Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche privaten Krankenzusatzversicherungen Sie ohne eine Gesundheitsprüfung abschließen können und was Sie dabei beachten müssen.
Inhalt dieser SeitePrivaten Krankenzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung
Bei bestimmten Vorerkrankungen, zurückliegenden Operationen oder anderen hohen Risiken kann eine private Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung sinnvoll sein. Denn in einigen Fällen können solche Zusatzversicherungen aufgrund des Gesundheitszustandes entweder sehr teuer oder sogar unmöglich abzuschließen sein.
Darauf sollten Sie bei privaten Krankenzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung achten
Tatsächlich gibt es Versicherer, die bei bestimmten Arten ihrer privaten Krankenzusatzversicherungen auf Gesundheitsfragen verzichten. Da die Gesundheitsfragen den Versicherern jedoch als Risikoprüfung dafür dienen, wie wahrscheinlich in einem bestimmten Zeitraum ein Leistungsfall eintritt, sind Tarife ohne Gesundheitsprüfung in der Regel teurer. Zudem werden Leistungen bei bestimmten Erkrankungen von vornherein ausgeschlossen oder es gibt andere Einschränkungen der Leistungen. Auch sind in Tarifen ohne Gesundheitsprüfung häufig längere Wartezeiten vereinbart.
Wir empfehlen Ihnen daher, vor Abschluss die Versicherungsbedingungen und den Leistungskatalog genau zu lesen, damit Sie wissen, ob und welche Leistungen genau eingeschränkt werden. So können Sie sicher sein, dass Sie auch die Absicherung erhalten, die Ihnen wichtig ist und der Versicherer im Leistungsfall in gewünschter Höhe zahlt.
Experten-Tipp:
„Bei der Beantragung des Versicherungsschutzes steht in der Regel eine Gesundheitsprüfung an. Manche Versicherer bieten jedoch manchmal sogenannte „Sonderaktionen“, bei denen auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird.“
Diese privaten Krankenzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung gibt es
Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Bei der privaten Pflegezusatzversicherung gibt es eine für jeden zugängliche Absicherung, bei der auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird: Der Pflege-Bahr. Diese vom Staat geförderte private Pflegetagegeldversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen. Ihr Gesundheitszustand ist somit kein Grund für eine Ablehnung.
Allerdings wird der Pflege-Bahr abgelehnt, wenn bei Antragsstellung bereits ein Pflegegrad besteht. Zudem dürfen Sie während der Wartezeit von fünf Jahren nicht pflegebedürftig werden. Weil diese private Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann, eignet sie sich besonders als Versicherung für Menschen mit Behinderung. Allerdings bleiben die Leistungen des Pflege-Bahr hinter denen einer normalen Pflegetagegeldversicherung zurück.
Der Pflege-Bahr wird jedes Jahr vom Staat mit 60 Euro bezuschusst. Wer also den Mindestbeitrag von 180 Euro im Jahr entrichtet, muss davon real nur 120 Euro zahlen. Über die Beitragshöhe entscheidet das Alter bei Vertragsschluss und der Leistungsumfang. Für 30-Jährige beginnen die Tarife bei 15 Euro, für 50-Jährige bei 26 Euro.
Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Auch eine reine stationäre Zusatzversicherung lässt sich ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Diese beschränkt sich jedoch meist auf den Komfort im Krankenhaus wie beispielsweise eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder optional auch ein Krankenhaustagegeld. Eine wahlärztliche Behandlung ist in den meisten Fällen nicht in den Leistungen enthalten. Für einen 30-jährigen Versicherungsnehmer gibt es zum Beispiel eine Garantie auf ein Einbettzimmer ab 18,50 Euro. Auch hier steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter.
Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung
Es gibt die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Fehlende Zähne und Vorerkrankungen wie Parodontitis sind hier kein Grund für eine Ablehnung oder Risikozuschläge. Allerdings gibt es auch Nachteile: Diese Tarife sind oft teurer als solche mit Gesundheitsfragen und bereits angefangene oder angeratene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Menschen in ihren Zwanzigern können sich hier für 8 bis 20 Euro im Monat versichern, Kunden um die 40 zahlen deutlich mehr – in einigen Tarifen verdoppelt sich die Prämie. Zudem gibt es oft Leistungsbegrenzungen für die ersten Jahre nach Vertragsabschluss.
Reisekrankenversicherung
In Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, besteht auch im Ausland Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings trifft das zum Beispiel nicht auf die USA zu. Darüber hinaus zahlen die Versicherer hier nur die Summen, die sie auch in Deutschland zahlen würden. Für solche Fälle gibt es auch hier Angebote von Versicherern, die Reisekrankenversicherungen ohne Gesundheitsprüfung anbieten.
Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung sollten Sie prüfen, ob diese beispielsweise die folgenden Leistungen beinhaltet:
- Zahnbehandlungen
- Rücktransport
- Medikamente
Lesen Sie dabei die Versicherungsbedingungen genau – ein „medizinisch notwendiger Rücktransport“ muss zum Beispiel strengeren Kriterien entsprechen als ein „medizinisch sinnvoller Rücktransport“. Reisekrankenversicherungen sind recht günstig – ein 40-Jähriger kann sich ab etwas über 8 Euro im Monat absichern.
