Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken­versicherung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze für das Einkommen, das zur Berechnung von Beiträgen der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) herangezogen werden kann. 2025 liegt sie bei 66.150 Euro pro Jahr.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV ist auch für Privatversicherte relevant, da sie die Beiträge zum Basistarif und den Arbeitgeberzuschuss beeinflusst.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV sollte nicht mit der Versicherungspflicht­grenze oder der BBG in der Renten- und Arbeitslosen­versicherung verwechselt werden.

Das erwartet Sie hier

Welche Auswirkungen die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken­versicherung auf Versicherte hat, wie hoch sie gegenwärtig ist und warum sie auch für Privatversicherte relevant ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
  2. Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?
  3. BBG: Auswirkungen auf die PKV

Was ist die Beitragsbemessungs­­grenze in der gesetzlichen Kranken­versicherung?

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) hängt vom Einkommen ab. Normalerweise beträgt der Beitrag 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen zuzüglich eines Zusatzbeitrags. Je höher also das Einkommen, desto höher der Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung. Allerdings können die Beiträge nicht beliebig steigen. Das Einkommen wird nur bis zu einer Obergrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG), berücksichtigt (Quelle: Sozialgesetzbuch V, § 223 (3)). Diese wird jährlich an die wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. Das Einkommen, das über diese Grenze hinausgeht, ist beitragsfrei. Überschreitet ein (sehr) hohes Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, wird dieser Grenzwert zur Berechnung der Beiträge herangezogen.

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Keine BBG in der privaten Kranken­versicherung

In der privaten Kranken­versicherung (PKV) gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Nur für die gesetzliche Kranken­versicherung ist eine festgelegt. Für Privatversicherte ist die Beitragsbemessungsgrenze dennoch relevant, weil sich die Beitragshöhe für den Basistarif und die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses an ihr orientiert. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel „Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze für die private Kranken­versicherung?“

Beitragsbemessungsgrenze versus Mindestbetrag

Der Beitragsbemessungsgrenze steht in der gesetzlichen Kranken­versicherung die Einkommensgrenze zur Berechnung des Mindestbetrags gegenüber. Dieses fiktive Mindesteinkommen für freiwillig gesetzlich Versicherte wie zum Beispiel ältere Studenten und Selbständige beträgt 2025 1.248,33 Euro. Daraus resultiert ein Mindestbeitrag von 182,26 Euro pro Monat*.

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*Ohne individuellen Zusatzbeitrag und Beitrag zur sozialen Pflege­versicherung.


Wer profitiert von der BBG?

Vorteile haben durch die Beitragsbemessungsgrenze vor allem Gutverdiener und Reiche, da sie ohne diese Grenze weitaus höhere Beiträge zahlen würden. Auf die Beiträge von Normal- und Geringverdienern hat die Beitragsbemessungsgrenzen keine nennenswerten Auswirkungen. Auch das Krankengeld ist gedeckelt, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Gutverdiener ihre laufenden Kosten bei Krankheit tragen können.


Beitragsbemessungsgrenze: nicht verwechseln

Die Beitragsbemessungsgrenze ist leicht mit den folgenden Grenzwerten zu verwechseln:

  • Jahresarbeits- bzw. Versicherungspflicht­grenze
    Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beziehungsweise Versicherungspflicht­grenze zu verwechseln: Während die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, was Versicherte der gesetzlichen Kranken­versicherung maximal bezahlen, bestimmt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ob selbständige oder verbeamtete Menschen zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung verpflichtet sind oder sich privat versichern können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2025 bei jährlich 73.800 Euro und monatlich bei 6.150 Euro.

Mehr zu den Voraussetzungen der PKV

  • Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosen- und Renten­versicherung
    Die Arbeitslosen- und Renten­­versicherung arbeitet mit einer eigenen Beitragsbemessungsgrenze (Quelle: Sozialgesetzbuch VI, § 159, Sozialgesetzbuch III, § 341 Abs. 4). Sie funktioniert jedoch wie die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­­versicherung: Sozial­­versicherungsbeiträge werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben. Für jeden Euro Gehalt über dieser Grenze fallen keine Beiträge mehr an. 2025 liegt diese Grenze in Ost und West monatlich bei 8.050 Euro und jährlich bei 96.600 Euro.

Wie hoch ist die Beitrags­bemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze wird anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und Bruttogehälter von Arbeitnehmern festgelegt. Mit steigenden Gehältern und Löhnen hebt sich also auch die Beitragsbemessungsgrenze an. 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 66.150 Euro, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.512,50 Euro entspricht.

Entwicklung und aktuelle Höhe der BBG

JahrBeitragsbemessungsgrenze (Jahr)Beitragsbemessungsgrenze (Monat)
202566.150 €5.512,50 €
202459.850 €5.175,00 €
202359.850 €4.987,50 €
202258.050 €4.837,50 €
202158.050 €4.837,50 €
202056.250 €4.687,50 €
201954.450 €4.537,50 €
201853.100 €4.425,00 €
201752.200 €4.350,00 €

Was sind beitragspflichtige Einnahmen?

