Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Leistungen Sie bei den Pflegegraden 1 bis 5 erhalten und wie die Beantragung und Begutachtung abläuft.
Inhalt dieser SeiteLeistungen je nach Pflegegrad: Tabelle 2025
Bis Ende 2016 galten die Pflegestufen 0 bis 3. Diese wurden mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz durch die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie viel Geld Sie bei welchem Pflegegrad erhalten können:
Wie viel Geld gibt es je nach Pflegegrad?
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld für häusliche Pflege | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistung | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Vollstationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Pflegehilfsmittel | max. 42 € | max. 42 € | max. 42 € | max. 42 € | max. 42 € |
Verhinderungspflege (jährlich) | – | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € |
Kurzzeitpflege (jährlich) | * | 1.854 € | 1.854 € | 1.854 € | 1.854 € |
Gemeinsamer Jahresbetrag | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
Tages-/Nachtpflege | * | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Vollstationäre Pflege in Behinderten-Einrichtungen | max. 278 € | max. 278 € | max. 278 € | max. 278 € | max. 278 € |
Anpassung Wohnumfeld | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
Neue Leistungen ab 2025
Häusliche Pflege
- Pflegegeld: je nach Pflegegrad zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich
- Pflegesachleistungen: bis zu 2.299 Euro (Pflegegrad 5) monatlich möglich; Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden.
- Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich für zusätzliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Gemeinsamer Jahresbetrag: Ab Juli 2025 können bis zu 3.539 Euro jährlich für Kurzzeit- und Verhinderungspflege kombiniert genutzt werden.
- Zusätzliche Mittel: Unverbrauchte Mittel können flexibel zwischen den Leistungen umgewidmet werden.
Stationäre Pflege
- Pflegeaufwendungen: monatlich gestaffelt nach Pflegegrad, zum Beispiel 2.096 Euro bei Pflegegrad 5
- Eigenanteil-Entlastung: Staffelung von 15 Prozent (ab dem ersten Monat) bis 75 Prozent (ab dem 36. Monat)
Sach- und Hilfsmittel
- Pflegehilfsmittel: Verbrauchsmaterialien bis zu 42 Euro monatlich
- Wohnumfeld-Verbesserung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (bei mehreren Anspruchsberechtigten bis zu 16.720 Euro)
Leistungen für Pflegepersonen
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: Beiträge abhängig von Pflegegrad (zum Beispiel bis zu 696,57 Euro für Pflegegrad 5)
- Pflegeunterstützungsgeld: bis zu 100 % des Nettoarbeitsentgelts für kurzfristige Arbeitsverhinderungen
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Neue Leistungen ab 2023
Unabhängig vom Pflegegrad
- Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro
- 125 Euro Entlastungsbetrag bei der häuslichen Pflege
- 4.000 Euro für den barrierefreien Umbau der Wohnung
- Hausnotruf
- Bei Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe eine Anschubfinanzierung von 2.500 Euro pro Person (beziehungsweise höchstens 10.000 Euro pro Wohneinheit) sowie monatlich 215 Euro Wohngruppenzuschlag
Pflegegrad 2 bis 5
- Pflegegeld, wenn der Pflegebedürftige durch nahestehende Personen zu Hause gepflegt wird
- Pflegesachleistungen, wenn eine ausgebildete Pflegekraft die Pflege in häuslicher Umgebung übernimmt
- Stationäre Pflege
Zusätzlich können Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Pflegende in Anspruch genommen werden. Ab Juli 2025 werden die Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu einem Entlastungsbudget kombiniert. Bis dahin gilt dies nur für pflegebedürftige Personen bis 25, die mindestens Pflegegrad 4 haben.
Neue Leistungen ab 2022
Seit 2022 gibt es einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlags steigt mit der Dauer der Pflege.
Dauer der stationären Pflege | Prozentsatz |
---|---|
Im 1. Jahr | 15 % |
Im 2. Jahr | 30 % |
Im 3. Jahr | 50 % |
Alle weiteren Jahre | 75 % |
Die Erhöhung des Zuschlags zum 1. Januar 2024 ist das Ergebnis der Pflegereform von 2023.
Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?
Zwar erhalten Personen mit einem Pflegegrad finanzielle Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse, diese decken jedoch meist nur einen Teil der mitunter hohen Kosten. Die restlichen Pflegekosten müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen selbst tragen. Eine private Pflegeversicherung lohnt sich, da sie diese Finanzierungslücke schließt und so entlastet.
