Das zahlt die private Kranken­versicherung für Reha-Maßnahmen

Foto von Talke Flörcken
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung (PKV) leistet nicht notwendig bei Reha-Maßnahmen. Dies muss vertraglich vereinbart werden.
  • Die PKV kann die gesamten Reha-Kosten übernehmen. Wieviel sie tatsächlich leistet, ist vom Tarif abhängig.  Häufig müssen sich Privatversicherte auch selbst beteiligen.
  • Auf Selbstzahler von medizinisch notwendigen Reha-Maßnahmen können verhältnismäßig hohe Kosten zukommen. Eine PKV oder eine Kurtagegeld­versicherung können hier absichern.

Das erwartet Sie hier

Wann die private Kranken­versicherung bei Reha-Maßnahmen leistet, wie viel eine Reha überhaupt kostet und wie hoch die Erstattungen ausfallen können (inklusive Rechenbeispiel).

Inhalt dieser Seite
  1. Übernimmt die PKV Reha Kosten?
  2. Kostenbeispiel: Reha nach Unfall
  3. Welche Versicherung zahlt noch?
  4. Was bedeutet Reha eigentlich genau?

Übernimmt die private Kranken­­versicherung Reha-Kosten?

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse zahlt eine private Kranken­versicherung nicht automatisch für Reha-Maßnahmen. Möchten Sie, dass die Kosten von Maßnahmen zur Rehabilitation von Ihrer privaten Kranken­versicherung übernommen werden, müssen Sie dies vertraglich vereinbaren.

Icon Puzzle

In welcher Höhe die private Kranken­versicherung die Kosten für eine Reha übernimmt, hängt wiederum vom Tarif ab. Je nach Vertragskondition kommt sie für die Kosten des gesamten Reha-Aufenthalts oder eines Teils auf. Dies hängt auch von der Höhe der Selbst­beteiligung ab. Ist diese hoch, kann es sein, dass die Versicherung die gesamten Kosten für einen Reha-Aufenthalt übernimmt. Fällt sie allerdings gering aus, beteiligt sich die private Kranken­versicherung häufig nur anteilig.

Immer gilt: Die Kosten werden nur erstattet, wenn die Reha-Maßnahme ärztlich notwendig ist, also wenn der Arzt sie verschrieben hat.


Welche Kosten übernimmt sie?

  • Behandlungskosten (Therapien, Arztkosten etc.)
  • Unterkunft und Verpflegung in der Reha-Klinik
  • Medikamente und Heilmittel während der Reha
  • Fahrkosten zur Reha
Icon Pille und Tablette

Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrem Versicherer, welche Kosten er in welchem Umfang übernimmt. Gerade bei zum Beispiel Fahrtkosten können Pauschalbeträge oder Höchstgrenzen gelten.


Reha: hohe Kosten möglich

Die Kosten für eine Reha sind abhängig von der jeweiligen Klinik und dem individuellen Behandlungsrahmen. Neben Kosten für die medizinische Versorgung fallen welche für Unterbringung und Versorgung an. Ein Reha-Aufenthalt kann zwischen 100 und 500 Euro pro Tag kosten. Er dauert in der Regel drei Wochen, eine psychosomatische Reha wird in der Regel für fünf Wochen bewilligt. Für einen Reha-Aufenthalt sind also Kosten zwischen 2.100 Euro und 17.500 Euro durchaus wahrscheinlich:

Preis bei einer günstigen Reha

Preis pro Tag100 Euro
3-wöchiger Aufenthalt (21 Tage)2.100 Euro
5-wöchiger Aufenthalt (35 Tage; psychosomatische Reha) 3.500 Euro

Preis bei einer teuren Reha

Preis pro Tag500 Euro
3-wöchiger Aufenthalt (21 Tage)10.500 Euro
5-wöchiger Aufenthalt (35 Tage; psychosomatische Reha)17.500 Euro

Die finanzielle Belastung durch eine Reha kann für Selbstzahler also mitunter verhältnismäßig hoch sein. Umso sinnvoller ist es, einen Tarif der privaten Kranken­versicherung zu wählen, der auch bei Reha-Maßnahmen teilweise oder vollständig leistet, oder eine entsprechende private Krankenzusatz­versicherung abzuschließen.

