So wird die private Kranken­versicherung korrekt gekündigt (inkl. Musterschreiben)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre private Kranken­versicherung unter Beachtung der entsprechenden Fristen kündigen.
  • In einigen Situationen ist eine Kündigung sinnvoll oder sogar unvermeidlich.
  • Sie kann Sie jedoch Altersrückstellungen und günstige Konditionen kosten.
  • Ihre Versicherung darf Ihnen nur bei Vertrags­verletzung kündigen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie Ihre private Kranken­versicherung kündigen können, welche Formalitäten und Fristen es zu beachten gilt und wieso Sie sich diesen Schritt sorgfältig überlegen sollten. Mit Musterkündigungsschreiben zum Download.

Inhalt dieser Seite
  1. Kündigungsfristen der PKV
  2. Checkliste Kündigung (mit Muster)
  3. Das müssen Sie beachten
  4. Ist die Kündigung sinnvoll?
  5. Darf der Versicherer mir kündigen?
  6. Fazit

Kündigungsfristen in der privaten Kranken­versicherung

Die meisten Versicherten wollen auf Dauer bei ihrer Versicherung bleiben. Dennoch gibt es auch Gründe, aus denen Privatpatienten nicht länger in ihrer Versicherung bleiben können oder wollen. Das können geänderte Versicherungs­bedingungen, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherung, ein Umzug ins Ausland oder einfach günstigere Angebote bei der Konkurrenz sein. Es sind sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen möglich.

Ordentliche Kündigung

Wollen Sie ihre private Kranken­versicherung (PKV) ordentlich kündigen, können Sie das mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres tun. Überprüfen Sie, ob das Versicherungsjahr Ihrer Versicherung dem Kalenderjahr entspricht – das ist oft, aber nicht immer der Fall. Ebenso kann es sein, dass Sie zu einer Mindest­versicherungszeit verpflichtet sind – ob das der Fall ist, verrät Ihnen ein Blick in Ihre Versicherungsunterlagen.


Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen zu, wenn sich die Versicherungs­bedingungen ändern. Das kann eine Veränderung des Beitrags oder der Leistungen sein. Erreicht Ihre Kündigung die Versicherung binnen zwei Monaten nach Erhalt der Mitteilung, endet Ihre alte Versicherung mit Beginn der neuen.


Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Beitragserhöhung

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Das Versicherungs­unternehmen erhöht seine Beiträge, ohne dass damit eine Erweiterung des Leistungsumfangs des gewählten Tarifs verbunden ist. Der Vertrag kann im Rahmen der 2-monatigen Sonderkündigungsfrist ab dem Erhalt der Änderungsmitteilung gekündigt werden. Der Vertrag endet mit dem Wirksamwerden der Beitragsanpassung.

Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Kranken­versicherung

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Das Einkommen aus angestellter Arbeit fällt unter die gesetzlich festgelegte Versicherungspflicht­grenze oder eine selbstständige Tätigkeit wird aufgegeben, so dass wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) besteht. Versicherungsnehmer können ihren Vertrag für die private Kranken­versicherung zum Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht kündigen. Alternativ ist die Kündigung rückwirkend innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse möglich.

Empfang von ALG I

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Auch Empfänger von ALG I sind von der Versicherungspflicht in der GKV betroffen. Es kann jedoch auch Ausnahmeregelungen geben, die eine Weiter­versicherung in der PKV vorsehen. Mehr zur PKV während Arbeitslosigkeit können Sie hier nachlesen:

Private Kranken­versicherung für Arbeitslose

Anspruch auf Familien­versicherung oder Heilfürsorge

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Die gleichen Regelungen gelten, wenn bisher privat krankenversicherte Personen einen Anspruch auf Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung oder einen dauerhaften Anspruch auf Heilfürsorge erwerben. Letzteres trifft auf Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten zu.

Umzug ins Ausland/Auswanderung

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Bei einem Umzug in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes kann eine in Deutschland abgeschlossene private Kranken­versicherung nicht weitergeführt werden, so dass auch hier ein Sonderkündigungsrecht zum Tragen kommt.

Kündigungsrecht unmittelbar nach Vertragsschluss

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Stoßen Sie in den ersten zwei Wochen nach Abschluss ihrer privaten Kranken­versicherung auf ein besseres Angebot oder haben doch Bedenken, können Sie ihren Vertrag widerrufen.

