Was tun, wenn die private Kranken­versicherung nicht zahlt?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung verweigert manchmal die Kostenübernahme für eine Behandlung, z.B., wenn sie keine medizinische Notwendigkeit sieht.
  • Vermeiden Sie dies, indem Sie prüfen, ob die Formalien der Rechnung erfüllt sind und indem Sie die Versicherungs­bedingungen genau lesen.
  • Wenn Sie vermuten, dass die PKV zu Unrecht nicht zahlt, dann widersprechen Sie dem Bescheid und wenden Sie sich ggf. an den Versicherungs­ombudsmann.

Das erwartet Sie hier

Wieso die private Kranken­versicherung bei einigen Behandlungen nicht zahlt und wie Sie sich dagegen wehren können. Wollen Sie Widerspruch einlegen, können Sie dafür unser Musterschreiben nutzen.

Inhalt dieser Seite
  1. Gründe der Leistungsverweigerung
  2. Wann die PKV zahlen muss
  3. Leistungen im Vorfeld prüfen
  4. Versicherer zahlt nicht, was tun?
  5. Fazit

Gründe für die Leistungs­verweigerung

In einer nicht repräsentativen Onlineumfrage hat Stiftung Warentest 2018 rund 3.000 Leser zu dem Thema Verweigerung der Kostenübernahme in der privaten Kranken­versicherung befragt. Dabei stellte sich heraus, dass Probleme bei der Leistungserstattung am häufigsten durch die folgenden drei Ursachen entstehen:

  • Besteht eine medizinische Notwendigkeit der Behandlung?
  • Sind Kosten und Umfang der Leistung angemessen?
  • Sind die Leistungen im Versicherungsvertrag integriert? Wenn ja: In welchem Umfang?

Neben der medizinischen Notwendigkeit, die in der Umfrage mit 22,4 % als häufigster Grund für Streitigkeiten genannt wurden, sind auch Unstimmigkeiten über die Höhe der von der Versicherung zu zahlenden Leistungen ein häufiger Streitpunkt (Quelle). Wenn der Versicherer belegen kann, dass die Kosten für die medizinische Behandlung nicht angemessen sind, kann er diese auf eine angemessene Höhe kürzen. Dafür muss er jedoch belegen, dass bei der Behandlung zumindest teilweise keine medizinische Notwendigkeit vorgeherrscht hat.


Weitere Gründe für die Ablehnung der Kostenübernahme

  • Die Leistung ist nicht in der Versicherungspolice abgedeckt
  • Der Arzt hat über eine falsche Ziffer der Gebührenordnung abgerechnet
  • Es handelt sich um Vorvertraglichkeit

So gehen Sie vor, wenn der Versicherer die Kosten nicht übernimmt

  1. Prüfen Sie die Rechnung, die Sie bei der Versicherung einreichen, auf formale Korrektheit.
  2. Lesen Sie das Bedingungswerk Ihres PKV-Tarifs genau.
  3. Verweigert der Versicherer zu Unrecht die Kostenübernahme, dann reichen Sie schriftliche Beschwerde ein – setzen Sie eine Frist zur Antwort.
  4. Leiten Sie die Anfrage der Versicherung an den Arzt weiter.
  5. Hilft dies nicht, dann wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Versicherungs­recht oder an den PKV-Ombudsmann.

Versicherung reagiert nicht auf eingereichte Rechnung

Haben Sie eine Rechnung bei Ihrer privaten Kranken­versicherung eingereicht und der Versicherer reagiert gar nicht? Private Kranken­versicherer haben eine Frist von einem Monat, innerhalb derer sie auf eine eingereichte Rechnung reagieren müssen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Entschädigung in Höhe der eingereichten Rechnung an den Versicherungsnehmer zahlen.

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Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Zahlung nur bei medizinischer Notwendigkeit

Oft verweist die private Kranken­versicherung bei ihrer Zahlungsablehnung auf eine fehlende „medizinische Notwendigkeit“. Mit dieser Formulierung sind laut dem PKV-Verband folgende Merkmale gemeint:

  • Es muss eine Krankheit vorliegen.
  • Die diagnostischen Maßnahmen müssen objektiv geeignet sein, die Krankheit zu erkennen bzw. Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
  • Die daraus abgeleiteten therapeutischen Maßnahmen müssen geeignet sein, wahrscheinlich zu einer Heilung oder Linderung der Krankheit zu führen oder aber ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die Behandlung muss also zur Erkrankung passen, und sie muss von der Fachwelt als erfolg­versprechend angesehen sein. Das ist im Allgemeinen dann der Fall, wenn es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode handelt. Aber auch neue, innovative Ansätze können diese Bedingung erfüllen.

Mehr zur medizinischen Notwendigkeit

Rechnung muss korrekt sein

Damit die Kranken­versicherung die Kosten erstatten kann, muss die Abrechnung korrekt sein. Nicht nur inhaltlich, auch formal muss die Abrechnung stimmen. Sie muss den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte entsprechen. Und darauf sollte auch der Versicherte achten, denn wenn sich hierbei Fehler einschleichen, kann die PKV die Zahlung ablehnen. Der PKV-Verband bietet Versicherten eine spezielle Software an, mit denen die Rechnungen auf ihre Korrektheit geprüft werden können.

Wie Sie Rechnungen korrekt bei Ihrer PKV einreichen, lesen Sie in unserem Ratgeber:

So reichen Sie Rechnungen bei der privaten Kranken­­versicherung ein

Leistungen im Vorfeld prüfen

Viele Probleme mit der Verweigerung der Kostenübernahme medizinischen Leistungen in der privaten Kranken­versicherung entstehen daraus, dass der Versicherte nicht weiß, welche Leistungen seine Versicherung abdeckt. Mit einem Blick in die Vertragsbedingungen sollte das aber leicht zu klären sein. Häufiger Streitpunkt sind in diesem Zusammenhang beispielsweise folgende Behandlungen:

Sind Ihnen diese Leistungen besonders wichtig, sollten Sie sogar bereits vor dem Abschluss einer PKV darauf achten, dass diese versichert sind.