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Abrechnung der Reha-Kosten in der PKV

In der privaten Kranken­versicherung müssen Versicherungsnehmer in der Regel in Vorleistung gehen. Die Kranken­versicherung erstattet dann die Kosten. Um nicht unerwartet selbst die Kosten einer Reha tragen zu müssen, ist es für Privatversicherte sinnvoll, sich im Vorfeld zu informieren, was die Kranken­versicherung letztlich übernehmen und wie sie die Reha abrechnen wird:

  • Sind Sie zum Beispiel über einen sogenannten Standard- oder Basistarif versichert, rechnet der Versicherer meist in Form einer Pauschalabrechnung ab. Sie erhalten dann eine Rechnung mit einer Tagespauschale und zahlen meist keinen Selbstbehalt.
  • Bei der Einzelleistungsabrechnung hingegen erhalten Privatversicherte eine Rechnung mit einzeln aufgeführten Leistungen. Diese ist meist mit einem Selbstbehalt verbunden.

Alternative Absicherung bei einer Reha

Nicht nur eine private Kranken­versicherung mit entsprechendem Tarif, sondern auch Zusatz­versicherungen wie eine Kurtagegeld-Versicherung können Sie absichern. Entgegen ihrem Namen greift diese auch bei Reha-Maßnahmen. Sie bekommen dann einen vereinbarten Tagessatz pro Kurtag ausgezahlt, über den Sie frei verfügen und also auch Ihre Reha-Kosten damit begleichen können.

Auch Krankentagegeld-Versicherungen leisten mitunter bei Reha-Aufenthalten. Hier gilt es aber, den Vertrag genau zu prüfen: Viele Versicherer schließen eine Zahlung während Kur-, Sanatoriumsbehandlungen oder Rehabilitations­maßnahmen aus (Quelle: Verband der Privaten Kranken­versicherung; Musterbedingungen § 5 (1g)). Bei anderen muss diese Leistung explizit vertraglich vereinbart werden. Manche zahlen nur unter strengen Voraussetzungen, zum Beispiel wenn die Reha nach langer Arbeitsunfähigkeit notwendig wird.

Alle Infos zur Krankentagegeld­versicherung

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Kostenbeispiel – Reha nach Unfall

Der Fall: schwerer Beinbruch

Herr T. erlitt bei einem Autounfall einen schweren Beinbruch und musste operiert werden. Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt empfehlen die Ärzte eine Reha über 20 Tage. Die sogenannte Anschlussheilbehandlung kann ambulant in einer Rehaklinik durchgeführt werden. Ziel der Rehabilitationsmaßnahme ist die Unterstützung des Heilungsprozesses.

Die Beweglichkeit des Beines soll möglichst zügig wiederhergestellt werden. Daher sieht der Behandlungsplan von Herrn T. folgendermaßen aus: 5 x pro Woche zwei Doppel-Behandlungseinheiten à 45 Minuten.

Die gesamten Kosten

BehandlungHäufigkeitPreis pro SitzungPreis insgesamt
Krankengymnastik15-mal50 €750 €
Manuelle Therapie 15-mal60 €900 €
Massagetherapie10-mal40 €400 €
Behandlungskosten (insgesamt)2.050 €

Das übernimmt die PKV

Die Kosten, die auf Herrn T. zukommen, hängen stark vom Versicherer und dem Tarif ab. Gehen wir davon aus, dass Herr T. einen hochwertigen Tarif der privaten Kranken­versicherung abgeschlossen hat, der die Kosten zu 100 Prozent übernimmt. Grundvoraussetzung – er hat im laufenden Kalenderjahr seine Selbst­beteiligung von 300 Euro bereits für andere Leistungen ausgegeben.

Tarif mit Selbst­beteiligung

Eigenanteil Herr T. 300 Euro
Kostenerstattung PKV 1.750 Euro

Tarif ohne Selbst­beteiligung

Eigenanteil Herr T. 0 Euro
Kostenerstattung PKV 2.050 Euro

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Reha: Welche Versicherung zahlt noch?

Neben der privaten Kranken­versicherung können noch weitere Sozialträger unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Reha-Aufenthalte übernehmen. Wichtig: Häufig leistet die private Kranken­versicherung erst, wenn kein anderer Versicherungsträger für die Kosten aufkommt.

Deutsche Renten­versicherung

Die Deutsche Renten­versicherung (DRV) übernimmt die Kosten einer Reha, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen (Quelle: Deutsche Renten­versicherung):

  • Sie sind eigentlich erwerbstätig, aber Ihre Arbeitsfähigkeit ist durch eine Krankheit etc. gefährdet oder gemindert.
  • Sie haben eine bestimmte Mindest­versicherungszeit erreicht. Die Deutsche Renten­versicherung beteiligt sich erst an den Kosten einer Reha, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren – je nach Reha-Leistung sind zwischen sechs Monate (von insgesamt zwei Jahren vor Antragstellung), bis zu 15 Jahren möglich.
  • Ihre letzte Reha liegt mindestens vier Jahre zurück. In dringenden Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich.
  • Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen. Beispielsweise haben Beamte auf Lebenszeit keinen Anspruch.

