Private Kranken­versicherung für Familien Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

SSL-Zertifiziert, Hosting in Deutschland Deutschland Flagge
Wir sind stolz auf eine hohe Kunden­zufriedenheit!

Überzeugen Sie sich selbst

Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es in der privaten Kranken­versicherung keine Familien­versicherung.
  • Kinder können privat versichert werden, wenn mindestens ein Elternteil privat vollversichert ist.
  • Babys müssen vom PKV-Versicherer aufgenommen werden, auch, wenn sie erkrankt zur Welt kommen.
  • Ob ein Ehepartner privat versichert werden kann, hängt von dessen Beruf und Einkommen ab.
  • Die private Kranken­versicherung für Ehepartner ist bereits ab 165 € im Monat möglich, Kinder können günstiger versichert werden.

Das erwartet Sie hier

Was Familien über die private Kranken­versicherung wissen müssen und unter welchen Voraussetzungen Kinder versichert werden können oder müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was Familien wissen sollten
  2. Welche Familien brauchen eine PKV?
  3. Besonderheiten
  4. PKV für Babys
  5. PKV für Kinder
  6. Was leistet eine PKV für Familien?
  7. Kosten (inkl. Beispiel)
  8. Aktuelle Testergebnisse
  9. Die richtige PKV wählen
  10. Tipps unserer Experten
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Was müssen Familien über die private Kranken­versicherung wissen?

Ein wesentlicher Unterschied für Familien zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) liegt darin, dass in der privaten Kranken­versicherung (PKV) keine kostenfreie Mit­versicherung von Familienmitgliedern möglich ist. Jedes Familienmitglied – ob Ehepartner oder Kinder – benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag, was zu höheren Gesamtkosten für die Familie führen kann. Allerdings bietet die PKV oft umfangreichere Leistungen, wie beispielsweise bessere Bedingungen bei stationären Behandlungen, Zugang zu Spezialisten und kürzere Wartezeiten.

Icon Familie

Spezielle Regelungen für Familienmitglieder

Für Ehepartner, Babys und Kinder gelten spezielle Regelungen für den Eintritt in die PKV, die von den allgemeinen Voraussetzungen für die PKV abweichen. Kinder können meist bis zum Abschluss ihrer Ausbildung oder bis zu einem bestimmten Alter in einem günstigeren Tarif versichert werden, der keine Altersrückstellungen beinhaltet.

Mit uns die ideale private Kranken­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke private Kranken­versicherungen anbieten:

  • Von Finanztip empfohlener Service
  • Innovative ETF-Altersabsicherung der PKV-Beiträge
  • Immer ein direkter Ansprechpartner

Warum brauchen gerade Familien eine private Kranken­versicherung?

Darum lohnt sich die PKV für Familien

Eine private Kranken­versicherung kann für Familien aus mehreren Gründen lohnenswert sein:

  • Umfangreichere Leistungen
    Die PKV bietet in der Regel ein breiteres Spektrum an medizinischen Leistungen als die GKV. Dies umfasst häufig bessere Bedingungen bei stationären Behandlungen, Zugang zu Spezialisten, kürzere Wartezeiten auf Termine und Behandlungen sowie eine höhere Übernahme von Kosten für bestimmte Therapien und Medikamente.
  • Individuelle Tarifgestaltung
    In der PKV können Familien ihre Versicherungstarife maßschneidern lassen, um den spezifischen Gesundheitsbedürfnissen jedes Familienmitglieds gerecht zu werden. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlungen, Einzelzimmer im Krankenhaus oder erweiterte Zahnbehandlungen in Anspruch zu nehmen.
  • Geringere Kosten
    Obwohl jedes Familienmitglied eine eigene Police benötigt, kann die PKV in bestimmten Fällen finanziell vorteilhaft sein, besonders wenn die Familienmitglieder gesund sind und die Eltern ein höheres Einkommen haben. Die Beiträge in der PKV basieren auf dem individuellen Risiko und nicht auf dem Einkommen, was für gut verdienende Familien eine prozentual geringere Belastung bedeuten kann.
  • Kinder in der PKV
    Für Kinder gibt es in der PKV oft spezielle Tarife, die günstiger sind, da für sie keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Diese Tarife bieten oftmals umfassendere Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Familien­versicherung.
  • Langfristige Planung
    Für Familien, die Wert auf Kontinuität und langfristige Sicherheit in ihrer Gesundheitsversorgung legen, kann die PKV attraktiv sein. Die Leistungen und Beiträge sind in der Regel vertraglich garantiert und ändern sich nicht mit dem Gesundheitszustand oder Alter, solange der Vertrag besteht.

