Private Kranken­versicherung wechseln

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wechsel sind zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung ebenso möglich wie zwischen verschiedenen Tarifen und Anbietern der privaten Kranken­versicherung.
  • Gesetzliche Bestimmungen regeln, wer seine Versicherung unter welchen Umständen wechseln darf.
  • Ein Wechsel zwischen Anbietern der privaten Kranken­versicherung hat für die meisten Versicherten oft mehr Nachteilen als Vorteile.

Das erwartet Sie hier

Wann Sie zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung oder zwischen Anbietern und Tarifen wechseln können und welche Vor- und Nachteile ein solcher Wechsel bietet.

Inhalt dieser Seite
  1. Gründe für einen Versicherungswechsel
  2. Wechsel von der GKV in die PKV
  3. Wechsel des Tarifs
  4. Wechsel des Anbieters
  5. Zurück in die GKV wechseln
  6. Bedingungen nach Berufsgruppen
  7. Fazit

Warum die private Kranken­versicherung wechseln?

Die meisten Versicherungsnehmer planen bei der Entscheidung für eine Kranken­versicherung, dort langfristig versichert zu bleiben. Ein Wechsel bedeutet unter Umständen, dass sie Rückstellungen oder Leistungen verlieren. Dennoch gibt es immer wieder Gründe eine Versicherung oder zumindest einen Tarif zu verlassen.

Mögliche Gründe für einen Wechsel in, aus oder innerhalb der privaten Kranken­versicherung

  • Beitragssteigerungen
  • Veränderung der beruflichen oder familiären Situation
  • Veränderung des Einkommens
  • vorteilhaftere Tarife beim aktuellen Anbieter oder der Konkurrenz
  • Umzug ins Ausland (außerhalb der EU/des EWR)

Welche Arten des PKV-Wechsels sind möglich?

Wie genau die Wechselmöglichkeiten aussehen, hängt von der Art des Wechsels ab. Hier gibt es drei Varianten:

Je nachdem, welcher Wechsel vollzogen werden soll, unterscheiden sich die Fristen, Anforderungen und Möglichkeiten. Wir erklären Ihnen in den folgenden Kapiteln jede dieser Möglichkeiten. Sie können in der obigen Auflistung auch auf den entsprechenden Punkt klicken, der Sie interessiert – so gelangen Sie direkt zum jeweiligen Abschnitt im Text.

Versicherungspflicht

Wie auch immer der Wechsel aussieht: Die Versicherungen müssen lückenlos aneinander anschließen, da in Deutschland die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Versicherung besteht.

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Wechsel von der gesetzlichen in die private Kranken­versicherung

Wegen ihrer umfassenden und individuellen Leistungen und ihren gerade für junge Gutverdiener ohne Vor­erkrankungen sehr niedrigen Beiträgen ziehen viele Menschen die private Kranken­versicherung der gesetzlichen vor. Ob und zu welchen Bedingungen sie in diese Wechseln können, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab.

Wer kann in die private Kranken­versicherung wechseln?

In die private Kranken­versicherung kann wechseln, wer die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Das betrifft:

Ob ein solcher Wechsel sinnvoll ist, hängt stark von der eigenen Situation ab. Das betrifft z.B. die berufliche Perspektive, aber auch die Familienplanung – wer Kinder hat oder haben möchte, profitiert womöglich mehr davon, diese in der gesetzlichen Kranken­versicherung kostenlos familienversichern zu können.

Regelungen für einzelne Gruppen

Bei Angestellten kommt es darauf an, ob Ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflicht­grenze) überschreitet. 2024 liegt diese bei 69.300 Euro. Künstler oder Publizisten im Sinne des Künstersozial­versicherungsgesetzes müssen dieser Bedingung im Unterschied zu anderen Freiberuflern ebenfalls entsprechen. Studierende haben die Chance, sich innerhalb der ersten Monate nach der Erst-Immatrikulation für den Wechsel in die PKV zu entscheiden.

