Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Mit welchen Kosten für die private Krankenversicherung Sie im Alter rechnen müssen und wie Sie diese senken können.
Inhalt dieser SeiteIst die private Krankenversicherung im Alter nicht mehr bezahlbar?
Die private Krankenversicherung hat den Ruf, im Alter teuer zu werden. Gerade für PKV-Versicherte in Rente steigen die Kosten mit Beginn des Ruhestandes an. Grund dafür ist für Angestellte unter anderem der wegfallende Arbeitgeberanteil (Selbständige und Freiberufler mussten ihre Versicherung bereits vorher vollständig selbst tragen). Wer im Rentenalter in die PKV wechseln möchte, muss ebenfalls mit höheren Beitragskosten rechnen. Vor allem Risikofaktoren oder Vorerkrankungen beeinflussen die Höhe der monatlichen PKV-Kosten. Dennoch muss eine private Krankenversicherung im Alter nicht immer zur Bürde werden.
Alter und Gesundheit beeinflussen die Beiträge
Die private Krankenversicherung kalkuliert ihre Versicherungsprämien aufgrund des Alters und des Gesundheitszustands eines Versicherten. Das Eintrittsalter hat deshalb einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Ist der Versicherte mit Risikofaktoren oder Vorerkrankungen belastet, muss er außerdem mit einem Risikozuschlag rechnen.
Mit dieser Beitragskalkulation will sich der Versicherer frühzeitig vor enormen Kostenerstattungen im Alter schützen. Letztlich verlagert der Versicherer damit das Kostenrisiko teilweise auf den Versicherten.
Kosten der privaten Krankenversicherung im Alter
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung sind im Alter vor allem dann hoch, wenn ein Neuvertrag abgeschlossen wird. Das heißt, gesetzlich Versicherte, die erst mit 50 Jahren in die PKV wechseln und bereits Vorerkrankungen haben, müssen mit vergleichsweise hohen Beiträgen rechnen. Wer jedoch bereits seit vielen Jahren privat versichert ist, muss sich – mit einem guten Vertrag – keine Sorgen wegen hoher Versicherungskosten im Alter machen. Mit einem guten Beitragsentlastungstarif und den angesparten Altersrückstellungen können die Beiträge im Alter sogar sinken.
Mehr zu den Kosten der Privaten Krankenversicherung
Rechenbeispiel: Kosten im Alter
Die Beitragskosten für PKV-Neukunden ab 50 Jahren können je nach Anbieter und Tarif stark variieren. Um zu verdeutlichen mit welchen monatlichen Kosten Sie rechnen müssen, haben wir verschiedene Angebote anhand eines Modellkunden erstellt.
Modellkunde – Neuvertrag:
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 15.03.1968
Beruf: Arbeitnehmerin
Jahreseinkommen: 66.000 Euro
Selbstbeteiligung: 600 Euro
Vorerkrankungen: Keine
Beitragskosten (insgesamt) | Eigenanteil (abzgl. Arbeitgeberzuschuss) | |
---|---|---|
Anbieter 1 | ab 758,85 Euro | ab 379,42 Euro |
Anbieter 2 | ab 793,56 Euro | ab 396,78 Euro |
Anbieter 3 | ab 803,07 Euro | ab 401,53 Euro |
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Diese Beitragsentlastungen bietet die private Krankenversicherung im Alter
Die privaten Krankenversicherer haben freiwillig und aufgrund gesetzlicher Vorgaben verschiedene Stellschrauben eingeführt, die dafür sorgen sollen, dass die PKV im Alter nicht zu teuer wird. Ab einem Alter von 60 Jahren fallen verschiedene Zusatzkosten weg und langfristige Vorsorgemaßnahmen wie die Beitragsentlastung beginnt zu greifen, sodass die Beiträge im Alter bei geschickter Planung sogar sinken können. Dies gilt allerdings vor allem für Bestandskunden.
Zeitpunkt | Änderung |
---|---|
Alter: 60 | Der gesetzlich festgelegte 10-Prozent-Zuschlag entfällt. |
Alter: 65 | Die Mittel aus den Alterungsrückstellungen führen zu einer Stabilisierung der Beiträge. |
Rentenbeginn | Beitrag für ein versichertes Krankentagegeld entfällt. |
Rentenbeginn | Bezieher einer gesetzlichen Rente, erhalten auf Antrag einen Kostenzuschuss in Höhe von 7,95 Prozent ihres Rentenanspruchs. |
Rentenbeginn | Versicherungsbeiträge reduzieren sich, wenn ein Beitragsentlastungstarif abgeschlossen wurde, der mit Rentenbeginn greift. |
Was sind Altersrückstellungen?