Besonderheiten der PKV für Familien

Kann der Ehepartner privat mitversichert werden?

Ehe- beziehungsweise Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls privat versichert werden. Zum einen ist dies möglich, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die PKV erfüllt haben, vor allem die Einkommensgrenze. Zum anderen können auch Ehepartner, die kein oder wenig Einkommen haben, in die PKV wechseln. Selbständige oder verbeamtete Ehepartner – oder wenn Sie verbeamtet sind – können sich ebenfalls privat krankenversichern.

Alle Bedingungen und Informationen für Ehepartner in der PKV


Mutterschaftsgeld

Gesetzlich versicherte Angestellte erhalten Mutterschutzgeld von ihrer Versicherung, während sie im Mutterschutz sind. Das gibt es für Privatversicherte nicht. Aber wenn privat versicherte Angestellte einen entsprechenden Antrag stellen, zahlt das Bundes­versicherungsamt ein Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro. Darüber hinaus erhalten sie auch weiterhin ihr um 13 Euro pro Tag reduziertes Gehalt von ihrem Arbeitgeber.

Private Kranken­versicherung während der Elternzeit

Während der Elternzeit müssen die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung in der Regel unverändert weitergezahlt werden, auch wenn das Einkommen sinkt. Angestellte, die während oder nach der Elternzeit vorübergehend unter der Versicherungspflicht­grenze verdienen, müssen sich jedoch keine Sorgen machen, ihre private Kranken­versicherung zu verlieren.

In einer solchen Situation ist unter Umständen eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Aber auch ein Wechsel in die GKV mit der Option einer anschließenden Rückkehr in die PKV sind möglich – lesen Sie dazu unsere Themenseite. Dort können Sie sich auch darüber informieren, welche Besonderheiten beispielsweise für Beamte gelten.

Private Kranken­versicherung in der Elternzeit

Babys in der privaten Kranken­versicherung absichern

So müssen Babys versichert werden

  • Ist ein Elternteil eines verheirateten Ehepaares privat versichert, muss das Baby in der Regel bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen versichert werden, sofern dieses höher als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 Euro) ist.
  • Nicht verheiratete Paare können sich dagegen entscheiden, bei wem das Kind versichert sein soll.

Das gilt für Neugeborene

Private Kranken­versicherer sind dazu gezwungen, ein neugeborenes Kind ohne Gesundheitsprüfung mit eventuell daraus resultierenden Preiserhöhungen zu versichern. Dies nennt sich Kontrahierungszwang. Beachtet man folgende Punkte, wird das Neugeborene automatisch mit der Geburt krankenversichert:

  • Das privat versicherte Elternteil ist bereits seit mindestens drei Monaten privat versichert.
  • Das privat versicherte Elternteil meldet das Kind bei der gleichen Versicherung an, bei der er auch ist.
  • Für das Kind wird der identische Tarif gewählt.
  • Die Anmeldefrist von zwei Monaten wurde eingehalten.

Das Kind ist rückwirkend ab Geburt versichert, sodass keine Versicherungslücke entsteht. Bis zur Entbindung erfolgten die Versicherungsleistungen ohnehin über die Mutter.

