Pflege­versicherung für Rentner Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Alle Rentner sind pflegeversichert, entweder über die soziale Pflege­versicherung oder die private Pflegepflicht­versicherung – je nachdem, wie sie krankenversichert sind.
  • Rentner müssen weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Pflege­versicherung zahlen.
  • Im Pflegefall deckt diese jedoch nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten.
  • Daher kann auch für Rentner der Abschluss einer privaten Pflegezusatz­versicherung sinnvoll sein.
  • Rentner können dabei zwischen drei Formen der privaten Pflegezusatz­­versicherung wählen.

Das erwartet Sie hier

Wie die Pflege­versicherung für Rentner aussieht, was Rentner dafür bezahlen, und wann sich eine zusätzliche private Pflege­versicherung lohnt.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie sind Rentner pflegeversichert?
  2. Was kostet das?
  3. Was deckt die gesetzliche Absicherung ab?
  4. Private Pflege­­versicherung sinnvoll?
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Zusatz­­versicherung finden
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Wie sind Rentner pflegeversichert?

Pflegepflicht­versicherung folgt Kranken­versicherung

Sind Sie in der Kranken­versicherung der Rentner oder freiwillig gesetzlich krankenversichert, sind Sie automatisch in der jeweils angeschlossenen Pflegekasse der sozialen Pflege­versicherung abgesichert. Haben Sie eine private Kranken­versicherung abgeschlossen, dann müssen Sie auch eine private Pflegepflicht­versicherung abschließen. Sie bleiben im Ruhestand also genauso versichert wie während Ihrer beruflichen Tätigkeit und zahlen weiterhin Beiträge in die Pflegepflicht­versicherung ein.


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Privater Versicherungsschutz als Ergänzung

Zusätzlich zur Pflegepflicht­versicherung können Sie eine private Pflegezusatz­versicherung abschließen. Deren Leistungen ergänzen dann die Leistungen der Pflegepflicht­versicherung, wenn Sie pflegebedürftig werden. Teilweise leistet die Pflegezusatz­versicherung auch in Situationen, in denen die Pflegepflicht­versicherung noch nicht zahlen muss.

Was kostet die Pflege­versicherung für Rentner?

Beiträge zur sozialen Pflege­versicherung

Für Rentner in der sozialen Pflege­versicherung gelten die gleichen Beitragssätze wie für Angestellte, allerdings mit dem Unterschied, dass sie die Beiträge alleine zahlen müssen. Das liegt daran, dass sie keinen Arbeitgeber haben, der die Hälfte übernimmt – das unterscheidet die Pflege­versicherung der Rentner von der Kranken­versicherung, bei welcher der Renten­versicherungsträger den Anteil zahlt, den früher der Arbeitgeber geleistet hätte.

Allerdings gilt auch für Rentner der Höchstbeitrag von 175,96 Euro im Monat, der sich auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175 Euro monatlich) berechnet. Erhalten Rentner eine gesetzliche Rente, werden die Beiträge zur sozialen Pflege­versicherung direkt vom Renten­versicherungsträger einbehalten und an die entsprechende Pflegekasse abgeführt.


Beitragssatz: Diesen Einfluss haben Kinder

  • Der Beitragssatz zur sozialen Pflege­versicherung liegt für Rentner bei 3,4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
  • Rentner ohne leibliche, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder zahlen zusätzlich einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent – ihr Beitragssatz liegt dann bei 4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
  • Rentner mit Anspruch auf Beihilfe, zum Beispiel pensionierte Beamte, zahlen nur die Hälfte der Beiträge, also 1,7 Prozent beziehungsweise 2,3 Prozent für Kinderlose.
  • Hat man mehrere Kinder, verringert sich der Beitragssatz zusätzlich um 0,25 Prozent pro Kind. Das gilt allerdings nur, solange die Kinder unter 25 sind, was auf sehr wenige Rentner zutrifft.

