Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Mit welchen Beitragsanpassungen Sie in der privaten Krankenversicherung rechnen müssen und welche Optionen Sie haben, wenn Sie mit einer Anpassung nicht einverstanden sind.
Inhalt dieser SeiteMit welchen Beitragserhöhungen müssen Sie rechnen?
Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung (PKV) können nahezu immer davon ausgehen, dass der Versicherer einmal im Jahr einen Brief verschickt, in dem die neu kalkulierten und fortan zu zahlenden Prämien aufgeführt werden. Typisch sind Phasen relativer Beitragsstabilität, auf die ein größerer Anstieg der Versicherungsprämie folgt.
Kann ich Beitragsanpassungen beeinflussen?
Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung werden vorgenommen, um sicherzustellen, dass die Einnahmen des Versicherers die Ausgaben für Behandlungen decken. Wie oft der individuelle Versicherte zum Arzt geht oder welche Behandlungen er erhält, spielt keine ausschlaggebende Rolle. Keine hohen Kosten zu verursachen, bringt nur in Bezug auf teilweise Beitragsrückerstattungen Vorteile – allgemeine Beitragsanpassungen werden unabhängig vom Verhalten des Individuums vorgenommen.
Umgekehrt müssen Sie nicht mit einer Beitragserhöhung nach einer schweren Krankheit rechnen. Die einzige Ausnahme: Die Versicherung kann Ihnen nachweisen, dass Sie das Gesundheitsrisiko bereits vorher kannten und nicht korrekt angegeben haben.
Mehr zu den Kosten der privaten Krankenversicherung
Beispiel: So können Beitragsanpassungen aussehen
Um Ihnen eine Vorstellung zu vermitteln, wie Beitragsanpassungen aussehen können, haben wir Ihnen ein Beispiel zusammengestellt. Unser Beispielkunde ist 1983 geboren und seit 2018 privat versichert. Seit Versicherungsbeginn gab es jedes Jahr eine Anpassung des monatlichen Beitrags.
Jahr | Monatlicher Beitrag | Preissteigerung zum Vorjahr | Preissteigerung in Prozent |
---|---|---|---|
2018 | 348,70 € | – | – |
2019 | 355,39 € | 6,96 € | 2,0 % |
2020 | 365,38 € | 9,99 € | 2,7 % |
Beitragserhöhungen 2024
2024 findet bei vielen Versicherern wieder ein Sprung des Versicherungsbeitrags statt. Der PKV-Verband berichtet, dass knapp die Hälfte aller Privatpatienten betroffen ist. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Versicherungsbeiträge für eine Krankenvollversicherung um durchschnittlich etwa sieben Prozent (Quelle).
Durchschnittliche Beitragsentwicklung
Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) ermittelte, dass die Beitragsbelastungen von Privatpatienten zwischen 2014 und 2024 um durchschnittlich 2,8 Prozent pro Jahr gestiegen sind (Quelle).
Gibt es auch in der gesetzlichen Versicherung Beitragsanpassungen?
Auch die durchschnittlichen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherungen steigen – zwischen 2014 und 2024 mit einem Anstieg von 3,3 Prozent sogar stärker als die der privaten Krankenversicherungen. Hier steigen Beiträge durch den Zusatzbeitrag, durch den Anstieg des beitragspflichtigen Einkommens und Anhebungen der Beitragsbemessungsgrenze.
Warum kommt es zu Beitragsanpassungen?
Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung
In die Beitragskalkulation für Versicherungstarife fließen die folgenden Faktoren ein:
Anders als gesetzliche Krankenversicherungen, deren Leistungsumfang gesetzlichen Vorgaben folgt und immer wieder angepasst werden kann, garantieren private Krankenversicherungen die dauerhafte Übernahme der vertraglich vereinbarten Leistungen. Durch den medizinischen Fortschritt werden die Leistungen mit der Zeit sogar besser.
Kostenfaktoren für private Krankenversicherungen
Allerdings steigen auch die Kosten für die privaten Krankenversicherungen kontinuierlich an. Gründe dafür sind zum Beispiel die folgenden:
Altersrückstellungen und Niedrigzinsen
Die private Krankenversicherung kalkuliert ihre Beiträge für das gesamte Leben der Versicherten. Damit die Beiträge im Alter nicht zur Belastung werden, zahlen jüngere Versicherte Altersrückstellungen (auch Alterungsrückstellungen genannt). Diese werden von der Versicherung angelegt und das so vermehrte Geld dann später genutzt, um die gestiegenen Gesundheitskosten im Alter zu decken. Hinzu kommt in gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitszuschlag von zehn Prozent.
