Private Krankenzusatz­versicherung für Kinder Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Kranken­versicherung bietet Kindern nur eine Basisabsicherung.
  • Mit privaten Krankenzusatz­versicherungen können Eltern den Gesundheitsschutz ihrer Kinder sinnvoll ergänzen.
  • Wichtige Leistungen für Kinder sind z. B. Kieferorthopädie, Vorsorgeuntersuchungen sowie Sonderleistungen im Krankenhaus.
  • Zusatz­versicherungen sind für Kinder besonders günstig: Sichern Sie Ihr Kind bei uns bereits ab 4,76 € im Monat ab (stationäre Zusatz­versicherung).

Das erwartet Sie hier

Was Eltern über private Krankenzusatz­versicherungen für Kinder wissen müssen und welche Zusatz­versicherungen besonders sinnvoll sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Was Eltern wissen sollten
  2. Warum gerade für Kinder sinnvoll?
  3. Arten der PKV ZV für Kinder
  4. Kosten (inkl. Beispiele)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Zusatz­­versicherung finden
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Was sollte Eltern über die private Krankenzusatz­versicherung für Kinder wissen?

Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) deckt zwar grundlegende medizinische Leistungen für Kinder ab, ist in manchen Bereichen jedoch nicht ausreichend. Private Krankenzusatz­versicherungen sind Zusatz­versicherungen für gesetzlich Versicherte, die diese Lücken schließen können. Dabei können private Krankenzusatz­versicherungen auf verschiedene Altersklassen abgestimmt werden, sodass für Babys, Kinder und Jugendliche jeweils angepasste Leistungen bereitstehen, die von erweiterten Vorsorgeuntersuchungen bis hin zu speziellen Behandlungen wie Zahnspangen oder psychologischer Betreuung reichen können.

Icon ABC-Bauklötze

Darauf sollten Sie achten

Bei der Auswahl des richtigen Tarifs ist es für Eltern wichtig, die Kosten und den potenziellen Nutzen sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Sie sollten dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang und die individuellen Bedürfnisse und die gesundheitliche Entwicklung des Kindes achten.

Was leisten Krankenzusatz­versicherungen im Vergleich zur Krankenkasse?

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KrankenkasseZusatz­versicherung
ZahnspangeZahlt erst ab einer ausgeprägten Fehlstellung (ab KIG* 3), wenn medizinisch notwendig; 80 % Kostenübernahme, 20 % bei erfolgreichem AbschlussZahlt bereits bei leichter Fehlstellung (ab KIG 1–2); je nach Tarif 50–100 % Kostenübernahme
BrilleÜbernimmt die Kosten von Standard-Brillengläsern für Kinder bis 18 Jahre, Brillengestell zahlen die Eltern selbstVergibt einen jährlichen Zuschuss zur kompletten Brille (inkl. Spezialbrillen), auch wenn sich die Sehstärke nicht ändert
Alternative HeilmethodenTeilweise Kostenübernahme im Rahmen freiwilliger Zusatzleistungen für Naturheilverfahren durch Ärzte mit Zusatzausbildung100 % Kostenübernahme für Naturheilverfahren oder Behandlungen beim Heilpraktiker bis zu einem jährlichen Maximalbetrag (z. B. 1.000 €)
Im KrankenhausUnterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch diensthabenden ArztUnterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer, Behandlung durch Chefarzt oder Spezialisten, Kostenübernahme von Rooming-In
*KIG: Kieferorthopädische Indikationsgruppe

Warum brauchen gerade Kinder eine gute private Krankenzusatz­versicherung?