Eine Ausnahme gilt für Rentner, die vor 1940 geboren sind. Sie müssen auch ohne Kinder keinen Kinderlosenzuschlag zahlen.

Diese Einnahmen sind beitragspflichtig

Bei Rentnern, die in der Kranken­versicherung der Rentner abgesichert sind, zählen zu den beitragspflichtigen Einnahmen:

  • Gesetzliche Renten
  • Betriebsrenten
  • Renten aus Versorgungswerken
  • Beamtenpensionen
  • Betrieblich abgeschlossene Riester-Renten
  • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

Für freiwillig gesetzlich versicherte und beihilfeberechtigte Rentner zählen zusätzlich auch alle weiteren Einkünfte, die dem Lebensunterhalt dienen, zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Dazu gehören unter anderem:

Beitragssätze im Überblick

EinkünfteGesetzlich versichertGesetzlich versichertFreiwillig versichertFreiwillig versichertBeihilfeberechtigtBeihilfeberechtigt
Mit KindernOhne KinderMit KindernOhne KinderMit KindernOhne Kinder
Gesetzliche Rente3,4 %4 %3,4 %4 %1,7 %2,3 %
Versorgungsbezüge3,4 %4 %3,4 %4 %1,7 %2,3 %
Erwerbseinkommen3,4 %4 %3,4 %4 %1,7 %2,3 %
Mieteinnahmen3,4 %4 %1,7 %2,3 %
Kapitalerträge3,4 %4 %1,7 %2,3 %
private Renten3,4 %4 %1,7 %2,3 %
Wenn Sie in der Kranken­versicherung der Rentner pflichtversichert sind, werden nur bestimmte Einkommensarten zur Berechnung Ihres Beitrags herangezogen.

Beiträge zur privaten Pflegepflicht­versicherung

Auch in der privaten Pflegepflicht­versicherung müssen Rentner die Beiträge alleine zahlen, da sie keinen Zuschuss mehr vom Arbeitgeber erhalten. Die Beitragshöhe berechnet sich jedoch nicht abhängig vom Einkommen, sondern vom Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.

Beitragsobergrenze

Der Gesetzgeber sieht die gleiche Obergrenze wie für Mitglieder der sozialen Pflege­versicherung vor, sodass auch privat versicherte Rentner im Jahr 2023 höchstens 175,96 Euro im Monat in die private Pflegepflicht­versicherung einzahlen. Für privat versicherte Paare, bei denen mindestens ein Partner seit Anfang 1995 ununterbrochen in der privaten Pflege­versicherung versichert war und ein Partner ein sehr kleines Einkommen hat, gilt noch einmal eine andere Obergrenze: Sie zahlen zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags.

Beitragszahlungen bei Pflegebedürftigkeit

Mitglieder der sozialen Pflege­versicherung müssen auch dann weiter Beiträge zur Pflege­versicherung zahlen, wenn sie pflegebedürftig geworden sind und entsprechende Leistungen beziehen. In der privaten Pflegepflicht­versicherung werden die Beiträge häufig erlassen, sobald ein bestimmter Pflegegrad erreicht ist. Ab wann eine solche Beitragsfreistellung gilt, ist je nach Anbieter unterschiedlich.

Was deckt die gesetzliche Absicherung ab und was nicht?

Leistungen der Pflegepflicht­versicherung

Die gesetzliche Pflege­versicherung trägt einen bedeutenden Anteil der Kosten, die bei einer Pflegebedürftigkeit bestehen. Sie zahlt unter anderem:

  • Pflegegeld
  • Pflege­sachleistungen
  • Teil- oder vollstationäre Pflege
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Zuschuss für behindertengerechten Umbau
  • Zuschuss beim Eigenanteil bei langfristiger stationärer Pflege

In welcher Höhe die Pflege­versicherung zahlt, hängt vom Pflegegrad ab. Detaillierter finden Sie das hier erläutert:

Mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung


Was leistet die Versicherung nicht?

