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Welche Auswirkungen die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf Versicherte hat, wie hoch sie gegenwärtig ist und warum sie auch für Privatversicherte relevant ist.
Inhalt dieser SeiteWas ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hängt vom Einkommen ab. Normalerweise beträgt der Beitrag 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen zuzüglich eines Zusatzbeitrags. Je höher also das Einkommen, desto höher der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings können die Beiträge nicht beliebig steigen. Das Einkommen wird nur bis zu einer Obergrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG), berücksichtigt (Quelle: Sozialgesetzbuch V, § 223 (3)). Diese wird jährlich an die wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. Das Einkommen, das über diese Grenze hinausgeht, ist beitragsfrei. Überschreitet ein (sehr) hohes Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, wird dieser Grenzwert zur Berechnung der Beiträge herangezogen.
Keine BBG in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Nur für die gesetzliche Krankenversicherung ist eine festgelegt. Für Privatversicherte ist die Beitragsbemessungsgrenze dennoch relevant, weil sich die Beitragshöhe für den Basistarif und die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses an ihr orientiert. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel „Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung?“
Beitragsbemessungsgrenze versus Mindestbetrag
Der Beitragsbemessungsgrenze steht in der gesetzlichen Krankenversicherung die Einkommensgrenze zur Berechnung des Mindestbetrags gegenüber. Dieses fiktive Mindesteinkommen für freiwillig gesetzlich Versicherte wie zum Beispiel ältere Studenten und Selbständige beträgt 2025 1.248,33 Euro. Daraus resultiert ein Mindestbeitrag von 182,26 Euro pro Monat*.
*Ohne individuellen Zusatzbeitrag und Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung.
Wer profitiert von der BBG?
Vorteile haben durch die Beitragsbemessungsgrenze vor allem Gutverdiener und Reiche, da sie ohne diese Grenze weitaus höhere Beiträge zahlen würden. Auf die Beiträge von Normal- und Geringverdienern hat die Beitragsbemessungsgrenzen keine nennenswerten Auswirkungen. Auch das Krankengeld ist gedeckelt, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Gutverdiener ihre laufenden Kosten bei Krankheit tragen können.
Beitragsbemessungsgrenze: nicht verwechseln
Die Beitragsbemessungsgrenze ist leicht mit den folgenden Grenzwerten zu verwechseln:
Mehr zu den Voraussetzungen der PKV
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze wird anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und Bruttogehälter von Arbeitnehmern festgelegt. Mit steigenden Gehältern und Löhnen hebt sich also auch die Beitragsbemessungsgrenze an. 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 66.150 Euro, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.512,50 Euro entspricht.
Entwicklung und aktuelle Höhe der BBG
Jahr | Beitragsbemessungsgrenze (Jahr) | Beitragsbemessungsgrenze (Monat) |
---|---|---|
2025 | 66.150 € | 5.512,50 € |
2024 | 59.850 € | 5.175,00 € |
2023 | 59.850 € | 4.987,50 € |
2022 | 58.050 € | 4.837,50 € |
2021 | 58.050 € | 4.837,50 € |
2020 | 56.250 € | 4.687,50 € |
2019 | 54.450 € | 4.537,50 € |
2018 | 53.100 € | 4.425,00 € |
2017 | 52.200 € | 4.350,00 € |
Was sind beitragspflichtige Einnahmen?
Die Einnahmen, die für die Berechnung der verschiedenen Sozialversicherungsbeiträge, zum Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung, herangezogen werden, bezeichnet man als beitragspflichtige Einnahmen. Das sind:
Auch Sonderzahlungen sind voll beitragspflichtig, wenn sie nicht zu einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze führen beziehungsweise diese nicht bereits überschritten war. Der Arbeitgeber berechnet dann für den Monat der Einmalzahlung, wie sich die Beiträge durch diese verändern.
Rechenbeispiel: So wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze aus
Welchen Effekt die Beitragsbemessungsgrenze auf die zu leistenden Beiträge hat, lässt sich an einem vergleichenden Beispiel gut erklären: Person A verdient 4.000 Euro brutto im Monat. Zur Berechnung der zu leistenden Beiträge werden also die gesamten 4.000 Euro herangezogen. Person B verdient 6.000 Euro brutto im Monat. Zur Berechnung wird die Beitragsbemessungsgrenze herangezogen, also 5.512,50 Euro.
Beispiel | Monatliches Einkommen | Zur Beitragsberechnung herangezogen | Monatlicher Krankenkassenbeitrag (14,6 % + Zusatzbeitrag von 2,5 %) |
---|---|---|---|
Person A | 4.000 € | 4.000 € | 684 € |
Person B | 6.000 € | 5.512,50 € (BBG) | 942,64 € |
Bei Person A wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze nicht auf den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung aus. Person B profitiert hingegen von dieser Grenze, da sie gemessen am eigenen Einkommen, einen geringeren prozentualen Beitrag leistet: Statt 1.026 Euro (17,1 Prozent von 6.000 Euro), müssen 962,64 Euro (17,1 Prozent von 5.512,50 Euro) an die Krankenversicherung abgeführt werden, wovon der Arbeitgeber die Hälfte zahlt. Person A müsste also nur einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 471,32 Euro statt 513 Euro zahlen.
Was passiert bei Mehrfachbeschäftigung?
Wenn Arbeitnehmer mehrere Jobs haben, lässt das die Beitragsbemessungsgrenze unberührt: Bei Mehrfachbeschäftigung werden die Einkommen für die Berechnung der Beiträge so gekürzt, dass sie in der Summe die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Die Beiträge verteilen sich dann auf die verschiedenen Jobs.
Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung?
Keine Beitragsbemessungsgrenze in der PKV
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht abhängig vom Einkommen. Entsprechend gibt es hier auch keine Beitragsbemessungsgrenze. Die Höhe der Beiträge wird in der privaten Krankenversicherung vielmehr durch die folgenden Faktoren beeinflusst:
Warum die BBG für Privatversicherte dennoch relevant ist
Für Privatversicherte ist die Beitragsbemessungsgrenze dennoch relevant, weil sie die Beitragshöhe für den Basistarif und die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses bestimmt.
Auswirkungen auf den Basistarif
Jede Private Krankenversicherung muss einen sogenannten Basistarif anbieten, dessen Leistungen in etwa denen einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und der entsprechend günstiger ist. Dieser Tarif ist zum Beispiel für Privatversicherte, die aufgrund finanzieller Hilfebedürftigkeit die normalen Beiträge nicht mehr zahlen können. Die Beiträge für den Basistarif dürfen dabei die Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Diese ergeben sich wiederum durch die Beitragsbemessungsgrenze und liegen 2025 bei 942,64 Euro.
Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss
Privat versicherte Angestellte erhalten einen Arbeitsgeberzuschuss zur Krankenversicherung, wie gesetzlich Krankenversicherte auch. Die maximale Höhe dieses Zuschusses ist mit dem in der gesetzlichen Krankenversicherung identisch. Er ist von der Beitragsbemessungsgrenze abhängig und berechnet sich wie folgt: Der maximale Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt auch bei privatversicherten Angestellten bei rund 17,1 Prozent (allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent und durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent) der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.512,50 Euro. Das sind 942,64 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt hiervon die Hälfte, also 471,32 Euro.
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