Private Krankenzusatz­versicherungen sind gerade für Kinder sinnvoll, da sie speziell auf die Bedürfnisse und Risiken abgestimmt werden können, die im Kindesalter auftreten und von der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht oder nur teilweise abgedeckt werden. Dazu gehören beispielsweise erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, spezielle Impfungen, die nicht im Standardimpfplan enthalten sind, sowie Behandlungen wie Logopädie oder Ergotherapie, die für die Entwicklung des Kindes essenziell sein können. Private Krankenzusatz­versicherungen können oft individuell auf das Alter und die spezifischen Bedürfnisse des Kindes zugeschnitten werden, beispielsweise spezielle Leistungen für Neugeborene oder Schulkinder. Zudem können diese Zusatz­versicherungen Zugang zu alternativen Behandlungsmethoden und hochwertigeren medizinischen Materialien ermöglichen, was besonders bei langfristigen oder komplexen Gesundheitsproblemen einen Unterschied machen kann.

Welche Krankenzusatz­versicherung ist für welches Kind sinnvoll?

Icon Milchfläschchen

Für Babys

  • Ambulante Zusatz­versicherung
  • Stationäre Zusatz­versicherung
Icon Schulmaterial

Für Kinder

  • Heilpraktiker-Versicherung
  • Zahnzusatz­versicherung
  • Sehhilfen-/Brillen­versicherung
Icon Rucksack

Für Jugendliche

  • Zahnzusatz­versicherung
  • Ambulante Zusatz­versicherung
  • Stationäre Zusatz­versicherung
  • Auslandskranken­versicherung

Vorteile von Krankenzusatz­versicherungen für Kinder

  • Übernimmt umfangreiche Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus, die die GKV nicht zahlt
  • Optimale kieferorthopädische Behandlung dank Zahnzusatz­versicherung
  • Übernahme von bestimmten Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten mit ambulanter Zusatz­versicherung
  • Privilegierte Behandlung im Krankenhaus sowie Übernahme der Übernachtungskosten für ein Elternteil (Rooming-In) mit stationärer Zusatz­versicherung

Arten der privaten Krankenzusatz­versicherung für Kinder

Zahnzusatz­versicherung

  • Wann empfohlen
    Wenn hohe Kosten für Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie und Zahnspange erwartet werden.
  • Leistungen
    Übernimmt Kosten für Zahnbehandlungen, die über die GKV hinausgehen, wie hochwertige Füllungen, Zahnspangen oder Prophylaxe.
  • Beispiel
    Lena, 12 Jahre, benötigt eine Zahnspange. Die Gesamtkosten betragen 3.000 €. Ihre Zahnzusatz­versicherung deckt 80 % der Kosten, die über die GKV-Leistungen hinausgehen. Lenas Familie zahlt somit nur 600 € statt der vollen Summe.

Mehr zur Zahnzusatz­versicherung


Stationäre Zusatz­versicherung

  • Wann empfohlen
    Wenn ein höherer Komfort und bessere Leistungen bei Krankenhausaufenthalten gewünscht sind.
  • Leistungen
    Bietet Leistungen wie Einzelzimmer, wahlärtzliche Behandlung („Chefarztbehandlung“), freie Krankenhauswahl sowie die Option auf Rooming-In.
  • Beispiel
    Sophie, 9 Jahre, muss operiert werden. Die zusätzlichen Kosten für ein Einzelzimmer betragen 100 € pro Nacht und die Chefarztbehandlung 500 €. Die stationäre Zusatz­versicherung deckt diese Kosten zu 100 %. Die Familie zahlt keine zusätzlichen Kosten für den erhöhten Komfort und die spezialisierte Behandlung.

Mehr zur stationären Zusatz­versicherung


Ambulante Zusatz­versicherung

  • Wann empfohlen
    Wenn ein erweiterter Schutz im ambulanten Bereich nach Unfall oder Krankheit gewünscht wird, etwa für häufige Arztbesuche oder spezielle Therapien.
  • Leistungen
    Deckt Kosten für Behandlungen bei Privatärzten, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Schielvorsorge, Audiocheck und Psychotherapie.
  • Beispiel
    Max, 7 Jahre, benötigt logopädische Therapie, die pro Sitzung 70 € kostet. Die GKV übernimmt keine Kosten. Die ambulante Zusatz­versicherung deckt 90 % der Kosten. Für jede Therapiesitzung zahlt die Familie nur 7 €.