In der Regel verbleibt trotz der Leistungen der Pflege­versicherung ein Eigenanteil, den die pflegebedürftige Person selbst aufbringen muss. Das gilt insbesondere, wenn man sich für ein hochpreisiges Pflegeheim entscheidet oder 24-Stunden-Pflege zu Hause in Anspruch nimmt. Auch werden nicht alle Pflegehilfsmittel und Behandlungen übernommen.

So hoch ist der Eigenanteil

Die Verbraucherzentrale beziffert den durchschnittlichen monatlichen Eigenanteil für die Pflege 2023 unter Bezugnahme auf Finanztest folgendermaßen (Quelle: Verbraucherzentrale):

Icon Flugzeug

Unter Umständen keine Leistungen im Ausland

Falls Sie Ihren Ruhestand im Ausland verbringen und dort Pflegeleistungen in Anspruch nehmen wollen, ist es möglich, dass Sie dadurch den Anspruch auf Leistungen der Pflege­versicherung verlieren. Ob dies der Fall ist, hängt unter anderem von Ihrem neuen Wohnsitz, der Aufenthaltsdauer und Ihrem Kranken­versicherungsstatus ab.

Überblick: Pflege im Ausland

Wie kann eine zusätzliche Absicherung aussehen und ist das sinnvoll?

Sind Sie als Rentner nur über die gesetzliche Pflege­versicherung abgesichert, müssen Sie die im Pflegefall entstehende Versorgungslücke aus eigenen finanziellen Mitteln schließen. Sind keine Ersparnisse vorhanden, müssen Sie einen gewissen Betrag Ihrer Rente aufwenden. Dies kann jedoch zum Problem werden, sollten Sie nur eine geringe Rente erhalten. Reicht Ihre Rente zur Deckung der Kosten nicht aus, können Sie beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Doch bevor diese geleistet wird, prüft das Sozialamt, ob nicht möglicherweise Angehörige für die Pflegekosten aufkommen müssen.

Wann zahlen Angehörige für den Eigenanteil?

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Genügen die Rente und sonstiges Einkommen nicht, um die Kosten der Pflege zu tragen, können der Ehepartner oder Kinder der pflegebedürftigen Person verpflichtet sein, sich mit ihrem Einkommen an den Kosten zu beteiligen. Kinder sind allerdings erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro pro Jahr verpflichtet, Elternunterhalt zu zahlen. Ehepartner hingegen müssen den Teil ihres Einkommens beisteuern, der über ihren Selbstbehalt hinausgeht.

Wann ist eine Pflegezusatz­versicherung für Rentner sinnvoll?

Daher kann auch für Rentner der Abschluss einer privaten Pflegezusatz­versicherung durchaus Sinn ergeben, um die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung und dem tatsächlichen Bedarf zu schließen oder zu reduzieren. Eine gut auf Ihre Situation abgestimmte Versicherung hilft, damit Sie im Pflegefall finanziell abgesichert sind und Ihre Lebensqualität bestmöglich beibehalten können.

Vorteile einer privaten Pflegezusatz­versicherung für Rentner

  • Schließt die Versorgungslücke im Pflegefall
  • Angehörige werden nicht belastet
  • Ermöglicht Selbstbestimmung und finanzielle Unabhängigkeit
  • Leistungen bereits ab Pflegegrad 1

Können sich Rentner überhaupt noch versichern?

Grundsätzlich ist es auch als Rentner möglich, eine private Pflegezusatz­versicherung abzuschließen. Sie sollten jedoch auf das maximale Eintrittsalter des gewünschten Tarifs achten. Bei vielen Anbietern liegt dies zwischen 65 und 69 Jahren. Ab einem Alter von 70 Jahren kann es also deutlich schwieriger werden, eine passende private Pflegezusatz­versicherung zu finden. Außerdem sollten Sie sich im Vorfeld darüber informieren, welche Gesundheitsfragen die jeweiligen Anbieter in ihren Gesundheitsprüfungen stellen. Alternativ sieht der staatlich geförderte Pflege-Bahr kein Höchsteintrittsalter und keine Gesundheitsprüfung vor, ist jedoch auch nicht so leistungsstark wie andere private Pflegezusatz­versicherungen.

