Private Pflege­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer privaten Pflege­versicherung sichern Sie sich zusätzlich gegen die finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit ab.
  • Sie ergänzt die gesetzliche Pflegepflicht­versicherung und unterstützt Sie dabei, Ihren Eigenanteil an den Pflegekosten zu tragen.
  • So sichern Sie sich die bestmögliche Betreuung im Pflegefall und entlasten sich selbst und Ihre Angehörigen finanziell.
  • Sie haben die Wahl zwischen drei Arten der privaten Pflege­versicherung – je nachdem, worauf Sie besonderen Wert legen.
  • Achten Sie beim Vergleich von Angeboten genau darauf, wann die Versicherung leistet.
  • Je früher Sie eine private Pflege­versicherung abschließen, desto günstiger: Versicherungsschutz gibt es ab 13 € im Monat.

Das erwartet Sie hier

Was eine private Pflegezusatz­versicherung ist, wer sie braucht, was sie leistet und worauf Sie achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine private Pflege­­versicherung?
  2. Wer braucht sie?
  3. Arten der privaten Pflege­­versicherung
  4. Wann zahlt die Versicherung?
  5. Wann zahlt sie nicht?
  6. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  7. Aktuelle Testergebnisse
  8. Wie wählt man die richtige Versicherung?
  9. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine private Pflege­versicherung?

So funktioniert die private Pflege­versicherung

Wenn Sie pflegebedürftig werden, erhalten Sie Leistungen von Ihrer Pflegepflicht­versicherung. Deren Höhe ist gesetzlich festgelegt und ist vom Pflegegrad und der Art der erhaltenen Unterstützung abhängig. Allerdings bleibt in der Regel immer noch ein Eigenanteil übrig. Um diese Versorgungslücke zu schließen, können Sie eine zusätzliche private Pflege­versicherung abschließen.

Die private Pflege­versicherung greift, wenn Sie pflegebedürftig werden, und leistet in der zuvor vereinbarten Höhe. Dabei kann es sich um die vollständige oder anteilige Erstattung Ihres Eigenanteils an Leistungen und Hilfsmitteln oder die Auszahlung eines Pflegetagegelds oder einer Pflegerente handeln. Sie haben die Wahl zwischen drei Arten der privaten Pflege­versicherung.

Mehr Unabhängigkeit und Entscheidungsspielraum

Die private Pflege­versicherung soll verhindern, dass Sie beim Eintreten des Pflegefalls auf Sozialhilfe oder auf Unterhalt durch Ihre Kinder angewiesen sind, um Ihren tatsächlichen Bedarf decken zu können. Mit einer leistungsstarken Versicherung können Sie freier entscheiden, wo und wie Sie im Fall einer Pflegebedürftigkeit leben möchten, und gegebenenfalls auch Angehörige entlasten.


Icon Wegweiser

Drei Arten der privaten Pflege­versicherung

Wie die Auszahlung gestaltet ist, hängt davon ab, welche dieser drei Arten der Pflege­versicherung Sie gewählt haben:

  • Pflegetagegeld­versicherung
  • Pflegerenten­versicherung
  • Pflegekosten­versicherung

Faktoren für die Höhe der Auszahlungen sind Ihr Pflegegrad und ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden.

Vorteile einer privaten Pflege­versicherung

  • Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflege­versicherung gibt es bereits Leistungen ab Pflegegrad 1
  • Bestmögliche Versorgung und Betreuung im Pflegefall – auch für die Pflege zu Hause
  • Ihre Angehörigen werden finanziell nicht belastet
  • Je früher, desto günstiger: Für junge Leute kostet eine private Pflege­versicherung ab 13 € im Monat.

Nachteile der privaten Pflege­versicherung

  • Monatliche Kosten durch die Versicherungsbeiträge
  • Beitragserhöhungen möglich
  • Bestimmte Vor­erkrankungen sind nur im Pflege-Bahr versicherbar

Wer braucht sie?

Wann ist die Pflege­versicherung sinnvoll?

