Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Familien über die private Krankenversicherung wissen müssen und unter welchen Voraussetzungen Kinder versichert werden können oder müssen.
Inhalt dieser SeiteWas müssen Familien über die private Krankenversicherung wissen?
Ein wesentlicher Unterschied für Familien zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt darin, dass in der privaten Krankenversicherung (PKV) keine kostenfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern möglich ist. Jedes Familienmitglied – ob Ehepartner oder Kinder – benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag, was zu höheren Gesamtkosten für die Familie führen kann. Allerdings bietet die PKV oft umfangreichere Leistungen, wie beispielsweise bessere Bedingungen bei stationären Behandlungen, Zugang zu Spezialisten und kürzere Wartezeiten.
Spezielle Regelungen für Familienmitglieder
Für Ehepartner, Babys und Kinder gelten spezielle Regelungen für den Eintritt in die PKV, die von den allgemeinen Voraussetzungen für die PKV abweichen. Kinder können meist bis zum Abschluss ihrer Ausbildung oder bis zu einem bestimmten Alter in einem günstigeren Tarif versichert werden, der keine Altersrückstellungen beinhaltet.
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Warum brauchen gerade Familien eine private Krankenversicherung?
Darum lohnt sich die PKV für Familien
Eine private Krankenversicherung kann für Familien aus mehreren Gründen lohnenswert sein:
Besonderheiten der PKV für Familien
Kann der Ehepartner privat mitversichert werden?
Ehe- beziehungsweise Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls privat versichert werden. Zum einen ist dies möglich, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die PKV erfüllt haben, vor allem die Einkommensgrenze. Zum anderen können auch Ehepartner, die kein oder wenig Einkommen haben, in die PKV wechseln. Selbständige oder verbeamtete Ehepartner – oder wenn Sie verbeamtet sind – können sich ebenfalls privat krankenversichern.
Alle Bedingungen und Informationen für Ehepartner in der PKV
Mutterschaftsgeld
Gesetzlich versicherte Angestellte erhalten Mutterschutzgeld von ihrer Versicherung, während sie im Mutterschutz sind. Das gibt es für Privatversicherte nicht. Aber wenn privat versicherte Angestellte einen entsprechenden Antrag stellen, zahlt das Bundesversicherungsamt ein Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro. Darüber hinaus erhalten sie auch weiterhin ihr um 13 Euro pro Tag reduziertes Gehalt von ihrem Arbeitgeber.
Private Krankenversicherung während der Elternzeit
Während der Elternzeit müssen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in der Regel unverändert weitergezahlt werden, auch wenn das Einkommen sinkt. Angestellte, die während oder nach der Elternzeit vorübergehend unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen, müssen sich jedoch keine Sorgen machen, ihre private Krankenversicherung zu verlieren.
In einer solchen Situation ist unter Umständen eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Aber auch ein Wechsel in die GKV mit der Option einer anschließenden Rückkehr in die PKV sind möglich – lesen Sie dazu unsere Themenseite. Dort können Sie sich auch darüber informieren, welche Besonderheiten beispielsweise für Beamte gelten.
Babys in der privaten Krankenversicherung absichern
So müssen Babys versichert werden
Das gilt für Neugeborene
Private Krankenversicherer sind dazu gezwungen, ein neugeborenes Kind ohne Gesundheitsprüfung mit eventuell daraus resultierenden Preiserhöhungen zu versichern. Dies nennt sich Kontrahierungszwang. Beachtet man folgende Punkte, wird das Neugeborene automatisch mit der Geburt krankenversichert:
- Das privat versicherte Elternteil ist bereits seit mindestens drei Monaten privat versichert.
- Das privat versicherte Elternteil meldet das Kind bei der gleichen Versicherung an, bei der er auch ist.
- Für das Kind wird der identische Tarif gewählt.
- Die Anmeldefrist von zwei Monaten wurde eingehalten.
Das Kind ist rückwirkend ab Geburt versichert, sodass keine Versicherungslücke entsteht. Bis zur Entbindung erfolgten die Versicherungsleistungen ohnehin über die Mutter.
