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Wann Angehörige dazu verpflichtet werden können, sich an Pflegekosten zu beteiligen und wie Sie grundsätzlich Ihre Angehörigen davor schützen können.
Inhalt dieser SeiteWann haften Angehörige für Pflegekosten?
Hohe finanzielle Belastung durch Pflegekosten
Wenn Menschen ambulant oder stationär gepflegt werden müssen, entstehen in der Regel hohe Kosten. Laut einer Untersuchung der Caritas verblieben Pflegebedürftige im Jahr 2023 durchschnittlich 25 Monate in Pflegeheimen (Quelle: Caritas). Bei solch einer Verweildauer würden Betroffenen aktuell Gesamtkosten von durchschnittlich rund 68.000 Euro entstehen (Quelle: Verband der Ersatzkassen). Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt allerdings nur für einen Teil dieser Kosten auf. Den restlichen Teil müssen Betroffene selbst zahlen.
In diesen Fällen können Angehörige haftbar gemacht werden
Sozialhilfeträger prüft Haftung von Angehörigen
Ist das Sozialamt beauftragt, die Pflegekosten zu übernehmen, wird es in der Regel zunächst prüfen, ob Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden können. Dazu kontaktieren sie die Angehörigen und fordern sie dazu auf, sämtliche Einkünfte und Vermögen offenzulegen.
Nachdem Angehörige dem Sozialamt über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft gegeben und entsprechende Belege eingereicht haben, kann das Amt die Unterhaltsansprüche überprüfen. Einige Zeit nach der Auskunftserteilung verschickt das Sozialamt dann die Berechnungen und gibt bekannt, welche Unterhaltsbeträge für die Vergangenheit und für die Zukunft eingefordert werden. Kommt das Sozialamt zu dem Ergebnis, dass angesichts der Einkommens- und Vermögensverhältnisse kein Elternunterhalt gezahlt werden muss, ist die Angelegenheit mit diesem Schreiben beendet.
Welche Angehörigen haften?
Welche Angehörigen können haftbar gemacht werden?
Kinder
Wird ein Elternteil pflegebedürftig und reichen seine finanziellen Mittel für die Pflegekosten nicht aus, kann das Sozialamt von leiblichen und Adoptivkindern Unterhaltszahlungen einfordern. Kinder sind allerdings nur dann zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen über 100.000 € liegt (Quelle: Sozialgesetzbuch XII, § 94 (1a)). Erfahren Sie auf unserer separaten Seite, welche Posten zum Gesamteinkommen zählen und wie der Elternunterhalt berechnet wird:
Eltern
Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern müssen dann für Unterhalts- und Pflegekosten aufkommen, wenn ein Elternteil mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient (Quelle: Sozialgesetzbuch XII, § 94 (1a)).
Partner aus Lebensgemeinschaften
Welche Angehörigen können nicht haftbar gemacht werden?
Nicht alle Angehörigen können dazu verpflichtet werden, Pflegekosten von pflegebedürftigen Angehörigen mitzutragen. Personen, die zum Pflegebedürftigen in den nachfolgenden Verwandtschaftsbeziehungen, können für die Kosten nicht haftbar gemacht werden:
Schutz durch Unterhaltsrechtsschutz
Sollten Sie als Angehöriger unrechtmäßig für Pflegekosten haftbar gemacht werden, kann Ihnen mitunter eine Unterhaltsrechtsschutzversicherung weiterhelfen. Sollten Sie zum Beispiel zu Elternunterhalt verpflichtet werden oder sich an den Pflegekosten Ihres Ex-Partners beteiligen müssen, übernimmt dieses Versicherung die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten oder bietet Hilfe bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.
Alle Infos zur Unterhaltsrechtsschutzversicherung
Angehörige vor Haftung schützen
Möchten Sie Ihre Angehörigen davor schützen, in Zukunft an Ihren Pflegekosten beteiligt zu werden, dann können Sie auf zwei Wegen vorsorgen: zum einen mit einer privaten Pflegeversicherung und zum anderen mit einer soliden privaten Altersvorsorge.
Private Pflegezusatzversicherung
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie sich finanziell vor zu hohen Pflegekosten absichern und so verhindern, dass Ihre Angehörigen für die Kosten vom Sozialamt haftbar gemacht werden. Eine private Pflegeversicherung ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung, indem sie die Kosten, die diese nicht übernimmt, anteilig oder vollständig deckt – abhängig von dem von Ihnen gewählten Tarif.
Die private Pflegeversicherung wird in drei Varianten angeboten: Sie können bei Pflegebedürftigkeit Leistungen in Form einer monatlichen Pflegerente (Pflegerentenversicherung) oder als Tagegeld (Pflegetagegeldversicherung) erhalten. Die dritte Variante ist eine Pflegekostenversicherung, die Kosten, nach Vorlage von Rechnungsnachweisen, anteilig übernimmt. Eine private Pflegeversicherung leistet auch bei Pflegebedürftigkeit in jedem Alter. Zudem gilt: Je früher die private Pflegeversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die zu zahlenden Beiträge. Alle Informationen inklusive individuellem Tarifvergleich finden Sie hier:
Die private Pflegezusatzversicherung
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Private Altersvorsorge
Viele Pflegebedürftige müssen die Pflegekosten hauptsächlich von ihrer Rente bestreiten: Zum einen werden die meisten Menschen ab einem Alter von 60 Jahren pflegebedürftig (Quelle: Destatis). Zum anderen bezogen die Menschen 2022 durchschnittlich ab 64,4 Jahren Rente (Quelle: statista). Für viele reicht die gesetzliche Rente allerdings nicht mal aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Hohe Pflegekosten können Pflegebedürftige zusätzlich massiv finanziell belasten. Sollte jedoch Rente oder auch Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, müssen mitunter Partner oder die eigenen Kinder finanziell einspringen.
Sorgen Sie lieber vor und ergänzen Sie Ihre gesetzliche Rente mit einer privaten Altersvorsorge. Klassische Produkte der privaten Altersvorsorge wie Riester-Renten, Lebensversicherungen oder auch private Rentenversicherungen versprechen aktuell leider meist nur wenig Rendite. Mittlerweile gibt es jedoch viele Renten- und Lebensversicherer, die einen ETF-Sparplan in die private Renten- oder Lebensversicherung integrieren. ETFs – sogenannte Exchange Traded Fonds versprechen mehr Sicherheit als Aktien und bessere Rendite als herkömmliche Produkte der privaten Altersvorsorge.
Alle Infos zu privater Altersvorsorge mit ETFs
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