zu teuer geworden sind. So unterscheidet sich der Basistarif der privaten Krankenversicherung von normalen Tarifen:
Normale PKV-Tarife | Basistarif |
---|---|
vertraglich definierter, individueller Versicherungsschutz | entspricht immer Vorgaben für gesetzliche Krankenkassen |
Leistungen sind dauerhaft vertraglich garantiert | Vorerkrankungen und individuelle Risikozuschläge spielen keine Rolle für den Beitrag |
Beitrag bestimmt durch Vorerkrankungen, Lebensalter und Leistungsumfang | kann notfalls anteilig oder sogar komplett von Sozialhilfeträger übernommen werden |
Mehr zur privaten Krankenversicherung (inkl. Vergleich)
Warum gibt es den Basistarif?
Der Basistarif soll die gesundheitliche Versorgung von Menschen gewährleisten, die trotz der Altersrückstellungen ab einem bestimmten Punkt nicht mehr in der Lage sind, die durch Beitragsanpassungen durchgehend und manchmal auch sprunghaft steigenden Beiträge ihres gewählten PKV-Tarifs zu zahlen, aber aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters auch nicht wieder in die GKV wechseln können. Das trifft z.B. auf einige Rentner zu. Ebenso ist er eine Option für Menschen, die wegen Vorerkrankungen keinen normalen Tarif erhalten können.
Lesen Sie auf unserer Seite zum Thema mehr dazu, wann Wechsel zwischen verschiedenen Tarifen der PKV, aber auch zwischen PKV und GKV möglich sind:
Private Krankenversicherung wechseln
Wer hat Anspruch auf den Basistarif der privaten Krankenversicherung?
Verschiedene Personengruppen haben einen Rechtsanspruch auf einen Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung bei einem beliebigen PKV-Anbieter. Ob dieser besteht, hängt von den individuellen Umständen, aber vor allem auch vom Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ab. Dass sich die Ansprüche je nach Zeitpunkts des Vertragsabschlusses unterscheiden, liegt daran, dass der Basistarif ab 2009 für alle neuen Versicherungsverträge an die Stelle des Standardtarifs getreten ist. Der Standardtarif ist also nur noch für Versicherte mit älteren Verträgen relevant.
Ansprüche aus Versicherungsverträgen ab 2009
Wenn die Versicherung nach dem 31.12.2008 geschlossen wurde, haben die folgenden Personen Anspruch auf einen Übergang in den Basistarif:
- Personen in den ersten sechs Monaten der freiwilligen Mitgliedschaft
- Personen mit deutschem Wohnsitz, die weder der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, noch Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben für Sozialhilfeempfänger oder Asylbewerber erhalten können
- Beihilfeberechtigte/Beamte, die neben der Beihilfe einen ergänzenden Krankenversicherungsschutz benötigen
- Privatversicherte Personen mit deutschem Wohnsitz. Ihre Altersrückstellungen werden bei einem Wechsel in den Basistarif sowohl bei ihrem bisherigen Versicherer als auch bei einer Versicherung zum Basistarif bei einem anderen Unternehmen angerechnet.
Ansprüche aus Versicherungsverträgen von vor 2009
Versicherte, die sich bereits vor dem 01. Januar 2009 erstmals privat versichert haben, können dagegen nur in den Basistarif ihres bisherigen Versicherers wechseln, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendung des 55. Lebensjahres
- Bezug einer gesetzlichen Rente, einer Beamtenpension oder einer vergleichbaren Versorgungsleistung
- Sozialrechtlich begründete Hilfebedürftigkeit, nachgewiesene Unfähigkeit, die Prämie für einen anderen PKV-Tarif aufzubringen
Kontrahierungszwang: Wann dürfen Versicherer Anträge trotzdem ablehnen?
Wie die gesetzlichen Krankenkassen auch, sind die privaten Krankenversicherungen im Basistarif dazu gezwungen, Versicherungsanwärter anzunehmen. Die Anwärter dürfen weder aus finanziellen, noch aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden. Sie können nur ablehnen, falls der Antragsteller schon vorher bei ihnen versichert war und der Versicherungsvertrag aufgrund von dessen Fehlverhalten angefochten wurde. Dem Antragsteller stehen jedoch noch die Basistarife anderer Versicherer offen.
