Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Zahnbehandlungen die private Krankenversicherung übernimmt und wie hoch die Kosten für Zahnersatz wirklich sind.
Inhalt dieser SeiteZahnbehandlungen in der privaten Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung gehen in vielen Bereichen über das Maß der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Vor allem bei zahnärztlichen Leistungen können sich Privatversicherte über Kostenübernahmen und Zuzahlungen freuen. Je nach Versicherer und Tarif werden die Kosten für Zahnbehandlungen in unterschiedlicher Höhe übernommen. In der Regel liegt der Prozentsatz zwischen 70 und 100 Prozent. Zu den gängigsten Zahnbehandlungen gehören:
- Regelmäßige Kontrolltermine
- Professionelle Zahnreinigung
- Prophylaxe
- Kieferorthopädie
- Zahnerhalt (Kariesbehandlung, Füllungen, Inlays)
- Zahnersatz (Brücken, Prothesen, Implantate)
Was ist eine Zahnstaffel?
Viele private Krankenversicherungen bestehen auf sogenannte Zahnstaffeln in ihren Tarifen. Dabei handelt es sich um Höchstbeträge, die während der ersten Jahre erstattet werden. Darüber hinaus müssen die Kosten vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Meist liegt die Zahnstaffel zwischen 2 bis 5 Jahren.
Beispiel Zahnstaffel:
Kalenderjahr | Maximalbetrag |
---|---|
1. Jahr | 1.000 € |
2. Jahr | 2.000 € |
3. Jahr | 3.000 € |
4. Jahr | 4.000 € |
Zahnersatz in der privaten Krankenversicherung
Zahnersatz umfasst die Rekonstruktion des Gebisses nach dem Verlust von Zahnteilen bzw. einem oder mehreren Zähnen. Ziel ist die Wiederherstellung der Kaufunktion sowie der Ästhetik. Häufige Ursachen für die Schädigung des Zahnapparats sind Karies oder Parodontitis. Je nach Form und Schwere der Schädigung kommen verschiedene Rekonstruktionsmöglichkeiten in Frage. Die Kosten für den Zahnersatz fallen dementsprechend unterschiedlich aus.
Welche Möglichkeiten des Zahnersatzes gibt es?
Zahnkrone
Die Krone kommt zum Einsatz, wenn der Zahn durch eine einfach Füllung nicht mehr erhalten werden kann. Die Krone wird auf den verbleibenden Teil des kaputten Zahns gesetzt und ersetzt diesen.
Kostenpunkt: Je nach Material zwischen 400 – 1.000 Euro.
Brücke
Fehlen ein oder mehrere Zähne, kommt eine Brücke zum Einsatz. In der Regel schließt eine Zahnbrücke die Lücke zwischen zwei Zähnen, die überkront und dann als Pfeilzähne oder Brückenpfeiler genutzt werden. Eine Brücke kann nicht herausgenommen werden.
Kostenpunkt: Je nach Material und Anzahl der Brückenglieder zwischen 450 – 2.500 Euro.
Teilprothese oder Totalprotese
Ist ein festsitzender Zahnersatz nicht mehr möglich, setzen Zahnärzte Prothesen ein. Diese können herausgenommen werden. Sie ermöglichen den Erhalt der Kaufunktion, des Sprechens und der Ästhetik.
Kostenpunkt: Teilprothesen kosten je nach Ausführung zwischen 500 – 3.000 Euro. Totalprothesen können bis zu 7.000 Euro kosten.
Zahnimplantate
Hierbei handelt es sich um die hochwertigste und ästhetisch ansprechendste Form des Zahnersatzes. Dabei wird eine künstliche Zahnwurzel im Kieferknochen verankert, die über ein Halteelement den eigentlichen Zahnersatz (Krone) trägt.
Kostenpunkt: Je nach Aufwand und Material liegen die Kosten zwischen 1.000 – 4.000 Euro pro Zahn.
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Kostenbeispiel – Zahnersatz
Herr P. hatte einen Fahrradunfall. Durch den Sturz ist einer seiner Zähne so ungünstig abgebrochen, dass der Zahnarzt die Reste des Zahnes entfernen muss. Anschließend wird ein Implantat eingesetzt, da sich der betroffene Zahn im vorderen Sichtbereich befindet.
