Pflegegrade 1 bis 5: Das steht Pflegebedürftigen zu

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Das Wichtigste in Kürze

  • Je nach Pflegegrad erhalten Sie 42 € bis 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse.
  • Je höher der Pflegegrad, desto höher die Geld- oder Sachleistungen.
  • Um Pflegeleistungen zu bekommen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Daraufhin folgt die Begutachtung.
  • In welchen Pflegegrad Sie eingestuft werden, entscheidet der Medizinische Dienst (MD) bzw. Medicproof (für Privatversicherte).
  • Wurde der Pflegegrad falsch eingestuft, kann Widerspruch eingelegt werden.

Das erwartet Sie hier

Welche Leistungen Sie bei den Pflegegraden 1 bis 5 erhalten und wie die Beantragung und Begutachtung abläuft.

Inhalt dieser Seite
  1. Geldleistung nach Pflegegrad 2025 (Tabelle)
  2. Pflegeleistungen beantragen
  3. So läuft die Begutachtung und Einstufung ab
  4. Das leistet eine Pflegezusatz­­versicherung

Leistungen je nach Pflegegrad: Tabelle 2025

Bis Ende 2016 galten die Pflegestufen 0 bis 3. Diese wurden mit dem zweiten Pflege­stärkungsgesetz durch die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie viel Geld Sie bei welchem Pflegegrad erhalten können:

Wie viel Geld gibt es je nach Pflegegrad?

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld für häusliche Pflege347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung 796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden)131 €131 €131 €131 €131 €
Vollstationäre Pflege131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Pflegehilfsmittelmax. 42 €max. 42 €max. 42 €max. 42 €max. 42 €
Verhinderungspflege (jährlich)1.685 €1.685 €1.685 €1.685 €
Kurzzeitpflege (jährlich)*1.854 €1.854 €1.854 €1.854 €
Gemeinsamer Jahresbetrag3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Tages-/Nachtpflege*721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationäre Pflege in Behinderten-Einrichtungenmax. 278 €max. 278 €max. 278 €max. 278 €max. 278 €
Anpassung Wohnumfeld 4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €
PG = Pflegegrad; *Entlastungsbetrag einsetzbar; wird Kurzzeitpflege oder Entlastungspflege nicht in Anspruch genommen, ist eine Aufstockung der anderen Leistung möglich (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).

Neue Leistungen ab 2025

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Häusliche Pflege

  • Pflegegeld: je nach Pflegegrad zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich
  • Pflege­sachleistungen: bis zu 2.299 Euro (Pflegegrad 5) monatlich möglich; Pflegegeld und Pflege­sachleistungen können kombiniert werden.
  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich für zusätzliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: Ab Juli 2025 können bis zu 3.539 Euro jährlich für Kurzzeit- und Verhinderungspflege kombiniert genutzt werden.
  • Zusätzliche Mittel: Unverbrauchte Mittel können flexibel zwischen den Leistungen umgewidmet werden.

Stationäre Pflege

  • Pflegeaufwendungen: monatlich gestaffelt nach Pflegegrad, zum Beispiel 2.096 Euro bei Pflegegrad 5
  • Eigenanteil-Entlastung: Staffelung von 15 Prozent (ab dem ersten Monat) bis 75 Prozent (ab dem 36. Monat)

Sach- und Hilfsmittel

  • Pflegehilfsmittel: Verbrauchsmaterialien bis zu 42 Euro monatlich
  • Wohnumfeld-Verbesserung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (bei mehreren Anspruchsberechtigten bis zu 16.720 Euro)

Leistungen für Pflegepersonen

  • Renten- und Arbeitslosen­versicherung: Beiträge abhängig von Pflegegrad (zum Beispiel bis zu 696,57 Euro für Pflegegrad 5)
  • Pflegeunterstützungsgeld: bis zu 100 % des Nettoarbeitsentgelts für kurzfristige Arbeitsverhinderungen

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Neue Leistungen ab 2023

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Unabhängig vom Pflegegrad

  • Pfle­gehilfs­mittel im Wert von 42 Euro
  • 125 Euro Entlastungs­betrag bei der häuslichen Pflege
  • 4.000 Euro für den barrierefreien Umbau der Wohnung
  • Haus­notruf
  • Bei Gründung einer ambulant betreuten Wohn­gruppe eine Anschub­finanzierung von 2.500 Euro pro Person (beziehungsweise höchstens 10.000 Euro pro Wohn­einheit) sowie monatlich 215 Euro Wohn­gruppen­zuschlag

