Pflegetagegeld­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Pflegetagegeld­versicherung wird ein monatliches Pflegegeld vereinbart, das je nach festgestelltem Pflegegrad anteilig ausgezahlt wird.
  • Grundsätzlich gibt es drei Formen der Pflegetagegeld­versicherung, wobei eine staatlich gefördert ist.
  • Das Pflegetagegeld ist nicht zweckgebunden. Über das ausgezahlte Geld kann frei verfügt werden.
  • Eine leistungsstarke Pflegetagegeld­versicherung können Sie bei uns bereits ab 13 € im Monat abschließen.

Das erwartet Sie hier

Was eine Pflegetagegeld­versicherung kostet, welche unterschiedlichen Formen es gibt und worauf Sie beim Abschluss besonders achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Ist eine Pflegetagegeld­­versicherung sinnvoll?
  2. So funktioniert die Absicherung
  3. Drei Formen der Pflegetagegeld­­versicherung
  4. Leistungen
  5. Kosten (inkl. Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Vorteile und Nachteile
  8. Pflegetagegeld­­versicherungen vergleichen
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Ist eine Pflegetagegeld­versicherung sinnvoll?

Mit der immer weiter steigenden Lebenserwartung nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, irgendwann auf Pflegeleistungen angewiesen zu sein. Statistisch gesehen wird die Hälfte der Männer und sogar zwei Drittel der Frauen pflegebedürftig. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung reichen jedoch in den meisten Fällen nicht aus, um im Fall einer Pflegebedürftigkeit die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken. Pflegeheimbewohner müssen beispielsweise im Durchschnitt monatlich rund 2.000 Euro selbst zahlen, bei einer häuslichen Pflege liegt die Finanzierungslücke teilweise noch höher.

Damit Sie diese Versorgungslücke im Ernstfall nicht aus eigenen finanziellen Mitteln schließen müssen, ist der Abschluss einer Pflegetagegeld­versicherung als eine Form der privaten Pflegezusatz­versicherung sinnvoll. Dabei können Sie die Höhe des Pflegetagegeldes selbst festlegen und die monatlich ausgezahlten Leistungen stehen Ihnen zur freien Verfügung – unabhängig davon, ob Sie sich zu Hause oder stationär pflegen lassen möchten. Eine leistungsstarke Pflegetagegeld­versicherung können Sie bei uns bereits ab 13 Euro im Monat abschließen.

Vorteile einer Pflegetagegeld­versicherung

  • Pflegetagegeld kann frei verwendet werden, es ist kein Kostennachweis nötig
  • Geleistet wird ab Pflegegrad 1, auch bei Pflege durch Angehörige oder Laien
  • Höhe des Pflegetagegeldes kann flexibel selbst festgelegt werden

Mit uns zur passenden Pflegetagegeld­versicherung

Das Angebot an Pflegetagegeld­versicherungen ist groß. Daher kann es schwierig sein, genau den Tarif zu finden, der zu den eigenen Wünschen und Bedürfnissen passt. Unsere Experten der privaten Pflege­versicherung unterstützen Sie gerne mit ihrer langjährigen Erfahrung dabei, die für Sie ideale Absicherung zu finden. Kontaktieren Sie uns einfach direkt oder berechnen Sie die Kosten Ihrer Pflegetagegeld­versicherung unkompliziert mit unserem Rechner.

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So funktioniert eine Pflegetagegeld­versicherung

In der Pflegetagegeld­versicherung vereinbaren Sie im Vorfeld ein Tagegeld, das Ihnen im Fall einer Pflegebedürftigkeit ausgezahlt werden soll. Die Höhe können Sie dabei meist in Schritten von fünf bis zehn Euro relativ flexibel festlegen. Je nach Anbieter und Tarif sind in der Regel Tagessätze von mindestens zehn Euro bis maximal 200 Euro möglich. Da Ihnen das Pflegetagegeld nicht täglich, sondern als monatliche Leistung überwiesen wird, wird der Tagessatz dann mit pauschal 30 Monatstagen multipliziert. Dies ist dann die monatliche Gesamtleistung, die Sie von Ihrer Pflegetagegeld­versicherung erhalten. Bei einem vereinbarten Tagessatz von beispielsweise 50 Euro erhalten Sie so eine monatliche Leistung von 1.500 Euro.