Kündigungsfristen im Überblick

AnlassKündigungsfrist
Ordentliche Kündigung3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres (zu beachten: Ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch? Müssen Sie Mindestlaufzeiten berücksichtigen?)
Sonderkündigung wegen Anspruch auf Heilfürsorge, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung oder Eintritt in die Familien­versicherungRückwirkend innerhalb von maximal 3 Monaten nach Beginn der gesetzlichen Versicherung
Sonderkündigung wegen Beitragsanpassungen2 Monate ab Erhalt der Information über die Anpassung

So kündigen Sie Ihre private Kranken­versicherung korrekt

Die Kündigung der privaten Kranken­versicherung muss in Schriftform und fristgerecht erfolgen. Die Einhaltung der Kündigungsfrist kann beispielsweise durch die Übersendung per Einschreiben nachgewiesen werden. Für eine rechtlich wirksame Kündigung sollten Sie die hier beschriebenen Schritte zu beachten.

So gehen Sie vor:

  1. Sorgfältige Prüfung des Versicherungsvertrags: Was gewinnen Sie und was verlieren Sie durch die Kündigung?
  2. Fristgerechte Übermittlung des Kündigungsschreibens
  3. Ausdrückliche Erklärung der Kündigung unter Angabe des gewünschten Kündigungsdatums
  4. Nachweis einer Folge­versicherung zusammen mit dem Kündigungsschreiben oder Nachreichen dieses Nachweises bis zum Ende des bestehenden Versicherungsvertrages.

Musterschreiben zum Download

Benutzen Sie für Ihre Kündigung gern unsere Vorlage. Füllen Sie diese einfach mit Ihren eigenen Angaben aus.

Checkliste: Diese 5 Dinge sollten in einem Kündigungsschreiben stehen

Kein Versicherer entlässt einen Kunden gerne aus einem bestehenden Vertrag. Um hier nicht an der Hürde der Formalien zu scheitern, ist eine hohe Sorgfalt beim Verfassen der Kündigung angebracht. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Kündigungsschreiben Folgendes enthält:

  • Versichertennummer
  • explizite Erklärung der Kündigung (Achtung: Achten Sie darauf, zumindest an einer Stelle das Wort “Kündigung” und nicht nur z.B. “Wechsel” zu benutzen)
  • Kündigungszeitpunkt
  • falls er schon vorliegt: Nachweis der neuen Versicherung
  • Unterschrift

Empfehlung: Kündigung per Einschreiben

Eine Kündigung per Mail ist zwar bequem, aber um sicher zu sein und gegebenenfalls nachweisen zu können, dass Ihr Schreiben den Ansprüchen der Versicherung genügt und fristgerecht angekommen ist, empfiehlt sich, es als Brief mit Einschreiben zu übermitteln.

Das müssen Sie bei einer Kündigung beachten

Lückenlosen Versicherungsschutz gewährleisten

In Deutschland gilt grundsätzlich die Pflicht zum Abschluss einer Kranken­versicherung. Mit Ausnahme eines Umzugs ins nichteuropäische Ausland wird eine Kündigung der privaten Kranken­versicherung daher erst wirksam, wenn dem bisherigen Versicherer ein Nachweis über den Abschluss einer neuen Kranken­versicherung vorgelegt wird

Wenn dieser Nachweis nicht innerhalb von zwei Monaten erbracht wird, ist die Kündigung unwirksam, sofern der Versicherungsnehmer nicht nachweist, dass er die Gründe dafür nicht zu verantworten hat. Nach Ablauf der Zwei-Monatsfrist kann die private Kranken­versicherung jeweils zum Monatsende gekündigt werden, wenn der Nachweis einer lückenlosen Weiter­versicherung erbracht wird.

Was passiert ohne Versicherung?

Menschen ohne Kranken­versicherung verstoßen gegen eine gesetzliche Regelung und müssen für jede Behandlung, die nicht absolut notwendig ist, selbst bezahlen. Nicht krankenversichert zu sein, ist an sich zwar nicht strafbar, aber mit der Zeit häufen sich ausstehende Beitragsnachzahlungen an – es entstehen Kosten, denen kein Versicherungsschutz gegenübersteht. Wer nicht versichert ist, sollte so schnell wie möglich wieder Mitglied einer Kranken­versicherung werden. Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Ratgeber zum Leben ohne Kranken­versicherung.