Drei Arten der privaten Pflege­versicherung

Wer eine private Pflege­versicherung abschließen möchte, kann sich zwischen drei Arten der Versicherung entscheiden:

Leistungen

Je nachdem, welche Variante der Pflege­versicherung Sie gewählt haben, erhalten Sie entweder eine monatliche Auszahlung, die Sie frei verwenden können, oder die Versicherung beteiligt sich an Kosten für Pflege und Hilfsmittel, die Ihnen nachweislich entstanden sind. Wie hoch die Auszahlung oder Erstattung ausfällt, hängt davon ab, welche Leistungen Sie vereinbart haben. Je nachdem, wie Ihr Tarif aussieht und wie Sie Ihre Pflege gestalten wollen, können Sie beispielsweise Ihren Eigenanteil an den folgenden Leistungen stark reduzieren:

  • Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst
  • Vollstationäre Pflege
  • Pflegehilfsmittel

Mehr zu den Leistungen der privaten Pflege­versicherung


Wann zahlt sie nicht?

  • Leistungskriterien werden nicht erreicht (zum Beispiel durch Nicht-Erreichen des für eine Leistung nötigen Pflegegrads)
  • Leistungsausschlüsse wegen Vor­erkrankungen
  • Während der Wartezeit
  • Ausbleibende Beitragszahlungen

Kosten der privaten Pflege­versicherung

Über die genaue Höhe der Beiträge zur privaten Pflegezusatz­versicherung für Sie als Rentner kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Grundsätzlich gilt jedoch: Je früher eine private Pflegezusatz­versicherung abgeschlossen wird, desto geringer sind die Kosten. Denn die monatlichen Beiträge werden vor allem auf Grundlage Ihres Alters und Gesundheitszustandes berechnet. Als Rentner müssen Sie daher damit rechnen, durchschnittlich höhere Beiträge zahlen zu müssen als eine Person, die sich bereits in jungen Jahren versichert hat.

Kostenbeispiel

VersicherungsnehmerRentner, 67 Jahre alt, keine Vor­erkrankungen
VersicherungsartPflegetagegeld­versicherung
Monatliche Auszahlung90-900 € je nach Pflegegrad
Monatlicher Versicherungsbeitrag76,23 €

Was kostet Sie eine private Pflege­versicherung für Rentner?

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Die private Pflege­versicherung für Rentner im Test

Aktuell liegt kein Test vor, der untersucht, welche Tarife der privaten Pflegezusatz­versicherung besonders geeignet für Rentner sind. Sie können sich jedoch an allgemeineren Tests zur Pflegezusatz­versicherung orientieren.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterProdukt­angebotKunden­beratungPreis-Leistungs-VerhältnisGesamt­wertung
Logo DEVK Deutsche Eisenbahn VersicherungDEVKGutGutSehr gutSehr gut
Logo ERGO Direkt AGErgoSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Logo HallescheHallescheGutGutSehr gutSehr gut

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der privaten Pflegezusatz­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Pflege­versicherer im Test (2024)

Wie wählt man als Rentner die beste Pflegezusatz­versicherung?

Bevor Sie eine private Pflegezusatz­versicherung abschließen, sollten Sie sich genau überlegen, was Ihnen im Pflegefall wichtig ist. Auf dieser Grundlage können Sie dann entscheiden, welche Form der privaten Pflegezusatz­versicherung zu Ihnen passt. Sie können sich dabei unter anderem folgende Fragen stellen:

  • Wie groß wird meine voraussichtliche Versorgungslücke sein?
  • Auf welche Art möchte ich gepflegt werden?
  • Können mein Ehepartner oder meine Angehörigen mich unterstützen?
  • Ab welchem Pflegegrad wünsche ich mir eine Absicherung?
  • Welchen Leistungsumfang wünsche ich mir im Pflegefall?