Diesen Betrag erhalten Sie in den meisten Fällen jedoch nur bei einer Einstufung in den Pflegegrad 5 in voller Höhe. Werden Sie in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft, erhalten Sie nur eine anteilige Auszahlung. In welchem Pflegegrad das Pflegetagegeld zu wie viel Prozent ausgezahlt wird, wird bei statischen Tarifen vom Versicherer vorgegeben, bei flexiblen Tarifen können Sie die Leistung je Pflegegrad individuell festlegen. Wie genau sich statische und flexible Tarife unterscheiden und welche Form der Pflegetagegeld­versicherung es noch gibt, lesen Sie im nächsten Kapitel.

Wer bestimmt den Pflegegrad?

In der Regel richten sich die Versicherer bei den Pflegegraden nach den Einstufungen der Pflegepflicht­versicherung. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, erfolgt die dazu notwendige Begutachtung durch eine Gutachter:in des Medizinischen Dienstes (MD). Sind Sie privat krankenversichert, übernimmt die Begutachtung eine Gutachter:in von Medicproof. Es gibt jedoch vereinzelt Versicherer, die diese Einstufung nicht übernehmen und eine eigene Untersuchung verlangen oder ein abweichendes Bewertungssystem bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit verwenden. Lesen Sie daher vor Abschluss genau die Versicherungs­bedingungen, ob die Einstufung der Pflegepflicht­versicherung akzeptiert wird.

Die drei Formen der Pflegetagegeld­versicherung

Statische Pflegetagegeldtarife

Die statischen Pflegetagegeldtarife sind die klassische Form der Pflegetagegeld­versicherung und somit auch die am häufigsten angebotenen Tarife. Sie legen dabei ein Pflegetagegeld fest, das Ihnen bei einer Einstufung in den Pflegegrad 5 in voller Höhe, also zu 100 Prozent ausgezahlt wird. Bei einer Einstufung in einen niedrigeren Pflegegrad wird Ihnen das Pflegetagegeld zu einem vom Versicherer festgelegten Prozentsatz ausgezahlt. Beispielsweise zu 20 Prozent in Pflegegrad 1, zu 30 Prozent in Pflegegrad 2, zu 50 Prozent in Pflegegrad 3 und zu 80 Prozent in Pflegegrad 4. Bei einem Tagessatz von 50 Euro erhalten Sie dann in den jeweiligen Pflegegraden folgende Leistungen:

Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
20 %30 %50 %80 %100 %
300 €450 €750 €1.200 €1.500 €

Wie hoch die Prozentsätze für die jeweiligen Pflegegrade ausfallen, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter sowie von Tarif zu Tarif. Bei einer vollstationären Pflege leisten viele Anbieter jedoch bereits ab Pflegegrad 2 den vollen Tagessatz.


Flexible Pflegetagegeldtarife

Bei einem flexiblen Pflegetagegeldtarif können Sie die Leistungshöhe für jeden Pflegegrad individuell festlegen. So können Sie bereits niedrigere Pflegegrade relativ hoch absichern, ohne das gesamte Pflegetagegeld zu hoch zu vereinbaren, was den Tarif deutlich teurer machen würde. Dabei darf das Pflegegeld eines höheren Pflegegrades jedoch nicht niedriger ausfallen als das des nächstniedrigeren Pflegegrades. Haben Sie beispielsweise für Pflegegrad 2 ein Pflegetagegeld von 450 Euro vereinbart, dann muss das Pflegetagegeld für Pflegegrad 3 auch mindestens 450 Euro betragen. In der folgenden Tabelle sehen Sie vier Beispiele wie eine individuelle Absicherung für die unterschiedlichen Pflegegrade aussehen könnte.

BeispielPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
10 €0 €0 €800 €1.500 €
20 €450 €800 €1.300 €1.800 €
3100 €300 €850 €1.400€2.100 €
4600 €600 €600 €2.150 €2.400 €

Bei einigen Anbietern können Sie die Höhe des Pflegetagegeldes nicht nur für die einzelnen Pflegegrade unterschiedlich hoch vereinbaren, sondern auch für eine ambulante und stationäre Pflege.