Pflegegrad 2 bis 5

  • Pflegegeld, wenn der Pflegebedürftige durch nahe­stehende Personen zu Hause gepflegt wird
  • Pflegesach­leistungen, wenn eine ausgebildete Pflegekraft die Pflege in häuslicher Umgebung übernimmt
  • Stationäre Pflege

Zusätzlich können Kurz­zeit­pflege, Verhinderungs­pflege, Tages- und Nacht­pflege sowie Beiträge zur gesetzlichen Renten­­versicherung für Pflegende in Anspruch genommen werden. Ab Juli 2025 werden die Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu einem Entlastungsbudget kombiniert. Bis dahin gilt dies nur für pflegebedürftige Personen bis 25, die mindestens Pflegegrad 4 haben.

Neue Leistungen ab 2022

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Seit 2022 gibt es einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlags steigt mit der Dauer der Pflege.

Dauer der stationären Pflege Prozentsatz
Im 1. Jahr15 %
Im 2. Jahr30 %
Im 3. Jahr50 %
Alle weiteren Jahre75 %
Stand: 2025

Die Erhöhung des Zuschlags zum 1. Januar 2024 ist das Ergebnis der Pflegereform von 2023.

Lohnt sich eine Pflegezusatz­versicherung?

Zwar erhalten Personen mit einem Pflegegrad finanzielle Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse, diese decken jedoch meist nur einen Teil der mitunter hohen Kosten. Die restlichen Pflegekosten müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen selbst tragen. Eine private Pflege­versicherung lohnt sich, da sie diese Finanzierungslücke schließt und so entlastet.

So bietet eine Pflegezusatz­versicherung Sicherheit

Pflegeleistungen beantragen

Um Leistungen aus der Pflegekasse zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden. Auch Angehörige oder Bekannte können den Pflegeantrag stellen, wenn sie eine Bevollmächtigung dazu haben.

Icon Person mit Liste

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre in die Pflege­versicherung eingezahlt haben oder in der gesetzlichen Familien­versicherung versichert gewesen sein. Bei privaten Pflege­versicherungen können mitunter andere Voraussetzungen gelten.


Welche Pflegekasse ist für mich zuständig?

Prinzipiell gilt: Da, wo Sie krankenversichert sind, sind Sie auch pflegeversichert. Als Mitglied der gesetzlichen Kranken­versicherung wenden Sie sich in der Regel an Ihre Krankenkasse. Als privat versicherte Person sind Sie auch privat pflegeversichert.

Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier im Detail:

Die Träger der Pflege­versicherung

Icon Wegweiser

So läuft die Beantragung und der Erhalt von Pflegeleistungen ab

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
    Stellen Sie schriftlich per Brief, per E‑Mail oder telefonisch einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse.
  2. Antragsformular ausfüllen
    Sie erhalten ein Formular beziehungsweise Fragebogen. Füllen Sie diesen gewissenhaft aus und holen Sie sich gegebenenfalls Unterstützung durch eine Pflegeberatung – Sie haben auch gesetzlichen Anspruch darauf. Senden Sie das ausgefüllte Formular Ihrer Pflegekasse zu.
  3. Termin zur Begutachtung
    Sie erhalten daraufhin rechtzeitig den Termin zur Begutachtung mitgeteilt. Bitten Sie einen Angehörigen oder eine Pflegeperson, beim Termin dabei zu sein.
  4. Begutachtung zu Hause
    Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder Medicproof (falls Sie privat pflegeversichert sind) prüft Ihre Pflegesituation. Stellen Sie diese so realistisch wie möglich dar: Verschweigen oder beschönigen Sie nichts (mehr zum Ablauf der Begutachtung).
  5. Empfehlung des Pflegegrades
    Der Gutachter spricht auf Grundlage der Begutachtung eine Empfehlung zur Einstufung in einen der fünf Pflegegrade aus und teilt dies der Pflegekasse mit.
  6. Entscheidung über Pflegegrad
    Die Pflegekasse fällt die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad, in welchen Sie eingestuft werden, und damit über die Leistungen, die Sie erhalten. Diese Entscheidung und das Pflegegutachten werden Ihnen schriftlich übermittelt.
  7. Antrag bewilligt
    Wurden Ihre beantragten Pflegeleistungen bewilligt, erhalten Sie diese rückwirkend ab dem Monat Ihrer Antragstellung.
  8. Antrag abgelehnt
    Wurden Ihre beantragten Pflegeleistungen abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. In der Regel erfolgt eine erneute Begutachtung (mehr zur Ablehnung oder falschen Einstufung des Pflegegrades).