Eine private Pflege­versicherung stellt in vielen Fällen eine sinnvolle Absicherung dar. Eine ausreichend hohe Versicherungsleistung kann verhindern, dass Ihre Entscheidungen im Fall einer Pflegebedürftigkeit von finanziellen Zwängen diktiert werden. Eine Pflegezusatz­versicherung ist dann besonders sinnvoll, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:

  • Sie können sich die Prämien dauerhaft leisten.
  • Die Auszahlungen der zusätzlichen Pflege­versicherung bedeuten im Fall einer Pflegebedürftigkeit eine signifikante Erleichterung.
  • Der Eigenanteil an Pflegeleistungen kann nach der Aufgabe der Berufstätigkeit nicht aus einem weiterhin hohen Einkommen oder großen Vermögen bestritten werden.
  • Sie rechnen nicht damit oder wollen nicht, dass ein großer Teil der Pflege von Angehörigen geleistet wird.

Das Risiko, tatsächlich pflegebedürftig zu werden, ist stark vom Alter abhängig: Während weniger als zwei Prozent der Personen unter 60 betroffen sind, sind es bei Menschen über 80 laut Zahlen von Ende 2023 mehr als 40 Prozent (Quelle: Bundesgesundheitsministerium). Es ist nicht nur für Angestellte und Selbständige, sondern auch für Beamte sinnvoll, ihren Versicherungsbedarf in diesem Bereich zu prüfen.


Kosten ohne Pflege­versicherung

Welche Kosten im Fall einer Pflegebedürftigkeit entstehen, hängt vom Pflegegrad sowie der individuellen Situation und den individuellen Ansprüchen ab. Den durchschnittlichen monatlichen Eigenanteil beziehungsweise die Versorgungslücke für professionelle Pflege zu Hause oder in einem Heim beziffert die Verbraucherzentrale 2023 unter Berufung auf Finanztest wie folgt (Pflegekosten ohne Kosten für Wohnen und Verpflegung; Quelle: Verbraucherzentrale):

Der Eigenanteil an der stationären Pflege wird bei längerer Pflegebedürftigkeit zunehmend durch Zuschüsse reduziert. Dennoch stellen die Kosten von Pflege und Unterkunft Personen mit kleinem Einkommen vor eine Herausforderung.

Eigenanteil inklusive Wohnen und Verpflegung

Nach einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen von 2023 zahlen Personen, die stationäre Pflege benötigen, 2023 einen durchschnittlichen Eigenanteil von 1.245 Euro für die Pflege. Zusammen mit den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten des Heims kommen sie insgesamt auf eine durchschnittliche Zuzahlung von 2.548 Euro pro Monat (Quelle: ZDF).

Icon Kreisdiagramm

Das bringt die private Pflege­versicherung

Eine zusätzliche private Pflege­versicherung kann die Lücke zwischen den Leistungen der Pflegepflicht­versicherung und Ihrem tatsächlichen Bedarf schließen und es Ihnen ermöglichen, Zusatzleistungen und entsprechend mehr Komfort während Ihrer Pflegebedürftigkeit zu finanzieren. Entsprechend handelt es sich häufig um einen sinnvollen Schutz.

Pflegefall: Was passiert jetzt?

  1. Bedarfsermittlung und Beratung
    Wenn Sie pflegebedürftig werden, sollten Sie Ihren Pflegebedarf genau erfassen und eine Beratung in Anspruch nehmen. Anlaufstellen dafür sind zum Beispiel der Hausarzt, Sozialdienste oder Pflegestützpunkte.
  2. Antrag
    Anschließend beantragen Sie Ihren Pflegegrad bei Ihrer Kranken­versicherung.
  3. Gutachten
    Nun kommt ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der Kranken­versicherung beziehungsweise von Medicproof und verfasst ein Gutachten über den Pflegebedarf. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflege­versicherung über die Genehmigung oder Ablehnung des Pflegegrads. Unter Umständen wird es nötig, einer Ablehnung zu widersprechen.
  4. Leistungen der Pflegepflicht­versicherung
    Ist der Pflegegrad genehmigt, erhalten Sie die entsprechenden Leistungen der Pflegepflicht­versicherung, zum Beispiel Pflegegeld oder einen Zuschuss für Barrieren reduzierende Umbauten. Die Höhe der Leistungen ist in der Regel von Ihrem Pflegegrad und den Pflegeleistungen, die Sie konkret in Anspruch nehmen, abhängig.
  5. Leistungen der Pflegezusatz­versicherung
    Hinzu kommen gegebenenfalls die Leistungen einer zusätzlichen privaten Pflege­versicherung, die Ihrem Pflegegrad entsprechen. Unter Umständen ist die Leistung hier von anderen Kriterien als dem anerkannten Pflegegrad abhängig.