Mehr zur ambulanten Zusatz­versicherung


Icon Brille

Brillen­versicherung

  • Wann empfohlen
    Für Kinder, die eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen, besonders bei häufigem Wechsel der Sehstärke.
  • Leistungen
    Übernimmt Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und augenärztliche Behandlungen.
  • Beispiel
    Tom, 10 Jahre, benötigt jedes Jahr eine neue Brille, die 200 € kostet. Die Brillen­versicherung übernimmt 50 % der Kosten für Brillen und Anpassungen. Toms Familie zahlt somit jährlich nur 100 € für seine neue Brille.

Mehr zur Brillen­versicherung


Icon Hand mit Pflanze

Heilpraktiker-Versicherung

  • Wann empfohlen
    Für Familien, die Wert auf alternative Heilmethoden legen.
  • Leistungen
    Deckt Behandlungen durch Heilpraktiker ab, einschließlich Naturheilverfahren, Homöopathie und Osteopathie.
  • Beispiel
    Emma, 6 Jahre, erhält osteopathische Behandlungen, die pro Sitzung 80 € kosten. Die GKV übernimmt diese Kosten nicht. Ihre Heilpraktiker-Versicherung deckt jedoch 75 % der Kosten. Für jede Behandlung zahlt Emmas Familie nur 20 €.

Mehr zur Heilpraktiker-Versicherung

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Was kosten Krankenzusatz­versicherungen für Kinder?

Je jünger der Versicherte, desto günstiger ist die private Zusatz­versicherung. So können zum Beispiel Kinder und Jugendliche eine stationäre Zusatz­versicherung bereits ab 3,70 Euro im Monat abschließen. Die genauen Kosten hängen maßgeblich vom gewünschten Leistungsumfang beziehungsweise der jeweiligen Tarifstufe ab.


Kostenbeispiele: Das zahlen Kinder

Zusatz­versicherungMonatlicher Beitrag
Zahnzusatz­versicherungab 13,30 €
Stationäre Zusatz­versicherungab 3,70 €
Ambulante Zusatz­versicherungab 6,90 €
Brillen­versicherungab 4,10 €
Heilpraktiker-Versicherungab 8,08 €
Eintrittsalter: 8 Jahre, keine Vor­erkrankungen

Was kostet eine private Krankenzusatz­versicherung für Ihr Kind?

Private Krankenzusatz­versicherung für Kinder im Test

Icon Stern

Diverse Testsieger der privaten Krankenzusatz­versicherungen

Anbieter und Tarife der privaten Krankenzusatz­­versicherung werden regelmäßig von unabhängigen Instituten getestet. Dabei können verschiedene Anbieter in den Bereichen Zahnzusatz-, ambulante und stationäre Zusatz­versicherungen überzeugen.

Alle aktuellen Testsieger der Krankenzusatz­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Krankenzusatz­versicherer im Test (2024)

Wie wählen Eltern die richtige private Krankenzusatz­versicherung für Kinder aus?

Darauf sollten Sie achten

Es gibt zahlreiche Anbieter und Tarife für private Krankenzusatz­versicherungen für Kinder und Jugendliche. Es lohnt, sich die relevanten Gesundheitsrisiken und Services, die Sie versichert haben wollen, bewusst zu machen. Ziehen Sie diese Kriterien für Ihren Tarifvergleich heran und vergleichen Sie sie in Bezug auf die Höhe der Beiträge, aber vor allem in Bezug auf den Leistungsumfang. Ein weiterer Aspekt, den Sie beachten können, ist, ob die Versicherung einen Wartezeiterlass in Aussicht stellt.