Kostenübernahme verbindlich prüfen lassen

Im Zweifelsfall sollten Sie vor Beginn der Behandlung Ihren Versicherer kontaktieren und einen Kostenvoranschlag zur Prüfung einreichen. Denn ab Behandlungskosten in Höhe von voraussichtlich 2.000 Euro haben Versicherungsnehmer das Recht auf eine verbindliche Auskunft der privaten Kranken­versicherung, ob diese die Kosten ganz oder teilweise trägt. Beihilfeberechtigte haben dieses Recht bereits bei Behandlungskosten ab 1.000 Euro. Ihr Versicherer muss ihnen mit einer Frist von 14 Tagen eine Rückmeldung zukommen lassen.

Versicherer zahlt nicht: Letzte Instanz Fachanwalt und Ombudsmann

Klage mithilfe eines Fachanwalts

Versicherte haben die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme bzw. eine Klage gegen den PKV-Versicherer einzureichen. Es empfiehlt sich, hierfür einen Fachanwalt für Versicherungs­recht heranzuziehen. Haben Sie eine Rechtsschutz­versicherung, dann kann diese Ihnen wiederum mit der Kostenübernahme des Rechtsstreits helfen. Wenden Sie sich andernfalls direkt an einen Fachanwalt, gern auch an unseren Partner Dr. Knut Pilz.

Der Fachanwalt kann den abgeschlossenen Versicherungsvertrag prüfen und zudem Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen und Arztberichte verlangen. Auch unterstützt er Sie beim Erstellen eines Widerspruchs oder einer Klage gegen den privaten Kranken­versicherer. Danach kann er gerichtlich oder außergerichtlich eine Einigung bzw. einer letztendlichen Zahlung des PKV-Versicherers erwirken.

Widerspruch: Musterschreiben zum Download

Für den Widerspruch können Sie unser Musterschreiben an Ihre private Kranken­versicherung nutzen – fügen Sie einfach Ihre eigenen Angaben an. Wie bereits erwähnt haben Sie jedoch die besten Erfolgsaussichten, wenn Sie sich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche professionell beraten lassen.

Widerspruch und Klage: So gehen Sie vor

Bei einer gesetzlichen Krankenkasse sähen die Schritte wie folgt aus:

  1. Lehnt die Krankenkasse Ihren Antrag ab, legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein.
  2. Warten Sie auf die Antwort der Krankenkasse. Diese kann die Leistung nun doch noch bewilligen oder wieder ablehnen.
  3. Haben Sie einen Widerspruchsbescheid erhalten, haben Sie einen Monat Zeit, vor dem Sozialgericht zu klagen.

Als Privatpatient hingegen können Sie bis zu drei Jahre nach der Ablehnung vor einem Zivilgericht klagen, ohne diese Schritte zu durchlaufen. Allerdings empfiehlt es sich auch hier, erstmal schriftlich Widerspruch einzulegen und dem Versicherer darzulegen, wieso die Kostenübernahme geboten ist. Unter Umständen reicht dies, damit die Versicherung die Ablehnung noch einmal überprüft und die Leistung doch bewilligt.

Wichtig: Regeln Sie alles schriftlich und reichen Sie Klagen und Widersprüche mit Originalunterschrift und idealerweise als Einschreiben oder Telefax ein, sodass Sie deren fristgemäßen Eingang beweisen können. Sie können Sie auch mit Zeugen persönlich abgeben.


Beschwerde beim Ombudsmann einreichen

Wenn die Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der zu zahlenden Leistungen für eine medizinische Behandlung nicht aufzulösen sind, kann der Ombudsmann für private Kranken- und Pflege­versicherung weiterhelfen. Allerdings muss sich das PKV-Unternehmen, bei dem der Patient versichert ist, dem Ombudsverfahren angeschlossen haben. Eine Liste der teilnehmenden Versicherer gibt es hier.

Das Ombudsverfahren ist für den Versicherten kostenlos, lediglich eigene Kosten für Porto oder Telefon muss der Versicherte übernehmen. Bevor sich der Versicherte an die Ombudsstelle wendet, sollte er allerdings seiner Versicherung die Möglichkeit geben, zu der Meinungsverschiedenheit Stellung zu beziehen.

Kontaktdaten PKV-Ombudsmann

lesen

Anschrift
OMBUDSMANN
Private Kranken- und Pflege­versicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Telefon
0800 2 55 04 44

E-Mail
ombudsmann@pkv-ombudsmann.de

Fazit

Es gibt einige Gründe, warum die private Kranken­versicherung nicht zahlt. Wenn die Versicherung die Zahlung der Arztrechnung (teilweise) verweigert, kann es sich für den Versicherten durchaus lohnen, dies zu prüfen und Beschwerde einzulegen. Oft hilft es auch, sich mit den Rückfragen des Versicherers an den behandelnden Arzt zu wenden.

Das kann sich auch im Vorhinein lohnen: Wenn eine kostspielige Behandlung ansteht, kann der Patient den Arzt über seine Erfahrungen mit der Kostenerstattung durch die Versicherung befragen. Auf die formale Richtigkeit kann der Versicherte die Rechnung durch eine spezielle Software des PKV-Verbands selbst prüfen. Und zu guter Letzt hat er noch die Möglichkeit, sich an den PKV-Ombudsmann oder an einen Fachanwalt für Versicherungs­recht zu wenden.

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