Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann die private Krankenversicherung bei Reha-Maßnahmen leistet, wie viel eine Reha überhaupt kostet und wie hoch die Erstattungen ausfallen können (inklusive Rechenbeispiel).
Inhalt dieser SeiteÜbernimmt die private Krankenversicherung Reha-Kosten?
Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse zahlt eine private Krankenversicherung nicht automatisch für Reha-Maßnahmen. Möchten Sie, dass die Kosten von Maßnahmen zur Rehabilitation von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden, müssen Sie dies vertraglich vereinbaren.
In welcher Höhe die private Krankenversicherung die Kosten für eine Reha übernimmt, hängt wiederum vom Tarif ab. Je nach Vertragskondition kommt sie für die Kosten des gesamten Reha-Aufenthalts oder eines Teils auf. Dies hängt auch von der Höhe der Selbstbeteiligung ab. Ist diese hoch, kann es sein, dass die Versicherung die gesamten Kosten für einen Reha-Aufenthalt übernimmt. Fällt sie allerdings gering aus, beteiligt sich die private Krankenversicherung häufig nur anteilig.
Immer gilt: Die Kosten werden nur erstattet, wenn die Reha-Maßnahme ärztlich notwendig ist, also wenn der Arzt sie verschrieben hat.
Welche Kosten übernimmt sie?
Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrem Versicherer, welche Kosten er in welchem Umfang übernimmt. Gerade bei zum Beispiel Fahrtkosten können Pauschalbeträge oder Höchstgrenzen gelten.
Reha: hohe Kosten möglich
Die Kosten für eine Reha sind abhängig von der jeweiligen Klinik und dem individuellen Behandlungsrahmen. Neben Kosten für die medizinische Versorgung fallen welche für Unterbringung und Versorgung an. Ein Reha-Aufenthalt kann zwischen 100 und 500 Euro pro Tag kosten. Er dauert in der Regel drei Wochen, eine psychosomatische Reha wird in der Regel für fünf Wochen bewilligt. Für einen Reha-Aufenthalt sind also Kosten zwischen 2.100 Euro und 17.500 Euro durchaus wahrscheinlich:
Preis bei einer günstigen Reha
Preis pro Tag | 100 Euro |
3-wöchiger Aufenthalt (21 Tage) | 2.100 Euro |
5-wöchiger Aufenthalt (35 Tage; psychosomatische Reha) | 3.500 Euro |
Preis bei einer teuren Reha
Preis pro Tag | 500 Euro |
3-wöchiger Aufenthalt (21 Tage) | 10.500 Euro |
5-wöchiger Aufenthalt (35 Tage; psychosomatische Reha) | 17.500 Euro |
Die finanzielle Belastung durch eine Reha kann für Selbstzahler also mitunter verhältnismäßig hoch sein. Umso sinnvoller ist es, einen Tarif der privaten Krankenversicherung zu wählen, der auch bei Reha-Maßnahmen teilweise oder vollständig leistet, oder eine entsprechende private Krankenzusatzversicherung abzuschließen.
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Abrechnung der Reha-Kosten in der PKV
In der privaten Krankenversicherung müssen Versicherungsnehmer in der Regel in Vorleistung gehen. Die Krankenversicherung erstattet dann die Kosten. Um nicht unerwartet selbst die Kosten einer Reha tragen zu müssen, ist es für Privatversicherte sinnvoll, sich im Vorfeld zu informieren, was die Krankenversicherung letztlich übernehmen und wie sie die Reha abrechnen wird:
Alternative Absicherung bei einer Reha
Nicht nur eine private Krankenversicherung mit entsprechendem Tarif, sondern auch Zusatzversicherungen wie eine Kurtagegeld-Versicherung können Sie absichern. Entgegen ihrem Namen greift diese auch bei Reha-Maßnahmen. Sie bekommen dann einen vereinbarten Tagessatz pro Kurtag ausgezahlt, über den Sie frei verfügen und also auch Ihre Reha-Kosten damit begleichen können.
Auch Krankentagegeld-Versicherungen leisten mitunter bei Reha-Aufenthalten. Hier gilt es aber, den Vertrag genau zu prüfen: Viele Versicherer schließen eine Zahlung während Kur-, Sanatoriumsbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen aus (Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung; Musterbedingungen § 5 (1g)). Bei anderen muss diese Leistung explizit vertraglich vereinbart werden. Manche zahlen nur unter strengen Voraussetzungen, zum Beispiel wenn die Reha nach langer Arbeitsunfähigkeit notwendig wird.