Zurück in die gesetzliche Versicherung – geht das?

Der Wechsel zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung ist für einige Versicherte Pflicht und für andere restriktiven Regeln unterworfen. Mehr dazu lesen Sie am besten auf unserer Seite zum Thema private Kranken­versicherungen wechseln, wo genau erklärt wird, wer unter welchen Umständen in welche Versicherung wechseln kann und sollte.

PKV wechseln

Vertragstrennung vs. Kündigung

Wenn privat versicherte Kinder 18 Jahre alt werden, können sie entscheiden, ob sie:

  • weiterhin über ihre Eltern versichert bleiben wollen
  • eine Vertragstrennung wollen, also die Versicherung beibehalten, aber von nun an mit einer eigenen Police
  • in eine andere PKV wechseln wollen
  • in die GKV wechseln wollen.

Vertragstrennung ist auch eine Option, wenn sich Ehepartner scheiden lassen und ihre Vertragsteile als separate Versicherungen fortführen wollen.

Wer sollte seine private Kranken­versicherung kündigen und wer lieber nicht?

Der angestrebte Wechsel der Kranken­versicherung ist einer der häufigsten Gründe für eine Kündigung. Die Ursachen für einen Wechsel sind unterschiedlich. Oft handelt es sich dabei Beitragserhöhungen oder Un­zufriedenheit mit dem Service der Versicherung. Ob eine Kündigung sinnvoll ist, ist von der individuellen Situation abhängig.

Nachteile einer Kündigung

Eine Kündigung der privaten Kranken­versicherung bringt die folgenden Nachteile mit sich:

  • Altersrückstellungen können nur teilweise und bei vor 2009 geschlossenen Verträgen gar nicht mitgenommen werden.
  • Beim Wechsel zu einem neuen Anbieter eine Gesundheitsprüfung statt, die zu einer Verschlechterung der Konditionen führen kann. Zusammen mit dem gestiegenen Alter der Antragsteller macht dies die Verträge meist teurer.
  • Neue Verträge gehen oft mit neuen Wartezeiten für einzelne Leistungen einher.
  • Gerade Versicherte über 55 haben es wegen ihres Alters und ihres eventuell verschlechterten Gesundheitszustand schwerer, einen günstigen PKV-Tarif zu finden, und können nur im absoluten Ausnahmefall in die GKV.
  • Beitragserhöhungen sind auch beim neuen Versicherer nicht ausgeschlossen.

Vertragsprüfung durchführen

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Versicherte, die über eine Kündigung nachdenken, sollten grundsätzlich erst einmal eine allgemeine Vertragsprüfung durchführen. Dies gilt besonders für Verträge, die vor dem 01.01.2009 geschlossen wurden. Grund sind die Altersrückstellungen, die nicht mitgenommen werden können und damit verloren sind.

Was sind Altersrückstellungen?

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Altersrückstellungen, manchmal auch Alterungsrückstellungen genannt, sind zusätzliche Zahlungen, die einen Teil des Versicherungsbeitrags ausmachen. Sie werden angelegt, um dann später den Anstieg der Versicherungsprämie im Alter abzufedern.

Alternativen zur Kündigung

Je nachdem, ob eine Versicherung vor oder nach 2009 geschlossen wurde, kommen alternativ zur Kündigung aus Geldgründen ein deutlich weniger leistungsstarker, aber kostengünstigerer Standard- oder Basistarif infrage. Aber oft gibt es einen normalen Tarif der privaten Kranken­versicherung, der einen ähnlichen Leistungsumfang wie zuvor zu einem niedrigeren Preis ermöglicht. Oft sind solche internen Tarifwechsel die beste Option.

Experten-Tipp:

„Grundsätzlich sollte in Fünf-Jahres-Intervallen eine Tarifüberprüfung vorgenommen werden. Darüber hinaus können Kosten unter Umständen auch durch den Verzicht auf einzelne Leistungen oder, falls sich der Gesundheitszustand gebessert hat, durch eine Überprüfung der Risikozuschläge verringern.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Wann ist die Kündigung sinnvoll?