Darauf sollten Sie achten

Ein Vergleich ist wichtig, um die günstigste Versicherung zu finden. Sie sollten jedoch nicht nur auf den Preis achten, sondern die Versicherungs­bedingungen sorgfältig lesen. Achten Sie dabei auch auf die folgenden Punkte:

  • Ab wann leistet die Versicherung?
  • Wie aufwendig ist der Nachweis der Pflegebedürftigkeit?
  • Wie hoch fällt die Leistung aus?
  • Gibt es eine Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit?
  • Wie lang ist die Wartezeit?
Icon Blatt mit Lupe

So gehen Sie vor

  1. Bedarfsanalyse
    Ermitteln Sie, wie groß die Lücke zwischen den Leistungen Ihrer Pflegepflicht­versicherung und Ihrem tatsächlichen finanziellen Bedarf im Fall einer Pflegebedürftigkeit wäre. Wenn Ihr Einkommen oder Vermögen nicht genügt, um diese Lücke zu schließen, lohnt sich unter Umständen der Abschluss einer privaten Pflege­versicherung.
  2. Informieren Sie sich
    Informieren Sie sich über die verschiedenen Arten der privaten Pflege­versicherung und welche Tarife für Sie infrage kommen. Wenn Sie eine Pflege­versicherung mit einer Gesundheitsprüfung abschließen wollen, benötigen Sie vollständige Informationen über Ihre Vor­erkrankungen, um nicht versehentlich falsche oder unvollständige Angaben zu machen. Wenden Sie sich dafür an Ihre Ärzte oder Ihre Krankenkasse.
  3. Tarifvergleich
    Vergleichen Sie verschiedene Tarife, um das bestmögliche Angebot zu finden. Nutzen Sie gerne unseren Rechner oder nehmen Sie persönliche Beratung bei uns in Anspruch.
  4. Vertrag
    Beantragen Sie die private Pflegezusatz­versicherung Ihrer Wahl. Achten Sie darauf, die Beiträge pünktlich zu zahlen, damit die Pflege­versicherung im Fall einer Pflegebedürftigkeit auch wirklich leistet.

Diese Versicherer empfehlen unsere Experten

Unsere Experten empfehlen unter anderem die folgenden Anbieter von Pflegezusatz­versicherungen:

Icon Medaille

Kontaktieren Sie uns auch gerne direkt und lassen sich von unseren Experten mit ihrer langjährigen Erfahrung individuell beraten. Oder nutzen Sie unseren Rechner, um unkompliziert die möglichen Kosten einer Pflege­versicherung zu berechnen.

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Diese Fehler sollten Rentner beim Abschluss einer Pflegezusatz­versicherung vermeiden

lesen
  • Unzureichende Recherche und Vergleich
    Nehmen Sie sich die Zeit, einen Vergleich verschiedener Arten und Tarife der Pflegezusatz­versicherung durchzuführen und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten, um die Versicherung zu finden, die zu Ihnen und Ihrer Situation passt.
  • Ausschlusskriterien und Wartezeiten übersehen
    Manche Policen haben Ausschlusskriterien für bestimmte Vor­erkrankungen oder lange Wartezeiten, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Da mit steigendem Alter jedoch die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit steigt, sollte gerade bei Versicherungen für Rentner die Wartezeit nicht zu lang sein.
  • Fehlende Berücksichtigung der individuellen Situation
    Eine Pflegezusatz­versicherung sollte gut an Ihre finanzielle und gesundheitliche Situation angepasst sein.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Wie viel zahlen Rentner maximal in der Pflege­versicherung?