Staatlich geförderter Pflege-Bahr

Beim Pflege-Bahr erhalten Sie eine staatliche Förderung von fünf Euro monatlich beziehungsweise 60 Euro jährlich. Für diese Förderfähigkeit muss der Tarif allerdings verschiedene Kriterien erfüllen. Beispielsweise darf es kein Höchstaufnahmealter sowie keine Gesundheitsprüfung geben und in allen Pflegegraden muss mindestens eine vom Gesetzgeber vorgegebene Leistung abgesichert sein. Wie der Pflege-Bahr genau funktioniert und welche weitere Voraussetzungen er erfüllen muss, lesen Sie hier:

Alle wichtigen Informationen zum Pflege-Bahr

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Das leistet die Pflegetagegeld­versicherung

Die Pflegetagegeld­versicherung zahlt Ihnen im Fall einer Pflegebedürftigkeit ein monatliches Pflegetagegeld aus. Die Höhe richtet sich nach:

  • Dem gewählten Tarif
  • Dem vereinbarten Tagessatz
  • Welcher Pflegegrad festgestellt wurde
  • Ob ambulant oder stationär gepflegt wird

Die Leistungen sind hier, anders als bei der Pflegekosten­versicherung, nicht zweckgebunden und Sie können frei über diese verfügen. Dadurch ist auch die sogenannte Laienpflege abgesichert, wenn Sie sich beispielsweise von Ihren Angehörigen oder Bekannten zu Hause pflegen lassen möchten.

Manche Anbieter schließen auch eine Einmalleistung mit ein, die zusätzlich ausgezahlt wird, wenn Sie erstmals in einen bestimmten, vertraglich festgelegten Pflegegrad eingestuft werden. Mit dieser können Sie dann zum Beispiel notwendige Umbauten an Ihrer Wohnung finanzieren.

Nicht nur hohe Pflegegrade absichern

Es werden teilweise Tarife angeboten, die nur höhere Pflegegrade absichern. Das heißt, dass Sie auch nur bei einer schweren Pflegebedürftigkeit Leistungen erhalten. Da jedoch die Pflegegrade 1 bis 3 die am häufigsten festgestellten Pflegegrade sind und eine Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 nur selten erfolgt, sind solche Tarife für eine ausreichende Absicherung nicht empfehlenswert.

Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Pflege

Die meisten Anbieter unterscheiden bei der Auszahlung des Pflegetagegeldes nicht nur danach, in welchen Pflegegrad Sie eingestuft wurden, sondern auch danach, ob Sie zu Hause oder stationär gepflegt werden. Im Fall einer ambulanten Pflege ist die Auszahlung meist nach Pflegegrad gestaffelt. Da bei einer vollstationären Pflege der von Ihnen selbst zu zahlende Eigenanteil jedoch unabhängig von Ihrem Pflegegrad gleich hoch ist, wird in vielen Tarifen hier bereits bei Pflegegrad 2 das volle Pflegetagegeld ausgezahlt. Einige Anbieter sehen allerdings auch bei einer stationären Pflege eine Staffelung des Pflegetagegeldes vor.

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Beitrags- und Leistungsdynamik in der Pflegetagegeld­versicherung

Eine Dynamik in der Pflegetagegeld­versicherung dient dazu, dass die Leistungen sowohl an die aktuelle Inflation als auch an die ständig steigenden Pflegekosten angepasst werden. Da die Versicherung in der Regel über einen längeren Zeitraum besteht, ist eine Dynamik hier durchaus sinnvoll. Denn wenn Sie jetzt ein monatliches Pflegetagegeld von 1.500 Euro vereinbaren, kann es durchaus sein, dass dies in 30 Jahren nicht mehr reicht, um die Versorgungslücke zu schließen. Die Dynamik passt die Leistungen in der Regel alle zwei bis drei Jahre an, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Dynamik: die Beitragsdynamik und die Leistungsdynamik.

Beitragsdynamik

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Mit der Beitragsdynamik wird der Pflegetagegeldtarif vor dem Eintreten einer Pflegebedürftigkeit angepasst. Dabei erhöht sich jedoch nicht nur die vereinbarte Leistung, sondern auch die zu zahlenden Beiträge. Wie oft und in welcher Höhe eine solche Anpassung erfolgt, unterscheidet sich je nach Anbieter und Tarif. Häufig endet die Beitragsdynamik automatisch mit dem Erreichen eines vorher festgelegten Höchstalters. Sie können einer solchen Anpassung grundsätzlich widersprechen. Beachten Sie jedoch, dass einige Versicherer die Dynamik komplett einstellen, wenn Sie dieser mehrfach hintereinander widersprochen haben.