Das wurde allerdings durch den niedrigen Leitzins erschwert, sodass nun höhere Rückstellungen für die Vorsorge fällig werden. Die Auswirkungen der Situation auf den Finanzmärkten erreichen die Versicherten zeitversetzt. Steigen die Zinsen wieder, dürften sich dadurch auch die Beitragsanpassungen reduzieren. Aktuell ist ein solcher Anstieg des Leitzinses zu beobachten.
Neben Altersrückstellungen tragen auch das Entfallen des Krankengelds und ein Zuschuss des Rentenversicherungsträgers dazu bei, privat versicherte Rentner zu entlasten.
Häufige Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Diese und weitere Gründe sind maßgeblich dafür verantwortlich, warum Versicherer konsequent ihre eigene Rentabilität/Wirtschaftlichkeit sowie die ihrer Produkte prüfen müssen. Wird eine bestimmte Wirtschaftlichkeitsschwelle unterschritten, stellen die Versicherer alle Faktoren auf den Prüfstand. Das führt oft zu starken Anstiegen der Prämien, woraufhin sie im Folgejahr dann oftmals wieder weniger stark ansteigen oder sich sogar reduzieren.
Wann dürfen Versicherer ihre Beiträge ändern?
Für Beitragsanpassungen gibt es strikte gesetzliche Vorgaben. Zur Überprüfung der Beiträge unterteilen Versicherer ihre Kunden nach Altersgruppe in Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Der Versicherer prüft dann, ob die von ihm veranschlagten, zu erwartenden Leistungsausgaben zu den tatsächlich erfolgten Leistungsausgaben passen.
Bei einer Abweichung von mehr als zehn Prozent, egal in welche Richtung, werden die Beiträge geprüft und angepasst. Hat der Versicherer also beispielsweise mit zu hohen Kosten kalkuliert und die realen Kosten bewegen sich 18 Prozent darunter, wird er die Prämien prüfen und gegebenenfalls reduzieren. Da die Abweichung nicht in jedem Jahr hoch genug ist, vergehen auch Jahre ohne Beitragsanpassung. Wird der Schwellenwert jedoch überschritten, werden in der Neuberechnung auch die Veränderungen der Vorjahre einkalkuliert.
Wie genau funktioniert eine Beitragsanpassung?
Bei einer Beitragsanpassung müssen Versicherer genaue gesetzliche Bestimmungen beachten. Die Überprüfung solcher Anpassungen, aber auch der daran geknüpften Kalkulationen, unterliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ein unabhängiger mathematischer Treuhänder kommt als weitere Sicherheit zum Einsatz. Außerdem beschäftigt der Versicherer im Unternehmen selbst einen Aktuar. Das ist in den meisten Fällen ein Mathematiker, der die Risiken im Versicherungswesen und der Altersvorsorge prüft.
Der Aktuar wiederum kooperiert mit dem Treuhänder sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Es liegt in seiner Verantwortung, die geltenden Rechte bei seinen Kalkulationen zu berücksichtigen. Sobald der Aktuar eine Anpassung vollzieht, muss diese vom Treuhänder geprüft werden, der der BaFin unterstellt ist. Erst wenn alle Instanzen die Erhöhung bestätigen, wird sie in die Praxis übertragen.
Geregelt werden diese Auflagen im § 155 Abs. 1 & Abs. 2 im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Selbiges räumt Versicherten außerdem die Überprüfung aller Beitragsanpassungen ein. Das sollte über einen Fachanwalt und zuvor über den Versicherungsmakler geschehen. Eine eigenmächtige Prüfung ist für Laien nicht möglich.
Was tun bei unberechtigten Beitragsanpassungen?
In der Vergangenheit ist es bereits geschehen, dass Beitragserhöhungen als ungerechtfertigt eingestuft wurden. Versicherten bleibt bei einer vermeintlich unberechtigten Erhöhung nur der Gang zum Fachanwalt für Versicherungsrecht. Eine eigenmächtige Überprüfung ist ohne entsprechendes Fachwissen nicht möglich und vor Gericht ist ohnehin die Vertretung durch einen Anwalt nötig. Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung.
Mehr zur Rechtsschutzversicherung
Wann sind Beitragserhöhungen unwirksam?
Beitragserhöhungen können aus den folgenden Gründen zurückgewiesen werden:
Rechte der Versicherten
Erweist sich eine Beitragsanpassung als unwirksam, können die Versicherten ihre in den letzten drei Jahren zu viel gezahlten Beiträge verzinst zurückfordern. Unter Umständen ist das sogar für die Beiträge der letzten zehn Jahre der Fall. Eine endgültige gerichtliche Klärung der Verjährungsfrist steht allerdings noch aus. Zu diesem Thema haben wir auch Kläger-Anwalt Knut Pilz interviewt.