Garantierter Versicherungsschutz, auch bei Vor­erkrankungen

Die Verpflichtung des Versicherers, auch Neugeborene mit Vor­erkrankungen ohne Risikozuschlag anzunehmen, ist dann wichtig für Familien in der PKV, wenn das Baby bei der Geburt oder kurze Zeit danach ernsthaft erkrankt. Der Gesundheitszustand spielt nämlich beim Vertragsabschluss und bei der Festlegung des Versicherungsbeitrages eine große Rolle. Ist der Versicherte nicht gesund, kann die Gesellschaft einen erheblichen Risikozuschlag auf den Versicherungsbeitrag verlangen. Dieses Risiko ist bei einem Neugeborenen aufgrund des Annahmezwangs nicht gegeben.

Wie können Kinder in der PKV versichert werden?

Ob und wann Kinder privat krankenversichert werden können, hängt maßgeblich vom Versicherungsstatus und dem Familienstand der Elternteile ab:

  • Beide (miteinander verheirateten) Elternteile sind in der GKV
    Wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind, ist eine Familien­versicherung eine gute Wahl, da die Eltern dadurch sparen können. Sie müssen das Kind nicht separat versichern und somit fallen für die Versicherung auch keine Kosten an. Kinder sind in der GKV kostenlos mitversichert. Zusatzkosten entstehen nur durch Zusatz­versicherungen.
  • Beide (miteinander verheirateten) Elternteile sind in der PKV
    Sind die Eltern jeweils privat versichert, ist es auch das Kind. Die Mitgliedschaft in der GKV ist in diesem Fall ausgeschlossen. Da beide Elternteile eine separate Versicherung besitzen, lässt sich die des Kindes an eine der beiden Versicherungen koppeln. Welche das ist, können die Eltern selbst entscheiden.
  • Ein Elternteil ist in der PKV und der Ehepartner ist in der GKV
    In diesem Fall fällt die Entscheidung nach dem Versicherungsstatus, den der Hauptverdiener innehat. Hat dieser ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 Euro) und ist gleichzeitig privat krankenversichert, ist es auch das Kind. Alternativ kann es freiwillig gesetzlich versichert werden. Dabei handelt es sich aber nicht um die kostenlose Mit­versicherung in der Familien­versicherung. Hauptverdiener ist immer der Elternteil mit dem höheren Einkommen.
  • Die Eltern sind nicht verheiratet
    Liegt keine Ehe zwischen den Eltern vor, haben sie die freie Entscheidungsgewalt darüber, über wen das Kind versichert wird. Demnach ist – abhängig von den Eltern – die kostenlose Mitgliedschaft in der GKV oder die leistungsumfangreichere Mitgliedschaft in der PKV möglich.

Wie lange sind Kinder privat versichert?

Es gibt mehrere Umstände, unter denen ein Kind von der PKV in die GKV wechseln kann oder sogar muss. Das kann geschehen, wenn es zum Beispiel durch die Aufnahme einer Arbeit gesetzlich ­versicherungspflichtig wird oder sich die Einkünfte des Kindes oder die finanzielle oder familiäre Situation der Eltern ändert.

Icon Kalender
  • Kinder über 18
    Am 18. Geburtstag ändert sich für privat versicherte Kinder zunächst nichts, wenn sie nicht in die gesetzliche Versicherung wechseln wollen. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten. Nur die Kinder von Beamten können am 25. Geburtstag Einschnitte erleben: dann fällt nämlich der Anspruch auf Beihilfe durch den Staat weg. Das kommt daher, weil zu diesem Zeitpunkt auch der Anspruch auf Kindergeld entfällt. Die Beiträge für die PKV steigen dann.
  • Übergang in den Erwachsenentarif
    Mit 19 oder 20 Jahren gehen Kinder in den Erwachsenentarif der PKV über – nun steigen die Beiträge an und sie zahlen auch Altersrückstellungen. Mit dem Auszug, dem Beginn einer Ausbildung, einer Arbeit oder eines Studiums werden sie in der Regel zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Versicherung verpflichtet.
  • Sonderfall Studenten und Azubis
    Wichtig für Studenten: Beginnt das Studium, müssen Kinder in der PKV sich innerhalb von drei Monaten von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, um in der PKV zu bleiben. Viele private Kranken­versicherungen bieten Studententarife an. Bei Beginn einer Ausbildung ist die Mitgliedschaft in der PKV beendet.