Um frühzeitig gegen zu hohe Beiträge im Alter vorzusorgen, bilden die Anbieter von privaten Krankenversicherungen sog. Alterungsrückstellungen. Dafür werden die individuellen Kosten der privaten Krankenversicherung so kalkuliert, dass die Versicherten in jungen Jahren etwas mehr bezahlen als notwendig wäre, um die durchschnittlich zu erwartenden Ausgaben im Alter decken zu können. Denn diese steigen in der Regel zunehmend an, da Versicherte im Alter verstärkt Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
Was passiert mit den Altersrückstellungen bei einem PKV-Wechsel?
Wer seine PKV-Tarif wechseln möchte, sollte sich dies gut überlegen. Denn die Altersrückstellungen gehen dabei häufig verloren. Ob und wie viel der Altersrückstellungen verloren gehen, hängt vom Zeitraum des Vertragsabschlusses ab. Wer seine private Krankenversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen hat, verliert sämtliche Altersrückstellungen. Kunden, die nach dem 1. Januar 2009 einen PKV-Vertrag abgeschlossen haben, können einen Teil ihrer Rückstellungen mitnehmen. Dieser entspricht der Höhe der Rückstellungen, die der Versicherungsnehmer angesammelt hätte, wäre er die ganze Zeit im Basistarif versichert gewesen.
Häufige Fragen zum Thema Beitragsentlastung im Alter
Was ist ein Beitragsentlastungstarif?
Für den Beitragsentlastungstarif zahlt der Versicherte einen zusätzlichen Beitrag, der verzinslich angelegt wird. Das so angesparte Guthaben wird im Alter für eine garantierte Senkung der Beiträge verwendet. Die Beitragsentlastungstarife unterscheiden sich je nach Anbieter.
Lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif im Alter?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantwortet. Grundsätzlich kommt der Beitragsentlastungstarif einem Sparvertrag gleich, der dazu dient die Beitragskosten im Alter gering zu halten. Leider fällt die damit verbundene Verzinsung häufig sehr niedrig aus. Sinnvoll ist der Beitragsentlastungstarif vor allem für privatversicherte Angestellte. Hier können Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen. Zudem ist der Beitragsentlastungstarif steuerlich absetzbar.
Was sollte beim Beitragsentlastungstarif beachtet werden?
Grundsätzlich gilt für einen Beitragsentlastungstarif folgendes:
Je früher ein solcher Tarif abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge. Die garantierte Beitragssenkung erfolgt i. d. R. mit Rentenbeginn. Der Zeitpunkt kann aber auch vorverlegt oder nach hinten verschoben werden. Je nach Anbieter liegt die Ermäßigung zwischen 60 und 100 Prozent der Versicherungsbeiträge. Die Höhe des Zusatzbeitrags kann nachträglich angepasst werden. Die Kosten für den Beitragsentlastungtarif müssen für die gesamte Laufzeit der Versicherung gezahlt werden. Also auch, wenn die Beitragsentlastung aktiv ist. Der Beitrag kann vom Arbeitgeber bezuschusst werden und ist im Rahmen der Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzbar. Die Beitragsreduzierung in der Rente ist steuerfrei.
Was ist der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag?
Um zusätzlich eine Beitragsentlastung für die private Krankenversicherung im Alter zu garantieren, führte der Gesetzgeber den 10-Prozent-Zuschlag ein. Der Zuschlag muss i. d. R. zwischen dem 22. und 60. Lebensjahr gezahlt werden und ist für alle Neuversicherten seit 1. Januar 2000 verbindlich. Wer bereits vorher privat versichert war, konnte der Anwendung des 10-Prozent-Zuschlags widersprechen. Anderenfalls erfolgte eine schrittweise Einführung.
PKV Beiträge senken – 5 Tipps
Neben den allgemeinen Entlastungsmöglichkeiten der PKV, haben private Versicherte noch weitere Optionen, um ihre Beitragskosten im Alter zu senken. Wir haben die wichtigsten 5 Tipps einmal für Sie zusammengefasst:
Selbstbeteiligung erhöhen
Durch die Erhöhung der Selbstbeteiligung lassen sich zum Teil erhebliche Beitragsreduzierungen erreichen. Allerdings sollten Versicherte beachten, dass sie dann einen größeren Anteil an den Behandlungskosten selbst zahlen müssen. Hinzu kommt, dass eine spätere Reduzierung des Selbstbehalts schwierig werden kann, wenn der Versicherer beispielsweise eine erneute Gesundheitsprüfung fordert.