So stellen Sie einen Reha-Antrag bei der DRV

Wer einen Antrag auf Reha bei der Deutschen Renten­versicherung stellen möchte, sollte folgende Schritte beachten (Quelle: Deutsche Renten­versicherung):

  1. Füllen Sie den Antrag auf Rehabilitation aus.
  2. Fügen Sie Ihrem Antrag Ihr ärztliches Attest oder ein Gutachten bei. Auch Befundberichte können eingereicht werden.
  3. Abwarten! Der sozialmedizinische Dienst der Renten­versicherung entscheidet, ob Ihre Rehabilitation medizinisch notwendig ist und veranlasst gegebenenfalls weitere Untersuchungen.
  4. Wahl der Einrichtung: Abhängig von der Diagnose wird eine geeignete Rehabilitationseinrichtung ausgesucht und die Dauer der Reha festgelegt. Ihre Wünsche werden dabei meist berücksichtigt.
  5. Wurde Ihr Antrag bewilligt, informieren Sie bitte Ihren Arzt und Arbeitgeber.
Icon Vertrag mit Unterschrift

Unfall­versicherung und Berufs­genossenschaften

Ist ein Reha-Aufenthalt aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit notwendig, leistet mitunter die gesetzliche Unfall­versicherung und entsprechende Berufs­genossenschaften. Notwendige Voraussetzung dafür ist, dass sich der Unfall bei der Arbeit, in der Schule oder am Ausbildungsplatz beziehungsweise auf dem Weg dahin ereignet hat. Auch wenn Berufskrankheiten drohen, kann die gesetzliche Unfall­versicherung Kosten für Reha-Maßnahmen übernehmen. Ziel der Reha-Maßnahmen ist immer, das bestehende Beschäftigungsverhältnis abzusichern und Menschen mit Gesundheitsproblemen am Arbeitsleben und allgemein am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu lassen (Quelle: Gesetzliche Unfall­versicherung).

Was bedeutet Reha eigentlich genau?

Rehabilitation, abgekürzt Reha, bedeutet Wiederherstellung. Entsprechend hat eine Reha zum Ziel, dass ein Mensch mit einem Gesundheitsproblem wieder am Leben in der Gesellschaft, zum Beispiel am Familien-, Arbeits- oder Berufsleben, teilhaben kann. Um dies zu erreichen, wird in der Reha nicht nur versucht, die Krankheit eines Menschen zu erkennen, zu behandeln und zu heilen. Es werden auch die Auswirkungen des Gesundheitsproblems und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Krankheiten in den Blick genommen. Rehabilitation ist also ein ganzheitlicher Ansatz (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss).

Reha vs. Kur – Wo liegt der Unterschied?

Icon Gesundheitscheck

Reha

  • Medizinisch notwendig
  • Gesundheitsproblem ist bereits vorhanden; Gesundheitszustand soll stabilisiert oder verbessert werden
  • Kostenübernahme durch Kranken­versicherung möglich
Icon Yoga

Kur

  • Optional
  • Eine Kur dient zur Prävention und Entspannung
  • Selbstkosten; Kostenübernahme durch Kranken­versicherung möglich, wenn medizinisch notwendig (zum Beispiel Kuren für Mütter oder Väter)

Ziele der Rehabilitation

Grundsätzlich wird in medizinische, berufliche und geriatrische Rehabilitation unterschieden. Alle drei haben jeweils unterschiedliche Zielsetzungen:

Medizinische Rehabilitation

Die medizinische Reha dient der Erhaltung beziehungsweise Verbesserung des Gesundheitszustands. Sie kann stationär oder ambulant durchgeführt werden. Eine medizinische Rehabilitation wird in der Regel angeregt, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist.

Icon Gipsbein

Berufliche Rehabilitation

Eine berufliche Rehabilitation hingegen ermöglicht die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. Sie unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen dabei, wieder einen Beruf aufzunehmen. Die Maßnahmen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Eine berufliche Rehabilitation umfasst beispielsweise Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Berufsberatung.

Berufliche Wiedereingliederung nach Krankheit

Geriatrische Rehabilitation

Die geriatrische Reha unterstützt ältere Menschen dabei, mit ihren Einschränkungen im Alltag besser zurechtzukommen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Patienten zu erhalten, sodass sie möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Die geriatrische Reha kann sowohl ambulant, mobil als auch stationär stattfinden.