Sonderinformationen für bestimmte Berufsgruppen

Die drei Arten der privaten Pflege­versicherung

Zur zusätzlichen Absicherung im Pflegefall haben Sie die Wahl zwischen drei Arten der privaten Pflegezusatz­­versicherung. Eine dieser Arten wird sogar staatlich bezuschusst. Informieren Sie sich in jedem Fall vorab ausführlich über Ihre Optionen.

1. Die Pflegetagegeld­versicherung

Die Pflegetagegeld­versicherung lässt dem Versicherten die Wahl, für welche Dienstleistungen er im Pflegefall das Geld verwendet. Bei Vertragsschluss wird die Höhe des Pflegetagegeldes vereinbart. Im Pflegefall wird dann für jeden Tag, an dem Pflege benötigt wird, dieser Betrag ausgezahlt. Die ausgezahlte Höhe hängt von der Art der Pflege und dem Pflegegrad ab. In dieser Variante kann auch das Risiko einer Kostensteigerung der tatsächlichen Pflegekosten mit abgesichert werden, da die Höhe des Pflegegeldes selbst bestimmt werden kann. Pflegetagegeld­versicherungen können auch staatlich gefördert werden.

Alle Details zur Pflegetagegeld­versicherung


2. Die Pflegekosten­versicherung

Die Pflegekosten­versicherung orientiert sich an der Leistungen der Pflegepflicht­versicherung – egal ob gesetzlich oder privat. Sie leistet in der Regel noch einmal die gleiche Summe wie die Pflegepflicht­versicherung. Welchen Anteil der Kosten die Pflege­versicherung genau übernehmen soll, wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Die Mehrzahl der Tarife zahlt auch für Hilfsmittel wie etwa Bettenlifter oder Rollstühle oder trägt einen Teil der Ausgaben bei der behindertengerechten Anpassung des Wohnraums.

Alle Details zur Pflegekosten­versicherung


3. Die Pflegerenten­versicherung

Die Pflegerenten­versicherung bietet lebenslang monatliche Leistungen, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird. Sie ist eine spezielle Form der Lebens­versicherung: Die Pflegerente kann nämlich durch Überschüsse ergänzt werden und je nach Vertrag sind auch Kapitalentnahmen oder Todesfallleistungen an Hinterbliebene möglich. Über das im Fall einer Pflegebedürftigkeit ausgezahlt Geld kann der Versicherungsnehmer frei verfügen.

Dafür ist eine Pflegerenten­versicherung oftmals teurer als andere Policen, bietet allerdings auch eine größere Flexibilität. So kann beispielsweise eine Zeit lang der Beitrag ausgesetzt werden. Auch bei der Pflegerente gilt: Mit steigenden Pflegegraden sollte auch die Rente steigen. Denn die Ausgaben für das Pflegeheim steigen entsprechend der Pflegebedürftigkeit. Es gibt bei einigen Anbietern die Möglichkeit, eine Pflegerenten­versicherung gegen einen Einmalbeitrag statt monatliche Beiträge abzuschließen.

Alle Details zur Pflegerenten­versicherung


Arten der privaten Pflege­versicherung im Vergleich

PflegetagegeldPflegekostenPflegerente
VersichererKranken­versichererKranken­versichererLebens­versicherer
LeistungsumfangZahlung eines
festen Tagessatzes
Erstattung der Restkosten, die durch die gesetzliche Pflege­versicherung nicht abgedeckt sind (meistens sind Höchstgrenzen festgelegt)Monatliche Rente
Verwendung der LeistungFreie VerwendungLeistungen sind zweckgebunden, d.h. es muss ein Nachweis erfolgen (z.B. durch Rechnungen)Freie Verwendung

Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Arten im Überblick

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Wann und was genau zahlt sie?