Das leistet eine gute PKV für Familien

Die Leistungen für die Kinder und Ehepartner von Versicherten unterscheiden sich nicht wesentlich von den normalen Leistungen der PKV – auch hier können die Kunden entscheiden, welche Leistungen ihnen besonders wichtig sind.

Wichtige Leistungen für Familien

  • Erstattung des Höchstsatzes der Gebührenordnung der Ärzte
  • Übernahme von Medikamenten und Hilfsmitteln
  • Übernahme von Kuren und Reha
  • Freie Wahl zwischen Ärzten und Krankenhäusern
  • Reduzierte Wartezeiten für Termine bei Fachärzten
  • Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Rooming-In (Übernachtung eines Elternteils im Krankenhaus, während das Kind stationär behandelt wird)
  • Erstattung von Behandlungen bei Heilpraktikern
  • Erstattung teurerer Behandlungen durch Spezialisten
  • Erstattung von Kieferorthopädie-Kosten auch bei leichter Fehlstellung der Zähne (für Kinder)

Was kostet eine PKV für Familien?

Die Höhe der Beiträge für eine PKV hängen generell von Faktoren wie dem Alter, Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Die Beiträge der GKV richten sich nach der Höhe des Einkommens.

Rechenbeispiel: PKV und GKV im Vergleich

In unserem Rechenbeispiel gehen wir von einer Familie mit zwei Kindern von zwei und sechs Jahren aus. Die Mutter ist angestellt und erzielt ein Monatsbruttogehalt von 6.500 Euro, der Vater von 2.500 Euro. Der Vater ist gesetzlich pflichtversichert, die Mutter hat die Wahl zwischen einer freiwilligen gesetzlichen und einer privaten Kranken­versicherung. Da die Mutter das höhere Gehalt erzielt, richtet sich die Versicherungsmöglichkeit der Kinder nach ihrer Versicherungsart.

Icon Beleg

Freiwillig gesetzliche Kranken­versicherung

Ist die Mutter freiwillig gesetzlich versichert, haben die beiden Kinder Anspruch auf die beitragsfreie Familien­versicherung. Es entstehen keine weiteren Kosten und die Eltern müssen nur die Beiträge für sich selbst zahlen.

Private Kranken­versicherung

Ist die Mutter jedoch privat versichert, müssen die Kinder entweder auch privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden. In beiden Fällen muss für die Kinder jeweils ein eigener Beitrag zur Kranken­versicherung gezahlt werden. Bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung beträgt der Beitrag pro Monat und Kind 219,17 Euro (2024), in der privaten Kranken­versicherung in einem Einsteigertarif mit soliden Leistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus liegt der Beitrag pro Monat und Kind bei rund 91 Euro.

Kosten im Überblick

In der folgenden Tabelle sehen Sie einen Vergleich der Beiträge für die Kranken­versicherung der ganzen Familie, wenn die Mutter einmal freiwillig gesetzlich und einmal privat versichert ist, ebenso wie die Kinder. Der Vater zahlt aufgrund seines Einkommens immer den Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung. Die Beiträge zur Pflege­versicherung sind bereits enthalten, der jeweilige Arbeitgeberzuschuss bereits abgezogen.

Mutter freiwillig
gesetzlich versichert
Mutter
privat versichert
Mutter455,93 €190,52 €
Vater235,63 €235,63 €
Kind 1Beitragsfrei mitversichert91,33 €
Kind 2Beitragsfrei mitversichert91,33 €
Gesamtbeiträge691,56 €608,81 €
Ein genauer Vergleich kann immer nur individuell unter Berücksichtigung der persönlichen Absicherungswünsche, des Eintrittsalters, der Beschäftigungssituation und den steuerlichen Verhältnissen berechnet werden.