Kostenbeispiel – Reha nach Unfall
Der Fall: schwerer Beinbruch
Herr T. erlitt bei einem Autounfall einen schweren Beinbruch und musste operiert werden. Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt empfehlen die Ärzte eine Reha über 20 Tage. Die sogenannte Anschlussheilbehandlung kann ambulant in einer Rehaklinik durchgeführt werden. Ziel der Rehabilitationsmaßnahme ist die Unterstützung des Heilungsprozesses.
Die Beweglichkeit des Beines soll möglichst zügig wiederhergestellt werden. Daher sieht der Behandlungsplan von Herrn T. folgendermaßen aus: 5 x pro Woche zwei Doppel-Behandlungseinheiten à 45 Minuten.
Die gesamten Kosten
Behandlung | Häufigkeit | Preis pro Sitzung | Preis insgesamt |
---|---|---|---|
Krankengymnastik | 15-mal | 50 € | 750 € |
Manuelle Therapie | 15-mal | 60 € | 900 € |
Massagetherapie | 10-mal | 40 € | 400 € |
Behandlungskosten (insgesamt) | 2.050 € |
Das übernimmt die PKV
Die Kosten, die auf Herrn T. zukommen, hängen stark vom Versicherer und dem Tarif ab. Gehen wir davon aus, dass Herr T. einen hochwertigen Tarif der privaten Krankenversicherung abgeschlossen hat, der die Kosten zu 100 Prozent übernimmt. Grundvoraussetzung – er hat im laufenden Kalenderjahr seine Selbstbeteiligung von 300 Euro bereits für andere Leistungen ausgegeben.
Tarif mit Selbstbeteiligung
Eigenanteil Herr T. | 300 Euro |
Kostenerstattung PKV | 1.750 Euro |
Tarif ohne Selbstbeteiligung
Eigenanteil Herr T. | 0 Euro |
Kostenerstattung PKV | 2.050 Euro |
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Reha: Welche Versicherung zahlt noch?
Neben der privaten Krankenversicherung können noch weitere Sozialträger unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Reha-Aufenthalte übernehmen. Wichtig: Häufig leistet die private Krankenversicherung erst, wenn kein anderer Versicherungsträger für die Kosten aufkommt.
Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übernimmt die Kosten einer Reha, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen (Quelle: Deutsche Rentenversicherung):
So stellen Sie einen Reha-Antrag bei der DRV
Wer einen Antrag auf Reha bei der Deutschen Rentenversicherung stellen möchte, sollte folgende Schritte beachten (Quelle: Deutsche Rentenversicherung):
- Füllen Sie den Antrag auf Rehabilitation aus.
- Fügen Sie Ihrem Antrag Ihr ärztliches Attest oder ein Gutachten bei. Auch Befundberichte können eingereicht werden.
- Abwarten! Der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung entscheidet, ob Ihre Rehabilitation medizinisch notwendig ist und veranlasst gegebenenfalls weitere Untersuchungen.
- Wahl der Einrichtung: Abhängig von der Diagnose wird eine geeignete Rehabilitationseinrichtung ausgesucht und die Dauer der Reha festgelegt. Ihre Wünsche werden dabei meist berücksichtigt.
- Wurde Ihr Antrag bewilligt, informieren Sie bitte Ihren Arzt und Arbeitgeber.
Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften
Ist ein Reha-Aufenthalt aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit notwendig, leistet mitunter die gesetzliche Unfallversicherung und entsprechende Berufsgenossenschaften. Notwendige Voraussetzung dafür ist, dass sich der Unfall bei der Arbeit, in der Schule oder am Ausbildungsplatz beziehungsweise auf dem Weg dahin ereignet hat. Auch wenn Berufskrankheiten drohen, kann die gesetzliche Unfallversicherung Kosten für Reha-Maßnahmen übernehmen. Ziel der Reha-Maßnahmen ist immer, das bestehende Beschäftigungsverhältnis abzusichern und Menschen mit Gesundheitsproblemen am Arbeitsleben und allgemein am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu lassen (Quelle: Gesetzliche Unfallversicherung).
Was bedeutet Reha eigentlich genau?
Rehabilitation, abgekürzt Reha, bedeutet Wiederherstellung. Entsprechend hat eine Reha zum Ziel, dass ein Mensch mit einem Gesundheitsproblem wieder am Leben in der Gesellschaft, zum Beispiel am Familien-, Arbeits- oder Berufsleben, teilhaben kann. Um dies zu erreichen, wird in der Reha nicht nur versucht, die Krankheit eines Menschen zu erkennen, zu behandeln und zu heilen. Es werden auch die Auswirkungen des Gesundheitsproblems und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Krankheiten in den Blick genommen. Rehabilitation ist also ein ganzheitlicher Ansatz (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss).