Das zahlt die private Pflege­versicherung

Die Leistungen Ihrer privaten Pflege­versicherung können Sie nutzen, um Ihren Eigenanteil an den Kosten für Pflegeleistungen und Pflegehilfsmittel stark zu reduzieren. Das betrifft zum Beispiel:

  • Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn
  • Vollstationäre Pflege
  • Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Pflegebetten, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und ähnliches
  • Verhinderungspflege

Icon Zeit ist Geld

So kann die Auszahlung aussehen

Wie hoch die monatliche Leistung ausfällt, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Die Auszahlungen können beispielsweise so aussehen:

Pflegegrad 51.500 €
Pflegegrad 41.200 €
Pflegegrad 3900 €
Pflegegrad 2450 €
Pflegegrad 1150 €

Wann leistet die Versicherung?

Ob die private Pflegezusatz­versicherung leistet, hängt davon ab, wie diese einen Leistungsfall definiert. Teilweise leisten Versicherer, sobald Ihnen ein Pflegegrad anerkannt wird. Teilweise haben sie auch eigene Kriterien oder verlangen zusätzliche Untersuchungen. Es sollte die Anerkennung eines Pflegegrads bei der Pflegetagegeld­versicherung genügen, sodass Pflegebedürftige keine zusätzlichen Untersuchungen auf sich nehmen müssen.

Auch die Höhe der Leistungen hängt häufig vom Pflegegrad ab. Welche Leistungen mit welchem Pflegegrad einhergehen, legen Sie selbst fest. Achten Sie darauf, dass Sie auch bei den niedrigen und mittleren Pflegegraden eine ausreichende Summe vereinbaren, denn falls eine stationäre Betreuung nötig wird, ist Ihr Eigenanteil hier genauso hoch wie bei einem höheren Pflegegrad. Sie sollten auch sicher gehen, dass Sie auch bei ambulanter Pflege Leistungen erhalten.

Bei der Pflegekosten­versicherung ist die Bedingung für eine Leistung nicht nur die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit. Wie bereits erwähnt, ist hier der Nachweis von Kosten für Pflegeleistungen und Hilfsmittel nötig, um eine Erstattung zu erhalten.

Nachträgliche Leistungserhöhungen

Sowohl bei der Pflegetagegeld­versicherung, als auch bei der Pflegerenten­versicherung kann der Versicherte je nach Tarif die Leistungen später nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Bei Verträgen mit Dynamik steigt die Prämie jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz. Auch ein Ausgleich der Inflation wird so erreicht. Dies ergibt Sinn, weil zwischen Vertragsbeginn und der Pflegebedürftigkeit nicht selten 30 Jahre und mehr liegen können. Die Pflege ist dann noch teurer. Für den Pflegebedürftigen spielt das keine Rolle, wenn er die Möglichkeit hat, regelmäßig Beiträge und Leistungen zu erhöhen. Der automatische Anstieg kann auch im Vertrag vorgesehen sein. Maßstab sollte die jährliche Inflationsrate sein.

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Wann zahlt sie nicht?

Wann leistet die private Pflege­versicherung nicht?

Wann die Pflege­versicherung leistet – und entsprechend nicht leistet – hängt stark von den konkreten Versicherungs­bedingungen in Ihrem Fall ab. Mögliche Leistungsausschlüsse sind:

  • Keine Feststellung einer Pflegebedürftigkeit (z.B. keine Anerkennung des beantragten Pflegegrades)
  • Nichterreichen der Leistungskriterien (z.B. nur Pflegegrad 1 bei einer Versicherung, die erst ab Pflegegrad 2 zahlt)
  • Wegen Vor­erkrankungen vereinbarte Leistungsausschlüsse

Was kostet das Ganze?

Rechenbeispiel
Pflegetagegeld­versicherung

  • Alter bei Abschluss: 33 Jahre
  • Keine Vor­erkrankungen
Icon Beleg
TarifMonatsbeitrag
Niedrige Absicherung13,71 €
Mittlere Absicherung22,85 €
Hohe Absicherung31,99 €

Diese Faktoren geben den Ausschlag für den monatlichen Beitrag

lesen
  • Alter des Kunden beim Abschluss des Vertrages
  • Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
  • Typ der Pflege­versicherung
  • Vereinbarte Leistungen, zum Beispiel nach Pflegegraden

Die günstigsten Prämien für eine private Pflege­versicherung zahlen Kunden, die sich im jungen Alter um einen Vertrag bemühen. Mit Mitte 30 sind die meisten Menschen gesund, das Risiko, pflegebedürftig zu werden, ist vergleichsweise gering. Versicherer bieten deshalb Verträge zu niedrigen Beiträgen an. Mit steigendem Alter steigen auch die monatlichen Kosten für eine private Pflege­versicherung. Wer über 40 Jahre alt ist, muss für die Absicherung im Pflegefall bereits spürbar mehr zahlen.

