Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was der staatlich geförderte Pflege-Bahr ist, wer ihn abschließen kann und was ihn von anderen privaten Pflegeversicherungen unterscheidet.
Inhalt dieser SeiteWas ist der Pflege-Bahr?
Beim Pflege-Bahr handelt es sich um eine spezielle Form der Pflegetagegeldversicherung, bei der Sie eine staatliche Förderung in Höhe von fünf Euro monatlich beziehungsweise 60 Euro im Jahr erhalten, wenn Sie monatlich mindestens zehn Euro in den Vertrag einzahlen. Er wurde im Jahr 2013 eingeführt, um Menschen zu unterstützen, eigenverantwortlich finanziell für den Pflegefall vorsorgen möchten.
Zudem will der Gesetzgeber damit auch Personen eine private Pflegevorsorge ermöglichen, denen andere Formen der privaten Pflegezusatzversicherung nicht offen stehen, Beispielsweise, weil sie eine Vorerkrankung oder nur ein geringes Einkommen haben. Daher müssen Pflege-Bahr-Tarife bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Darum ist ein Pflege-Bahr sinnvoll
Mit dem Pflege-Bahr können Sie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzen. Denn diese bietet nur eine Grundversorgung im Pflegefall und deckt nicht alle tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Ohne eine zusätzliche Absicherung müssen Sie im Ernstfall selbst für die zusätzlichen Pflegekosten aufkommen. Entweder indem Sie Ihre Ersparnisse aufbrauchen oder indem Ihre Angehörigen für Sie einspringen. Einen förderfähigen Pflege-Bahr können Sie bei uns bereits ab 13 Euro im Monat abschließen.
Vorteile des Pflege-Bahrs
Den passenden Pflege-Bahr finden
Auch wenn der Pflege-Bahr gesetzliche Vorgaben erfüllen muss, lohnt sich der Vergleich mehrerer Tarife. Denn viele Anbieter erfüllen nicht nur die geforderten Mindestleistungen, sondern bieten einen umfassenderen Leistungsumfang. Lassen Sie sich daher gerne von unseren Experten dabei unterstützen, den für Sie passenden Pflege-Bahr zu finden.
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Diese Bedingungen muss der Pflege-Bahr erfüllen
Der Gesetzgeber hat bestimmte Vorgaben an die Förderfähigkeit von Pflege-Bahr-Tarifen geknüpft. Das heißt, damit Versicherte von der staatlichen Förderung profitieren können, muss der Pflege-Bahr die folgenden Bedingungen erfüllen.
Pflege-Bahr-Bedingungen
Dynamik im Pflege-Bahr
Viele Pflegetagegeldversicherungen enthalten eine Dynamik, also eine regelmäßige Erhöhung der Leistungen und Beiträge. Beim Pflege-Bahr erlaubt der Gesetzgeber eine dynamische Erhöhung in Höhe der allgemeinen Inflationsrate. Je jünger Sie den Pflege-Bahr abschließen, desto sinnvoller ist die Aufnahme einer solchen Dynamik in den Vertrag. Denn je länger der Vertrag läuft, desto mehr macht sich auch der Wertverlust des Geldes bemerkbar. Lesen Sie hier, wie die Dynamik in der Pflegetagegeldversicherung genau funktioniert:
Werden auch andere Pflegezusatzversicherungen gefördert?
Die staatliche Förderung ist nicht für jede private Pflegezusatzversicherung möglich. Beim Pflege-Bahr muss es sich um eine Pflegetagegeldversicherung handeln, welche die oben beschriebenen gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Das bedeutet, dass Sie mit einer Pflegekostenversicherung oder Pflegerentenversicherung keine staatliche Förderung erhalten.
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Wer kann den Pflege-Bahr abschließen?
Da der Pflege-Bahr dem Kontrahierungszwang unterliegt, sind die Versicherer verpflichtet, jeder Person einen Tarif anzubieten, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt:
Auch mit Vorerkrankungen möglich
Eine Gesundheitsprüfung dürfen die Versicherer bei Vertragsabschluss nicht verlangen. Das heißt, auch bei bestehenden Vorerkrankungen oder im hohen Alter ist die private Vorsorge über den Pflege-Bahr möglich. Für ältere oder bereits erkrankte Menschen ist der Pflege-Bahr häufig sogar die einzige Möglichkeit, privat für den Pflegefall vorzusorgen. Denn bei den anderen Arten der privaten Pflegezusatzversicherung wird in der Regel sowohl ein Höchsteintrittsalter vorgegeben als auch vor Vertragsabschluss schwere Erkrankungen mithilfe von Gesundheitsfragen abgefragt.
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So erhalten Sie die staatliche Förderung
Um die staatliche Förderung von fünf Euro monatlich beziehungsweise 60 Euro im Jahr zu erhalten, müssen Sie lediglich mindestens zehn Euro im Monat selbst in den Pflege-Bahr einzahlen. Die Förderung muss zwar formal beantragt werden, dies übernimmt jedoch in der Regel der jeweilige Versicherer für Sie.
