Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was es bedeutet, freiwillig gesetzlich krankenversichert zu sein, wer sich so versichern kann und was es kostet.
Inhalt dieser SeiteFreiwillig gesetzlich versichert – was bedeutet das?
In Deutschland sind alle Menschen gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen (Quelle: Versicherungsvertragsgesetz § 193 Abs. 3). Ein großer Teil davon kann sich nur bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) absichern. Dies wird dann Pflichtversicherung genannt.
Menschen mit bestimmten Berufen oder mit einem gewissen Einkommen können sich jedoch auch bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Sie können mitunter sogar zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen – sie genießen „Versicherungsfreiheit“. Entscheiden sie sich dafür, bei einer gesetzlichen Krankenversicherung einen Vertrag abzuschließen, gelten sie als „freiwillig gesetzlich versichert“. „Freiwillig gesetzlich versichern“ bedeutet also nicht, dass Menschen in Deutschland sich frei entscheiden können, ob sie sich überhaupt krankenversichern.
Wieso Sie ein Leben ohne Krankenversicherung unbedingt vermeiden sollten, können Sie auch in unserem Ratgeber nachlesen:
Keine Krankenversicherung – kann das gut gehen?
Freiwillige Versicherung gut abwägen
Haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, sollten Sie vor einer Entscheidung Folgendes berücksichtigen:
Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?
Um sich freiwillig gesetzlich krankenversichern zu können, müssen Sie zwei Dinge erfüllen: Sie müssen zum einen grundsätzlich von der sogenannten Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein und sich privat versichern dürfen. Zum anderen müssen Sie einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.
Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitseinkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, von 73.800 Euro liegt, sind versicherungsfrei. Sie können zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Das ist eine zentrale Voraussetzung, um sich freiwillig gesetzlich versichern zu können.
Zugehörigkeit zu einer speziellen Berufsgruppe
Arbeitnehmer, die nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind, sind in der Regel versicherungsfrei. Das heißt, dass sie in die private Krankenversicherung wechseln können. Ob sie die Versicherungspflichtgrenze erreichen, ist dabei unerheblich. Diese Berufe gehören zum Beispiel dazu:
Familienmitglieder, Menschen mit Schwerbehinderung oder Rentner
Familienmitglieder, Menschen mit Schwerbehinderung oder auch Rentner können sich freiwillig gesetzlich versichern, ohne dass die Höhe ihres Einkommens eine Rolle spielt:
Menschen mit einer Schwerbehinderung
Schwerbehinderte Menschen haben das Recht, der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied beizutreten. Voraussetzung ist, dass Sie in den fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre krankenversichert waren. Es reicht auch, wenn ein Elternteil, der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner diese Voraussetzung erfüllt. Diese Voraussetzung entfällt, wenn Menschen mit Schwerbehinderung sie wegen ihrer Behinderung nicht erfüllen konnten. Gesetzliche Krankenversicherung haben zudem das Recht, den Beitritt von einer Altersgrenze abhängig zu machen (Quelle: fünftes Gesetzbuch § 9, Abs. 4).
Familienmitglieder
Familienmitglieder können unter Umständen freiwillig krankenversichert werden, zum Beispiel Kinder. Kinder können grundsätzlich beitragsfrei in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Sie verlieren jedoch das Zugangsrecht zu dieser Versicherung, wenn sie Einkünfte haben, die bestimmte Grenzen überschreiten, oder ein Elternteil die Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro, monatlich 6.150 Euro) überschreitet. Dann werden Kinder automatisch freiwillig gesetzlich versichert.
Rentner
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, wird in der Regel automatisch Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Für die Pflichtmitgliedschaft sind allerdings bestimmte Vorversicherungszeiten zu erfüllen:
Rentner, die diese Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der KVdR nicht mitbringen, können sich jedoch freiwillig gesetzlich versichern.
Gesetzliche Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung
Um einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten zu können, müssen Sie folgende gesetzliche Vorgaben erfüllen (Quelle: Fünftes Sozialgesetzbuch § 9):
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Ist das sinnvoll?
Vorteile
Nachteile
Für wen ist eine private Krankenversicherung sinnvoller?
Studenten
Studenten könnten sich privat krankenversichern. Sie können dann attraktive Einsteigertarife der Versicherer nutzen.
Angestellte mit hohem Einkommen
Angestellte mit hohem Einkommen profitieren, da sie normalerweise weniger oder ungefähr gleich viel in der privaten Krankenversicherung zahlen, dafür aber attraktive Mehrleistungen erhalten.
Beamte
Beamte profitieren durch die Beihilfe, die einen Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung übernimmt.
Kinder von Beamten
Als Kinder von Beamten haben sie zudem in vielen Bundesländern Anspruch auf Beihilfe.
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Was kostet das?