Die Einnahmen, die für die Berechnung der verschiedenen Sozial­versicherungsbeiträge, zum Beispiel der gesetzlichen Kranken­versicherung, herangezogen werden, bezeichnet man als beitragspflichtige Einnahmen. Das sind:

  • Arbeitsentgelt aus ­versicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Rente aus gesetzlicher Renten­versicherung und vergleichbare Einnahmen
  • Arbeitseinkommen, das neben der Rente erzielt wird

Auch Sonderzahlungen sind voll beitragspflichtig, wenn sie nicht zu einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze führen beziehungsweise diese nicht bereits überschritten war. Der Arbeitgeber berechnet dann für den Monat der Einmalzahlung, wie sich die Beiträge durch diese verändern.


Rechenbeispiel: So wirkt sich die Beitrags­bemessungsgrenze aus

Welchen Effekt die Beitragsbemessungsgrenze auf die zu leistenden Beiträge hat, lässt sich an einem vergleichenden Beispiel gut erklären: Person A verdient 4.000 Euro brutto im Monat. Zur Berechnung der zu leistenden Beiträge werden also die gesamten 4.000 Euro herangezogen. Person B verdient 6.000 Euro brutto im Monat. Zur Berechnung wird die Beitragsbemessungsgrenze herangezogen, also 5.512,50 Euro.

BeispielMonatliches EinkommenZur Beitrags­berechnung herangezogenMonatlicher Krankenkassen­beitrag (14,6 % + Zusatzbeitrag von 2,5 %)
Person A4.000 €4.000 €684 €
Person B6.000 €5.512,50 € (BBG)942,64 €

Bei Person A wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze nicht auf den Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung aus. Person B profitiert hingegen von dieser Grenze, da sie gemessen am eigenen Einkommen, einen geringeren prozentualen Beitrag leistet: Statt 1.026 Euro (17,1 Prozent von 6.000 Euro), müssen 962,64 Euro (17,1 Prozent von 5.512,50 Euro) an die Kranken­versicherung abgeführt werden, wovon der Arbeitgeber die Hälfte zahlt. Person A müsste also nur einen Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung von 471,32 Euro statt 513 Euro zahlen.


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Was passiert bei Mehrfachbeschäftigung?

Wenn Arbeitnehmer mehrere Jobs haben, lässt das die Beitragsbemessungsgrenze unberührt: Bei Mehrfachbeschäftigung werden die Einkommen für die Berechnung der Beiträge so gekürzt, dass sie in der Summe die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Die Beiträge verteilen sich dann auf die verschiedenen Jobs.

Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze für die private Kranken­versicherung?

Keine Beitragsbemessungsgrenze in der PKV

Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung sind die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung nicht abhängig vom Einkommen. Entsprechend gibt es hier auch keine Beitragsbemessungsgrenze. Die Höhe der Beiträge wird in der privaten Kranken­versicherung vielmehr durch die folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Struktur und Leistungsumfang des Tarifs
  • Kostenstruktur des Versicherers
  • Gesundheitszustand und Alter des Versicherten
  • Selbstbehalte

Warum die BBG für Privatversicherte dennoch relevant ist

Für Privatversicherte ist die Beitragsbemessungsgrenze dennoch relevant, weil sie die Beitragshöhe für den Basistarif und die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses bestimmt.

Auswirkungen auf den Basistarif

Jede Private Kranken­versicherung muss einen sogenannten Basistarif anbieten, dessen Leistungen in etwa denen einer gesetzlichen Kranken­versicherung entsprechen und der entsprechend günstiger ist. Dieser Tarif ist zum Beispiel für Privatversicherte, die aufgrund finanzieller Hilfebedürftigkeit die normalen Beiträge nicht mehr zahlen können. Die Beiträge für den Basistarif dürfen dabei die Höchstbeiträge der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht überschreiten. Diese ergeben sich wiederum durch die Beitragsbemessungsgrenze und liegen 2025 bei 942,64 Euro.

Mehr zum Basistarif

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Auswirkungen auf den Arbeitgeber­zuschuss

Privat versicherte Angestellte erhalten einen Arbeitsgeberzuschuss zur Kranken­versicherung, wie gesetzlich Krankenversicherte auch. Die maximale Höhe dieses Zuschusses ist mit dem in der gesetzlichen Kranken­versicherung identisch. Er ist von der Beitragsbemessungsgrenze abhängig und berechnet sich wie folgt: Der maximale Beitrag zur Kranken- und Pflege­versicherung liegt auch bei privatversicherten Angestellten bei rund 17,1 Prozent (allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent und durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent) der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.512,50 Euro. Das sind 942,64 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt hiervon die Hälfte, also 471,32 Euro.

Mehr zum Arbeitgeberzuschuss zur PKV

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