Ist der Antragsteller vollkommen gesund, halten sich die monatlichen Beiträge für eine private Pflege­versicherung vergleichsweise in Grenzen. Wer bereits mit Vor­erkrankungen zu tun hat, muss tiefer in die Tasche greifen. Versicherer lassen sich das höhere Risiko, dass bei Vor­erkrankungen vorhanden ist, mit höheren Versicherungsbeiträgen bezahlen.

Um dieses Risiko bestmöglich abschätzen zu können, erbitten die Versicherungsgesellschaften vor einem Vertragsabschluss die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Die Antworten dieses Fragebogens sind mitentscheidend für die Kosten einer privaten Kranken­versicherung. Unter Umständen werden einige gemachten Angaben durch Nachfrage bei Ärzten oder Krankenkassen überprüft.

Was kostet Sie eine private Pflege­versicherung?

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Die private Pflege­versicherung im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

Produkt­angebotKunden­beratungPreis-Leistungs-VerhältnisGesamt­wertung
Logo DEVK Deutsche Eisenbahn VersicherungGutGutSehr gutSehr gut
Logo ERGO Direkt AGSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Logo HallescheGutGutSehr gutSehr gut

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der privaten Pflegezusatz­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Pflege­versicherer im Test (2024)

Wie wählt man die beste private Pflege­versicherung aus?

Analysieren Sie Ihren Versicherungsbedarf

Vor dem Abschluss einer privaten Pflege­versicherung sollten Sie gut überlegen, was Sie im Pflegefall benötigen. Folgende Fragen können Sie sich stellen:

  • Wie will ich gepflegt werden?
  • Was kann ich mit meiner Rente und meinem Vermögen abdecken?
  • Wie groß ist meine Lücke zwischen gesetzlicher Pflege und tatsächlichen Ausgaben?
  • Gibt es Unterstützer im privaten Umfeld?
  • Pflegen mich Freunde oder Angehörige zu Hause?
  • Will und kann ich sie bezahlen, etwa mit dem Tagegeld aus eine Police?
  • Bin ich Single und bleibe es auch im Alter?
  • Möchte ich deshalb lieber in einem Seniorenstift gepflegt werden?
  • Kann mir eine Pflegerente finanzielle Unabhängigkeit sichern?

Checkliste: Achten Sie auf diese Details im Vertrag

Wenn Sie verschiedene Tarife und ihre Bedingungen miteinander vergleichen, dann achten Sie nicht nur auf eine günstige Versicherung. Achten Sie auch auf jene Leistungspunkte, die für Sie besonders wichtig sind. Diese können etwa sein:

Icon Person mit Liste
  • Wegfall der Wartezeit oder nur kurze Wartezeit nach Vertragsabschluss
  • Leistungsbeginn bei anerkannter Pflegebedürftigkeit
  • Flexible Anpassungsmöglichkeiten des Vertrags bei Leistungs- oder Preisänderungen
  • Anpassungen der Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Übernahme der Pflegekosten unabhängig von Art der Pflege, d.h. sowohl bei ambulanter, häuslicher als auch stationärer Pflege
  • Voller Leistungserhalt, wenn Angehörige die Pflege (oder einen Teil der Pflege) übernehmen
  • Leistungsübernahme bei verspätet gemeldeten Versicherungsfall
  • Ausreichend hohe Leistungen bei geringen Pflegegraden; Leistung ab Pflegegrad 1
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall
  • Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • Versicherungs- bzw. Leistungsdynamik ohne Gesundheitsprüfung

Diese Versicherer empfehlen unsere Experten

Unsere Experten empfehlen unter anderem folgende Anbieter der privaten Pflege­versicherung:

Allianz
DKV
Barmenia

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Punkte für Ihre private Pflege­versicherung wichtig sind oder welche der drei Arten der Pflege­versicherung für Sie sinnvoll ist, wenden Sie sich gerne an unsere Versicherungsfachleute. Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Diese Fehler sollten Sie beim Abschluss der privaten Pflege­versicherung vermeiden

lesen
  • Nicht auf das Kleingedruckte achten
    Achten Sie beispielsweise darauf, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Versicherung leistet.
  • Zu geringe Leistungen vereinbaren
    Unterschätzen Sie nicht Ihren finanziellen Bedarf auch in niedrigen Pflegegraden.
  • Zu lange warten
    Ab einem bestimmten Alter wird der Abschluss einer privaten Pflege­versicherung deutlich teurer und schließlich sogar unmöglich.
  • Keinen Vergleich durchführen
    Ein Vergleich mehrerer Angebote hilft Ihnen, den Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
  • Falsche Angaben
    Machen Sie unbedingt bei den Gesundheitsfragen zutreffende und vollständige Angaben.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Pflege-Bahr

„Pflegetagegeld­versicherungen können auch staatlich gefördert werden. Möglich ist es, eine private Absicherung mit dem Pflege-Bahr zu kombinieren. Dann gibt es monatlich einen Zuschuss von 5 Euro beziehungsweise einen Jahreszuschuss von 60 Euro. Um in den Genuss des Zuschlags zu kommen, muss eine Pflegetagegeldpolice für einen monatlichen Beitrag von mindestens 10 Euro abgeschlossen werden.“

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Berater

Experten-Tipp 2:
Rolle des Alters

„Verbraucher sollten spätestens zwischen Mitte 40 und Ende 50 eine private Pflege­versicherung abgeschlossen haben. Denn in diesem Alter sind die empfehlenswerten Tarife noch bezahlbar. Wer sich noch früher für eine private Pflege­versicherung entscheidet, kann noch mehr Geld sparen. Je jünger die Versicherten beim Vertragsabschluss sind, desto geringer ist die Beitragshöhe. Personen ab 70 Jahren werden in der Regel keine private Pflege­versicherung mehr abschließen können.“

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Experten-Tipp 3:
Gesundheitsfragen

„Die Gesundheitsfragen müssen unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden! Ist dies nicht der Fall und kommt es zum Pflegefall kann es passieren, dass die Versicherung nur einen Teil der Versicherungssumme auszahlt oder die Auszahlung sogar komplett verweigert. Es empfiehlt sich, Absprache mit seinem Hausarzt oder -ärztin zu halten.“

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Experten-Tipp 4:
Rechtzeitiger Antrag

„Achten Sie im Fall einer Pflegebedürftigkeit darauf, die Leistungen Ihrer Pflegezusatz­versicherung möglichst schnell zu beantragen. Nicht alle Versicherer sehen eine rückwirkende Leistung vor.“

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Experten-Tipp 5:
Alternativen zur privaten Pflege­versicherung

„Wenn Sie wegen Vor­erkrankungen oder finanziellen Einschränkungen eine private Pflege­versicherung abschließen können, sollten Sie anderweitig für einen Pflegefall vorsorgen. Das geht zum Beispiel durch Investitionen in Ihre Altersvorsorge oder eine langfristige Geldanlage. Auch die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum ist eine gute Vorsorge, denn so können Sie länger selbstbestimmt leben und müssen weniger Geld für Unterstützung ausgeben.

Weitere Möglichkeiten, Kosten zu sparen, sind besondere Wohnformen wie Mehrgenerationenprojekte oder Wohn­gemeinschaften, in denen pflegebedürftige Personen die Kosten der Unterstützung unter sich aufteilen können. Nehmen Sie auf jeden Fall Beratungsangebote in Anspruch, damit Sie Ihre Optionen und Ihre Ansprüche auf staatliche Förderungen und Sozialleistungen kennen.“

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Experten-Tipp 6:
Beitragsbefreiung

„Für das Eintreten des Pflegefalls sollte nach Möglichkeit eine Beitragsbefreiung vereinbart werden, also dass Sie keine Versicherungsbeiträge mehr zahlen müssen. Bei vielen Anbietern ist dies jedoch nicht oder nur in dem relativ seltenen Fall möglich, dass Sie Pflegegrad 5 erreichen.“

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Die häufigsten Fragen zur privaten Pflegezusatz­versicherung

Wie sind Privatversicherte pflegeversichert?