Drei Urteile zugunsten von Verbrauchern
Urteil gegen Axa
Am 28.01.2020 urteilte das OLG Köln, dass Prämienerhöhungen der Axa von 2014 und 2015 nicht ausreichend begründet waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es kann daher sein, dass der Fall im Bundesgerichtshof noch ein weiteres Mal verhandelt wird. Da jedoch auch andere Oberlandesgerichte ähnlich strenge oder strengere Anforderungen an Begründungen für Beitragserhöhungen aufgestellt haben, sieht es für den Kläger gut aus. Dieser kann eine Rückzahlung von über 3.500 Euro plus Zinsen erwarten
Urteil gegen Barmenia
Das Landgericht Frankfurt sprach am 16.04.2020 einem Kläger gegen die Barmenia knapp 10.000 Euro zu, da es die Prämiensteigerung in einem Tarif der Barmenia zwischen 2010 und 2018 für unwirksam erklärte. Auch hier wurde eine mangelhafte Begründung als Grund für die Unwirksamkeit angeführt. Allerdings waren die Erstattungsansprüche aus der Zeit vor 2015 verjährt.
Urteil gegen DKV
Am 02.09.2020 erklärte das Landgericht Bonn Beitragssteigerungen der DKV aus den Jahren 2012, 2013 und 2016 für unwirksam. Der Grund: die DKV hatte den für die Beitragserhöhung nötigen Schwellenwert auf 5 Prozent abgesenkt, was einen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben darstellt. Das noch nicht rechtskräftige Urteil sprach dem Kläger eine Rückzahlung von 7.500 Euro zu.
Pro und Contra Klage
Wie aus den Beispiele ersichtlich ist, entschieden Gerichte in einigen Fällen zu Gunsten der Klagenden. Allerdings bedeuten diese Urteile nicht, dass alle betroffenen Verbraucher automatisch Rückzahlungen erhalten, da ein Urteil immer erstmal nur für den Kläger und seine Versicherung gilt.
Fällt das Urteil nicht zu Gunsten des Klägers aus, kommen hohe Kosten auf ihn zu, da er Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen muss. Hier zahlt es sich aus, eine Rechtsschutzversicherung zu haben.
So gehen Sie vor
- Lesen Sie die Mitteilung zur Beitragsanpassung und vor allem deren Begründung genau. Halten Sie diese für ausreichend begründet? Hat die Versicherung alle gesetzlichen Vorschriften beachtet?
- Haben Sie den Verdacht, dass dies nicht der Fall ist? Wenden Sie sich an einen Fachanwalt oder Ihren Versicherungsmakler und lassen Sie die Beitragserhöhung professionell prüfen.
- Informieren Sie sich, wie rechtliche Auseinandersetzungen mit Versicherungen normalerweise verlaufen, gerne mit Hilfe unserer Seite und unserer Inhalte zum Thema Versicherungsrecht.
- Falls Sie gegen die Beitragserhöhung klagen wollen: Vergegenwärtigen sich, was Sie dabei zu gewinnen und zu verlieren haben. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die gegebenenfalls für Sie Anwalts- und Gerichtskosten trägt?
Was tun bei einer berechtigten Beitragsanpassung?
Im Falle einer berechtigten Anpassung bleiben dem Versicherten einige Optionen, mit denen sich die Beiträge unter Umständen künftig reduzieren lassen. Eine Möglichkeit ist der Wechsel des PKV-Versicherers. Dieser geht jedoch mit einigen Nachteilen einher:
Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung
Für Versicherte besteht nach einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist sind die ersten zwei Monate nach Mitteilung der Beitragsanpassung. Aus den oben genannten Gründen ist es jedoch nur für wenige Versicherte empfehlenswert, davon Gebrauch zu machen. Falls Sie dennoch ihre private Krankenversicherung kündigen möchten, können Sie auf unserer Seite zu dem Thema nachlesen, was es zu beachten gilt.
Tarifwechsel beim gleichen Anbieter
Eine Alternative ist der Wechsel des Tarifs innerhalb des Versicherers. Diese Option ist oftmals lohnenswerter, allein schon deshalb, weil die Altersrückstellungen in voller Höhe übertragen werden. Vorgesehen sind solche Wechsel für „gleichartige Tarife“, also solche, die dem bisherigen Tarif hinsichtlich des Leistungsumfangs sehr ähnlich sind. Versicherer können einen Wechsel nicht ablehnen, aber sie dürfen Zuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbaren.