Vorteile für junge Privatversicherte

In die private Kranken­versicherung zu wechseln, lohnt sich gerade für junge Menschen, denn sie profitieren von mehreren Vorteilen:

  • Altersrückstellungen werden frühzeitig gebildet
  • Beiträge sind aufgrund des jungen Alters und generell zu erwartenden, guten Gesundheitszustandes günstig
  • Personen mit hohem Einkommen zahlen unter Umständen weniger für ihre Kranken­versicherung als in der GKV

Mehr zu den Vor- und Nachteilen der PKV allgemein

Experten-Tipp:

„Der Wechsel in die PKV ist gerade für gut verdienende junge Menschen ohne Vor­erkrankungen eine attraktive Option. Allerdings sollten sich Versicherungsnehmer, die sich dafür entscheiden, bewusst sein, dass es sich um eine langfristige Entscheidung handelt. Der Wechsel zurück in die GKV ist nämlich nur unter bestimmten Umständen möglich.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Sie wollen wechseln? So gehen Sie vor:

  1. Vergleich von Versicherungsangeboten und Entscheidung für eine private Kranken­versicherung
  2. Kündigung bei der bisherigen Kranken­versicherung (schriftliche Bestätigung anfordern)
  3. Antrag beim neuen PKV-Anbieter inkl. Beantwortung der Gesundheitsfragen
  4. Auf deren Grundlage: Entscheiden des Versicherers, ob der Antrag angenommen wird, und ob es Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge gibt
  5. Annahmebestätigung
  6. Vorlage der Annahmebestätigung bei der gesetzlichen Krankenkasse (Achtung: die Kündigung wird erst mit Einreichen der Bestätigung wirksam)

Und wenn der Wechsel nicht möglich ist?

Wenn Interesse an den Leistungen der PKV besteht, aber berufliche oder finanzielle Situation keinen Wechsel erlauben, kann eine private Krankenzusatz­versicherung die Leistungen ergänzen, die Versicherungsnehmer in der GKV vermissen.

Tarifwechsel beim gleichen Anbieter

Ein Wechsel des PKV-Tarifs lohnt sich z.B. unter diesen Umständen:

  • Die bisher erhaltenen Leistungen sind nicht zufriedenstellend und sollen erhöht werden
  • Die gleichen Leistungen lassen sich in einem anderen Tarif des Versicherers günstiger beziehen

Ein Tarifwechsel beim aktuellen PKV-Anbieter hat Vorteile gegenüber dem Wechseln zwischen Versicherungsanbietern oder -modellen, denn Sie haben das Recht darauf, dass auch eine Veränderung ihres Gesundheitszustands bei gleichbleibenden Leistungen nicht zu Risikozuschlägen führt und sie sich keine Sorgen um Wartezeiten machen müssen.


Tarifwechsel jederzeit möglich

Der Wechsel zwischen Tarifen des selben Anbieters ist ohne die Beachtung von Fristen möglich. Auch einige Zugangsbeschränkungen, denen Menschen unterliegen, die sich zum ersten Mal bei dem entsprechenden Anbieter versichern, greifen hier unter Umständen nicht.

So gehen Sie bei einem Wechsel vor

  1. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer, fordern Sie eine Auflistung der möglichen Wechseltarife an und berufen Sie sich dabei auf §204 Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG)
  2. Verlangen Sie vom Versicherer eine Gegenüberstellung der Leistungen, inklusive aller Tarifbedingungen und etwaiger Zugangsbeschränkungen
  3. Prüfen Sie die Tarife und ob Sie mit diesen bessergestellt werden. Sehen Sie davon ab, eine Ersparnis nur durch eine Reduzierung von Leistungen oder eine Steigerung des Selbstbehalts zu bewirken, da das meist nicht mehr rückgängig zu machen ist.

Tarifwechsel-Anschreiben

Für das Schreiben an Ihren Anbieter können Sie unsere Vorlage nutzen. Beachten Sie aber, dass es sich dabei nur um einen Vorschlag handelt – in der Regel ist es am besten, diesen Schritt von Ihrem Versicherungsberater begleiten zu lassen.

Musterschreiben an Ihren PKV-Anbieter zum Download

Haben Sie sich für einen attraktiven Tarif entschieden, setzen Sie eine Frist für den Wechsel. Hält der Versicherer diese nicht ein, können Sie auch eine rückwirkende Umstellung forcieren. Geben Sie gegenüber dem Versicherer dann an, dass Sie die Beiträge des „alten“ Tarifs nur noch unter Vorbehalt zahlen.

Darauf sollten Sie achten

Sie haben das Recht auf eine Beratung durch Ihren Anbieter. Achten Sie darauf, dass diese schriftliche dokumentiert wird. Sehen Sie auch genau hin, ob der Versicherer Ihnen alle in Frage kommenden Tarife oder nur eine Auswahl präsentiert hat. Achten Sie ebenfalls darauf, dass Sie im Austausch für niedrigere Beiträge keine wichtigen Leistungen aufgeben – Leistungen, die sie durch einen Tarifwechsel einmal aufgegeben haben, erhalten Sie nicht ohne Weiteres zurück.

Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung

Bei einem Wechsel des Tarifs darf der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen, wenn der neue Tarif Mehrleistungen aufweist. Die Gesundheitsprüfung darf sich aber nur auf die neu erlangten Mehrleistungen auswirken. Bleibt der Leistungsumfang gleich, entfällt die Gesundheitsprüfung.


