Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was kostet eine gute Heilpraktikerzusatzversicherung, welche Naturheilverfahren werden übernommen und auf welche Vertragsdetails Sie achten sollten.
Inhalt dieser SeiteWie Sie eine gute Heilpraktikerversicherung finden
Sie möchten sich mit Naturheilverfahren behandeln lassen? Dann merken Sie schnell, dass die gesetzliche Krankenversicherung keinen oder nur einen geringen Teil der Kosten erstattet. Eine Heilpraktikerzusatzversicherung lohnt sich besonders, wenn Sie sich überwiegend mit alternativen Heilmethoden wie Akupunktur und Homöopathie behandeln lassen möchten. Bereits ab 10 Euro im Monat können Sie sich Leistungen vom Heilpraktiker von Ihrem Krankenzusatzversicherer erstatten lassen.
Verschiedene Angebote vergleichen
Schließen Sie nicht den erstbesten Vertrag ab. Führen Sie vielmehr einen Vergleich verschiedener Angebote durch – am besten auf Basis Ihrer persönlichen Angaben. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, den Sie monatlich zahlen. Langfristig zahlt es sich aus, wenn Sie genau die Leistungen wählen, die Ihnen wichtig sind und die zu Ihrer Situation passen. So zahlen Sie nicht zu viel und sind ideal abgesichert.
Achten Sie auf die Details im Leistungsumfang
Anbieter einer Heilpraktikerzusatzversicherung unterscheiden sich nicht nur im Preis. Vergleichen Sie Ihre Favoriten mit Blick auf die folgenden Leistungspunkte:
- Wie hoch ist der Erstattungssatz? Die meisten Versicherer erstatten 100 Prozent des Rechnungsbetrags, andere beispielsweise nur 80 Prozent. Den Rest müssten Sie selbst zahlen.
- Wie hoch ist der Maximalbetrag der Erstattung? In der Regel ist dieser begrenzt, z.B. auf 1.000 Euro im Jahr.
- Wonach richtet sich die Kostenerstattung? Der Versicherer sollte nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufelandverzeichnis leisten.
- Fällt eine Wartezeit an? In der Regel beträgt diese 3 Monate. Es gibt auch Versicherer, die auf die Wartezeit verzichten.
Die Vorteile einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker
Mit uns zur idealen Heilpraktikerversicherung
Wir helfen Ihnen, den idealen Tarif zum besten Preis zu finden – schnell und unkompliziert. Dank der Zusammenarbeit mit Waizmann können wir Ihnen exklusive Tarife anzeigen, die Sie direkt online vergleichen und abschließen können. Auch danach sind unsere Partner für Sie da, egal ob Sie weitere Fragen haben oder im Versicherungsfall Unterstützung brauchen.
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Leistungen der Heilpraktikerversicherung
Überblick: Welche Naturheilverfahren werden übernommen?
Was wird vom Versicherer erstattet?
Vom Versicherer werden Behandlungen beim Heilpraktiker oder durch einen Arzt für Naturheilverfahren erstattet. Die Kostenerstattung erfolgt in der Regel bis zu einem maximalen Betrag pro Jahr. Der Erstattungssatz gibt an, welchen prozentualen Betrag der Rechnung der Versicherer übernimmt.
Ein Beispiel: Versicherer A erstattet Heilpraktikerbehandlungen zu 100 Prozent, maximal bis 1.000 Euro pro Jahr. Versicherer B erstattet zu 60 Prozent und hat keine jährliche Obergrenze. Ihre Osteopathie-Behandlung hat insgesamt 700 Euro gekostet.
Versicherer A | Versicherer B |
---|---|
Erstattet Ihnen 700 € | Erstattet Ihnen 420 € |
Sie können noch Rechnungen im Wert von 1.300 € für das aktuelle Jahr einreichen. | Sie können noch jegliche Rechnungen vom Heilpraktiker einreichen. |
Ihr Anteil: 0 € | Ihr Anteil: 280 € |
Gebührenordnung und Hufelandverzeichnis
Die Gebührenordnung der Heilpraktiker – kurz GebüH – sowie das Hufelandverzeichnis sind zentrale Begriffe der Heilpraktikerversicherung, die Sie kennen sollten. Beide Verordnungen enthalten einen Katalog an Naturheilverfahren und wie diese abgerechnet werden. Somit bilden sie die Grundlage dafür, was durch die Heilpraktikerversicherung erstattet wird.
Manche Tarife leisten mehr
So mancher Anbieter legt in einem eigenen Verzeichnis selbst fest, welche Leistungen – meistens noch umfangreichere als die Leistungen der offiziellen Listen – in seiner Heilpraktikerversicherung mitversichert sind. Hier sollten die Vertragsdetails genau studiert werden. Manche Tarife versichern auch Leistungen im Bereich der Psychotherapie, wenn auch die entsprechenden Methoden von einem Heilpraktiker angewendet werden. Massagen, Ergotherapie oder Krankengymnastik sind dagegen häufig von der Heilpraktikerversicherung ausgeschlossen.