Leistungsdynamik

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Im Gegensatz zur Beitragsdynamik passt die Leistungsdynamik die Höhe des Pflegetagegeldes nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit an. Damit soll sichergestellt werden, dass auch bei laufendem Bezug des Pflegetagegeldes die Versicherung die Versorgungslücke schließt. Beachten Sie, dass bei einigen Versicherern auch die Leistungsdynamik mit dem Erreichen eines bestimmten Höchstalters oder bei Eintritt einer Beitragsbefreiung ab einem bestimmten Pflegegrad automatisch endet.

Muss das Pflegetagegeld versteuert werden?

Nein. Das Pflegetagegeld wird Ihnen komplett netto ausgezahlt. Das heißt, die Leistungen aus der Pflegetagegeld­versicherung sind steuerfrei.

Das kostet eine Pflegetagegeld­versicherung

Die Beitragshöhe einer Pflegetagegeld­versicherung wird unter anderem vom gewählten Tarif, dem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie der gewünschten Höhe des Pflegetagegeldes beeinflusst. Daher kann zu den genauen Kosten keine pauschale Aussage getroffen werden. Grundsätzlich gilt jedoch: Je früher Sie eine Pflegetagegeld­versicherung abschließen, desto größer ist der Beitragsvorteil gegenüber einem späteren Abschluss. Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für die möglichen monatlichen Beiträge einer statischen Pflegetagegeld­versicherung für eine:n Musterkund:in.


Kostenbeispiel: Statische Pflegetagegeld­versicherung

Musterkund:in:

  • Alter bei Vertragsabschluss: 35 Jahre
  • Keine Vor­erkrankungen
  • Pflegetagegeld: 900 Euro
PflegegradAmbulante PflegeStationäre Pflege
10 € 90 €
2300 € 600 €
3450 € 600 €
4600 € 600 €
5900 € 900 €

Für ein monatliches Pflegetagegeld in Höhe von 900 Euro und der in der obigen Tabelle abgebildeten Staffelung der Auszahlung würde die Musterkund:in einen monatlichen Beitrag von 15,18 Euro zahlen.

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Beitragsfreistellung in der Pflegetagegeld­versicherung

In der Pflegetagegeld­versicherung kommt es automatisch zu einer Beitragsfreistellung, sobald Sie mindestens in einen vorher vereinbarten Pflegegrad eingestuft werden. Welcher Pflegegrad dies ist, unterscheidet sich je nach Versicherer und Tarif. Einige Anbieter sehen bereits ab Pflegegrad 2 eine Beitragsfreistellung vor, andere erst ab Pflegegrad 5. Eine Beitragsfreistellung vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit aus anderen Gründen ist dagegen nur sehr selten bei vereinzelten Anbietern möglich.


Kann eine Pflegetagegeld­versicherung gekündigt werden?

Theoretisch können Sie Ihre Pflegetagegel­versicherung kündigen, in der Praxis ist dies jedoch nicht empfehlenswert. Bei der Pflegetagegeld­versicherung handelt es sich um eine reine Risikoabsicherung. Das heißt, die von Ihnen gezahlten Beiträge enthalten keinen Sparanteil wie beispielsweise bei der Pflegerenten­versicherung. Daher erfolgt bei einer Kündigung ohne eingetretenen Leistungsfall auch keine Beitragsrückzahlung.

Pflegetagegeld­versicherung im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger: statische Pflegetagegeldtarife (2024)

AnbieterTarif25 Jahre35 Jahre45 Jahre55 JahreGesamtnote
HanseMerkurPG + PGA + PGSHervorragendHervorragendSehr gutSehr gutHervorragend
DKVPflege Tagegeld PTGSehr gutHervorragendHervorragendHervorragendHervorragend
R+VPflegeVorsorge premiumGutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut

Ausschnitt der aktuellen Testsieger: flexible Pflegetagegeldtarife (2024)