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer privaten Krankenzusatz­versicherung begehen sollten

lesen
  • Unzureichende Recherche
    Informieren Sie sich gründlich über die verschiedenen Krankenzusatz-Angebote. Ein häufiger Fehler ist es, ohne ausreichende Recherche den erstbesten Tarif zu wählen.
  • Leistungsumfang nicht beachten
    Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern prüfen Sie auch den Leistungsumfang der Versicherung. Wählen Sie einen Tarif, der die individuellen Bedürfnisse und die gesundheitliche Entwicklung Ihres Kindes berücksichtigt.
  • Vernachlässigung spezifischer Bedürfnisse
    Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung von Leistungen wie Zahnspangen, Brillen, alternativen Heilmethoden und speziellen Krankenhausleistungen. Beispielsweise zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnspangen nur bei ausgeprägten Fehlstellungen, während eine private Krankenzusatz­versicherung bereits bei leichteren Fehlstellungen helfen kann​​.

So gehen Sie beim Vergleich vor

  1. Bedürfnisse analysieren: Bewerten Sie, welche Gesundheitsbedürfnisse Ihr Kind hat. Berücksichtigen Sie dabei Faktoren wie bisherige Erkrankungen, bekannte Risiken in der Familie und allgemeine Gesundheitsvorsorge.
  2. Arten der Krankenzusatz­versicherungen prüfen: Informieren Sie sich über die verschiedenen Arten von Krankenzusatz­versicherungen und deren Leistungsspektrum. Entscheiden Sie, welche Bereiche (z. B. Zahnbehandlung, Sehhilfen, stationäre Aufenthalte) für Ihr Kind am wichtigsten sind.
  3. Tarife vergleichen: Holen Sie Angebote von verschiedenen Anbietern und ihren Tarifen ein. Vergleichen Sie diese hinsichtlich Leistungsumfang, Beitragshöhe, Selbst­beteiligung und Ausschlüssen.
  4. Kundenbewertungen und Erfahrungen: Schauen Sie sich unabhängige Testberichte zu privaten Krankenzusatz­versicherern an, um einen Eindruck von der Servicequalität und Kunden­zufriedenheit der Versicherer zu bekommen. Nutzen Sie auch gern unsere Empfehlungen.
  5. Flexibilität und Anpassungsmöglichkeit: Achten Sie darauf, dass der Tarif flexibel ist und sich an die sich ändernden Bedürfnisse Ihres Kindes im Laufe der Zeit anpassen lässt.
  6. Vertragsbedingungen genau lesen: Bevor Sie einen Vertrag abschließen, lesen Sie alle Bedingungen genau durch, um Überraschungen zu vermeiden. Achten Sie insbesondere auf Wartezeiten, Leistungsausschlüsse und Kündigungsfristen.

Unsere 3 Top Empfehlungen

Barmenia
Testsieger 2021 in verschiedenen Kategorien

Weitere Infos zur Barmenia

  • Mind. 2-Bett-Zimmer und Chefartzbehandlung im Krankenhaus, Rooming-In bis 16 Jahre
  • 500 €-2.000 € pro Jahr für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Naturheilverfahren, Vorsorgeuntersuchungen und Zuzahlungen
  • 300 € alle 2 Jahre für neue Brille oder Kontaktlinsen
  • Keine Wartezeiten
  • Nach 12 Monaten täglich kündbar

Deutsche Familien­versicherung
Testsieger Zahnbehandlungen, stationäre Leistungen und Vorsorge 2021

  • Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus
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  • 100 % Zahnersatz und -behandlungen, Kieferorthopädie und Prophylaxe
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Ottonova
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  • Mind. 2-Bett-Zimmer im Krankenhaus und Übernahme von Rooming-In bis 12 Jahre
  • 85–100 % Kieferorthopädie für Kinder
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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Muss mein Kind eine Gesundheitsprüfung durchführen?