Experten-Tipp:
„Heilpraktiker rechnen eigentlich nach ihrer eigenen Gebührenordnung, der GebüH, ab. Da diese jedoch schon lange nicht mehr aktualisiert wurde, werden die Leistungen meist nach eigenem Ermessen berechnet. Achten Sie daher auf den Leistungsrahmen Ihrer Zusatzversicherung. Besprechen Sie mit Ihrem Heilpraktiker zuerst die Kosten der Behandlung und halten mit Ihrem Versicherer Rücksprache, damit die Behandlungskosten nicht den Rahmen der Heilpraktikerversicherung übersteigen.“
Heilpraktiker oder Naturheilverfahren – Was ist der Unterschied?
Grundsätzlich unterscheiden die Anbieter von privaten Krankenzusatzversicherungen zwischen Leistungen von Heilpraktikern und verschiedenen Naturheilverfahren, die durch einen Arzt durchgeführt werden. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Behandlungsformen liegt darin, dass Heilpraktiker technische Hilfsmittel zur Behandlung einsetzen. Dagegen kommen bei Naturheilverfahren ausschließlich natürlich vorkommende Quellen zum Einsatz, um als in diesem Sinne natürliche Arzneimittel zur Heilung beizutragen.
Im Einzelnen lassen sich die verschiedenen Formen allerdings nicht immer definitiv voneinander trennen. Deshalb sollten Sie darauf achten, wie bei den Versicherern unterschieden wird.
Mit oder ohne Wartezeit?
In der Regel besteht bei privaten Krankenzusatzversicherungen eine Wartezeit von 3 Monaten. Das heißt, dass Sie erst für Behandlungen, die 3 Monate nach Vertragsabschluss stattfinden, Kosten erstattet bekommen. Es gibt durchaus einzelne Tarife der Heilpraktikerversicherung, die auf eine Wartezeit verzichten. Diese kosten Sie meist etwas mehr an Beiträgen als reguläre Tarife. Dennoch lohnt sich beim Vergleich von Heilpraktikerversicherungen der Blick nach Angeboten ohne Wartezeit.
Gesundheitsfragen für Heilpraktikerversicherungen
Beim Abschluss einer Heilpraktikerversicherung müssen Sie in der Regel Gesundheitsfragen beantworten. Damit wollen Versicherer das individuelle Risiko jedes Versicherten einschätzen, um den Versicherungsbeitrag korrekt zu kalkulieren. Es gibt jedoch einige Anbieter, die nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung vorsehen. Diese können Sie in unserem Online-Rechner direkt erkennen. Das reduziert Ihr Risiko, wegen einer bestehenden Erkrankung höhere Beiträge zahlen zu müssen oder gar abgelehnt zu werden.
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Heilpraktikerversicherung als Versicherungspaket
Heilpraktikerversicherungen werden häufig in verschiedenen Tarifvarianten zu unterschiedlichen Konditionen angeboten. So können Sie eine Heilpraktikerzusatzversicherung als einzelne Versicherung abschließen oder im Rahmen einer ambulanten Zusatzversicherung.
Dabei werden zusätzlich u.a. folgende ambulante Leistungen übernommen:
- Medikamente und Hilfsmittel
- Sehhilfen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Schutzimpfungen
Mehr zur ambulanten Zusatzversicherung (inkl. Online-Rechner)
Kosten der Heilpraktikerversicherung
Eine Heilpraktikerzusatzversicherung bekommen Sie je nach Tarifstufe bereits ab 10 Euro im Monat. Die konkreten Kosten hängen von einigen Faktoren ab, die sehr individuell sind: Alter, Gesundheitszustand sowie entscheidend vom gewünschten Leistungsumfang.
Wir haben Ihnen ein Rechenbeispiel erstellt, in dem Sie die Kostenunterschiede anhand der Tarifstufen erkennen können.
Tarifstufe | Monatlicher Beitrag |
---|---|
Basis | ab 10 € |
Komfort | ab 20 € |
Premium | ab 39,01 € |
Was kostet Sie eine Heilpraktikerversicherung?
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Ist eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker sinnvoll?
Im Vergleich zum regulären Hausarzt kann die Untersuchung beim Heilpraktiker durchaus teurer werden. In der Regel reicht der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung für kostspielige Heilpraktikerbehandlungen nicht aus, da lediglich – wenn überhaupt – ein geringer Teil der anfallenden Behandlungskosten übernommen wird. Die Restkosten muss der Versicherte tragen. Eine Heilpraktikerversicherung übernimmt die anfallenden Kosten bei Heilpraktikern und Ärzten für Naturheilverfahren und ist als sinnvolle Ergänzung zu den Kassenleistungen zu betrachten. Damit erweitert sie Ihren Handlungsspielraum, senkt den Eigenanteil an den Behandlungskosten und spart Ihnen effektiv Geld.
