Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie sich AIDS bzw. HIV auf die bestehende private Krankenversicherung auswirkt und welche Möglichkeiten HIV-Betroffene ohne bestehenden Vertrag haben, sich privat zu versichern.
Inhalt dieser SeiteÄndern sich die Bedingungen der PKV durch eine HIV-Infektion?
Keine Einschränkung des Versicherungsschutzes
Ist man bereits Mitglied in der privaten Krankenversicherung und erhält im Laufe der Versicherungslaufzeit die Bestätigung HIV positiv zu sein, muss die private Krankenversicherung nicht darüber in Kenntnis gesetzt werden. Denn auch nach Erhalt des positiven Testergebnisses bleibt der laufende Versicherungsvertrag bestehen. Somit müssen sich HIV-Infizierte nicht davor fürchten, dass ihnen mit der Offenlegung des Ergebnisses der bestehende Versicherungsschutz entzogen wird.
Wechsel in einen leistungsstärkeren Versicherungstarif
Während der Wechsel in einen PKV-Tarif mit geringerem oder gleichwertigem Leistungsumfang ohne Gesundheitsprüfung möglich ist und vom Versicherer gestattet werden muss, gibt es beim Wechsel in einen höherwertigen Tarif in der Regel eine Gesundheitsprüfung.
Einige private Versicherungen machen jedoch in den ersten Versicherungsjahren eine Ausnahme: Binnen dieses Zeitraums oder aber zu einem festen Zeitpunkt nach dem Ablauf der ersten Jahre ist der Wechsel unter Umständen auch ohne Gesundheitsprüfung möglich. Dabei kann es auch darauf ankommen, in was für einem Tarif man bisher versichert war.
Gestattet der aktuelle Versicherer einen solchen Wechsel, sollte er in Erwägung gezogen werden. Allerdings ist ein sorgfältiges Abwägen der Vor- und Nachteile und ein ausgiebiger Vergleich der Tarife unabdingbar.
Trotz HIV in die private Krankenversicherung – nur im Basistarif möglich
Wer sich trotz einer HIV-Infektion privat versichern möchte oder muss, hat bei der Krankenversicherung nur wenige Optionen. Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, Anträge anzunehmen und führen vor jedem Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durch. Wer dort angibt, von HIV betroffen zu sein, wird abgelehnt.
Die Ausnahme von der Freiheit privater Krankenversicherungen, Antragsteller abzulehnen, ist der Basistarif: Wer sich nicht gesetzlich versichern kann, aber gemäß der Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung eine Versicherung braucht, kann sich in diesem Sozialtarif versichern. Das muss jeder Anbieter der privaten Krankenversicherung zulassen. Hier können Sie nachlesen, wie verschiedene PKV-Anbieter im Test abgeschnitten haben:
Private Krankenversicherungen im Test
Was leistet der Basistarif der privaten Krankenversicherung?
Der Basistarif der privaten Krankenversicherung bietet Leistungen, die den Vorgaben für gesetzliche Krankenversicherungen entsprechen. Deshalb gibt es hier auch keine großen Unterschiede zwischen den Anbietern. Kommt es beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherungen zu Kürzungen etwaiger Versicherungsleistungen, ändern sich auch die Leistungen im Basistarif entsprechend.
Auch wenn eine Gesundheitsprüfung in Form eines Fragenkatalogs erfolgt, spielen Vorerkrankungen und individuelle Risikozuschläge keine Rolle für den individuellen Beitrag. Mehraufwendungen verteilen sich gleichmäßig auf alle Versicherten.
Was zahlt der Basistarif für AIDS-Erkrankte?
Auf jeden Fall werden AIDS-Medikamente von der Versicherung bezahlt. Seit 2019 werden für Menschen mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko auch Medikamente, Untersuchungen und Beratung zur AIDS-Prävention (Präexpositionsprophylaxe, PrEP) übernommen (Quelle).
Maximale Kosten
Der Basistarif kann im Monat maximal so viel kosten wie der Höchstbetrag plus der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung – damit beträgt der maximale Monatsbeitrag für den Basistarif 2024 843,52 Euro. Wer z.B. wegen Arbeitslosigkeit hilfsbedürftig im Sinne des SGB II § 9 ist, muss nur die Hälfte zahlen. Darüber hinaus sind auch staatliche Zuschüsse für Empfänger von Sozialleistungen möglich. Beamte erhalten im Basistarif ihre Beihilfe in gewohnter Höhe. Mehr dazu, was der Basistarif leistet und wer ein Anrecht darauf hat, können Sie hier lesen:
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AIDS und HIV – die wichtigsten Fakten
Wann ist von HIV die Rede, wann von Aids?
Das Symptom AIDS (Acquired Immunodeficiency Syndrome bzw. Erworbenes Immunschwächesyndrom) tritt auf, wenn man sich mit dem Humanen Immunschwächevirus (HIV) infiziert. Das Virus macht sich bemerkbar, indem es den menschlichen Organismus derart schwächt, sodass Infektionen nur schwer bekämpft werden können.
Hat man sich einmal mit dem HI-Virus angesteckt, treten in der Regel lebensbedrohliche Krankheitsbilder auf, wie etwa schwere Infektionen oder Tumore. Die Übertragung des HI-Virus findet über das Blut oder durch Geschlechtsverkehr statt.
Nicht heilbar, aber behandelbar
2020 berichtete das Robert-Koch-Institut von einem leichten Anstieg der HIV-Diagnosen. Leider ist eine Heilung vom HIV noch nicht möglich, aber mittlerweile ist die Infektion gut behandelbar. In den letzten Jahren sind bedeutende Fortschritte im Kampf gegen Aids erzielt worden.
Ein früher Behandlungsbeginn verbessert die Chancen auf eine normale Lebenserwartung und eine gute Lebensqualität. Anti-HIV-Medikamente verhindern, dass AIDS auftritt und dass das Virus übertragen werden kann. Leider haben Betroffene trotz der Bemühungen um Aufklärung immer noch mit Diskriminierung zu kämpfen.
Die Deutsche Aidshilfe über die Behandlung von HIV
Fazit
Wer bereits eine private Krankenversicherung hat und sich mit dem HI-Virus infiziert, muss nicht um seinen bestehenden Versicherungsschutz fürchten. Für Menschen, die positiv getestet werden, bevor sie einen Vertrag abgeschlossen haben, ist eine Versicherung im Basistarif die einzige Möglichkeit, sich privat zu versichern.
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