Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was es bedeutet, freiwillig gesetzlich krankenversichert zu sein, was es kostet und für wen sich diese Art der Krankenversicherung lohnt.
Inhalt dieser SeiteWer kann sich freiwillig gesetzlich krankenversichern?
In Deutschland besteht eine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Generell kann sich jede Person freiwillig gesetzlich krankenversichern, die entweder keiner Versicherungspflicht in der GKV unterliegt oder bei der die Versicherungspflicht beendet ist. Dies setzt voraus, dass sich die Person fortan um ihre eigene Versicherung sorgt. Damit einher geht die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
Personen, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern können
Weitere Personengruppen
Auch Familienmitglieder können unter Umständen freiwillig krankenversichert werden. So beispielsweise Kinder, die keine automatische Mitversicherung in der GKV erhalten, weil das Einkommen der Eltern oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (2024: 69.300 Euro, monatlich 5.775 Euro). Ebenfalls können sich Personen freiwillig krankenversichern lassen, die zuvor in der Familienversicherung der GKV erfasst wurden, dies aber nicht mehr zutrifft. Es existieren außerdem sehr spezielle Ausnahmeregelungen, die eine freiwillige Krankenversicherung in der GKV ermöglichen, so beispielsweise für nach dem 31.12.2018 ausgeschiedene Soldaten oder für Arbeitnehmer, die zuvor im Ausland gearbeitet haben.
Wieso die gesetzliche Krankenkasse wählen?
Es besteht immer die Wahl, sich freiwillig gesetzlich krankenversichern zu lassen, aber es ist kein Muss. Normalerweise entscheiden sich die Personen für eine freiwillige Krankenversicherung, die beispielsweise zu hohe Beiträge im Alter in der PKV fürchten oder kein Interesse an den Mehrleistungen einer PKV haben.
Voraussetzungen für eine freiwillige Krankenversicherung
Die Voraussetzungen für einen Beitritt werden vom Gesetzgeber bestimmt und sind im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) definiert. Der Gesetzgeber spricht von einer Versicherungsberechtigung. Diese legt fest, dass ein Beitritt möglich ist, wenn eine Person einerseits aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist und andererseits eine vordefinierte Vorversicherungszeit erfüllt hat. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang jedoch, warum zuvor eine Versicherungspflicht bestand. Deshalb ist es beispielsweise Personen möglich, sich freiwillig krankenversichern zu lassen, wenn sie zuvor über die Familienversicherung erfasst wurden.
Diese Voraussetzungen gelten für alle Personengruppen
Die Person muss in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate in der gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein.
Oder die Person war vor Beendigung der Versicherungspflicht für 12 Monate durchgängig in der GKV versichert.
So gehen Sie vor
- Sind Sie unmittelbar zuvor in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder familienversichert gewesen, werden Sie automatisch freiwillig krankenversichert. Sie müssen nichts weiter tun.
- Sind Sie selbständig und möchten sich freiwillig krankenversichern, wird Ihr Einkommen zunächst einmal geschätzt, um die Höhe der Beiträge zu berechnen. Vergessen Sie nicht, Ihren Steuerbescheid bei der Krankenkasse einzureichen, um so eventuelle Rückzahlungen zu erhalten.
- Als Selbständige können Sie wählen, ob Sie Krankentagegeld mitversichern möchten oder nicht. Auch danach richtet sich die Beitragshöhe.
Kosten der freiwilligen Krankenversicherung
Die Kosten in der freiwilligen GKV richten sich nach der Höhe des Einkommens. Der zu zahlende Prozentsatz beziffert sich pauschal auf 14,6 Prozent, dazu kommen noch ein individueller Zusatzbeitrag sowie der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
Zur Berechnung der Beiträge werden alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2024: 62.100 Euro, monatlich 5.175 Euro) herangezogen. So ergeben sich für freiwillig versicherte Arbeitnehmer im Jahr 2024 maximal Kosten in Höhe von ca. 1.019,48 Euro pro Monat. Der Zusatzbeitrag, der sich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet, sowie der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind bereits enthalten. Die Hälfte trägt bei Angestellten der Arbeitgeber.