So geht es dann weiter
Die Abwicklung läuft dabei über eine zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der Versicherer kümmert sich um alle mit der Förderung zusammenhängenden Formalitäten und übermittelt alle Angaben an die Zulagenstelle. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Förderung direkt an den Versicherer ausgezahlt und Ihrem Pflege-Bahr gutgeschrieben. Da die Förderung nur einmal am Ende des Kalenderjahres ausgezahlt wird, geht der Versicherer das Jahr über in Vorleistung.
Das leistet der Pflege-Bahr
Grundsätzlich leistet der Pflege-Bahr auf die gleiche Weise wie eine Pflegetagegeldversicherung. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit erhalten Sie für jeden Tag, an dem Sie Pflege benötigen, den vorher vereinbarten Tagessatz ausgezahlt. Dabei ist es abhängig von Ihrem Pflegegrad, in welcher Höhe genau Ihnen das Pflegetagegeld gezahlt wird. Bei einer Einstufung in den Pflegegrad 5 erhalten Sie 100 Prozent des Tagessatzes, in niedrigeren Pflegegraden erhalten Sie anteilige Beträge. Eine umfassende Erklärung zu den Leistungen einer Pflegetagegeldversicherung finden Sie hier:
So leistet die Pflegetagegeldversicherung
Experten-Tipp:
„Auch wenn es sich um eine Pflegetagegeldversicherung handelt: Das Geld landet nicht täglich auf dem eigenen Konto, wie einige Versicherungsnehmer meinen. Die Auszahlungen werden zwar auf Tagesbasis ermittelt, aber dennoch nur einmal im Monat überwiesen.“
Mindestleistung des Pflege-Bahrs
Für den Pflege-Bahr gelten in Bezug auf die Höhe der Leistung gesetzliche Vorgaben. Bei einer Einstufung in den Pflegegrad 5 muss das monatliche Pflegegeld mindestens 600 Euro betragen. Rechnet ein Versicherer pauschal mit 30 Tagen im Monat, entspricht dies einem Tagessatz von mindestens 20 Euro. Für die niedrigeren Pflegegrade ist ebenfalls vorgegeben, wie viel Prozent des vereinbarten Tagessatzes mindestens ausgezahlt werden muss. Zudem müssen die Leistungen unabhängig davon erbracht werden, ob die Pflege ambulant oder stationär erfolgt.
Pflegegrad | Mindesterstattungssatz | Mindestleistung pro Monat |
---|---|---|
1 | 10 % | 60 € |
2 | 20 % | 120 € |
3 | 30 % | 180 € |
4 | 40 % | 240 € |
5 | 100 % | 600 € |
Nur wenn mindestens diese Beträge ausgezahlt werden, ist der Pflege-Bahr-Tarif förderfähig. Einige Versicherer beschränken sich jedoch nicht auf diese Mindestleistungen, sondern bieten auch ein höheres monatliches Pflegegeld in Pflegegrad 5 sowie höhere Erstattungssätze an. Allerdings dürfen die Leistungen je Pflegegrad bei Vertragsabschluss nicht höher sein als die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wie hoch diese Leistungen sind, lesen Sie hier:
Das leistet die gesetzliche Pflegeversicherung
Wann leistet der Pflege-Bahr?
Beim Pflege-Bahr ist der Versicherer bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung des Pflegegrades an die Entscheidung der gesetzlichen Pflegeversicherung gebunden. Das heißt, der Pflege-Bahr leistet dann, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung leistet. Dabei wird die Pflegebedürftigkeit und der entsprechende Pflegegrad in der sozialen Pflegeversicherung durch den Medizinischen Dienst und in der privaten Pflegepflichtversicherung durch Medicproof festgestellt.
Wartezeit beachten!
In der Regel nutzen die Anbieter des Pflege-Bahrs die vom Gesetzgeber vorgegebene maximale Wartezeit von fünf Jahren. Sie können also frühestens fünf Jahre nach Versicherungsbeginn erstmals Leistungen aus dem Pflege-Bahr beziehen. Werden Sie infolge eines Unfalls pflegebedürftig, entfällt die Wartezeit und Sie erhalten sofort Leistungen.
Pflege-Kombi-Tarife
Die meisten Versicherer bieten den Pflege-Bahr auch als Teil eines Pflege-Kombi-Tarifs an. Der Pflege-Bahr dient als Grundlage der Absicherung, die durch eine ungeförderte Pflegezusatzversicherung aufgestockt wird. Je nach Versicherer kann dabei die komplette Wartezeit, also auch die für den Pflege-Bahr, entfallen. Beachten Sie, dass zwar für den Pflege-Bahr keine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden darf, für die kombinierte Pflegezusatzversicherung jedoch in den meisten Fällen eine Gesundheitsprüfung notwendig ist.