Reha vs. Kur – Wo liegt der Unterschied?
Reha
Kur
Ziele der Rehabilitation
Grundsätzlich wird in medizinische, berufliche und geriatrische Rehabilitation unterschieden. Alle drei haben jeweils unterschiedliche Zielsetzungen:
Medizinische Rehabilitation
Die medizinische Reha dient der Erhaltung beziehungsweise Verbesserung des Gesundheitszustands. Sie kann stationär oder ambulant durchgeführt werden. Eine medizinische Rehabilitation wird in der Regel angeregt, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist.
Berufliche Rehabilitation
Eine berufliche Rehabilitation hingegen ermöglicht die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. Sie unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen dabei, wieder einen Beruf aufzunehmen. Die Maßnahmen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Eine berufliche Rehabilitation umfasst beispielsweise Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Berufsberatung.
Geriatrische Rehabilitation
Die geriatrische Reha unterstützt ältere Menschen dabei, mit ihren Einschränkungen im Alltag besser zurechtzukommen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Patienten zu erhalten, sodass sie möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Die geriatrische Reha kann sowohl ambulant, mobil als auch stationär stattfinden.
Orte der Rehabilitation
Rehabilitation nach Zeitpunkt
Frührehabilitation
Eine Frührehabilitation findet schon während einer akutstationären Behandlung im Krankenhaus statt. Sie wird häufig im Bereich der Neurologie beziehungsweise Geriatrie eingesetzt, zum Beispiel bei Schlaganfällen oder bei Parkinson oder Multipler Sklerose in schweren Stadien. Dabei arbeiten die behandelnden Ärzte eng mit dem Rehabilitationsteam zusammen. Menschen, die eine Frührehabilitation erhalten, sind meist voll von pflegerischer Hilfe abhängig und nur bedingt zu kooperativer Mitarbeit fähig.
Anschlussrehabilitation
Die sogenannte Anschlussrehabilitation ist eine Reha, die sich zeitnah an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt. Diese Leistung der medizinischen Reha ist nur bei bestimmten Krankheiten, zum Beispiel bei einem Herzinfarkt möglich und kann ambulant oder stationär stattfinden. Ob eine Anschlussrehabilitation notwendig ist, entscheidet das behandelnde Krankenhaus. Die Kosten trägt der zuständige Rentenversicherungsträger (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Behandlungen im Rahmen der Rehabilitation
Welche Behandlungen der Patient während seines Reha-Aufenthalts bekommt, hängt von der individuellen Krankheitsgeschichte ab. Je nach Art der Reha erhalten Patienten ein ganzes Programm oder bekommen nur einzelne Maßnahmen verschrieben. Zu den gängigsten Behandlungen gehören:
Rehabilitation und Prävention gehen Hand in Hand
Einige Reha-Aufenthalte könnten durch frühzeitiges, gesundheitsbewusstes Handeln verhindert werden. Private Krankenversicherungen unterstützen Sie dabei, indem sie selbst Gesundheitskurse (oft online) anbieten oder die Kosten für Präventions- und Gesundheitskurse immer häufiger übernehmen.
Beispiele für Gesundheitskurse
- Abnehmkurse und Ernährungsberatung
- Diabetes-Prävention
- Entwöhnungsprogramme zum Beispiel Rauchentwöhnung
- Rückenschule
- Sportkurse wie Yoga oder Pilates
- Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung
Ob Sie an einem Gesundheitskurs teilnehmen können, den Ihr Krankenversicherer anbietet, hängt in den meisten Fällen vom vereinbarten Tarif ab. Oftmals gibt es auch Einschränkungen bezüglich der Anzahl besuchbarer Gesundheitskurse pro Jahr oder zum maximalen Rechnungsbetrag. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihren Versicherungsbedingungen oder bei Ihrem Versicherer.
Gesundheitskurse – Kostenübernahme durch die PKV
Die Frage, welche Kosten Anbieter der privaten Krankenversicherung für Gesundheitskurse übernehmen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wer vorhat, an einem Gesundheitskurs teilzunehmen, sollte im Vorfeld mit seiner Krankenversicherung sprechen. Legen Sie am besten einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung für die Teilnahme vor. Begründen Sie dem Versicherer, welchen gesundheitlichen Vorteil Ihnen der Kurs bringen wird – das erhöht die Chance, dass Ihr Versicherer die Kosten übernimmt. Wichtig: Einige Versicherer knüpfen die Kostenübernahme an eine kontinuierliche Teilnahme. Beiträge für das Fitnessstudio oder für Fitnesskurse werden im Übrigen nicht von der privaten Krankenversicherung erstattet.
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