Experten-Tipp:
„Aufgrund der Corona-Krise gab es eine Änderung im Gesetz: Wer nach dem 15.03.2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif gewechselt ist oder noch wechseln wird, kann innerhalb von zwei Jahren ohne Gesundheitsprüfung wieder zum Ursprungstarif wechseln.“
Welche Leistungen verspricht der Basistarif der privaten Krankenversicherung?
Patienten im Basistarif der privaten Krankenversicherung müssen sich auf den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen beschränken – wenn sich dieser verändert, verändert sich auch der Leistungskatalog im Basistarif. Wenn Versicherungsnehmer darüber hinausgehende medizinische Leistungen in Anspruch nehmen oder sich von Ärzten behandeln lassen, die keine Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen sind, werden ihnen diese Behandlungskosten nicht erstattet.
Im Basistarif versicherte Patienten müssen also längere Wartezeiten und weniger Auswahl für (zahn)ärztliche Behandlung und Psychotherapie in Kauf nehmen und unter Umständen einige Leistungen aus eigener Tasche bezahlen. Die Abrechnung von Leistungen erfolgt wie sonst auch in der PKV – die Rechnungen werden an den Versicherten gestellt, der sich dann die Kosten erstatten lässt. Altersrückstellungen bleiben jedoch erhalten.
Mehr Leistungen als der frühere Standardtarif
Der Basistarif beinhaltet gegenüber dem Standardtarif, den er abgelöst hat, mehr Leistungen. Darunter sind:
- Palliativmedizin
- Kuren
- künstliche Befruchtung
- Schutzimpfungen
- Psychotherapie mit unbegrenzter Sitzungszahl
- Option von Krankenzusatzversicherungen
Doch es gibt auch negative Erfahrungen mit dem Basistarif. 2018 berichtete der Monitor Patientenberatung, dass Privatpatienten teilweise große Schwierigkeiten hatten, Ärzte zu finden, die sie zum Basistarif behandeln (Quelle). Auch unser PKV-Experte warnt:
Experten-Tipp:
„Der Basistarif soll Versicherte vor finanziellen Nöten schützen. Doch nicht alle Ärzte und Zahnärzte behandeln Patienten, die im Basistarif versichert sind. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung kann man erfragen, welche Mediziner die ärztliche Versorgung von Versicherten im Basistarif mit den vorgesehenen Leistungen anbieten.“
Andere Tarife für finanzielle Notlagen
Neben dem Basistarif existieren noch zwei weitere Tarife für Privatpatienten, welche die Beiträge herkömmlicher PKV-Tarife nicht länger zahlen können: der Standardtarif – ein Vorläufer des Basistarifs – und der Notlagentarif.
Was ist der Unterschied zwischen Standard- und Basistarif?
Der Standardtarif ist günstiger als der Basistarif, da sich hier die Altersrückstellungen stärker beitragsreduzierend auswirken. Allerdings ist auch der Leistungsumfang geringer und es gibt verpflichtende Selbstbeteiligungen für Hilfs-, Heil- und Arzneimittel sowie eine Beschränkung der Sitzungszahl bei Psychotherapie.
Darüber hinaus steht dieser Tarif nur privat versicherten Personen offen, die bereits vor dem 01. Januar 2009 in der PKV versichert waren, seit 10 Jahren krankenversichert sind und außerdem:
- mindestens 65 sind oder
- mindestens 55 sind und ein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung haben oder
- jünger als 55 sind und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt beziehen und ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt.
Außerdem müssen Versicherte für einen Wechsel in den Standardtarif nach wie vor in einem Bisex-Tarif versichert sein. Für langjährig Versicherte, die ab 2009 in einen Unisex-Tarif gewechselt sind, kommt nur der Basistarif infrage.
Wenn Beiträge nicht gezahlt werden: Der Notlagentarif
Neben dem Standard- und dem Basistarif gibt es noch den Notlagentarif. In diesen gehen Versicherte über, die ihre Prämie über Monate nicht gezahlt haben. Er kostet 80-120 Euro pro Monat und deckt nur die Behandlung akuter Schmerzen und Erkrankungen, sowie die Versorgung Schwangerer ab. Für Kinder und Jugendliche sind noch einige Vorsorgeleistungen inbegriffen.
Kann mir mein Versicherer den Basistarif kündigen?