Die Gesamtbeiträge für die Kranken­versicherung der Familie fallen für die private Absicherung etwas geringer aus. Zudem ist zu beachten, dass sowohl Mutter als auch Kinder in der privaten Kranken­versicherung von einem größeren Leistungsumfang profitieren. Für den gleichen Leistungsumfang müssten in der gesetzlichen Kranken­versicherung zusätzlich private Krankenzusatz­versicherungen abgeschlossen werden, wodurch die monatlichen Gesamtbeiträge wiederum steigen würden.

Private Kranken­versicherung im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterDFSI
Unternehmensqualität
ServiceValue
Fairness
ServiceValue
ServiceAtlas
Gesamtwertung
von 100
Logo LVM VersicherungLVMGutSehr gutSehr gut88
Logo SIGNAL IDUNASignal IdunaSehr gutSehr gutGut83
DebekaGutSehr gutSehr gut83

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der privaten Kranken­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle privaten Kranken­versicherungen im Test (2024)

So wählen Sie die richtige PKV für Ihre Familie

Darauf sollten Sie achten

Vor der endgültigen Entscheidung für einen Tarif sollte man unbedingt darüber nachdenken, welche Leistungen unerlässlich sind. Wer später von einem günstigen Tarif in eine leistungsstärkere Variante wechseln möchte, muss häufig eine neue Gesundheitsprüfung ablegen. Folgende Fragen können Sie sich vor der Entscheidung für einen Tarif stellen:

  • Wie wichtig ist mir eine Chefarztbehandlung?
  • Brauche ich unbedingt ein Einzelzimmer?
  • Wie stehe ich zu alternativen Heilmethoden?
  • In welchem Umfang ist eine Selbst­beteiligung sinnvoll?

Langfristige Entscheidung

Der Wechsel zwischen Anbietern der privaten Kranken­versicherung oder auch zwischen der privaten und der gesetzlichen Kranken­versicherung ist nur in Verbindung mit Nachteilen oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich (ein Wechsel zwischen ähnlichen Tarifen beim selben Anbieter ist weitaus einfacher). Daher sollten Sie darauf achten, dass Sie sich auf Dauer mit Ihrem Versicherungsmodell und Ihrem Anbieter wohlfühlen.

So gehen Familien beim Abschluss vor

  1. Bedürfnisse und Anforderungen analysieren: Bevor Sie sich für eine PKV entscheiden, sollten Sie die spezifischen Gesundheitsbedürfnisse Ihrer Familie bewerten. Berücksichtigen Sie dabei Faktoren wie bestehende medizinische Bedingungen, bevorzugte Behandlungsmethoden, und ob spezielle Leistungen wie Zahnbehandlungen oder alternative Heilmethoden benötigt werden.
  2. Prüfen der Voraussetzungen: Beachten Sie die speziellen Regeln für die Versicherung von Kindern und Ehepartnern in der PKV. Prüfen Sie, ob und wie Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner in die Versicherung integriert werden können und welche Kosten dafür anfallen.
  3. Gründlich informieren: Recherchieren Sie gründlich über verschiedene PKV-Anbieter und deren Tarife. Informieren Sie sich über den Leistungsumfang, Beitragshöhen, Selbst­beteiligungen und Ausschlusskriterien.
  4. Vergleich von Tarifen: Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Versicherer. Achten Sie dabei nicht nur auf die monatlichen Beiträge, sondern auch auf das Leistungsspektrum, die Qualität des Kundenservice und Erfahrungsberichte anderer Versicherter.
  5. Professionelle Beratung: Ziehen Sie in Betracht, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Experten für private Kranken­versicherungen können Ihnen dabei helfen, ein Angebot zu finden, das am besten zu den Bedürfnissen Ihrer Familie passt.
  6. Langfristige Perspektive berücksichtigen: Überlegen Sie, wie sich die Bedürfnisse Ihrer Familie im Laufe der Zeit ändern könnten und ob der gewählte Tarif diese Veränderungen abdecken kann. Bedenken Sie auch die langfristigen Kosten und die Möglichkeiten eines späteren Wechsels in die GKV oder einen anderen PKV-Tarif.
  7. Vertragsbedingungen prüfen: Lesen Sie alle Vertragsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Achten Sie insbesondere auf Wartezeiten, Leistungsausschlüsse, Beitragsanpassungsklauseln und Kündigungsfristen.