Unisex- vs. Bisex-Tarife

Tarife, die vor 2013 abgeschlossen wurden, sind nach Geschlechtern getrennt (Bisex-Tarife). Tarife nach 2013 sind als Unisex-Tarife konzipiert. Frauen zahlten bei Bisex-Tarifen meist einen Aufschlag, da der Versicherer Schwangerschaft und Elternzeit einkalkulierte. Allerdings haben Frauen von einem Wechsel in einen Unisex-Tarif oft keine Vorteile. Für Männer lohnt sich der Wechsel aus einem nach Geschlechtern getrennten Tarif in der Regel nur in Ausnahmefällen. Da Bisex-Tarife nicht länger für Neukunden zugänglich sind, aber Leute aus ihnen herauswechseln können, sind hier auch größere Beitragssteigerungen möglich.

Wechsel des Anbieters Ihrer privaten Kranken­versicherung

Eine weitaus seltener genutzte Option ist der Wechsel des Versicherers. In diesem Fall sind Sie bereits privatversichert und wechseln zu einem anderen privaten Versicherer. Generell sind Privatversicherte dazu berechtigt.

Nachteile eines Anbieterwechsels

Wechsel zwischen verschiedenen privaten Kranken­versicherungen sind nicht gerade selten – alljährlich verlassen mehrere tausend Versicherte ihren PKV-Anbieter. Allerdings geht ein solcher Wechsel mit Nachteilen einher, die Sie kennen sollten:

  • Es wird eine erneute Gesundheitsprüfung beim neuen Versicherer notwendig, die Sie unter Umständen schlechter als vorher stellt, beispielsweise wegen seither erfolgten Erkrankungen oder einem höheren Lebensalter.
  • Es kann zu Teilverlusten ihrer Altersrückstellungen kommen.

Was sind Altersrückstellungen?

Private Kranken­versicherer stellen stets einen Teil der geleisteten Beiträge für das Alter zurück. Diese werden später genutzt, um die Beitragssteigerung im Alter abzufangen.

Die private Kranken­versicherung im Alter

Teilweise Mitnahme von Altersrückstellungen

Im Jahr 2009 wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Mitnahme der Altersrückstellungen von einem zum anderen Versicherer ermöglicht. Allerdings gilt das nicht für die gesamten Rückstellungen, sondern nur einen Anteil. Insbesondere wenn der Versicherte schon lange versichert ist und folglich hohe Altersrückstellungen eingezahlt hat, wird ein Anbieterwechsel dadurch weniger attraktiv. Wie hoch der Anteil der Altersrückstellungen ist, der zurückgezahlt wird, ist von Fall zu Fall verschieden.

Kündigungsfrist beachten

Wenn Sie dennoch zwischen zwei Versicherungsanbietern wechseln wollen, sollten Sie die Kündigungsfrist beachten. Mehr dazu, wann und wie Sie eine wirksame Kündigung einreichen können, erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema PKV Kündigen.

Private Kranken­versicherungen kündigen

Den richtigen Anbieter finden

Falls Sie sich für einen Anbieterwechsel entschieden haben, stellt sich natürlich die Frage, bei welchem PKV-Anbieter Sie ihren neuen Vertrag abschließen wollen. Bei dieser Entscheidung helfen professionelle Beratung, aber auch die zahlreichen Testberichte, die zu private Kranken­versicherungen regelmäßig erstellt werden. Wir stellen Ihnen die Testsieger verschiedener aktueller Analysen und Rankings auf einer eigenen Seite vor:

Aktuelle Testberichte (2024)

Zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln – ist das möglich?

Hohe Beiträge zur privaten Kranken­versicherung können im Alter oder bei einem stagnierenden oder sinkenden Einkommen zur Belastung werden. In einer solchen Situation verspricht die gesetzliche Kranken­versicherung eine Entlastung. Allerdings ist ein solcher Wechsel nur unter besonderen Bedingungen möglich.

Der Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung kann attraktiv sein, weil die Versicherungsbeiträge hier nicht zwangsläufig mit dem Alter der Versicherten steigen, sondern sich an deren Einkommen orientieren. Wenn das Einkommen nicht mit den Beitragserhöhungen der PKV mithalten kann, ist ein Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung eine willkommene Alternative und manchmal – bei Angestellten unter 55 – sogar Pflicht.