„Rentner zahlen in der sozialen Pflege­versicherung aktuell einen Pflegebeitrag von 3,4 Prozent. Falls sie kinderlos sind, kommt noch ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu. Wenn Sie Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder haben, prüfen Sie, ob das bei Ihren Pflege­versicherungsbeiträgen berücksichtigt wird. Sollten Sie fälschlicherweise den Kinderlosenzuschlag zahlen, reichen Sie den Nachweis Ihrer Elternschaft ein, um Ihren Beitrag zu reduzieren.

Für Rentner in der Pflegepflicht­versicherung der privaten Kranken­versicherung ist der Beitrag nach einer Wartezeit von fünf Jahren auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung begrenzt. Hat ein privatversicherter Ehepartner kein oder nur ein sehr kleines Einkommen, liegt die Obergrenze für beide Partner zusammen bei 150 Prozent des Höchstbeitrags.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Experten-Tipp 2:
Die optimale Zusatz­versicherung für Rentner

„Auch Rentner können noch eine Pflegezusatz­versicherung abschließen. Gerade als Rentner kann es jedoch schwierig sein, eine passende Pflegezusatz­versicherung zu finden, die alle Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse abdeckt. empfehlen Ihnen daher, mehrere Anbieter und ihre Tarife zu vergleichen, um die für Sie passende Absicherung zu finden. Auch professionelle Beratung ist in einer solchen Situation unter Umständen sehr sinnvoll.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Pflege-Bahr

„Der Pflege-Bahr ist eine Sonderform der Pflegetagegeld­versicherung. Er hat die Besonderheit, dass es kein Höchsteintrittsalter und keine Gesundheitsprüfung gibt, allerdings gilt eine Wartezeit von fünf Jahren. Zudem wird er staatlich gefördert.“

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Berater

Experten-Tipp 4:
Pflege im Ausland

„Während die gesetzliche Pflege­versicherung im Ausland in vielen Fällen nicht oder nur eingeschränkt leistet, können Sie sich mit einer privaten Pflegezusatz­versicherung auch für Pflege im Ausland absichern. Ob und unter welchen Umständen dies möglich ist, variiert jedoch je nach Tarif und Anbieter. Entsprechend sollten Sie vor Vertragsschluss genau nachlesen, wie es mit dem Geltungsbereich der Versicherung aussieht, wenn Sie Ihren Ruhestand im Ausland verbringen oder sich zumindest die Möglichkeit dafür offenhalten möchten.“

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Experten-Tipp 5:
Zusatz­versicherung mit 70

„Man kann auch mit 70 noch eine Pflegezusatz­versicherung abschließen. Allerdings gelten in einigen Tarifen Altersgrenzen und ältere Versicherungsnehmer müssen mit deutlich höheren Beiträgen rechnen als Personen, die beim Abschluss der Versicherung jünger sind. Über die Annahme beim Versicherer können Vor­erkrankungen und der Gesundheitszustand entscheiden.“

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Berater

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Die häufigsten Fragen zur Pflege­versicherung für Rentner

Wie viel Pflege­versicherung muss ich als Rentner zahlen?

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Rentner zahlen einen Beitrag von 3,4 Prozent für die Pflege­versicherung der Rentner. Für ab 1940 geborene Rentner ohne Kinder kommt noch ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu. Bei privat versicherten Rentnern kommt es auf ihre individuellen Versicherungs­bedingungen an, wie viel sie zahlen. Ihr Beitrag zur Pflege­versicherung ist jedoch gedeckelt, sodass er den Höchstbetrag der gesetzlichen Pflege­versicherung nicht überschreitet. Pensionierte Beamte zahlen 1,7 Prozent, gegebenenfalls zuzüglich des Kinderlosenzuschlags.

Wer zahlt die Pflege­versicherung bei Rentnern?