Mit uns die ideale private Kranken­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke private Kranken­versicherungen anbieten:

  • Von Finanztip empfohlener Service
  • Innovative ETF-Altersabsicherung der PKV-Beiträge
  • Immer ein direkter Ansprechpartner

Welche Fehler Sie als Familie auf keinen Fall bei Abschluss einer PKV begehen sollten

lesen
  • Nicht auf individuelle Bedürfnisse eingehen
    Schließen Sie nicht einfach ein Standard-Versicherungspaket ohne Berücksichtigung der spezifischen Gesundheitsbedürfnisse jedes Familienmitglieds ab.
  • Unzureichender Vergleich von Angeboten
    Holen Sie sich mehrere Angebote von verschiedenen PKV-Anbietern ein und vergleichen Sie diese gründlich miteinander – hinsichtlich der Kosten und des Leistungsumfangs –, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
  • Nicht über Voraussetzungen und spezifische Regelungen informieren
    Gerade bei Familien in der PKV ist es wichtig, dass Sie die Regelungen kennen, wann sich Ihr Ehepartner privat krankenversichern kann und wann die Kinder versichert werden können.
  • Kosten nicht abgewogen
    Auch wenn die PKV bessere Leistungen bietet, kann sie bei bestimmten Familienkonstellationen sehr teuer werden. Gerade, wer viele Kinder hat und wem die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ausreichen, kann sehr viel Geld sparen, da in der GKV Kinder und erwerbslose Ehepartner beitragsfrei mitversichert werden können. Rechnen Sie dies vorab für sich durch.

Wichtige Tipps unserer Experten

Experten-Tipp 1:
Rechtzeitig kümmern

„Für frischgebackene Eltern ist die erste Zeit nach der Geburt sehr intensiv. Darüber kann man leicht vergessen, sich mit Versicherungsfragen auseinanderzusetzen. Damit Sie die Frist von zwei Monaten für die erleichterte Aufnahme nicht verpassen, sollten Sie die Unterlagen beim Versicherer am besten schon vor der Entbindung anfordern.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Experten-Tipp 2:
Allein­versicherung des Babys möglich?

„Für die Eltern kann es von größter Bedeutung sein, ihr Kind durch den Annahmezwang zu akzeptablen Konditionen zu versichern. Vielleicht möchte man diesen Kontrahierungszwang aber nicht nutzen. Deshalb ermöglichen viele Gesellschaften, Kinder allein zu versichern. Diese Möglichkeit greift auch, wenn die Zweimonatsfrist des Kontrahierungszwangs oder die gleichwertige Tarifleistung für das Baby nicht zur Anwendung kommen. Wer sein Baby bei einer anderen Gesellschaft oder in einem abweichenden Tarif versichern will, sollte aber wissen, dass bei Bedarf eine Gesundheitsprüfung verlangt werden darf, die bei Vor­erkrankungen die Beiträge in die Höhe treiben kann. In der Regel kostet eine private Kranken­versicherung für ein Baby ab 80 Euro im Monat.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Experten-Tipp 3:
Günstige PKV für Kinder

„Da die privaten Kranken­versicherer für den Versicherten erst ab einem Alter von 21 Jahren Altersrückstellungen bilden müssen, sind die speziellen Kinder-Tarife besonders günstig: Eine PKV für Kinder kostet ab 100 Euro im Monat. Für Kinder werden also noch keine Altersrückstellungen gebildet. Aus diesem Grund müssen privat versicherte Kinder und Jugendliche auch keinen finanziellen Verlust fürchten, wenn sie den Anbieter wechseln und sich beispielsweise bei Ausbildungsbeginn gesetzlich versichern möchten.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Experten-Tipp 4:
Anwartschaft für eine spätere Versicherung

„Mit einer Anwartschafts­versicherung ist es für Kinder, die gesetzlich ­versicherungspflichtig werden, möglich, sich die Option eines späteren Wechsels zurück in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhalten, falls ein Ende der Versicherungspflicht nach der Ausbildung in Aussicht steht. Ohne eine solche Versicherung hängen die Möglichkeit und die Konditionen einer Wiederaufnahme in die PKV von dem Ergebnis einer erneuten Gesundheitsprüfung ab.