So bleiben Sie privat versichert

Falls der Wunsch und das Anrecht besteht, in der privaten Versicherung versichert zu bleiben, müssen Versicherte innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einen Befreiungsantrag an ihre gesetzliche Krankenkasse stellen. Die Befreiung dauert an, bis sich die Situation wieder ändert. Gründe dafür könnten sein:

  • ein neuer Job
  • das Ende des Studiums
  • Rückkehr zur Vollzeitarbeit

Privatversicherte, die sich über Familienangehörige in der gesetzlichen Kranken­versicherung familienversichern können, können frei entscheiden, ob sie wechseln wollen.

Bedingungen für verschiedene Berufsgruppen

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Kranken­versicherung unterliegt konkreten gesetzlichen Anforderungen. Es geht also nicht mehr „nur“ um die Wirtschaftlichkeit, sondern auch darum, ob der Gesetzgeber den Wechsel überhaupt erlaubt. Im Folgenden sehen Sie die Anforderungen für diese Berufsgruppen. Klicken Sie auf den entsprechenden Link, gelangen Sie direkt zum jeweiligen Abschnitt im Text:

Angestellte

Angestellte in der PKV können wechseln, wenn ihr Gehalt für mindestens ein Jahr nicht mehr oberhalb der Versicherungspflicht­grenze liegt. Sie haben es damit zwar am leichtesten, das ist aber zwangsläufig mit Gehaltseinbußen verbunden.

Versicherungspflicht und Ausnahmen

Sinkt das Einkommen Angestellter unter die Versicherungspflicht­grenze, sind sie in der Regel wieder zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kranken­­versicherung verpflichtet. Allerdings gibt es mehrere Situationen, in denen diese Pflicht entfällt.

  • Die Versicherungspflicht­grenze übersteigt das Gehalt nur, weil sie angehoben wurde.
  • Die Arbeitszeit und damit das Gehalt wurden für die Elternzeit / Pflege eines Familienmitglieds reduziert.
  • Die Versicherungspflicht tritt durch Aufnahme eines Studiums oder Praktikums ein.
  • Die Arbeitszeit wird auf Teilzeit reduziert/es wird Arbeitslosen- oder Bürgergeld oder Unterhalt gezahlt, nachdem der Versicherungsnehmer fünf Jahre lang privat versichert war.
  • Der Versicherungsnehmer nimmt an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teil oder ist aufgrund einer Behinderung in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung tätig.

Rückkehr in die PKV zu guten Bedingungen

Falls entweder bereits privat versicherte Menschen gesetzlich ­versicherungspflichtig werden oder aber wissen, dass sie der PKV beitreten wollen, bevor sie die Versicherungspflicht­grenze überschreiten, können sie eine Anwartschafts­versicherung abschließen. Diese erlaubt den (Wieder)Eintritt in die private Kranken­versicherung zu den Bedingungen, die bei Abschluss der Anwartschafts­versicherung bestanden. So wirkt es sich nicht negativ auf Beiträge und Leistungen aus, wenn sich der Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verschlechtert.

Mehr zur privaten Kranken­versicherung für Angestellte


Bei Arbeitslosigkeit

Wer ALG I bezieht, ist automatisch wieder in der GKV ­versicherungspflichtig und hat 2 Wochen Zeit, eine Krankenkasse zu wählen, bevor die Agentur für Arbeit die Anmeldung durchführt. Die Bescheinigung über die neue Versicherung muss der Agentur für Arbeit vorgelegt und die bisherige private Kranken­versicherung informiert werden. Während des ALG I-Bezugs übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge. Ausnahmen von der Versicherungspflicht sind die oben genannten Fälle.

Bei Bezug von ALG II wird der Versicherungsstatus fortgeführt, der vorher bestand. Handelt es sich dabei um eine private Versicherung, bezuschusst das Jobcenter die Beiträge.

Mehr Details dazu und welche Optionen Versicherungsnehmern nach dem Ende der Arbeitslosigkeit offenstehen, erfahren Sie auf unserer Seite zu diesem Thema:

Private Kranken­versicherung für Arbeitslose


Selbständige und Freiberufler

Für Selbständige und Freiberufler ist dieser Wechsel aus dem oben genannten Grund, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht so lange anhält, wie der ursprüngliche Grund dafür gegeben ist, sehr schwierig. Er ist jedoch möglich, wenn sie sich in ein Angestelltenverhältnis begeben und in diesem ein Gehalt beziehen, das die Versicherungspflicht­grenze nicht überschreitet. Die selbständige Tätigkeit kann nebenberuflich fortgeführt werden.