Eine attraktive Option ist das deshalb, weil Versicherer ihre Produkte kontinuierlich anpassen und weitere Policen auf den Markt bringen. Unter Umständen hat eine davon, die dem aktuellen Vertrag sehr ähnlich ist, bessere Konditionen. Dann würde sich der Wechsel lohnen. Achten Sie aber darauf, wie sich eventuelle Leistungsausschlüsse auswirken.
Sind herkömmliche Tarife finanziell nicht tragbar, ist noch der Wechsel in den Basistarif möglich, den jeder PKV-Anbieter anbieten muss. In einigen Fällen ist es auch möglich oder sogar notwendig, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Innerhalb eines Tarifs Kosten reduzieren
Ein Tarifwechsel ist jedoch nicht unbedingt nötig. Versicherte können auch
So gehen Sie vor
- Rechnen Sie nach, wie sich die Beitragsanpassung auf ihre Versicherungsprämie auswirkt. Ist die Preiserhöhung für Sie gut tragbar? In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun.
- Wollen Sie die Preiserhöhung nicht hinnehmen, recherchieren Sie und lassen Sie sich am besten auch von einem unabhängigen Experten beraten, welche der drei folgenden Optionen die beste für Sie ist: Tarifwechsel beim selben Versicherer, Anpassung Ihres aktuellen Tarifs oder Wechsel des PKV-Anbieters.
- Tarifwechsel: Finden Sie heraus, welche Optionen Sie für eine Reduktion Ihrer Prämie haben. Sie können bei Ihrem Versicherer eine Auswahl alternativer Tarife anfordern, z.B. mit unserem Musterschreiben zum Tarifwechsel.
- Leistungsanpassung: Erfragen Sie bei Ihrem Versicherer, ob die oben genannten Möglichkeiten zur Reduktion des Beitrags innerhalb Ihres bestehenden Tarifs für Sie infrage kommen. Vorsicht beim Verzicht auf Leistungen.
- Anbieterwechsel: Greifen Sie bei der Entscheidung für einen anderen Versicherer auf Tests und Rankings unabhängiger Institute und professionelle Beratung zurück und überlegen Sie sich sorgfältig, ob Sie wirklich davon profitieren. Achten Sie auf die zweimonatige Sonderkündigungsfrist (Tipp: Nutzen Sie bei der Kündigung Ihrer PKV unsere Checkliste und unser Musterschreiben).
Fazit
Beitragsanpassungen, die Versicherungsbeiträge mitunter nach Jahren relativer Beitragsstabilität jäh in die Höhe schnellen lassen können, sind nahezu unvermeidbar. Versicherungen können sie allerdings nur nach strengen gesetzlichen Vorgaben durchführen und Versicherungsnehmer haben sie in der Vergangenheit bereits erfolgreich angefochten.
Oft jedoch sind die Beitragsanpassungen berechtigt. Ist die Kostensteigerung zu hoch, stehen Versicherten mehrere Optionen offen, um sie zu umgehen. Die Attraktivste ist dabei in vielen Fällen der Wechsel in einen günstigeren Tarif beim selben Anbieter.
Die häufigsten Fragen zu Beitragsanpassungen der privaten Krankenversicherung
Wie stark steigen die Beiträge bei der PKV?
Das ist von Jahr zu Jahr sehr verschieden – nach Jahren mit relativ kleinen Veränderungen kann es Jahre mit dramatischen Beitragssteigerungen geben. Im Durchschnitt sind die PKV-Beiträge in den letzten zehn Jahren um rund drei Prozent pro Jahr gestiegen.
Wann darf die PKV den Beitrag erhöhen?
Die PKV darf ihre Beiträge nur dann erhöhen, wenn die tatsächlichen Kosten um mehr als 10 Prozent von den einkalkulierten Kosten abweichen.
Warum steigen PKV-Beiträge?
Ein steigendes Durchschnittsalter, neue medizinische Behandlungen und niedrige Zinsen sorgen dafür, dass Krankenversicherungen oft mehr Geld brauchen als sie ursprünglich einkalkuliert haben. Überschreitet die Differenz zwischen einkalkuliertem und tatsächlich gebrauchtem Geld eine bestimmte Schwelle, werden die Beiträge für das nächste Jahr neu berechnet.
Was können PKV-Kunden bei Beitragsanpassungen tun?
Unberechtigte Beitragsanpassungen können vor Gericht angefochten werden, aber meist empfiehlt es sich für Kunden, ihre Kosten wenn nötig z.B. durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif zu reduzieren.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.