Foto von Robert Böhrk
Berater

Experten-Tipp 5:
Besondere Konditionen für Kinder von Beamten

„Beamte können ihre Kinder noch günstiger in der PKV versichern als alle anderen Gruppen. Durch die staatlichen Beihilfen des Dienstherren fallen die Zusatzkosten für Kinder deutlich geringer aus. Die Hilfen decken 80 Prozent dieser Kosten ab. Somit zahlt die PKV nur noch 20 Prozent der Behandlungskosten. Die Ersparnis wird an die Eltern weitergegeben, sodass die Beiträge für das Kind günstiger sind.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Experten-Tipp 6:
Sozialtarife: Sonderregeln für Kinder und Ehepartner

„Bei den Sozialtarifen der privaten Kranken­versicherung gibt es bestimmte Sonderregeln für Kinder und Paare: Im Standardtarif der privaten Kranken­versicherung können die Kosten für ein gemeinsam versichertes Paar nicht 150 Prozent des maximalen Beitrags zur gesetzlichen Kranken­versicherung überschreiten, wenn das gemeinsame Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Für den Basistarif gilt das jedoch nicht mehr. Im Notlagentarif sind die Leistungen für Kinder und Schwangere weniger stark reduziert als die für Erwachsene.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Experten-Tipp 7:
Was Paare mit Kinderwunsch beachten können

Eine Frau mit Kinderwunsch kann sich durchaus privat versichern. Sinnvoll kann dies sein, wenn sie bis zur Schwangerschaft noch etwas wartet, um aus der Beitragsersparnis der PKV Rücklagen für die Elternzeit zu bilden. Wichtig ist zudem, dass sie einen Tarif wählt, bei dem während der Elternzeit Beitragsfreiheit möglich ist. Auch sollte sie nicht unbedingt drei Jahre Erziehungsurlaub vorsehen, sondern nach einem Jahr wieder voll in den Beruf einsteigen.

Wenn der Ehemann in der gesetzlichen Kranken­versicherung ist, kann er seine Ehefrau und eventuelle Kinder aber kostenlos mitversichern, wenn die Ehefrau nicht mehr berufstätig ist. Dies gilt beispielsweise nach Geburt eines Kindes, wenn die Berufstätigkeit nicht wieder aufgenommen wird – also nach Ende der Elternzeit. Die vorhandene private Kranken­versicherung der Frau kann zeitgleich aufgehoben oder in eine Anwartschaft umgewandelt werden.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Experten-Tipp 8:
PKV-Beiträge steuerlich absetzen

„Eltern können die PKV-Beiträge für ihre Kinder als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Allerdings betrifft dies nur die Kosten der Basisabsicherung. In der Bescheinigung der Versicherung ist dessen Höhe im jeweiligen Tarif ersichtlich. Voraussetzung für die steuerliche Absetzung ist, dass Eltern Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben, für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen und die Steuererklärung abgeben. Zudem erhalten privat Krankenversicherte einen Teil ihrer Beiträge zurück, wenn sie keine Leistungen beziehen.“

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Redaktionsleitung

Die häufigsten Fragen zur privaten Kranken­versicherung für Familien

Was kostet die private Kranken­versicherung für Familien?

lesen

Der Preis für die private Kranken­versicherung für Familien ist die Summe der Versicherungsbeiträge aller Familienmitglieder. Günstiger wird sie durch Beihilfe, Arbeitgeberzuschuss und den Fakt, dass sie sich mindestens teilweise als Versorgungsaufwand von der Steuer absetzen lässt.