Mehr zur privaten Kranken­versicherung für Selbstständige


Studenten

Privat versicherte Studenten sind für die Dauer des Studiums an ihre private Kranken­versicherung gebunden. Das endet mit der Aufnahme der ersten sozial­versicherungspflichtigen angestellten Tätigkeit. Dann können Studenten wieder in die GKV wechseln oder müssen das sogar, wenn sie unter der Versicherungspflicht­grenze verdienen.

Mehr zur privaten Kranken­versicherung für Studenten


Rentner und Menschen über 55

Menschen, die bereits das 55. Lebensjahr überschritten haben, sind für gewöhnlich an ihre PKV gebunden. Aufgrund des solidarischen Prinzips dürfen sie in der Regel nicht mehr in die GKV wechseln. Begründet wird das mit dem Umstand, dass sie in die PKV einzahlten, dann aber im Alter hohe Kosten für die GKV verursachen würden. Ihnen steht nur der Wechsel zwischen Tarifen und Anbietern offen. Als Notlösung kommen der Standardtarif oder Basistarif ihrer Versicherung für sie infrage. Allerdings gibt es auch Ausnahmen:

Kranken­versicherung der Rentner (KVdR)

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Bei der Kranken­versicherung der Rentner handelt es sich nicht um eine eigene Kranken­versicherung, sondern stattdessen um eine Bezeichnung für den Status gesetzlich versicherter Rentner. Die KVdR bietet Vorteile gegenüber einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung, da bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge nicht alle Arten von Einkommen einbezogen werden. Zugang dazu gibt es unter den folgenden Bedingungen:

  • Der Betroffene war in der 2. Hälfte des Arbeitslebens 90% der Zeit gesetzlich versichert und in den letzten fünf Jahren für mindestens einen Tag.
  • Es besteht Anspruch auf Zahlung aus der gesetzlichen Renten­versicherung.
  • In den letzten fünf Jahren bestand für mindestens 50% der Zeit Versicherungspflicht.

Wer also für den Großteil seines Lebens privat versichert war, hat keinen Anspruch auf die KVdR.

Über die Familien­versicherung zurück in die GKV

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Als Person ohne eigenes Einkommen oder mit nur geringfügigem Einkommen kann man über ein gesetzlich versichertes Familienmitglied familienversichert werden. Dies ermöglicht eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nach dem 55. Lebensjahr.

Pflichten privater Kranken­versicherungen gegenüber älteren Versicherten

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Kranken­versicherungen sind verpflichtet, ihre Kunden über 60 über günstigere Tarifalternativen zu informieren. Wie alle anderen Versicherten können ältere Versicherungsnehmer zwischen Tarifen ihrer Versicherung wechseln und darauf zurückgreifen, dass private Kranken­versicherer Basis-, Standard- und Notlagentarife anbieten müssen.

Mehr zur privaten Kranken­versicherung für Rentner

Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung nach einer Zeit im Ausland

Nach mindestens zwölf Monaten im Ausland und unter Beachtung aller Kündigungsfristen kann bei der Rückkehr unter Umständen die private Kranken­versicherung gekündigt und ein Vertrag mit der gesetzlichen Versicherung geschlossen werden.

Fazit

Die Entscheidung für eine Versicherung sollte idealerweise so ausfallen, dass kein Wechsel nötig wird – darum sollte gerade der Wechsel von der gesetzlichen in die private Kranken­versicherung sorgfältig durchdacht und mit neutraler Beratung erfolgen. Ist es jedoch nötig, als Privatpatient etwas an der bestehenden Versicherung zu ändern, bietet sich zunächst ein Wechsel zu einem anderen Tarif beim selben Anbieter an, um das Verhältnis von Versicherungsschutz und Beitrag zu optimieren.

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Die häufigsten Fragen zum Wechsel in der privaten Kranken­versicherung

Wann kann ich von der gesetzlichen in die private Kranken­versicherung wechseln?

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Der Wechsel ist für Angestellte ab einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflicht­grenze möglich. Studenten können sich zu Beginn ihres Studiums entscheiden. Selbständige, Beamte und Freiberufler können jederzeit in die PKV wechseln.

Wie wechselt man die private Kranken­versicherung?

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Unter Beachtung der Kündigungsfristen kann man beim alten PKV-Anbieter kündigen und einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen. Beachten Sie, dass in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung anfällt. Für einen Wechsel des Tarifs innerhalb der eigenen PKV muss der Versicherer kontaktiert werden.

Wie komme ich mit 55 aus der privaten Kranken­versicherung raus?

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Mit über 55 Jahren kommt man nur aus der privaten Kranken­versicherung raus, wenn man unter 450 Euro im Monat verdient. Dann ist die Rückkehr in die GKV möglich, oftmals in die Familien­versicherung des Ehepartners.

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Katharina Burnus
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