Welche Fristen gibt es?

  • Bearbeitungszeitraum
    Die Pflegekasse hat eine Frist von 25 Arbeitstagen, in denen Anträge auf Pflegeleistungen bearbeitet werden müssen. Bei schweren Fällen verkürzt sich die Bearbeitungsfrist
  • Verkürzte Begutachtungsfrist
    Bei stationärem Aufenthalt und unter bestimmten Umständen muss die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof innerhalb von sieben Tagen erfolgen, bei ambulanter Versorgung innerhalb von 14 Tagen.
  • Auszahlungszeitpunkt
    Pflegeleistungen werden ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.
  • Widerspruch
    Für die Einlegung eines Widerspruchs gilt eine Frist von einem Monat beziehungsweise einem Jahr, wenn der Hinweis auf Widerspruch im Bescheid fehlt.

Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?

Wer bestimmt den Pflegegrad?

Nachdem der Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt wird, erfolgt eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Dafür bekommen Sie als Antragsteller Besuch von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder der Medicproof GmbH, falls Sie privat pflegeversichert sind. Dieser Gutachter kann jedoch nur eine Empfehlung zur Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad aussprechen. Über die Genehmigung des Pflegegrades entscheidet letztlich die Pflegekasse.

Icon Personalbeschaffung

Ablauf der Pflegebegutachtung

Der zuständige Gutachter des MD oder Medicproof besucht den Antragsteller zu Hause und bewertet die Selbständigkeit der betroffenen Person in sechs verschiedenen Lebensbereichen. Diese werden als Module bezeichnet. In jedem Modul werden Punkte vergeben, die anschließend je nach Gewichtung des jeweiligen Moduls zusammengerechnet werden.

Module zur Erfassung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten

ModulKategorieFragenGewichtung (in %)
1MobilitätInwiefern kann sich die begutachtete Person allein fortbewegen oder die Körperhaltung ändern?10
2Kognitive und kommunikative FähigkeitenKann sich die begutachtete Person im Alltag örtlich und zeitlich orientieren, eigene Entscheidungen treffen, Gespräche führen und sich mitteilen?15
3Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenInwiefern benötigt die begutachtete Person Hilfe aufgrund psychischer Probleme?15
4SelbstversorgungInwiefern ist die begutachtete Person in der Lage, sich täglich selbst zu waschen und zu pflegen?40
5Selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten AnforderungenInwiefern benötigt die begutachtete Person Hilfen beim Umgang mit Krankheit und Behandlung (zum Beispiel Dialyse oder auch Verbandswechsel)?20
6Gestaltung von Alltag und sozialen KontaktenInwiefern kann die begutachtete Person selbständig ihren Tagesablauf planen und sozialen Kontakten nachgehen?15
Zusätzlich gibt es noch die Module Nr. 7 „Außerhäusliche Aktivitäten“ und Nr. 8 „Haushaltsführung“, die jedoch keine Rolle für die Einstufung in einen Pflegegrad spielen.

Wie werden Kinder und Säuglinge begutachtet?

Bei pflegebedürftigen Kindern wird die Begutachtung in der Regel durch geschulte Gutachter für Kinder, zum Beispiel Kinderärzte oder Kinderkrankenpfleger, durchgeführt. Bei der Begutachtung von Kindern wird geprüft, wie selbständig sie im Vergleich zu gesunden Kindern in ihrem Alter sind.

Icon Kind

Kinder unter 18 Monaten sind prinzipiell unselbständig. Daher werden bei der Begutachtung altersunabhängige Module herangezogen, wie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“. Auch wird geprüft, ob es beispielsweise Probleme bei der Nahrungsaufnahme oder anderweitig intensiven Hilfebedarf in bestimmten Situationen gibt.


Die fünf Pflegegrade und die Einstufung nach Punkten

Der Gutachter ermittelt den Pflegegrad anhand der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Je nach Gesamtpunktzahl wird in einen Pflegegrad eingestuft:

PflegegradUmfangPunkte
1geringe Beeinträchtigungen12,5 – 26,5
2erhebliche Beeinträchtigungen27 – 47
3schwere Beeinträchtigungen47,5 – 69,5
4schwerste Beeinträchtigungen70 – 89,5
5schwerste Beeinträchtigungen, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung90 – 100

Wer pflegebedürftig ist und einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ hat, kann in den Pflegegrad 5 eingestuft werden, auch wenn nicht mindestens 90 Punkte bei der Begutachtung erreicht wurden.