Es ist vergleichsweise selten, dass die Kündigung einer privaten Kranken­versicherung Vorteile mit sich bringt. Manche Versicherte waren jedoch nicht lange genug versichert, um umfangreiche Altersrückstellungen anzusammeln und finden bei der Konkurrenz bessere Angebote vor. Andere können und wollen in die gesetzliche Versicherung wechseln. Dann kann der Wechsel zu einem anderen Anbieter/System tatsächlich vorteilhaft sein. Teilweise ist die Kündigung auch einfach notwendig, z.B. bei Wiedereinsetzen der Versicherungspflicht oder einem Umzug ins Ausland.


Option Anwartschaftsversicherug

Bisher privat krankenversicherte Personen, die eine spätere Rückkehr zu ihrem bisherigen Kranken­versicherer für wahrscheinlich halten, können eine Anwartschafts­versicherung abschließen. Hierdurch kann der Versicherungsvertrag zu den bisherigen Konditionen wieder aufgenommen werden.

Wann lohnt sich das?

Sinnvoll ist eine Anwartschafts­versicherung zum einen, um vor allem bei längeren Versicherungszeiten in der PKV die bereits angesparten Altersrückstellungen nicht zu verlieren. Zum anderen ist sie wichtig, wenn bereits vorhandene Vor­erkrankungen bei einer erneuten Gesundheitsprüfung zu Risikozuschlägen oder zum Ausschluss aus der privaten Kranken­versicherung führen könnten.

Darf die Versicherung ihren Kunden kündigen?

Der Vertrag über eine private Kranken­versicherung wird zumindest der Intention nach auf Lebenszeit geschlossen. Eine Kündigung der privaten Kranken­versicherung durch den Versicherer ist nur rechtens, wenn der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag vorsätzlich falsch beantwortet hat.

Mögliche Kündigungsrechte für den Versicherer ergeben sich außerdem bei schweren Vertrags­verletzungen durch den Versicherungsnehmer, z.B. bei Abrechnungsbetrug. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln kann die Versicherung nicht nur Beiträge einbehalten, sondern auch erstattete Kosten zurückfordern.


Fallbeispiel: Schwere Vertrags­verletzung

2011 urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Kündigung einer privaten Kranken­versicherung gegenüber einem Kunden rechtmäßig war. Der Grund: Dessen Frau hatte gefälschte Belege eingereicht.


Fristen für den Anbieter

Das Versicherungs­unternehmen muss sein Kündigungsrecht in solchen Fällen innerhalb von fünf Jahren oder – bei Vorsatz und arglistiger Täuschung – innerhalb von zehn Jahren wahrnehmen.


Kein Kündigungsrecht bei unabsichtlich falschen Angaben

Falsche Antworten, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gegeben wurden, begründen dagegen kein Kündigungsrecht des Versicherungs­unternehmens. Allerdings hat die Versicherung dann das Recht, Risikoaufschläge oder Risikoausschlüsse in den Versicherungsvertrag aufzunehmen.

Ausnahme: Ordentliche Kündigung für Zusatz­versicherungen

Während eine ordentliche Kündigung durch den Versicherungsanbieter bei einer privaten Krankenvoll­versicherung oder Pflegepflicht­versicherung nicht möglich ist, dürfen Versicherer unter der Beachtung bestimmter Fristen

  • Krankentagegeld­versicherungen (ohne Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss)
  • Krankenhaustagegeld­versicherungen (wenn diese getrennt von Krankheits­voll­versicherung ist)
  • Krankenzusatz­versicherungen ohne Altersrückstellungen (z.B. einige Auslandskranken­versicherungen)

kündigen. Teilweise verzichten Versicherer jedoch explizit auf dieses Kündigungsrecht. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen.

Fazit

Privat Versicherte haben grundsätzlich das Recht, ihre private Kranken­versicherung zu kündigen. Allerdings sollten Sie zunächst Alternativen in Erwägung ziehen und sich gegebenenfalls von einem unabhängigen Experten beraten lassen, um den Nachteilen zu entgehen, die Anbieterwechsel oft mit sich bringen. Bleibt es dennoch bei der Kündigung, sollte diese so erfolgen:

  • schriftlich
  • explizit und unter Nennung des Kündigungszeitpunkts
  • unter Beachtung der Mindestlaufzeit des Versicherungsvertrags
  • und unter Beachtung der Kündigungsfristen

Vergleichen Sie am besten vorher verschiedene Angebote zur privaten Kranken­versicherung und prüfen Sie genau, ob Sie von der Kündigung profitieren.

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Katharina Burnus
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