Garantierter Versicherungsschutz, auch bei Vorerkrankungen
Die Verpflichtung des Versicherers, auch Neugeborene mit Vorerkrankungen ohne Risikozuschlag anzunehmen, ist dann wichtig für Familien in der PKV, wenn das Baby bei der Geburt oder kurze Zeit danach ernsthaft erkrankt. Der Gesundheitszustand spielt nämlich beim Vertragsabschluss und bei der Festlegung des Versicherungsbeitrages eine große Rolle. Ist der Versicherte nicht gesund, kann die Gesellschaft einen erheblichen Risikozuschlag auf den Versicherungsbeitrag verlangen. Dieses Risiko ist bei einem Neugeborenen aufgrund des Annahmezwangs nicht gegeben.
Wie können Kinder in der PKV versichert werden?
Ob und wann Kinder privat krankenversichert werden können, hängt maßgeblich vom Versicherungsstatus und dem Familienstand der Elternteile ab:
Wie lange sind Kinder privat versichert?
Es gibt mehrere Umstände, unter denen ein Kind von der PKV in die GKV wechseln kann oder sogar muss. Das kann geschehen, wenn es zum Beispiel durch die Aufnahme einer Arbeit gesetzlich versicherungspflichtig wird oder sich die Einkünfte des Kindes oder die finanzielle oder familiäre Situation der Eltern ändert.
Das leistet eine gute PKV für Familien
Die Leistungen für die Kinder und Ehepartner von Versicherten unterscheiden sich nicht wesentlich von den normalen Leistungen der PKV – auch hier können die Kunden entscheiden, welche Leistungen ihnen besonders wichtig sind.
Wichtige Leistungen für Familien
Was kostet eine PKV für Familien?
Die Höhe der Beiträge für eine PKV hängen generell von Faktoren wie dem Alter, Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Die Beiträge der GKV richten sich nach der Höhe des Einkommens.
Rechenbeispiel: PKV und GKV im Vergleich
In unserem Rechenbeispiel gehen wir von einer Familie mit zwei Kindern von zwei und sechs Jahren aus. Die Mutter ist angestellt und erzielt ein Monatsbruttogehalt von 6.500 Euro, der Vater von 2.500 Euro. Der Vater ist gesetzlich pflichtversichert, die Mutter hat die Wahl zwischen einer freiwilligen gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Da die Mutter das höhere Gehalt erzielt, richtet sich die Versicherungsmöglichkeit der Kinder nach ihrer Versicherungsart.
Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung
Ist die Mutter freiwillig gesetzlich versichert, haben die beiden Kinder Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung. Es entstehen keine weiteren Kosten und die Eltern müssen nur die Beiträge für sich selbst zahlen.
Private Krankenversicherung
Ist die Mutter jedoch privat versichert, müssen die Kinder entweder auch privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden. In beiden Fällen muss für die Kinder jeweils ein eigener Beitrag zur Krankenversicherung gezahlt werden. Bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung beträgt der Beitrag pro Monat und Kind 219,17 Euro (2024), in der privaten Krankenversicherung in einem Einsteigertarif mit soliden Leistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus liegt der Beitrag pro Monat und Kind bei rund 91 Euro.
Kosten im Überblick
In der folgenden Tabelle sehen Sie einen Vergleich der Beiträge für die Krankenversicherung der ganzen Familie, wenn die Mutter einmal freiwillig gesetzlich und einmal privat versichert ist, ebenso wie die Kinder. Der Vater zahlt aufgrund seines Einkommens immer den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind bereits enthalten, der jeweilige Arbeitgeberzuschuss bereits abgezogen.
Mutter freiwillig gesetzlich versichert | Mutter privat versichert | |
---|---|---|
Mutter | 455,93 € | 190,52 € |
Vater | 235,63 € | 235,63 € |
Kind 1 | Beitragsfrei mitversichert | 91,33 € |
Kind 2 | Beitragsfrei mitversichert | 91,33 € |
Gesamtbeiträge | 691,56 € | 608,81 € |
Die Gesamtbeiträge für die Krankenversicherung der Familie fallen für die private Absicherung etwas geringer aus. Zudem ist zu beachten, dass sowohl Mutter als auch Kinder in der privaten Krankenversicherung von einem größeren Leistungsumfang profitieren. Für den gleichen Leistungsumfang müssten in der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich private Krankenzusatzversicherungen abgeschlossen werden, wodurch die monatlichen Gesamtbeiträge wiederum steigen würden.