Sind Kinder in der privaten Kranken­versicherung mitversichert?

lesen

In der privaten Kranken­versicherung gibt es keine kostenlose Familien­versicherung wie in der gesetzlichen Versicherung. Privat versicherte Eltern können ihre Kinder privat versichern – ob sie zwischen privater Kranken­versicherung und Familien­versicherung wählen können, hängt von ihrem Einkommen, ihrem Versicherungsstatus und ihrem Familienstand ab. Für jedes Kind muss jedoch eine eigene Versicherungsprämie gezahlt werden.

Was kostet eine private Kranken­versicherung mit zwei Kindern?

lesen

Das hängt vom Alter und Gesundheitszustand der versicherten Familienmitglieder ab. Die Versicherungsprämien für Kinder sind jedoch im Vergleich zu denen für Erwachsene oft sehr niedrig und bewegen sich in der Regel unter 200 Euro pro Kind.

Warum können Kinder so günstig in der PKV versichert werden?

lesen

Private Kranken­versicherungen für Kinder sind meist sehr günstig, da für Kinder und Jugendliche noch keine Altersrückstellungen gebildet werden und sie Versicherungen statistisch gesehen wenig Kosten verursachen. Angestellte werden bei den Versicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeberzuschuss entlastet, Beamte haben Anspruch auf Beihilfe für ihre Familie.

Was passiert, wenn das Kind zum Arzt muss oder krank wird?

lesen

Hier funktioniert die PKV nicht anders als bei Erwachsenen. Geben Sie bei Arztbesuchen einfach an, dass Ihr Kind privat versichert ist. Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer PKV einreichen können. Je nach Selbstbehalt erstattet diese Ihnen dann die Kosten zurück.

Sie dürfen zudem bei der PKV Ihr Kind bei laufendem Gehalt selbst betreuen, wenn es wegen Krankheit zu Hause bleiben muss. Ist das Kind unter acht Jahre alt, so muss der Arbeitgeber das Gehalt für fünf Tage im Jahr weiterzahlen. Allerdings darf im Arbeits- oder Tarifvertrag keine andere Regelung vereinbart worden sein.

Auch können sich Eltern unabhängig davon für zehn Arbeitstage jährlich freistellen lassen, wenn ein privat versichertes Kind unter zwölf Jahren krank wird. Bei Alleinerziehenden besteht der Anspruch auf 20 Arbeitstage pro Kind.

Ratgeber: Kind krank bei berufstätigen Eltern

Wann fallen Kinder aus der privaten Kranken­versicherung?

lesen

Kinder fallen aus der privaten Kranken­versicherung, wenn der Elternteil, über das sie versichert sind, in der GKV ­versicherungspflichtig wird. Darüber hinaus werden sie selbst gesetzlich ­versicherungspflichtig, wenn sie erwachsen werden und ihr Beruf und ihr Einkommen sie gesetzlich ­versicherungspflichtig machen. Grundsätzlich sind Kinder unbefristet versichert. Wer ein Studium oder eine Ausbildung aufnimmt, hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Studenten können sich bis zum Ende des Studiums privat versichern.

Was passiert mit der PKV der Kinder im Fall einer Scheidung?

lesen

Bei einer Scheidung der Eltern kann sich der Versicherungsstatus des Kindes ändern. Sind beide gesetzlich versichert, bleibt das Kind kostenlos gesetzlich versichert, sind beide privat versichert, gilt das in der Regel auch weiterhin für das Kind. Ist nach der Scheidung ein Partner privat und einer gesetzlich versichert, kommt es auf den Einzelfall an. Wer für die private Kranken­versicherung des Kindes zahlt, hängt von der Unterhaltspflicht ab.

Weitere Berufs- und Personengruppen in der privaten Kranken­versicherung


Weitere Versicherungen und Themen für Familien

Mit uns die ideale private Kranken­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke private Kranken­versicherungen anbieten:

  • Von Finanztip empfohlener Service
  • Innovative ETF-Altersabsicherung der PKV-Beiträge
  • Immer ein direkter Ansprechpartner

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH