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Welche Gesundheitsfragen in der Pflegeversicherung gestellt werden, welche Auswirkungen sie auf die Versicherung haben und ob es Pflegeversicherungen ohne Gesundheitsprüfung gibt.
Inhalt dieser SeiteGesundheitsfragen in der privaten Pflegeversicherung
Beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung erfolgt in den meisten Fällen eine Gesundheitsprüfung. Dabei handelt es sich um keine medizinische Untersuchung, sondern die Versicherungsnehmer:in muss anhand eines Fragebogens mehrere Gesundheitsfragen beantworten. Welche Gesundheitsfragen genau und in welchem Umfang gestellt werden, ist je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich. Neben dem Alter wird in Regel Größe und Gewicht zur Berechnung des Body-Mass-Index (BMI) abgefragt sowie aktuelle gesundheitliche Beschwerden, Vorerkrankungen und Diagnosen von Ärzt:innen.
Die meisten Versicherer fragen nach Krankheiten innerhalb der letzten fünf Jahre. Es gibt jedoch auch Anbieter, die nur einen Zeitraum von drei Jahren oder sogar einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren abfragen. Außerdem stellen einige Versicherer offene, andere geschlossene Gesundheitsfragen. Lesen Sie im Folgenden, welche unterschiedliche Formen von Gesundheitsfragen es gibt, welche Krankheiten abgefragt werden können und worauf Sie bei der Beantwortung besonders achten sollten.
Gesundheitsprüfung mit geschlossenen Gesundheitsfragen
Bei einer Gesundheitsprüfung mit geschlossenen Gesundheitsfragen werden alle für den Versicherer relevanten Vorerkrankungen abschließend aufgelistet und abgefragt. Das heißt, dass Sie auch nur zu den aufgelisteten Krankheiten Angaben machen müssen. Wird eine bestimmte Krankheit nicht abgefragt, ist diese automatisch mitversichert. Dazu gehören beispielsweise häufig Allergien, Fehlsichtigkeit oder Migräne.
Abgefragt werden in der Regel:
- Erkrankungen des Gehirns oder Zentralnervensystems
- Erkrankungen des Blutes
- Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
- Erkrankungen innerer Organe oder des Stoffwechsels
- Erkrankungen des Immunsystems
- Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems
- Krebs
- Genetische Erkrankungen
- Sonstige Erkrankungen
Welche Krankheiten genau abgefragt werden unterscheidet sich je nach Versicherer. So kann eine bestimmte Vorerkrankung bei einem Anbieter zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung führen, bei einem anderen Anbieter wird sie dagegen normal mitversichert. Bei einer bestehenden Vorerkrankung lohnt es sich daher immer, im Vorfeld zu vergleichen, welche Krankheiten für welchen Versicherer relevant sind.
Gesundheitsprüfung mit offenen Gesundheitsfragen
Bei einer Gesundheitsprüfung mit offenen Gesundheitsfragen werden keine bestimmten Vorerkrankungen aufgelistet und abgefragt. Der Versicherer fragt vielmehr allgemein ab, ob Sie in einem bestimmten Zeitraum beispielsweise in ärztlicher Behandlung waren. Ist dies der Fall, werden Ihnen noch einmal konkrete Rückfragen zu der Art der Erkrankung gestellt. Eine offene Gesundheitsfrage kann zum Beispiel so formuliert sein:
„Bestehen bei Ihnen durch einen Arzt oder anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen diagnostizierte, dauerhafte oder immer wieder auftretende Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche/geistige Veränderungen oder Funktionsbeeinträchtigungen – oder ist eine medikamentöse Behandlung/Therapie/Kontrolluntersuchung durch Ärzte oder andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen notwendig oder angeraten?“
Ein Nachteil der offenen Gesundheitsfragen ist, dass Sie prinzipiell jede Erkrankung innerhalb des abgefragten Zeitraums angeben müssen. Das heißt, bestimmte Vorerkrankungen sind nicht automatisch mitversichert. Zudem besteht das Risiko, dass Sie sich nicht an jede Diagnose erinnern und so aus Unwissenheit eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begehen.
Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantworten!
Die Gesundheitsfragen der privaten Pflegeversicherung sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Denn stellt der Versicherer später fest, dass falsche Angaben gemacht oder eine Erkrankung nicht angezeigt wurde, kann er die Leistungen verweigern oder den Versicherungsvertrag als ganzes anfechten. Daher sollten Sie sich für die Beantwortung der Gesundheitsfragen genügend Zeit nehmen. Sie können dabei beispielsweise auch Ihren Hausarzt fragen, welche Diagnosen in dem abgefragten Zeitraum gestellt wurden.
Wieso werden in der privaten Pflegeversicherung Gesundheitsfragen gestellt?
Private Pflegeversicherer schätzen auf Grundlage der Antworten auf die Gesundheitsfragen ein, wie hoch das individuelle Risiko der Versicherungsnehmer:in ist, pflegebedürftig zu werden. Bei einer bereits bestehenden Vorerkrankung ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass während der Vertragslaufzeit eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Und bei bestimmten Erkrankungen ist das Risiko einer späteren Pflegebedürftigkeit größer als bei anderen.
Unter anderem anhand dieses Risikos berechnen die privaten Pflegeversicherer die Höhe der monatlich zu zahlenden Beiträge. So wird bei Menschen mit einer Vorerkrankung schneller ein finanzielles Polster aufgebaut und die Versicherungsnehmer:in an dem möglichen Risiko, eventuell bereits nach einigen Jahren Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen, beteiligt. Bei einem jungen gesunden Menschen ohne Krankheitsgeschichte kann der Versicherer davon ausgehen, dass die Versicherungsnehmer:in erst einige Jahre oder Jahrzehnte in die Police einzahlt, bevor überhaupt Leistungen in Anspruch genommen werden.
Risikozuschlag, Leistungsausschluss und Antragsablehnung
Um das erhöhte Pflegerisiko bei einer bestehenden Erkrankung aufzufangen, erheben die meisten privaten Pflegeversicherer einen sogenannten Risikozuschlag, der auf den monatlichen Grundbeitrag aufgeschlagen wird. Dies muss jedoch nicht bei allen Vorerkrankungen der Fall sein. Außerdem fällt der Risikozuschlag je nach Vorerkrankung und Anbieter unterschiedlich hoch aus.
Eine Alternative zu Risikozuschlägen sind Leistungsausschlüsse. Das heißt, wenn bei Vertragsabschluss eine bestimmte Vorerkrankung bereits besteht, wird vereinbart, dass die private Pflegeversicherung keine Leistungen erbringen muss, wenn die Pflegebedürftigkeit durch diese Vorerkrankung eintritt. Außerdem kann es bei bestimmten Erkrankungen, wie beispielsweise einer HIV-Infektion, zu einer kompletten Antragsablehnung kommen. In diesem Fall schätzen die Versicherer das individuelle Pflegerisiko so hoch ein, dass sie dieses nicht absichern können.
Es lohnt sich daher in der Regel, bereits früh eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Denn im jungen Alter ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass bereits für den Versicherer relevante Erkrankungen bestehen. So müssen Sie nicht mit erhöhten Beiträgen, Leistungsausschlüssen oder einer Antragsablehnung rechnen und sind für den Ernstfall rundum abgesichert.
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Gibt es private Pflegeversicherungen ohne Gesundheitsfragen?
Wenn Sie eine private Pflegeversicherung abschließen möchten, müssen Sie in der Regel auch Gesundheitsfragen beantworten. Wie umfangreich diese ausfallen und welcher Zeitraum dabei berücksichtigt wird, ist je nach Versicherer unterschiedlich. Während einige Anbieter sehr ausführlich bestehende Vorerkrankungen abfragen, arbeiten andere Anbieter mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Haben Sie bereits eine Vorerkrankung, lohnt es sich, nach Versicherern mit solchen vereinfachten Gesundheitsfragen zu suchen oder sich im Vorfeld zu informieren, ob Ihre Erkrankung bei einem bestimmten Versicherer überhaupt abgefragt wird.
Keine Gesundheitsprüfung beim Pflege-Bahr
Die einzige private Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen ist der staatlich geförderte Pflege-Bahr. Denn eine der vom Gesetzgeber vorgegebenen Förderbedingungen ist, dass jeder Antragsteller, der noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält, über den Pflege-Bahr abgesichert werden muss. Das heißt, es gibt kein Höchsteintrittsalter und es darf keine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Für Menschen mit schweren Vorerkrankungen oder anderen Risikofaktoren ist der Pflege-Bahr daher eine Möglichkeit, die Absicherung der gesetzlichen Pflegeversicherung zu ergänzen. Wie genau der Pflege-Bahr funktioniert und welche weiteren Förderbedingungen er erfüllen muss, erfahren Sie hier:
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