„Was den formalen Aspekt einer Kinderzusatz­versicherung betrifft, so werden Kinder wie Erwachsene betrachtet. So wie Sie für Ihr Kind einen eigenen Beitrag zahlen müssen, wird für das zu versichernde Kind eine eigene Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dazu sendet Ihnen der Versicherer einen Fragebogen mit allgemeinen Gesundheitsfragen zu. Den beantworten Sie für Ihr Kind wahrheitsgemäß. Sollte der Versicherer zusätzlich noch Fragen zum Gesundheitszustand Ihres Kindes haben, wird er Ihren Kinderarzt kontaktieren und um genauere Auskünfte bitten.“

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Berater

Experten-Tipp 2:
Nur bis zum 20. Lebensjahr

„Besondere Kinder-Tarife der privaten Krankenzusatz­versicherung können nur genutzt werden, bis Ihr Kind seinen 20. Geburtstag erreicht hat. Zum darauffolgenden Jahr endet automatisch der Versicherungsschutz. Sollte Ihr versichertes Kind vorher bereits Ihren Haushalt verlassen, endet Ihre Kinderzusatz­versicherung mit dem Auszug. Beachten Sie daher die genauen Fristen, um bei Bedarf nahtlos einen Erwachsenentarif abschließen zu können.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Wartezeit bei Kinderzusatz­versicherungen

„Im Allgemeinen besteht auch bei der Krankenzusatz­versicherung für Kinder eine Wartezeit von drei Monaten. Die meisten Leistungen können Sie für Ihr Kind erst nach dieser Karenzzeit in Anspruch nehmen. Dabei gilt die Diagnose des Arztes als Zeitpunkt der Erkrankung beziehungsweise der Behandlung. Die Kosten für kieferorthopädische, zahnmedizinische und psychotherapeutische Behandlungen können dagegen einer längeren Wartezeit von acht Monaten unterliegen. Behandlungen nach einem Unfall können Sie sofort erstatten lassen, denn hier entfällt die Wartezeit. Beachten Sie: Es gibt auch Tarife, die auf eine Wartezeit verzichten. Unsere Anbieter-Empfehlungen gehören dazu!“

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Berater

Experten-Tipp 4:
Wenn Sie bereits eine Zusatz­versicherung haben

„Bei privaten Krankenzusatz­versicherungen können Eltern ihre Kinder nicht beitragsfrei mitversichern. Jedes Kind muss separat versichert werden. Ein wesentlicher Vorteil ist jedoch: Wenn die Eltern bereits eine Krankenzusatz­versicherung haben, besteht ein Kindernach­versicherungsrecht. Das heißt, dass sie ein Kind bis zu 2 Monate nach der Geburt ebenfalls bei ihrem Anbieter versichern können. Selbst, wenn das Kind krank zur Welt gekommen sein sollte.“

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Berater

Experten-Tipp 5:
Verzichtbare Zusatz­versicherungen

„Weist Ihr Kind beispielsweise keine besondere Sehschwäche auf, werden Sie eine Brillen­versicherung eher nicht benötigen. Vertrauen Sie der evidenzbasierten Medizin, dann können Sie auf eine Heilpraktikerzusatz­versicherung für Ihr Kind verzichten. Auch eine private Pflegezusatz­versicherung ergibt für Babys und Kinder in den meisten Fällen noch keinen Sinn.“

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Berater

Die häufigsten Fragen zur Krankenzusatz­versicherung für Kinder

Was kostet eine Krankenhauszusatz­versicherung für Kinder?

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Private Krankenzusatz­versicherungen sind für Kinder besonders günstig, da Babys, Kinder und Jugendliche noch jung und in der Regel gesund sind. So kostet eine stationäre Zusatz­versicherung für ein Kind ab 3,70 Euro im Monat, eine Zahnzusatz­versicherung gibt es bereits ab 13 Euro im Monat.

Was bedeutet Roomin-In?

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In der stationären Zusatz­versicherung für Kinder ist meist das Rooming-In enthalten. Dies bedeutet, dass ein Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus übernachten darf. Die Mehrkosten dafür werden von der Zusatz­versicherung übernommen.

Kann ich die Zusatz­versicherung für mein Kind von der Steuer absetzen?

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Die Versicherungsbeiträge können wie die für viele andere Versicherungen in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand angegeben werden. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze für absetzbare Vorsorgeaufwendungen. Mehr dazu erfahren Sie hier: Private Krankenzusatz­versicherung in der Steuer

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