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Das kostet der Pflege-Bahr
Auch wenn es beim Pflege-Bahr kein Höchsteintrittsalter gibt, berechnet sich die Höhe der monatlichen Beiträge dennoch unter anderem auf Grundlage des Alters bei Vertragsabschluss. Damit ist es älteren Menschen zwar möglich, einen Pflege-Bahr abzuschließen, sie müssen jedoch mit deutlich höheren Beiträgen rechnen. Der gewünschte Leistungsumfang beeinflusst ebenfalls die Beitragshöhe.
Kostenbeispiel: Pflege-Bahr
Musterkundin:
- Alter bei Vertragsabschluss: 35 Jahre
- Pflegetagegeld: 600 Euro (Tagessatz: 20 Euro)
Pflegegrad | Monatliches Pflegegeld |
---|---|
1 | 60 € (10 %) |
2 | 180 € (30 %) |
3 | 360 € (60 %) |
4 | 600 € (100 %) |
5 | 600 € (100 %) |
Für ein monatliches Pflegetagegeld in Höhe von 600 Euro und der in der obigen Tabelle abgebildeten Staffelung würde die Musterkundin einen monatlichen Beitrag von 16,82 Euro zahlen.
Monatlicher Mindestbeitrag
Um die staatliche Förderung in Höhe von 60 Euro im Jahr zu erhalten, müssen Sie monatlich mindestens zehn Euro in den Pflege-Bahr einzahlen. Da die Höhe der Beiträge unter anderem vom Eintrittsalter abhängt, ist es möglich, dass jüngere Versicherte für den Mindestbeitrag eine höhere Leistung als die gesetzliche Mindestleistung angeboten bekommen. Umgekehrt ist es auch möglich, dass ältere Versicherte höhere Beiträge als den monatlichen Mindestbeitrag zahlen müssen, um auf die vorgeschriebene Mindestleistung von 600 Euro zu kommen.
Beitrag ruhend stellen und Beitragsfreistellung
Können Sie die Beiträge zum Pflege-Bahr aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr zahlen, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag bis zu drei Jahre ruhend zu stellen oder innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu kündigen. Dazu müssen Sie die finanzielle Hilfebedürftigkeit nachweisen und beispielsweise Sozialleistungen vom Sozialamt oder der Arbeitsagentur beziehen. In dieser Zeit besteht dann jedoch kein Versicherungsschutz. Eine Beitragsfreistellung ab einem bestimmten Pflegegrad, wie es in ungeförderten Pflegezusatzversicherungen häufig vorgesehen ist, ist nicht möglich. Sie müssen also auch nachdem Sie pflegebedürftig geworden sind weiterhin die monatlichen Beiträge zahlen.
Beiträge nicht zu hoch ansetzen
Setzen Sie die anfänglichen Beiträge zum Pflege-Bahr nicht zu hoch an. Denn können Sie die Beiträge später nicht mehr bezahlen und müssen den Pflege-Bahr kündigen, sind alle bisher gezahlten Beiträge verloren und werden Ihnen nicht zurückgezahlt.
Kann der Pflege-Bahr steuerlich abgesetzt werden?
Den Eigenbeitrag, den Sie ohne Förderung selbst in den Pflege-Bahr einzahlen, können Sie grundsätzlich von der Steuer absetzen. Dazu tragen Sie die Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwendungen Ihrer Steuererklärung ein. Wie Sie dabei genau vorgehen müssen, lesen Sie hier:
Private Pflegezusatzversicherung in der Steuer
Was kostet Sie eine private Pflegeversicherung?
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Pflege-Bahr im Test
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Anbieter | Tarif | 25 Jahre | 35 Jahre | 45 Jahre | 55 Jahre | Gesamtnote |
---|---|---|---|---|---|---|
… | … | … | … | … | … | … |
HanseMerkur | PB | Hervorragend | Hervorragend | Sehr gut | Sehr gut | Hervorragend |
Arag | FörderPflege | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut |
Barmenia | Deutsche-Förder-Pflege | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut |
… | … | … | … | … | … | … |
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der (geförderten) Pflegeversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Pflegeversicherer im Test (2024)
Pflege-Bahr vergleichen: Darauf sollten Sie achten
Viele Versicherer beschränken sich beim Pflege-Bahr nicht auf die vom Gesetzgeber vorgegebenen Mindestleistungen. In der Regel können Sie ein höheres monatliches Pflegegeld als 600 Euro im Pflegegrad 5 vereinbaren. Und auch die Erstattungssätze für niedrigere Pflegegrade liegen bei den meisten Versicherern über den gesetzlichen Vorgaben. Es lohnt sich daher auch beim Pflege-Bahr, mehrere Anbieter und ihre Tarife miteinander zu vergleichen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, den für Sie passenden Pflege-Bahr zu finden. Unsere Experten kennen mit ihrer langjährigen Erfahrung den Versicherungsmarkt genau und beziehen zusätzlich auch ungeförderte Pflegezusatzversicherungen in ihren Tarifvergleich mit ein. So finden wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Absicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Kontaktieren Sie uns einfach direkt und lassen Sie sich individuell beraten.
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