Zahnimplantat – Kosten:
Herr P. entscheidet sich für ein Implantat aus Titan und eine Teilkeramik-Krone. Die Kosten betragen aufgeschlüsselt:
Zahnersatz | Kosten |
---|---|
Implantat inklusive Material, Arzthonorar und Leistungen (z.B. Röntgenaufnahmen) | 2.000 € |
Teilkeramik-Krone | 600 € |
Gesamtkosten | 2.600 € |
Kostenübernahme in der privaten Krankenversicherung
Herr P. hat Glück. Er ist Mitglied in einer privaten Krankenversicherung. Diese beteiligt sich sowohl an den Kosten für das Implantat als auch an den Kosten für die Krone. Insgesamt werden 75 Prozent der anfallenden Kosten von der PKV zurückerstattet. Die Kostenerstattung für Zahnersatz und Implantate variiert je nach Versicherer und Tarif. In der Regel werden zwischen 60 und 80 Prozent übernommen.
Kostenanteil | Prozentsatz | Betrag in Euro |
---|---|---|
Kosten (insgesamt) | 2.600 € | |
Kostenerstattung durch die PKV | 75 Prozent | 1.950 € |
Eigenteil Herr P. | 25 Prozent | 650 € |
Herr P. zahlt für das Implantat aus Titan und die Teilkeramik-Krone also selbst nur 650 Euro, obwohl die Kosten insgesamt 2.600 € betragen. 1.950 € der Kosten übernimmt seine private Krankenversicherung.
Kostenübernahme in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wäre Herr P. nun in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen, hätte er deutlich tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. So hätte er die Kosten für das Implantat eigenständig bezahlen müssen. War er in den letzten 10 Jahren mindestens einmal pro Jahr beim Zahnarzt erhält er zudem einen Zuschuss für die Krone von 65 %. Seine Kosten hätten damit wie folgt ausgesehen:
Zahnersatz | Kosten |
---|---|
Kosten (insgesamt) | 2.600 Euro |
Kostenübernahme durch die GKV | 0 Euro |
GKV-Zuschuss zur Krone | 390 Euro |
Eigenanteil insgesamt | 2.210 Euro |
Private Zahnzusatzversicherung als Ergänzung
Nicht jeder hat die Möglichkeit, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen, denn um sich privat kranken versichern zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Doch auch gesetzlich Versicherte können mit Hilfe einer privaten Zahnzusatzversicherung den Eigenanteil für Zahnbehandlungen deutlich senken. Auf unserer Seite zum Thema haben wir alles Wichtige für Sie zusammengefasst:
Was zahlt die private Krankenversicherung beim Zahnarzt?
Neben dem Zahnersatz übernimmt die private Krankenversicherung noch weitere Kosten für Behandlungen beim Zahnarzt. Der Erstattungsumfang hängt, wie schon erwähnt, vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.
Unterschiede bei den Versorgungsleistungen
Die Kostenerstattung hängt häufig von der Art der zahnärztlichen Versorgungsleistung ab. Grundsätzlich wird in drei verschiedene Leistungsbereiche unterschieden:
- Regelversorgung
- Gleichartige Versorgung
- Andersartige Versorgung
Die Regelversorgung umfasst meist medizinisch notwendige Leistungen. Sie wird auch als Grundversorgung bezeichnet und beinhaltet in der Regel die kostengünstigste Variante. Die Regelversorgung wird prinzipiell von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Gleichartige Versorgungsleistungen hingegen bezeichnen die Leistungen, die mittels eines Zusatztarifs bezuschusst werden. Sie sind meist hochwertiger als die Regelversorgung.
Bei einer andersartigen Versorgung wählt der Patient eine Versorgung, welche von der Regelversorgung komplett abweicht. Sie wird in der Regel nicht von der GKV übernommen und geht mit höheren Kosten einher. Privatversicherte profitieren häufig von ihrer Krankenversicherung, da diese die Kosten über eine Regelversorgung hinaus übernimmt. Eine umfangreichere Versorgungsleistung ist daher möglich.
Mehr zu den Leistungen der privaten Krankenversicherung
Heil- und Kostenplan für Zahnersatz
Planen Sie besonders aufwändige Leistungen wie z.B. Zahnersatz, sollten Sie sich vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt erstellen lassen. Der Plan umfasst die geplanten Maßnahmen und die zu erwartenden Kosten. Diesen können Sie dann Ihrer privaten Krankenversicherung vorlegen und herausfinden, welche Kosten in welchem Umfang übernommen werden.
Fazit
Privatversicherte sind dank ihrer Krankenversicherung gut abgesichert. Die Kosten für Zahnbehandlungen werden in der Regel zum größten Teil übernommen. Meist liegt der Erstattungsrahmen zwischen 70 und 100 Prozent. Er ist abhängig vom Versicherer und Tarif. Dank der privaten Krankenversicherung sind Versicherungsnehmer nicht auf eine Regelversorgung angewiesen, sondern können hochwertigere Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen.
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