Pflegegrad falsch eingestuft: Was tun?

Sind Sie der Meinung, dass der Pflegegrad zu niedrig bestimmt wurde oder Leistungen unberechtigt abgelehnt wurden, dann können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dafür haben Sie ab Eingang des Bescheids über die Pflegegradeinstufung einen Monat Zeit. Der Hinweis auf Widerspruch muss zudem im Schreiben enthalten sein – fehlt dieser, haben Sie sogar ein Jahr Zeit.

Beginnt das Widerspruchsverfahren, prüft die Pflegekasse ihre Entscheidung und gibt ein Zweitgutachten in Auftrag. In einigen Fällen erfolgt eine erneute Begutachtung des Pflegebedürftigen.

Pflegegrad abgelehnt: Was jetzt?


So können Sie die Pflegebegutachtung unterstützen

Alle medizinischen Unterlagen parat halten

Vergessen Sie nicht, zum Besuch des Gutachters alle medizinischen Unterlagen bereitzuhalten. So kann sich der Gutachter ein umfassendes Bild der Situation der betroffenen Person machen und den Pflegegrad richtig einschätzen.

Chancen steigern mit Pflegetagebuch

Beginnen Sie früh damit, ein Pflegetagebuch zu führen, indem Sie die tägliche Pflege dokumentieren. Dies hat den Vorteil, dass der Pflegeaufwand und Pflegebedarf besser eingeschätzt werden können. So haben Sie eine Grundlage, um einen bestimmten Pflegebedarf zu begründen, und der Gutachter hat durch das Pflegetagebuch eine realistische Einschätzung der Pflegesituation.

Experten-Tipp:

„Bei der Einstufung können manchmal wenige Minuten entscheidend sein, die der Gutachter mit dem Versicherten verbringt. Achten Sie deshalb darauf, dass der Gutachter wirklich jede erforderliche Hilfe festhält. Scheuen Sie sich nicht, Widerspruch gegen den folgenden Bescheid einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass nicht alle Umstände berücksichtigt wurden.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Kann der Pflegegrad nachträglich erhöht werden?

Nach einiger Zeit kann der festgelegte Pflegegrad nicht mehr der Pflegesituation der betroffenen Person entsprechen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Krankheit weiter voranschreitet oder sich der körperliche oder psychische Zustand verschlechtert. In einem solchen Fall können Angehörige einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen. Gegebenenfalls wird erneut ein Gutachter geschickt, der den Grad der Selbständigkeit der betroffenen Person erneut prüft und bewertet.

Das leistet eine Pflegezusatz­versicherung

Eine private Pflegezusatz­versicherung schützt Pflegebedürftige vor finanzieller Belastung durch hohe Pflegekosten. Aktuell reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung in den meisten Fällen nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Für die Restkosten müssen Pflegebedürftige selbst aufkommen. Unter Umständen sind sogar Angehörige verpflichtet, die Kosten zu decken. Es gibt dabei nicht die eine Pflegezusatz­versicherung. Vielmehr werden die folgenden drei Arten angeboten:

Icon Kalender

Pflegetagegeld­versicherung

Bei dieser Versicherung wird für jeden Tag, an dem Pflege benötigt wird, ein Pflegegeld ausgezahlt. Die maximale Höhe des Tagegeldes wird bei Vertragsabschluss vereinbart – der tatsächlich ausgezahlte Betrag hängt jedoch unter anderem vom Pflegegrad ab. Über diesen Betrag kann frei verfügt werden. Diese Versicherung wird auch mit staatlicher Förderung angeboten. 

Alle Infos zur Pflegetagegeld­versicherung


Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Pflegekosten­versicherung

Mit einer Pflegekosten­­versicherung können die gesetzlichen Leistungen um einen vorher vereinbarten Prozentsatz aufgestockt werden. Hierdurch können maximal die tatsächlich anfallenden und erstattungsfähigen Kosten des Pflegebedürftigen gedeckt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Versicherung die Kosten, die nicht durch die gesetzlichen Pflegeleistungen abgedeckt sind, zu einem bestimmten Prozentsatz übernimmt. So kann die Finanzierungslücke ganz geschlossen werden.

Alle Infos zur Pflegekosten­versicherung


Icon Kalender

Pflegerenten­versicherung

Die Pflegerenten­versicherung ist eine spezielle Form der Lebens­versicherung: Wenn der Versicherte pflegebedürftig wird, erhält er eine lebenslange monatliche Rente, über die er frei verfügen kann.

Alle Infos zur Pflegerenten­versicherung

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