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Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist auch gesetzlich pflegepflichtversichert. Für privat Krankenversicherte gilt analog: Sie sind in der privaten Pflegepflicht­versicherung abgesichert. Die Leistungen ähneln denen der gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung. Zusammen werden die gesetzliche und private Pflegepflicht­versicherung auch als soziale Pflege­versicherung bezeichnet. Die private Pflege­versicherung beziehungsweise Pflegezusatz­versicherung kann als Ergänzung abgeschlossen werden.

Ist die private Pflege­versicherung Pflicht?

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Jeder Bürger in Deutschland muss pflegeversichert sein. Die soziale Pflege­versicherung ist daher ver­pflichtend – genauso wie die Kranken­versicherung. Zum Abschluss einer privaten Pflegezusatz­versicherung besteht dagegen keine Pflicht.

Ist es sinnvoll, eine private Pflege­versicherung abschließen?

lesen

Der Abschluss einer privaten Pflegezusatz­versicherung ist in den meisten Fällen sinnvoll, da das Risiko, pflegebedürftig zu werden, steigt und die Pflegekosten immer höher werden. So kann man im Pflegefall sich und seine Angehörigen finanziell entlasten. Wird man jedoch nie pflegebedürftig, sind die eingezahlten Beiträge weg.

Wie hoch sollte die private Pflege­versicherung sein?

lesen

Die monatliche Leistung der privaten Pflegezusatz­versicherung sollte sich an der Pflegelücke orientieren und im besten Fall den Eigenanteil abdecken, der im Pflegefall auf Sie zukommen würde. Für eine stationäre Pflege im Pflegeheim betrug der durchschnittliche Eigenanteil in 2020 ca. 1.500 Euro. Für die Pflege zu Hause zahlten Pflegebedürftige im Schnitt zwischen 125 Euro und 2.200 Euro (je nach Pflegegrad).

Wie teuer ist eine private Pflege­versicherung?

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Wer bereits mit Mitte 30 eine private Pflegezusatz­versicherung abschließt, profitiert von niedrigen Beiträgen von rund zehn Euro im Monat. 45-Jährige dagegen müssen mit Beiträgen zwischen 50 und 70 Euro im Monat rechnen. Personen über 50 und Rentner zahlen für eine private Pflege­versicherung oftmals zwischen 80 und 100 Euro im Monat.

Wann sollte man eine private Pflege­versicherung abschließen?

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Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, für Menschen ab 80 Jahren am höchsten, jedoch sind auch immer mehr Jüngere betroffen. Wer sich frühzeitig um eine ausreichende Vorsorge für den Fall der Fälle kümmert, kann von günstigen Beiträgen profitieren. Denn je jünger und gesünder man bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger schätzen Versicherer das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ein. Dementsprechend niedrig werden die Versicherungsbeiträge kalkuliert, die dann auch langfristig vergleichsweise gering bleiben.

Wie kann man die private Pflege­versicherung kündigen?

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Der Versicherungsvertrag einer privaten Pflegezusatz­versicherung wird in der Regel unbefristet abgeschlossen. Bei vielen Gesellschaften gibt es jedoch eine Mindestvertragsdauer: Eine Kündigung ist dann beispielsweise frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres möglich. Der Versicherungsnehmer hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen anzupassen. Wenn sich herausstellen sollte, dass der Versicherungsnehmer bei der Gesundheitsprüfung falsche Angaben gemacht hat, kann der Vertrag vom Versicherungs­unternehmen außerordentlich gekündigt und bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden.

Gibt es eine private Pflege­versicherung ohne Gesundheitsfragen?

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Der Abschluss einer Pflegezusatz­versicherung geht mit einer Gesundheitsprüfung einher. Die Ausnahme ist der Pflege-Bahr, den Sie auch ohne Gesundheitsfragen abschließen können. Bei dieser staatlich geförderten Pflege­versicherung dürfen die Anbieter niemanden ablehnen.

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Katharina Burnus
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