Private Krankenversicherung im Test
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der privaten Krankenversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle privaten Krankenversicherungen im Test (2024)
So wählen Sie die richtige PKV für Ihre Familie
Darauf sollten Sie achten
Vor der endgültigen Entscheidung für einen Tarif sollte man unbedingt darüber nachdenken, welche Leistungen unerlässlich sind. Wer später von einem günstigen Tarif in eine leistungsstärkere Variante wechseln möchte, muss häufig eine neue Gesundheitsprüfung ablegen. Folgende Fragen können Sie sich vor der Entscheidung für einen Tarif stellen:
- Wie wichtig ist mir eine Chefarztbehandlung?
- Brauche ich unbedingt ein Einzelzimmer?
- Wie stehe ich zu alternativen Heilmethoden?
- In welchem Umfang ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Langfristige Entscheidung
Der Wechsel zwischen Anbietern der privaten Krankenversicherung oder auch zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur in Verbindung mit Nachteilen oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich (ein Wechsel zwischen ähnlichen Tarifen beim selben Anbieter ist weitaus einfacher). Daher sollten Sie darauf achten, dass Sie sich auf Dauer mit Ihrem Versicherungsmodell und Ihrem Anbieter wohlfühlen.
So gehen Familien beim Abschluss vor
- Bedürfnisse und Anforderungen analysieren: Bevor Sie sich für eine PKV entscheiden, sollten Sie die spezifischen Gesundheitsbedürfnisse Ihrer Familie bewerten. Berücksichtigen Sie dabei Faktoren wie bestehende medizinische Bedingungen, bevorzugte Behandlungsmethoden, und ob spezielle Leistungen wie Zahnbehandlungen oder alternative Heilmethoden benötigt werden.
- Prüfen der Voraussetzungen: Beachten Sie die speziellen Regeln für die Versicherung von Kindern und Ehepartnern in der PKV. Prüfen Sie, ob und wie Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner in die Versicherung integriert werden können und welche Kosten dafür anfallen.
- Gründlich informieren: Recherchieren Sie gründlich über verschiedene PKV-Anbieter und deren Tarife. Informieren Sie sich über den Leistungsumfang, Beitragshöhen, Selbstbeteiligungen und Ausschlusskriterien.
- Vergleich von Tarifen: Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Versicherer. Achten Sie dabei nicht nur auf die monatlichen Beiträge, sondern auch auf das Leistungsspektrum, die Qualität des Kundenservice und Erfahrungsberichte anderer Versicherter.
- Professionelle Beratung: Ziehen Sie in Betracht, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Experten für private Krankenversicherungen können Ihnen dabei helfen, ein Angebot zu finden, das am besten zu den Bedürfnissen Ihrer Familie passt.
- Langfristige Perspektive berücksichtigen: Überlegen Sie, wie sich die Bedürfnisse Ihrer Familie im Laufe der Zeit ändern könnten und ob der gewählte Tarif diese Veränderungen abdecken kann. Bedenken Sie auch die langfristigen Kosten und die Möglichkeiten eines späteren Wechsels in die GKV oder einen anderen PKV-Tarif.
- Vertragsbedingungen prüfen: Lesen Sie alle Vertragsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Achten Sie insbesondere auf Wartezeiten, Leistungsausschlüsse, Beitragsanpassungsklauseln und Kündigungsfristen.
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Welche Fehler Sie als Familie auf keinen Fall bei Abschluss einer PKV begehen sollten
Wichtige Tipps unserer Experten
Experten-Tipp 1:
Rechtzeitig kümmern
„Für frischgebackene Eltern ist die erste Zeit nach der Geburt sehr intensiv. Darüber kann man leicht vergessen, sich mit Versicherungsfragen auseinanderzusetzen. Damit Sie die Frist von zwei Monaten für die erleichterte Aufnahme nicht verpassen, sollten Sie die Unterlagen beim Versicherer am besten schon vor der Entbindung anfordern.“
Experten-Tipp 2:
Alleinversicherung des Babys möglich?