Maximale Kosten für die freiwillige Krankenversicherung
Berufsgruppe | Monatsbeitrag** |
---|---|
Angestellte (14,6 %) | 377,78 Euro* |
Selbständige ohne Krankengeld (14,0 %) | 724,50 Euro |
Selbständige mit Krankengeld (14,6 %) | 755,55 Euro |
Studenten in der studentischen Versicherung | 82,99 Euro |
Freiwillig versicherte Studenten | 164,97 Euro |
** Die aufgeführten Monatsbeiträge enthalten nicht die individuellen Zusatzbeiträge oder Beiträge zur Pflegeversicherung.
Vergleichen Sie hierzu auch die Angaben vom Bundesgesundheitsministerium.
Berechnung für Selbständige und Rentner
Bei freiwillig versicherten Selbständigen, Freiberuflern und Rentnern wird bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge jedoch nicht nur das jeweilige Einkommen berücksichtigt. Vielmehr werden auch andere Einkunftsarten herangezogen. Hierzu zählen:
- Einnahmen aus Kapitalerträgen
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Fiktives Mindesteinkommen
Bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge ist auch eine Untergrenze zu beachten. So müssen auch Personen, die unterhalb dieser festgelegten Grenze verdienen, Beiträge für ein fiktives Mindesteinkommen entrichten. Dies ist beispielsweise häufig bei Studenten der Fall, die die Voraussetzungen für eine studentische Krankenversicherung nicht mehr erfüllen. Auch Personen ohne Einkommen können sich dadurch trotzdem freiwillig krankenversichern.
Im Jahr 2024 liegt das fiktive Mindesteinkommen für freiwillig Versicherte in der GKV bei 1.178,33 Euro pro Monat. Ist das reale Einkommen geringer, greift das fiktive Mindesteinkommen. Dies ergibt einen monatlichen Beitrag von rund 164,97 Euro – plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung.
Fristen in der freiwilligen Krankenversicherung
Beim Wechsel in die freiwillige Krankenversicherung sind bestimmte Fristen einzuhalten. Arbeitnehmer, die beispielsweise eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, müssen ihre Krankenkasse binnen drei Monaten davon in Kenntnis setzen. Die Frist beginnt mit Ende der Versicherungspflicht.
Sofern ein Arbeitnehmer eine Lohn- oder Gehaltserhöhung erhält und fortan über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann er gegenüber der GKV einen Widerspruch innerhalb von zwei Wochen einreichen. Geschieht das nicht, wird er automatisch in die freiwillige Krankenversicherung aufgenommen. Ein Wechsel hin zur PKV bleibt aber weiterhin möglich, solange das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Kündigungsfristen in der freiwilligen Krankenversicherung
Die freiwillige Krankenversicherung unterhält eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Dieser Zeitraum ist auch die Mindestversicherungsdauer. Automatisch endet sie, wenn das Einkommen der versicherten Person unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder bei einer Arbeitslosigkeit. Alle genannten Fristen sind wichtig und müssen eingehalten werden, um Versicherungslücken zu vermeiden.
Beginn und Ende der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
Beginn der freiwilligen Krankenversicherung
Wer sich freiwillig krankenversichern lässt, nimmt diese mit Ablauf der Pflichtversicherung oder alternativ mit Austritt aus der Familienversicherung auf. Dabei darf jedoch zu keiner Zeit eine Versicherungslücke entstehen.
Ende der freiwilligen Krankenversicherung
Die Beendigung der freiwilligen Krankenversicherung ist dann möglich, wenn eine schriftliche Kündigung eingeht. Es gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist. Alternativ endet sie automatisch mit dem Tod oder wenn eine Pflichtversicherung abgeschlossen wird. Letzteres trifft unter anderem dann zu, wenn Angestellte mit hohem Einkommen zuvor freiwillig krankenversichert waren, nun mit einem reduzierten Einkommen aber nicht mehr die Versicherungspflichtgrenze erreichen.
Eine Auflösung ist immer nur dann möglich, wenn ein Nachweis einer neuen abgeschlossenen Krankenversicherung besteht. Es ist unerheblich, ob das eine PKV oder die Pflichtversicherung in der GKV ist. Erforderlich ist das deshalb, weil in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht.