Leistungen reduzieren
Die Versicherungsbeiträge können auch reduziert werden, indem man auf bestimmte Leistungen verzichtet. Dafür bieten sich beispielsweise Leistungen wie die Unterbringung im Einzelzimmer und Chefarztbehandlung an. Inwiefern solche freiwilligen Leistungsausschlüsse in Ihrem konkreten Tarif möglich sind, können Sie mit Ihrem Versicherungsmakler oder direkt mit ihrem Anbieter besprechen.
Wechsel in den Basis- bzw. Standardtarif
Der Wechsel in den Basis- bzw. Standardtarif ist für Versicherte jederzeit möglich. Basis- und Standardtarif bieten ein ähnliches Leistungsniveau, welches dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Sie unterscheiden sich allerdings in den Zugangsvoraussetzungen und den Kosten.
Wechsel in gleichwertigen, aber günstigeren Tarif
Laut § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes haben Versicherte das Recht innerhalb der Versicherungsunternehmens in einen günstigeren Tarif mit gleichartigen Leistungen zu wechseln – wenn ein solcher Tarif zur Verfügung steht. Der Versicherer ist verpflichtet den Kunden dahingehend zu beraten. Er darf bei einem solchen internen Wechsel auch keine neue Gesundheitsprüfung verlangen oder neue Wartezeiten festlegen.
Beitragsrückerstattung
Handelt es sich um einen Tarif mit Beitragsrückerstattung, erhalten Sie einen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge zurück, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Werden mehrere Jahre hintereinander keine Leistungen in Anspruch genommen, steigt die Höhe der Beitragsrückerstattung. So können bis zu sechs Monatsbeiträge zurückerstattet werden, was einer Einsparung von 50 Prozent der Kosten bedeutet. Allerdings ist diese Variante der Kostenreduzierung i. d. R. eher für junge Versicherte realisierbar.
Mehr zur Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung
Wichtig: Jede Beitragsanhebung berechtigt zum Wechsel
Sobald der Anbieter der privaten Krankenversicherung im Alter eine Beitragsanhebung geltend macht, steht dem Versicherten ein Wechselrecht nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes zu. Der Versicherer muss den Versicherten auf dieses Recht hinweisen. Bei Versicherten über 60 Jahren muss außerdem ein Angebot für einen Wechsel in einen gleichwertigen Tarif mit günstigeren Beiträgen angeboten werden. Dieser Tarif kann auch höhere Leistungen enthalten. Dann ist es dem Versicherer auch gestattet dafür eine Gesundheitsprüfung zu verlangen. Alternativ kann der Versicherte den Ausschluss dieser Leistungen vom Versicherungsschutz fordern.
PKV im Alter nicht mehr bezahlbar – Ist ein Wechsel in die GKV sinnvoll?
Um steigenden Beitragskosten in der private Krankenversicherung zu entgehen, möchte viele Privatversicherte zurück in GKV wechseln. Dies ist allerdings nur bedingt möglich und kommt für viele Versicherungsnehmer ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr in Frage. Es ist daher viel mehr eine Frage der Machbarkeit als eine Frage der Sinnhaftigkeit.
Grundsätzlich können Sie nur in die gesetzliche Krankenkasse zurück wechseln, wenn Sie mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens in der GKV pflichtversichert waren. In dem Fall werden die Krankenkassen-Beiträge abzüglich eines Zuschusses aus der Rente berechnet. Ansonsten ist eine Rückkehr in die GKV ab dem 55. Lebensjahr ausgeschlossen.
PKV-Versicherten bleibt häufig nur der Wechsel innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung. Ermöglicht wird diese durch das sogenannte Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Mehr zum Thema GKV Wechsel im Alter erfahren Sie hier:
Fazit
Für die private Krankenversicherung im Alter lässt sich folgendes festhalten: Ja, die Beiträge steigen, das muss die PKV allerdings nicht unbezahlbar machen. Privatversicherte haben verschiedene Möglichkeiten ihre Beiträge im Alter zu senken. Die wichtigsten Tipps haben wir hier noch einmal kurz zusammen gefasst:
Grundsätzlich lohnt es sich, sich frühzeitig zu überlegen, wie Sie die Beiträge für die PKV im Alter finanzieren wollen. Setzen Sie sich dafür unbedingt mit Ihren Tarifbedingungen auseinander und ziehen Sie ggf. einen Tarifvergleich zu Rate. Dieser gibt Ihnen einen guten Überblick über die Leistungen und Kosten eines PKV-Tarifs sowie die Entlastungsmöglichkeiten im Alter.
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