„Für die Eltern kann es von größter Bedeutung sein, ihr Kind durch den Annahmezwang zu akzeptablen Konditionen zu versichern. Vielleicht möchte man diesen Kontrahierungszwang aber nicht nutzen. Deshalb ermöglichen viele Gesellschaften, Kinder allein zu versichern. Diese Möglichkeit greift auch, wenn die Zweimonatsfrist des Kontrahierungszwangs oder die gleichwertige Tarifleistung für das Baby nicht zur Anwendung kommen. Wer sein Baby bei einer anderen Gesellschaft oder in einem abweichenden Tarif versichern will, sollte aber wissen, dass bei Bedarf eine Gesundheitsprüfung verlangt werden darf, die bei Vorerkrankungen die Beiträge in die Höhe treiben kann. In der Regel kostet eine private Krankenversicherung für ein Baby ab 80 Euro im Monat.“
Experten-Tipp 3:
Günstige PKV für Kinder
„Da die privaten Krankenversicherer für den Versicherten erst ab einem Alter von 21 Jahren Altersrückstellungen bilden müssen, sind die speziellen Kinder-Tarife besonders günstig: Eine PKV für Kinder kostet ab 100 Euro im Monat. Für Kinder werden also noch keine Altersrückstellungen gebildet. Aus diesem Grund müssen privat versicherte Kinder und Jugendliche auch keinen finanziellen Verlust fürchten, wenn sie den Anbieter wechseln und sich beispielsweise bei Ausbildungsbeginn gesetzlich versichern möchten.“
Experten-Tipp 4:
Anwartschaft für eine spätere Versicherung
„Mit einer Anwartschaftsversicherung ist es für Kinder, die gesetzlich versicherungspflichtig werden, möglich, sich die Option eines späteren Wechsels zurück in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhalten, falls ein Ende der Versicherungspflicht nach der Ausbildung in Aussicht steht. Ohne eine solche Versicherung hängen die Möglichkeit und die Konditionen einer Wiederaufnahme in die PKV von dem Ergebnis einer erneuten Gesundheitsprüfung ab.
Experten-Tipp 5:
Besondere Konditionen für Kinder von Beamten
„Beamte können ihre Kinder noch günstiger in der PKV versichern als alle anderen Gruppen. Durch die staatlichen Beihilfen des Dienstherren fallen die Zusatzkosten für Kinder deutlich geringer aus. Die Hilfen decken 80 Prozent dieser Kosten ab. Somit zahlt die PKV nur noch 20 Prozent der Behandlungskosten. Die Ersparnis wird an die Eltern weitergegeben, sodass die Beiträge für das Kind günstiger sind.“
Experten-Tipp 6:
Sozialtarife: Sonderregeln für Kinder und Ehepartner
„Bei den Sozialtarifen der privaten Krankenversicherung gibt es bestimmte Sonderregeln für Kinder und Paare: Im Standardtarif der privaten Krankenversicherung können die Kosten für ein gemeinsam versichertes Paar nicht 150 Prozent des maximalen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten, wenn das gemeinsame Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Für den Basistarif gilt das jedoch nicht mehr. Im Notlagentarif sind die Leistungen für Kinder und Schwangere weniger stark reduziert als die für Erwachsene.“
Experten-Tipp 7:
Was Paare mit Kinderwunsch beachten können
Eine Frau mit Kinderwunsch kann sich durchaus privat versichern. Sinnvoll kann dies sein, wenn sie bis zur Schwangerschaft noch etwas wartet, um aus der Beitragsersparnis der PKV Rücklagen für die Elternzeit zu bilden. Wichtig ist zudem, dass sie einen Tarif wählt, bei dem während der Elternzeit Beitragsfreiheit möglich ist. Auch sollte sie nicht unbedingt drei Jahre Erziehungsurlaub vorsehen, sondern nach einem Jahr wieder voll in den Beruf einsteigen.
Wenn der Ehemann in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann er seine Ehefrau und eventuelle Kinder aber kostenlos mitversichern, wenn die Ehefrau nicht mehr berufstätig ist. Dies gilt beispielsweise nach Geburt eines Kindes, wenn die Berufstätigkeit nicht wieder aufgenommen wird – also nach Ende der Elternzeit. Die vorhandene private Krankenversicherung der Frau kann zeitgleich aufgehoben oder in eine Anwartschaft umgewandelt werden.“
Experten-Tipp 8:
PKV-Beiträge steuerlich absetzen
„Eltern können die PKV-Beiträge für ihre Kinder als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Allerdings betrifft dies nur die Kosten der Basisabsicherung. In der Bescheinigung der Versicherung ist dessen Höhe im jeweiligen Tarif ersichtlich. Voraussetzung für die steuerliche Absetzung ist, dass Eltern Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben, für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen und die Steuererklärung abgeben. Zudem erhalten privat Krankenversicherte einen Teil ihrer Beiträge zurück, wenn sie keine Leistungen beziehen.“
Die häufigsten Fragen zur privaten Krankenversicherung für Familien
Was kostet die private Krankenversicherung für Familien?
