Wann haften Angehörige für Pflegekosten?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegekosten sind aktuell hoch und werden nur teilweise von der gesetzlichen Pflege­­versicherung übernommen. Pflegebedürftige müssen daher einen Teil selbst tragen.
  • Wenn Pflegebedürftige nicht genug Geld haben, um die Pflegekosten zu zahlen, können Angehörige verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen.
  • Grundsätzlich können Angehörige vor diesen Kosten durch eine private Pflege­versicherung und eine solide Altersvorsorge geschützt werden.

Das erwartet Sie hier

Wann Angehörige dazu verpflichtet werden können, sich an Pflegekosten zu beteiligen und wie Sie grundsätzlich Ihre Angehörigen davor schützen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann haften andere für Pflegekosten?
  2. Welche Angehörigen haften?
  3. So schützen Sie andere vor Ihren Pflegekosten

Wann haften Angehörige für Pflegekosten?

Hohe finanzielle Belastung durch Pflegekosten

Wenn Menschen ambulant oder stationär gepflegt werden müssen, entstehen in der Regel hohe Kosten. Laut einer Untersuchung der Caritas verblieben Pflegebedürftige im Jahr 2023 durchschnittlich 25 Monate in Pflegeheimen (Quelle: Caritas). Bei solch einer Verweildauer würden Betroffenen aktuell Gesamtkosten von durchschnittlich rund 68.000 Euro entstehen (Quelle: Verband der Ersatzkassen). Die gesetzliche Pflege­versicherung kommt allerdings nur für einen Teil dieser Kosten auf. Den restlichen Teil müssen Betroffene selbst zahlen.

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In diesen Fällen können Angehörige haftbar gemacht werden

  • Keine Pflege­versicherung vorhanden
    Hat die pflegebedürftige Person eine private Pflege­versicherung abgeschlossen, kann diese die selbst zutragenden Kosten anteilig oder vollständig übernehmen – je nach vereinbartem Tarif. Ist der Betroffene allerdings nicht durch diese Zusatz­versicherung abgesichert, muss er für die Kosten selbst aufkommen.
  • Einkünfte reichen nicht
    Pflegebedürftige sind prinzipiell verpflichtet, alle monatlichen Einkünfte, zum Beispiel die Altersrente, zur Zahlung von Pflegekosten zu nutzen. Doch auch die Rente und gesetzliche Pflege­versicherung zusammen reichen in vielen Fällen nicht aus, um die Kosten einer Pflegebedürftigkeit zu decken.
  • Vermögen ist aufgebraucht
    Grundsätzlich müssen Betroffene auch ihr Vermögen, etwa eine Immobilie oder auch Aktien, einsetzen, um für die Pflegekosten aufzukommen. Nur ein Schonvermögen von 10.000 Euro in bar darf der Pflegebedürftige behalten (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
  • Hilfe zur Pflege wird beantragt
    Ist keine private Pflege­versicherung vorhanden und reichen Einkünfte und Vermögen nicht aus, um die Pflegekosten zu begleichen, kann in letzter Instanz ein Antrag bei der Sozialhilfebehörde gestellt werden, damit sie die Kosten übernimmt. Zuvor wird sie jedoch prüfen, ob zunächst Angehörige für die Pflegekosten aufkommen müssen.

Sozialhilfeträger prüft Haftung von Angehörigen

Ist das Sozialamt beauftragt, die Pflegekosten zu übernehmen, wird es in der Regel zunächst prüfen, ob Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden können. Dazu kontaktieren sie die Angehörigen und fordern sie dazu auf, sämtliche Einkünfte und Vermögen offenzulegen.

Nachdem Angehörige dem Sozialamt über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft gegeben und entsprechende Belege eingereicht haben, kann das Amt die Unterhaltsansprüche überprüfen. Einige Zeit nach der Auskunftserteilung verschickt das Sozialamt dann die Berechnungen und gibt bekannt, welche Unterhaltsbeträge für die Vergangenheit und für die Zukunft eingefordert werden. Kommt das Sozialamt zu dem Ergebnis, dass angesichts der Einkommens- und Vermögensverhältnisse kein Elternunterhalt gezahlt werden muss, ist die Angelegenheit mit diesem Schreiben beendet.

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Welche Angehörigen haften?

Welche Angehörigen können haftbar gemacht werden?

Kinder

Wird ein Elternteil pflegebedürftig und reichen seine finanziellen Mittel für die Pflegekosten nicht aus, kann das Sozialamt von leiblichen und Adoptivkindern Unterhaltszahlungen einfordern. Kinder sind allerdings nur dann zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen über 100.000 € liegt (Quelle: Sozialgesetzbuch XII, § 94 (1a)). Erfahren Sie auf unserer separaten Seite, welche Posten zum Gesamteinkommen zählen und wie der Elternunterhalt berechnet wird:

Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?

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Eltern

Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern müssen dann für Unterhalts- und Pflegekosten aufkommen, wenn ein Elternteil mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient (Quelle: Sozialgesetzbuch XII, § 94 (1a)).

Icon Familie

Partner aus Lebens­gemeinschaften

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
    Der Ehepartner haftet für die Pflegekosten seines Partners, wenn dieser sie nicht mehr bestreiten kann (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch § 1608).
  • Nicht-eheliche Lebens­gemeinschaften
    Auch in nicht-ehelichen Lebens­gemeinschaften kann der  Partner für die Pflegekosten des anderen haftbar gemacht werden (Quelle: Sozialgericht Gießen, Seniorenrecht aktuell, Bürgerliches Gesetzbuch § 1608).
  • Geschiedene Ehepartner
    Ein geschiedener Ehepartner kann vom anderen Unterhalt verlangen, wenn er aufgrund von physischen oder psychischen Krankheiten nicht mehr erwerbsfähig sein kann, etwa wenn er ins Pflegeheim muss (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch § 1572).
Icon Herzen

Welche Angehörigen können nicht haftbar gemacht werden?

Nicht alle Angehörigen können dazu verpflichtet werden, Pflegekosten von pflegebedürftigen Angehörigen mitzutragen. Personen, die zum Pflegebedürftigen in den nachfolgenden Verwandtschaftsbeziehungen, können für die Kosten nicht haftbar gemacht werden:

  • Enkelkinder
  • Schwiegerkinder
  • Stiefkinder
  • Onkel und Tanten
  • Großeltern
  • Geschwister

Schutz durch Unterhalts­rechtsschutz

Sollten Sie als Angehöriger unrechtmäßig für Pflegekosten haftbar gemacht werden, kann Ihnen mitunter eine Unterhalts­rechtsschutz­versicherung weiterhelfen. Sollten Sie zum Beispiel zu Elternunterhalt verpflichtet werden oder sich an den Pflegekosten Ihres Ex-Partners beteiligen müssen, übernimmt dieses Versicherung die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten oder bietet Hilfe bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinander­setzungen.

Alle Infos zur Unterhalts­rechtsschutz­versicherung

Angehörige vor Haftung schützen

Möchten Sie Ihre Angehörigen davor schützen, in Zukunft an Ihren Pflegekosten beteiligt zu werden, dann können Sie auf zwei Wegen vorsorgen: zum einen mit einer privaten Pflege­versicherung und zum anderen mit einer soliden privaten Altersvorsorge.

Private Pflegezusatz­versicherung

Mit einer privaten Pflegezusatz­versicherung können Sie sich finanziell vor zu hohen Pflegekosten absichern und so verhindern, dass Ihre Angehörigen für die Kosten vom Sozialamt haftbar gemacht werden. Eine private Pflege­versicherung ergänzt die gesetzliche Pflege­versicherung, indem sie die Kosten, die diese nicht übernimmt, anteilig oder vollständig deckt – abhängig von dem von Ihnen gewählten Tarif. 

Icon Rollstuhl

Die private Pflege­versicherung wird in drei Varianten angeboten: Sie können bei Pflegebedürftigkeit Leistungen in Form einer monatlichen Pflegerente (Pflegerenten­versicherung) oder als Tagegeld (Pflegetagegeld­versicherung) erhalten. Die dritte Variante ist eine Pflegekosten­versicherung, die Kosten, nach Vorlage von Rechnungsnachweisen, anteilig übernimmt. Eine private Pflege­versicherung leistet auch bei Pflegebedürftigkeit in jedem Alter. Zudem gilt: Je früher die private Pflege­versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die zu zahlenden Beiträge. Alle Informationen inklusive individuellem Tarifvergleich finden Sie hier:

Die private Pflegezusatz­versicherung

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Private Altersvorsorge

Viele Pflegebedürftige müssen die Pflegekosten hauptsächlich von ihrer Rente bestreiten: Zum einen werden die meisten Menschen ab einem Alter von 60 Jahren pflegebedürftig (Quelle: Destatis). Zum anderen bezogen die Menschen 2022 durchschnittlich ab 64,4 Jahren Rente (Quelle: statista). Für viele reicht die gesetzliche Rente allerdings nicht mal aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Hohe Pflegekosten können Pflegebedürftige zusätzlich massiv finanziell belasten. Sollte jedoch Rente oder auch Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, müssen mitunter Partner oder die eigenen Kinder finanziell einspringen.

Icon Puzzle

Sorgen Sie lieber vor und ergänzen Sie Ihre gesetzliche Rente mit einer privaten Altersvorsorge. Klassische Produkte der privaten Altersvorsorge wie Riester-Renten, Lebens­versicherungen oder auch private Renten­versicherungen ­versprechen aktuell leider meist nur wenig Rendite. Mittlerweile gibt es jedoch viele Renten- und Lebens­­versicherer, die einen ETF-Sparplan in die private Renten- oder Lebens­­versicherung integrieren. ETFs – sogenannte Exchange Traded Fonds ­­versprechen mehr Sicherheit als Aktien und bessere Rendite als herkömmliche Produkte der privaten Altersvorsorge.

Alle Infos zu privater Altersvorsorge mit ETFs

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Lena Mierbach
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