Beitragssätze für freiwillige GKV-Mitglieder
Wie hoch der Beitrag ist, den Sie als freiwillig Versicherter in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Zum Vergleich: In der privaten Krankenversicherung beeinflussen Ihr Gesundheitszustand und Alter die Beitragshöhe.
Versicherte sollten bedenken, dass sich der Zusatzbeitrag von Krankenkassen deutlich unterscheiden kann. Wer sich freiwillig versichern lassen möchte, sollte also Angebote vergleichen oder, wenn bereits versichert, eventuell die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Beitragssätze für freiwillig versicherte Selbständige
Da Selbständige keinen Arbeitgeber haben, müssen sie den kompletten Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst bezahlen – sowohl den Eigenanteil als auch den Arbeitgeberanteil. Sie können dabei zwischen zwei Beitragssätzen wählen. 14,6 Prozent aller Einnahmen werden fällig, wenn ein Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche gezahlt werden soll. Wer darauf verzichtet, zahlt lediglich 14 Prozent auf seine Einnahmen. Im Gegenzug gibt es im Krankheitsfall kein Krankengeld.
Bei Selbständigen schätzt die gesetzliche Krankenkasse die zu erwartenden Einnahmen und zieht dafür den letzten Steuerbescheid der Einkommensteuer heran. Diese Schätzung ist vorläufig. Wird zu viel eingezahlt, kann die Differenz zum tatsächlichen Beitrag später zurückgefordert werden. Wurde hingegen zu wenig eingezahlt, wird die Krankenkasse eine Nachzahlung fordern.
Was zählt zum beitragspflichtigen Einkommen?
Ein entscheidender Unterschied zwischen Pflichtversicherten und freiwilligen Mitgliedern ist, dass zur Berechnung des Beitrags unterschiedliche Grundlagen gewählt werden. Während bei Pflichtversicherten 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen berechnet werden, wird bei freiwillig Versicherten das gesamte monatliche Einkommen einbezogen. Zum beitragspflichtigen Einkommen zählen das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, gesetzliche Renten und Versorgungsbezüge, alle wiederkehrenden Bezüge, geldwerte Zuwendungen und sonstige Einnahmen (Quelle: GKV Spitzenverband).
Das zählt zum beitragspflichtigen Einkommen
- Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
- Witwenrenten
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Unterhaltszahlungen
- Beamtenbezüge
Das zählt nicht zum beitragspflichtigen Einkommen
Elterngeld
Kindergeld
Wohngeld
Betreuungsgeld
Was Sie in die freiwillige Krankenversicherung einzahlen müssen
Das zahlen Sie mindestens
Liegt Ihr monatliches Einkommen als freiwillig Versicherter bei 1.248,33 Euro pro Monat oder darunter, müssen Sie einen Mindestbetrag in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Dieser liegt 2025 bei 182,26 Euro.
Das zahlen Sie maximal
Die gesetzliche Krankenversicherung berücksichtigt Einkünfte nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, die 2025 bei 66.150 Euro jährlich und monatlich bei 5.512,50 Euro liegt. So ergeben sich für freiwillig versicherte Arbeitnehmer im Jahr 2025 maximal Kosten in Höhe von ungefähr 804,83 Euro pro Monat (Beitrag ohne individuellen Zusatzbeitrag und Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung).
Maximale Kosten im Überblick
Berufsgruppe | Monatsbeitrag** |
---|---|
Angestellte (14,6 %) | 402,42 Euro* |
Selbständige ohne Krankengeld (14,0 %) | 771,75 Euro |
Selbständige mit Krankengeld (14,6 %) | 804,83 Euro |
Studenten in der studentischen Versicherung | 87,38 Euro |
Freiwillig versicherte Studenten | 182,26 Euro |
**Die aufgeführten Monatsbeiträge enthalten nicht die individuellen Zusatzbeiträge oder Beiträge zur Pflegeversicherung.
Vergleichen Sie hierzu auch die Angaben vom Bundesgesundheitsministerium.
Diese Fristen müssen Sie einhalten
Lassen Sie keine Versicherungslücke entstehen
Halten Sie bei Abschluss einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und auch bei ihrer Kündigung die Fristen ein. Sonst kann es zu einer Lücke im Versicherungsschutz kommen. Dies sollten Sie unbedingt vermeiden: Zum einen haben Sie in dieser Zeit nur Anspruch auf eine Notfallversorgung, zum anderen können Ihnen hohe Kosten entstehen, da Sie für diesen Zeitraum Beiträge nachzahlen müssen.
Diese Fristen gelten
Nicht nur beim Wechsel in die freiwillige Krankenversicherung sind bestimmte Fristen einzuhalten, sondern auch bei einer Kündigung.
Bei Abschluss der freiwilligen Krankenversicherung
Bei Kündigung der freiwilligen Krankenversicherung
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