Der Preis für die private Krankenversicherung für Familien ist die Summe der Versicherungsbeiträge aller Familienmitglieder. Günstiger wird sie durch Beihilfe, Arbeitgeberzuschuss und den Fakt, dass sie sich mindestens teilweise als Versorgungsaufwand von der Steuer absetzen lässt.
Sind Kinder in der privaten Krankenversicherung mitversichert?
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung wie in der gesetzlichen Versicherung. Privat versicherte Eltern können ihre Kinder privat versichern – ob sie zwischen privater Krankenversicherung und Familienversicherung wählen können, hängt von ihrem Einkommen, ihrem Versicherungsstatus und ihrem Familienstand ab. Für jedes Kind muss jedoch eine eigene Versicherungsprämie gezahlt werden.
Was kostet eine private Krankenversicherung mit zwei Kindern?
Das hängt vom Alter und Gesundheitszustand der versicherten Familienmitglieder ab. Die Versicherungsprämien für Kinder sind jedoch im Vergleich zu denen für Erwachsene oft sehr niedrig und bewegen sich in der Regel unter 200 Euro pro Kind.
Warum können Kinder so günstig in der PKV versichert werden?
Private Krankenversicherungen für Kinder sind meist sehr günstig, da für Kinder und Jugendliche noch keine Altersrückstellungen gebildet werden und sie Versicherungen statistisch gesehen wenig Kosten verursachen. Angestellte werden bei den Versicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeberzuschuss entlastet, Beamte haben Anspruch auf Beihilfe für ihre Familie.
Was passiert, wenn das Kind zum Arzt muss oder krank wird?
Hier funktioniert die PKV nicht anders als bei Erwachsenen. Geben Sie bei Arztbesuchen einfach an, dass Ihr Kind privat versichert ist. Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer PKV einreichen können. Je nach Selbstbehalt erstattet diese Ihnen dann die Kosten zurück.
Sie dürfen zudem bei der PKV Ihr Kind bei laufendem Gehalt selbst betreuen, wenn es wegen Krankheit zu Hause bleiben muss. Ist das Kind unter acht Jahre alt, so muss der Arbeitgeber das Gehalt für fünf Tage im Jahr weiterzahlen. Allerdings darf im Arbeits- oder Tarifvertrag keine andere Regelung vereinbart worden sein.
Auch können sich Eltern unabhängig davon für zehn Arbeitstage jährlich freistellen lassen, wenn ein privat versichertes Kind unter zwölf Jahren krank wird. Bei Alleinerziehenden besteht der Anspruch auf 20 Arbeitstage pro Kind.
Wann fallen Kinder aus der privaten Krankenversicherung?
Kinder fallen aus der privaten Krankenversicherung, wenn der Elternteil, über das sie versichert sind, in der GKV versicherungspflichtig wird. Darüber hinaus werden sie selbst gesetzlich versicherungspflichtig, wenn sie erwachsen werden und ihr Beruf und ihr Einkommen sie gesetzlich versicherungspflichtig machen. Grundsätzlich sind Kinder unbefristet versichert. Wer ein Studium oder eine Ausbildung aufnimmt, hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Studenten können sich bis zum Ende des Studiums privat versichern.
Was passiert mit der PKV der Kinder im Fall einer Scheidung?
Bei einer Scheidung der Eltern kann sich der Versicherungsstatus des Kindes ändern. Sind beide gesetzlich versichert, bleibt das Kind kostenlos gesetzlich versichert, sind beide privat versichert, gilt das in der Regel auch weiterhin für das Kind. Ist nach der Scheidung ein Partner privat und einer gesetzlich versichert, kommt es auf den Einzelfall an. Wer für die private Krankenversicherung des Kindes zahlt, hängt von der Unterhaltspflicht ab.
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