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Rentner tragen die Beiträge zur Pflege­versicherung allein, wenn sie nicht beihilfeberechtigt sind. Das unterscheidet die Pflege­versicherung der Rentner von der Kranken­versicherung der Rentner, bei welcher die Renten­versicherung den Anteil der Kranken­versicherung trägt, der während des Erwerbslebens vom Arbeitgeber gezahlt wird. Die Ausnahme hierbei sich pensionierte Beamte, die Beihilfe erhalten.

Wer muss in die Pflege­versicherung einzahlen?

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Wie die Kranken­versicherung ist auch eine Pflege­versicherung ver­pflichtend. Wer gesetzlich versichert ist, ist Mitglied der sozialen Pflegekasse und auch privat Versicherte sind verpflichtet, eine Pflegepflicht­versicherung abzuschließen. Auch im Rentenalter und bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit werden Beiträge fällig. Sie können in der privaten Pflegepflicht­versicherung jedoch ab einem bestimmten Pflegegrad wegfallen.

Wie sind Rentner pflegeversichert?

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Rentner sind entweder über die soziale Pflege­versicherung oder eine private Pflegepflicht­versicherung versichert, je nachdem, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Sie haben die Option, zusätzlich eine private Pflegezusatz­versicherung abzuschließen, da die tatsächlichen Pflegekosten die Leistung der gesetzlichen Pflege­versicherung deutlich überschreiten können.

Was ist der Unterschied zwischen Pflege­versicherung und privater Pflegezusatz­versicherung?

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Alle Versicherten in Deutschland zahlen ver­pflichtend in eine Pflege­versicherung ein, die im Pflegefall grundlegende Pflegeleistungen ganz oder zumindest anteilig bezahlt. Weil ihre Leistungen jedoch nicht immer genügen, um die tatsächlichen Kosten zu decken, kann man zusätzlich noch eine private Pflegezusatz­versicherung abschließen. Hier gibt es deutlich mehr Wahlmöglichkeiten, wie die Leistungen aussehen sollen.

Warum sollten Rentner eine private Pflege­versicherung in Betracht ziehen?

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Im Fall einer Pflegebedürftigkeit bleibt häufig ein Anteil der Pflegekosten, der nicht von der Pflege­versicherung getragen wird. Um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden oder mehr Wahlmöglichkeiten bei den Pflegeleistungen zu haben, kann sich der Abschluss einer privaten Pflege­versicherung lohnen. Diese ergänzt Leistungen der gesetzlichen Versicherung und unterstützt Sie – abhängig vom gewählten Modell – beispielsweise mit monatlichen Auszahlungen, die Sie frei verwenden können.

Gibt es in der privaten Pflegezusatz­versicherung Wartezeiten?

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Wenn eine private Pflegezusatz­versicherung eine Wartezeit hat, bedeutet das, dass man erst nach Ablauf dieser Zeit Leistungen erhält, auch wenn die Pflegebedürftigkeit schon früher eintritt. Es gibt Tarife ohne Wartezeit und Tarife, die unter bestimmten Umständen – zum Beispiel bei einer Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls – auf die Anwendung der Wartezeit verzichten.

Können Rentner ohne Gesundheitsprüfung eine Pflegezusatz­versicherung abschließen?

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Die Gesundheitsfragen und Annahme- und Ablehnungskriterien der verschiedenen Versicherer unterscheiden sich. Lassen Sie sich also, wenn Sie Vor­erkrankungen haben, am besten dazu beraten, bei welchem Anbieter Sie sich unter Umständen trotzdem versichern können. Bei Anbietern mit einfachen und geschlossenen Gesundheitsfragen (also konkreten Fragen nach bestimmten Vor­erkrankungen) ist auch das Risiko geringer, dass Sie versehentlich unvollständige oder unzutreffende Angaben machen. Nur beim Pflege-Bahr gibt es keine Gesundheitsfragen, allerdings sind die Leistungen gegenüber anderen Arten der Pflegezusatz­versicherung eingeschränkt.

Weitere Berufsgruppen in der privaten Pflegezusatz­versicherung

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Katharina Burnus
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