Heilpraktikerversicherung im Trend
Viele Patient:innen geben sich nicht mehr mit der evidenzbasierten Medizin zufrieden, sondern bevorzugen Naturheilverfahren, die als sanfter und ganzheitlicher empfunden werden. Um auch im Bereich der Alternativmedizin wie ein Privatpatient behandelt zu werden, können Sie die Heilpraktikerversicherung abschließen. Mithilfe dieser ambulanten Zusatzversicherung müssen Sie nicht aus finanziellen Gründen auf die Behandlung bei einem Heilpraktiker verzichten.
Ärzte als Heilpraktiker
Von den Landesärztekammern der Bundesländer werden Kurse zur ärztlichen Weiterbildung zertifiziert, über die sich herkömmlich ausgebildete Ärzte auch in den Bereichen der Alternativmedizin qualifizieren können. So finden Sie auch niedergelassene Ärzte, die eine naturheilkundliche Zusatzbezeichnung tragen.
Als Patient mit einer Heilpraktikerversicherung können Sie sich somit auch die Behandlung nach alternativen Verfahren durch einen ausgebildeten Arzt abrechnen lassen.
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Heilpraktikerversicherungen im Test
Ausschnitt der aktuellen Testsieger: Naturheilverfahren (2024)
Anbieter | Tarife | Rankingnote | |
---|---|---|---|
… | … | … | … |
Barmenia | Mehr Gesundheit 1000, Mehr Gesundheit 2000 | Hervorragend | |
DKV | BMG/0, BMG/1, BMG/2, BMG/3, KAMP/0, KAMP/1 | Hervorragend | |
… | … | … | … |
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der privaten Krankenzusatzversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle privaten Krankenzusatzversicherer im Test (2024)
Was beim Vergleich von Heilpraktikerversicherungen zu beachten ist
Angesichts einer Vielzahl von unterschiedlichen Tarifen im Segment der Heilpraktikerversicherung lohnt sich ein umfassender Vergleich verschiedener Tarife in jedem Fall. Wichtige Kriterien, die beim Vergleich eine Rolle spielen sollten, sind:
- Der Leistungsumfang
- Die Kostenerstattung
- Die Länge der Wartezeit
- Die Beitragshöhe
Verschaffen Sie sich einen groben Gesamtüberblick über die angebotene Tarife und ihre Konditionen und gleichen diese mit den eigenen Vorstellungen ab. Nutzen Sie gern unseren kostenfreien Online-Rechner, um Ihren persönlichen Tarifvergleich durchzuführen. Das Ganze ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
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Die häufigsten Fragen zur Heilpraktikerzusatzversicherung
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Heilpraktikerkosten?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oftmals nur einen geringen Teil der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. In der Regel sind Leistungen in diesem Bereich im Rahmen der freiwilligen Zusatzleistungen der Krankenkassen zu finden.
Welche Versicherung übernimmt Heilpraktikerbehandlungen?
Abgesehen von der gesetzlichen Krankenkasse, die die Kostenübernahme von Heilpraktikerbehandlungen im Rahmen freiwilliger Zusatzleistungen anbietet, haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine private Heilpraktikerzusatzversicherung abzuschließen. Dies ist eine private Krankenzusatzversicherung, die Behandlungen durch Heilpraktiker oder Ärzte für Naturheilverfahren übernimmt, inklusive der verordneten Medikamente. Mitglieder der privaten Krankenversicherung profitieren von einem ähnlichen Leistungsumfang – mehr dazu hier.
Was kostet eine Heilpraktikerversicherung?
Eine Heilpraktikerzusatzversicherung gibt es im Basis-Tarif bereits ab 10 Euro im Monat. Je nach Tarifstufe, Alter und gewünschtem Leistungsumfang steigt der Beitrag.
Welche Heilpraktikerversicherung ist die beste?
Laut dem Institut Franke und Bornberg gehören folgende Anbieter zu den aktuellen Testsiegern privater Krankenzusatzversicherern für Naturheilverfahren: Arag, Barmenia, Concordia, Gothaer, R+V und DKV.
Was ist das Hufelandverzeichnis?
Das Hufelandverzeichnis, auch Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen genannt, ist ein Katalog an naturheilkundlichen Verfahren, die Ärzte für Naturheilverfahren und Heilpraktiker ausführen und abrechnen können. Es wird von Ärzten, Versicherern und Krankenkassen zur Leistungsabrechnung herangezogen.
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