AnbieterTarifØ 25 JahreØ 35 JahreØ 45 JahreØ 55 JahreØ Gesamt­note
InterINTER QualiCare 1-5 + 2-4GutGutHervorragendHervorragendSehr gut
AragIndividualPflege PINGutGutGutGutGut
AxaPflegevorsorge VarioBefriedigendGutSehr gutSehr gutGut

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der privaten Pflege­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Pflege­versicherer im Test (2024)

Vor- und Nachteile der Pflegetagegeld­versicherung

Eine Pflegetagegeld­versicherung bietet Ihnen viele Vorteile, kann aber auch einzelne Nachteile mit sich bringen. Im Folgenden haben wir Ihnen die Vor- und Nachteile der Pflegetagegeld­versicherung noch einmal übersichtlich zusammengetragen:

VorteileNachteile
Schließt VersorgungslückeKeine Beitragsgarantie, Beitragsanpassungen sind möglich
Garantierte Leistungshöhe im PflegefallKeine Auszahlung bei Kündigung oder im Todesfall
Höhe des Pflegegeldes flexibel vereinbarVorübergehende Beitragsfreistellung nur sehr selten möglich
Pflegegeld ist frei verwendbar
Leistung ab Pflegegrad 1
Große Tarifauswahl
Optionale Zusatzbausteine wählbar

Einen umfangreichen Überblick über die Vor- und Nachteile aller privater Pflegezusatz­versicherungen finden Sie hier:

Alle Vor- und Nachteile der privaten Pflegezusatz­versicherung

Pflegetagegeld­versicherungen vergleichen: Darauf sollten Sie achten

Bei der Wahl der für Sie passenden Pflegetagegeld­versicherung kommt es vor allem auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse an. Beispielsweise die Höhe Ihres monatlichen Pflegetagegeldes und in welcher Staffelung es in den unterschiedlichen Pflegegraden ausgezahlt wird. Im Idealfall wählen Sie das Pflegetagegeld so hoch, dass es die Versorgungslücke im Pflegefall vollständig schließen kann. Sie sollten jedoch zusätzlich auch auf die folgenden Punkte in den Versicherungs­bedingungen achten:

  • Sind alle Pflegegrade bei allen Formen der Pflege abgesichert?
  • Gibt es eine Wartezeit?
  • Werden zusätzliche Assistance-Leistungen geboten?
  • Wird eine Einmalzahlung bei erstmaliger Einstufung in einen Pflegegrad geleistet?
  • Gelten die Pflegegrade des Sozialgesetzbuches oder ein abweichendes Bewertungssystem?
  • Wird die Einstufung des Medizinischen Dienstes oder Medicproof akzeptiert oder eine eigene Untersuchung verlangt?
  • Gibt es eine Leistungsdynamik im Pflegefall?
  • Ab welchem Pflegegrad kommt es zu einer Beitragsfreistellung?
  • Besteht der Versicherungsschutz auch bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)?
  • Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
  • Gibt es bei der Gesundheitsprüfung geschlossene Gesundheitsfragen, die sich einfach mit „ja“ oder „nein“ beantworten lassen?

Brauchen Sie Unterstützung bei der Wahl der richtigen Pflegetagegeld­versicherung? Oder sind Sie sich nicht sicher, in welcher Höhe Sie eine mögliche Pflegebedürftigkeit absichern sollen? Kontaktieren Sie uns gerne direkt und lassen sich individuell beraten. Unsere Experten finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Pflegetagegeld­versicherung. Oder fordern Sie ganz unkompliziert Ihren individuellen Tarifvergleich ankostenfrei und unverbindlich.

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Die häufigsten Fragen zur Pflegetagegeld­versicherung

Wie teuer ist eine Pflegetagegeld­versicherung?

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Die Kosten einer Pflegetagegeld­versicherung werden individuell berechnet. Sie sind abhängig vom gewählten Tarif, Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie der gewünschten Höhe des Tagessatzes des Pflegegeldes.

Wann wird das Pflegetagegeld ausgezahlt?

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Das Pflegetagegeld wird im Fall einer Pflegebedürftigkeit in der vertraglich vereinbarten Höhe gezahlt. Dabei wird es nicht täglich überwiesen, sondern monatlich in der Höhe von pauschal 30 Tagessätzen.

Ist Pflegetagegeld steuerpflichtig?

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Nein. Das ausgezahlte Pflegetagegeld ist steuerfrei.

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Katharina Burnus
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