Icon grauhaarige Frau

Orte der Rehabilitation

  • Stationär
    Eine stationäre Rehabilitation kommt immer dann infrage, wenn eine ambulante Reha nicht mehr ausreicht. Das ist häufig bei chronisch kranken Menschen der Fall. In einer Rehabilitationsklinik erhalten sie ein individuell zugeschnittenes Programm an Maßnahmen.
  • Ambulant
    Bei einer ambulanten Reha finden einzelne Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung statt. Die verbleibende Zeit kann der Erkrankte zum Beispiel zu Hause verbringen. Er übernachtet nicht in der Reha-Einrichtung. Bei älteren Menschen mit Mobilitätseinschränkungen kann die ambulante Reha auch mobil von zu Hause aus stattfinden.
  • Teilstationär
    Während der teilstationären Reha befindet sich der Patient tagsüber in der Reha-Einrichtung. Zwischen den Behandlungen hat er die Möglichkeit, sich dort auszuruhen und zu erholen. Abends geht es wieder nach Hause.

Rehabilitation nach Zeitpunkt

Frührehabilitation

Eine Frührehabilitation findet schon während einer akutstationären Behandlung im Krankenhaus statt. Sie wird häufig im Bereich der Neurologie beziehungsweise Geriatrie eingesetzt, zum Beispiel bei Schlaganfällen oder bei Parkinson oder Multipler Sklerose in schweren Stadien. Dabei arbeiten die behandelnden Ärzte eng mit dem Rehabilitationsteam zusammen. Menschen, die eine Frührehabilitation erhalten, sind meist voll von pflegerischer Hilfe abhängig und nur bedingt zu kooperativer Mitarbeit fähig.

Icon Uhr Zeit Achtung

Anschlussrehabilitation

Die sogenannte Anschlussrehabilitation ist eine Reha, die sich zeitnah an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt. Diese Leistung der medizinischen Reha ist nur bei bestimmten Krankheiten, zum Beispiel bei einem Herzinfarkt möglich und kann ambulant oder stationär stattfinden. Ob eine Anschlussrehabilitation notwendig ist, entscheidet das behandelnde Krankenhaus. Die Kosten trägt der zuständige Renten­versicherungsträger (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).

Icon Pfeil Reduktion

Behandlungen im Rahmen der Rehabilitation

Welche Behandlungen der Patient während seines Reha-Aufenthalts bekommt, hängt von der individuellen Krankheits­geschichte ab. Je nach Art der Reha erhalten Patienten ein ganzes Programm oder bekommen nur einzelne Maßnahmen verschrieben. Zu den gängigsten Behandlungen gehören:

  • Ärztliche Behandlungen
  • Bewegungstherapie (z. B. Physio-, Sporttherapie)
  • Arbeitsbezogene Maßnahmen
  • Gesundheitsbildung und Patientenschulung
  • Psychologische Diagnostik und Beratung
  • Entspannungsverfahren
  • Ergotherapie
  • Physikalische Therapie
  • Ernährungsberatung mit/ohne Lehrküche
  • Soziale, sozialrechtliche und berufliche Beratung
Icon Muskeln Bizeps

Rehabilitation und Prävention gehen Hand in Hand

Einige Reha-Aufenthalte könnten durch frühzeitiges, gesundheitsbewusstes Handeln verhindert werden. Private Kranken­versicherungen unterstützen Sie dabei, indem sie selbst Gesundheitskurse (oft online) anbieten oder die Kosten für Präventions- und Gesundheitskurse immer häufiger übernehmen.

Beispiele für Gesundheitskurse

  • Abnehmkurse und Ernährungsberatung
  • Diabetes-Prävention
  • Entwöhnungsprogramme zum Beispiel Rauchentwöhnung
  • Rückenschule
  • Sportkurse wie Yoga oder Pilates
  • Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung

Ob Sie an einem Gesundheitskurs teilnehmen können, den Ihr Kranken­versicherer anbietet, hängt in den meisten Fällen vom vereinbarten Tarif ab. Oftmals gibt es auch Einschränkungen bezüglich der Anzahl besuchbarer Gesundheitskurse pro Jahr oder zum maximalen Rechnungsbetrag. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihren Versicherungs­bedingungen oder bei Ihrem Versicherer.


Gesundheitskurse – Kostenübernahme durch die PKV

Die Frage, welche Kosten Anbieter der privaten Kranken­versicherung für Gesundheitskurse übernehmen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wer vorhat, an einem Gesundheitskurs teilzunehmen, sollte im Vorfeld mit seiner Kranken­versicherung sprechen. Legen Sie am besten einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung für die Teilnahme vor. Begründen Sie dem Versicherer, welchen gesundheitlichen Vorteil Ihnen der Kurs bringen wird – das erhöht die Chance, dass Ihr Versicherer die Kosten übernimmt. Wichtig: Einige Versicherer knüpfen die Kostenübernahme an eine kontinuierliche Teilnahme. Beiträge für das Fitnessstudio oder für Fitnesskurse werden im Übrigen nicht von der privaten Kranken­versicherung erstattet.

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