Selbständige in der freiwilligen Krankenversicherung
Da Selbständige keinen Arbeitgeber haben, müssen sie den kompletten Beitrag selbst bezahlen – sowohl den Eigenanteil als auch den Arbeitgeberanteil. Sie können dabei zwischen zwei Beitragssätzen wählen. 14,6 Prozent aller Einnahmen werden fällig, wenn ein Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche gezahlt werden soll. Wer darauf verzichtet, zahlt lediglich 14 Prozent auf seine Einnahmen. Im Gegenzug gibt es im Krankheitsfall dann kein Krankengeld. Aufgrund der niedrigen Reduzierung der Beiträge wird die zusätzliche Absicherung über das Krankengeld normalerweise als die bessere Option angesehen.
Selbständige zahlen 2024 nach der Beitragsbemessungsgrenze damit maximal rund 755,55 Euro ohne Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung aber mit Krankengeld oder 724,50 Euro ohne Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung und ohne Krankengeld.
Sonderregelungen für Selbständige
Bei Selbständigen schätzt die gesetzliche Krankenkasse zuerst die zu erwartenden Einnahmen und zieht dafür den letzten Steuerbescheid der Einkommensteuer heran. Diese Schätzung ist vorläufig. Wird zu viel eingezahlt, kann die Differenz zum tatsächlichen Beitrag später zurückgefordert werden. Wurde hingegen zu wenig eingezahlt, wird die Krankenkasse eine Nachzahlung fordern. Bis zum Jahr 2017 galt diese Regelung nicht, stattdessen blieben zu wenig oder zu viel gezahlte Beiträge unberücksichtigt.
Studenten und Rentner in der freiwilligen Krankenversicherung
Für Studenten und Rentner dürfte interessant sein, dass die Mindestbemessungsgrundlage im Jahr 2024 1.178,33 Euro beträgt. Versicherte sollten bedenken, dass der Zusatzbeitrag individuell ist und sich zwischen den Krankenkassen unterscheiden kann. Wer sich freiwillig versichern lassen möchte, sollte also weiterhin Vergleiche durchführen und eventuell die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Sonderregelungen für Rentner
Ein Beitritt in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist möglich, wenn Betroffene in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit Mitglied in der GKV waren. Ansonsten gelten die oben genannten, allgemeinen Anforderungen. Seit dem Sommer 2017 existieren Sonderregelungen:
- Jedes Kind des Versicherten wird mit drei Jahren angerechnet, entspricht also drei fiktiven Jahren Versicherungszeit in der GKV
- Rentner müssen, wie Selbständige, auf alle Einnahmen Beiträge errichten. Pflichtversicherte Rentner hingegen nur auf ihre Rentenzahlung
Freiwillige Krankenversicherung: Vorteile und Nachteile
Vorteile
Nachteile
Fazit: Ist eine PKV sinnvoller als eine freiwillige Krankenversicherung?
Nicht immer lohnt sich eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Eine PKV ergibt pauschal Sinn, wenn sehr hohe Einnahmen abseits des beruflichen Einkommens erzielt werden. Die Beiträge in der PKV sind fix, Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung spielen folglich keine Rolle.
Angestellte mit hohem Einkommen profitieren ebenfalls, da sie normalerweise weniger oder ungefähr gleich viel in der PKV zahlen, dafür aber attraktive Mehrleistungen erhalten. Beamte profitieren durch die Beihilfe, die einen Teil der PKV-Beiträge übernimmt. Studenten könnten sich ebenfalls für eine PKV entscheiden, um die attraktiven Einsteigertarife der privaten Versicherer zu nutzen. Als Kinder von Beamten haben sie zudem in vielen Bundesländern Anspruch auf Beihilfe.
Die häufigsten Fragen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
Wer kann sich freiwillig krankenversichern?
In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Daher müssen bzw. können sich diejenigen freiwillig in der GKV krankenversichern, deren Versicherungspflicht in der GKV endet und die sich nicht privat krankenversichern möchten. Dazu zählen einige Angestellte, Selbständige, Studenten und Beamte.
Was bedeutet es freiwillig krankenversichert zu sein?
Dies bedeutet generell, dass die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig ist. Faktisch bedeutet es, dass die Versicherungspflicht in der GKV geendet ist und man sich nicht für die private Absicherung entschieden hat.
Was kostet eine freiwillige Krankenversicherung?
Die Höhe der Kosten für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen: es sind 14,6 % zzgl. Zusatzbeitrag und Beitrag zur Pflegepflichtversicherung zu zahlen. Als Einkommen werden alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gezählt.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.