Werden Beiträge für längere Zeit nicht gezahlt, wechselt man in den Notlagentarif.
Wie teuer ist der Basistarif der PKV?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragshöhe bei der privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen des Versicherten abhängig. Dies gilt auch für den Basistarif. Anders als bei anderen Tarifen ist die Höhe der Beiträge hier jedoch gesetzlich geregelt.
Der Beitrag für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung – aktuell (2024) rund 843,52 Euro – nicht überschreiten. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt, erhöht sich auch der Beitrag für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung.
Auch hier wird wie bei allen anderen PKV-Tarifen ein separater Beitrag für alle Versicherten erhoben – Familienmitglieder können nicht kostenlos mitversichert werden. Kinder und Jugendliche zahlen in diesem Tarif etwa die Hälfte der Beiträge für Erwachsene.
Gesundheitsprüfung und Risikoausgleich
Die PKV darf im Basistarif keine Risikozuschläge erheben, diese werden also nur für einen eventuellen Tarifwechsel berechnet. So hat die umfangreiche Gesundheitsprüfung in der Regel keine negativen Konsequenzen für individuelle Versicherte im Basistarif. Die Gesundheitsfragen müssen dennoch ehrlich beantwortet werden.
Selbstbehalt
Private Krankenversicherungen müssen einen Selbstbehalt anbieten, der 300, 600, 900 oder 1.200 Euro im Jahr betragen kann und mindestens 3 Jahre lang beibehalten werden muss. Die Beitragshöhe wird dadurch jedoch oft nicht signifikant reduziert.
Konditionen für hilfsbedürftige Versicherte
Versicherte, die im Basistarif versichert und hilfsbedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches II § 9 sind oder durch den hohen Beitrag zur PKV hilfsbedürftig werden, haben die Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag um die Hälfte zu reduzieren. Hilfebedürftigkeit muss vom zuständigen Träger (Agentur für Arbeit oder Sozialamt) bescheinigt werden.
Empfänger von Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) oder Sozialgeld erhalten staatliche Zuschüsse. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen der privaten Versicherungen im Wesentlichen denen der gesetzlichen gleichen und dass die Beitragshöhe begrenzt ist.
Was passiert mit meiner Beihilfe als Beamter?
Beamte oder deren Angehörige, die Anspruch auf Beihilfe haben, müssen im Basistarif keine Kürzungen befürchten. Die Beihilfe wird in der Regel nicht gekürzt, obwohl der Leistungsumfang deutlich geringer ist. Auch die Beitragsberechnung erfolgt für Beamte anders.
Alternativen zum Basistarif
Der Basistarif ist nicht die einzige Option, wenn die aktuellen Versicherungsbeiträge die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit überschreiten. Versicherungsnehmern stehen, je nach individueller Situation, auch andere Möglichkeiten offen.
Bei voraussichtlichen Problemen: Verbleib in der GKV erwägen
Falls also die Aussicht besteht, dass die steigenden Beiträge der PKV im Alter zu einer großen Belastung werden, ist der freiwillige Verbleib in der GKV unter Umständen die sicherere Wahl. Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung kann zu besseren Leistungen und signifikanten Kostenersparnissen führen, doch müssen dafür bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Nehmen Sie sich beim Abwägen der Vor- und Nachteile der PKV Zeit und ziehen Sie am besten auch Experten für das Thema zu Rate.
Fazit
Viele Versicherungsnehmer haben einen Anspruch auf den Basistarif der privaten Krankenversicherungen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Versicherungsbeiträge in voller Höhe zu zahlen. Auch haben sie unter Umständen ein Recht auf staatliche Zuschüsse zu ihren Versicherungsbeiträgen. Der Basistarif der privaten Krankenversicherungen gewährleistet gesundheitliche Versorgung etwa auf dem Niveau gesetzlicher Krankenkassen und Anträge darauf können nur unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden.
In einigen Fällen können oder müssen jedoch Alternativen zum Basistarif gewählt werden wie z.B. der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Da der Basistarif mit Nachteilen einhergeht, sollten mögliche Alternativen erwogen werden. Am besten ist es natürlich, die Versicherung von Anfang an mit Blick auf die langfristige Beitragsentwicklung und eigene finanzielle Situation zu wählen, sodass Notlösungen gar nicht erst nötig werden.
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