Wann der Versicherer auch ohne vorherige Gesundheitsprüfung nicht leistet
Auch wenn ein Versicherer vor dem Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung keine Gesundheitsprüfung verlangt, kann es sein, dass er unter bestimmten Bedingungen nicht leistet. Kommt es kurz nach Vertragsabschluss zu einem Leistungsfall, erkundigen sich viele Versicherer beim behandelnden Arzt, ob die Behandlung bereits geplant oder angeraten war. Ist dies der Fall, wird in der Regel nicht geleistet. Oder fehlt Ihnen beispielsweise bereits bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ein Zahn, wird das benötigte Implantat vom Versicherer nicht übernommen.
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Angebote der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten in Kooperation mit Anbietern der privaten Krankenversicherung Zugang zu Krankenzusatzversicherungen mit besonders günstigen Konditionen. Sie können sich also bereits bei der Wahl Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung daran orientieren, wo Ihnen private Krankenzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung angeboten werden.
Mit der passenden gesetzlichen Krankenversicherung können Sie so sich selbst und Ihre Familie trotz möglicher Vorerkrankungen über eine Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung absichern. Dies gilt sowohl für stationäre und ambulante Krankenzusatzversicherungen als auch für Zahnzusatzversicherungen, Brillenversicherungen, Heilpraktikerversicherungen und Reisekrankenversicherungen.
Das wird in der Gesundheitsprüfung abgefragt
Wird beim Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung vom Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangt, erfolgt diese meist durch einen Fragebogen, auf dem Fragen zum Gesundheitszustand gestellt werden. Dabei werden zu ambulanten und stationären Behandlungen in der Regel die letzten drei bis fünf Jahre, zu Psychotherapien die letzten fünf bis manchmal zehn Jahre abgefragt.
Mit Ihren Antworten auf die entsprechenden Gesundheitsfragen kann der Versicherer abschätzen, wie wahrscheinlich es in Ihrem Fall ist, dass es innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Leistungsfall kommen könnte. Diese Einschätzung beeinflusst unter anderem die Höhe der monatlichen Beiträge. Manche Vorerkrankungen können jedoch auch zu Risikoausschlüssen, Risikoaufschlägen oder sogar zur Ablehnung des Versicherungsschutzes führen. Wer beispielsweise an Krebs erkrankt ist, wird keine private Pflegeversicherung und keine Krankenhauszusatzversicherung abschließen können.
Diese Gesundheitsfragen werden Ihnen gestellt
Abhängig vom Anbieter und der Art der privaten Krankenzusatzversicherung kann es Unterschiede darin geben, welche Vorerkrankungen oder Risiken relevant sind. In der Regel wird jedoch mindestens das Folgende abgefragt:
- Größe und Gewicht (zur Berechnung des Body-Mass-Index)
- Operationen und andere Gründe für stationäre Aufenthalte
- Ambulante Behandlungen
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Aktuelle oder geplante medizinische Behandlungen
- Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Antrags
- Allergien
- Chronische Erkrankungen
- Autoimmunerkrankungen
- Schwere Erkrankungen der inneren Organe
- HIV-Infektionen
- Krebserkrankungen
- Epilepsie
- Demenz
- Schädigungen der Wirbelsäule
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Gesundheitsfragen bei Zahnzusatz- und Brillenversicherungen
Bei Zahnzusatz- und Brillenversicherungen liegt der Fokus der Gesundheitsfragen in der Regel woanders als bei anderen privaten Krankenzusatzversicherungen. Möchten Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, werden sie unter anderem zu diesen Bereichen befragt:
- Aktuelle oder geplante Behandlungen
- Eventuell fehlende Zähne
- Zahnbetterkrankungen wie Prodontose
- Prothesen
- Knirschschienen
- Bereits vorhandene Füllungen, Implantate oder Brücken
Bei einer Brillenversicherung werden Ihnen vor allem Fragen zu Erkrankungen der Augen und Fehlsichtigkeiten gestellt.
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen ehrlich
Beantworten Sie die vom Versicherer gestellten Gesundheitsfragen unbedingt ehrlich und so genau wie möglich. Sonst kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass der Versicherer später nicht leistet.
Allerdings müssen Sie auch nur Fragen beantworten, die Ihnen der Versicherer stellt. Haben Sie eine Vorerkrankung, nach der der Versicherer nicht fragt, dann müssen Sie diese auch nicht angeben.
Fazit
Leiden Sie unter einer Vorerkrankung oder bringen andere Risikofaktoren mit, können Sie in einigen Bereichen auf eine private Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ausweichen. Diese sind in der Regel teurer als Tarife mit Gesundheitsprüfung oder haben einen nur eingeschränkten Leistungskatalog. Achten Sie daher darauf, dass der Leistungsumfang nicht zu eng definiert ist und die Ihnen wichtigen Absicherungen enthalten sind. Zudem leisten auch private Krankenzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung nur bei Behandlungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht geplant oder angeraten waren.
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