Pflegeleistungen beantragen
Um Leistungen aus der Pflegekasse zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden. Auch Angehörige oder Bekannte können den Pflegeantrag stellen, wenn sie eine Bevollmächtigung dazu haben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder in der gesetzlichen Familienversicherung versichert gewesen sein. Bei privaten Pflegeversicherungen können mitunter andere Voraussetzungen gelten.
Welche Pflegekasse ist für mich zuständig?
Prinzipiell gilt: Da, wo Sie krankenversichert sind, sind Sie auch pflegeversichert. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung wenden Sie sich in der Regel an Ihre Krankenkasse. Als privat versicherte Person sind Sie auch privat pflegeversichert.
Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier im Detail:
So läuft die Beantragung und der Erhalt von Pflegeleistungen ab
- Antrag bei der Pflegekasse stellen
Stellen Sie schriftlich per Brief, per E‑Mail oder telefonisch einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. - Antragsformular ausfüllen
Sie erhalten ein Formular beziehungsweise Fragebogen. Füllen Sie diesen gewissenhaft aus und holen Sie sich gegebenenfalls Unterstützung durch eine Pflegeberatung – Sie haben auch gesetzlichen Anspruch darauf. Senden Sie das ausgefüllte Formular Ihrer Pflegekasse zu. - Termin zur Begutachtung
Sie erhalten daraufhin rechtzeitig den Termin zur Begutachtung mitgeteilt. Bitten Sie einen Angehörigen oder eine Pflegeperson, beim Termin dabei zu sein. - Begutachtung zu Hause
Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder Medicproof (falls Sie privat pflegeversichert sind) prüft Ihre Pflegesituation. Stellen Sie diese so realistisch wie möglich dar: Verschweigen oder beschönigen Sie nichts (mehr zum Ablauf der Begutachtung). - Empfehlung des Pflegegrades
Der Gutachter spricht auf Grundlage der Begutachtung eine Empfehlung zur Einstufung in einen der fünf Pflegegrade aus und teilt dies der Pflegekasse mit. - Entscheidung über Pflegegrad
Die Pflegekasse fällt die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad, in welchen Sie eingestuft werden, und damit über die Leistungen, die Sie erhalten. Diese Entscheidung und das Pflegegutachten werden Ihnen schriftlich übermittelt. - Antrag bewilligt
Wurden Ihre beantragten Pflegeleistungen bewilligt, erhalten Sie diese rückwirkend ab dem Monat Ihrer Antragstellung. - Antrag abgelehnt
Wurden Ihre beantragten Pflegeleistungen abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. In der Regel erfolgt eine erneute Begutachtung (mehr zur Ablehnung oder falschen Einstufung des Pflegegrades).
Welche Fristen gibt es?
Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?
Wer bestimmt den Pflegegrad?
Nachdem der Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt wird, erfolgt eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Dafür bekommen Sie als Antragsteller Besuch von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder der Medicproof GmbH, falls Sie privat pflegeversichert sind. Dieser Gutachter kann jedoch nur eine Empfehlung zur Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad aussprechen. Über die Genehmigung des Pflegegrades entscheidet letztlich die Pflegekasse.
Ablauf der Pflegebegutachtung
Der zuständige Gutachter des MD oder Medicproof besucht den Antragsteller zu Hause und bewertet die Selbständigkeit der betroffenen Person in sechs verschiedenen Lebensbereichen. Diese werden als Module bezeichnet. In jedem Modul werden Punkte vergeben, die anschließend je nach Gewichtung des jeweiligen Moduls zusammengerechnet werden.
Module zur Erfassung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten
Modul | Kategorie | Fragen | Gewichtung (in %) |
---|---|---|---|
1 | Mobilität | Inwiefern kann sich die begutachtete Person allein fortbewegen oder die Körperhaltung ändern? | 10 |
2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Kann sich die begutachtete Person im Alltag örtlich und zeitlich orientieren, eigene Entscheidungen treffen, Gespräche führen und sich mitteilen? | 15 |
3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Inwiefern benötigt die begutachtete Person Hilfe aufgrund psychischer Probleme? | 15 |
4 | Selbstversorgung | Inwiefern ist die begutachtete Person in der Lage, sich täglich selbst zu waschen und zu pflegen? | 40 |
5 | Selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen | Inwiefern benötigt die begutachtete Person Hilfen beim Umgang mit Krankheit und Behandlung (zum Beispiel Dialyse oder auch Verbandswechsel)? | 20 |
6 | Gestaltung von Alltag und sozialen Kontakten | Inwiefern kann die begutachtete Person selbständig ihren Tagesablauf planen und sozialen Kontakten nachgehen? | 15 |
Wie werden Kinder und Säuglinge begutachtet?
Bei pflegebedürftigen Kindern wird die Begutachtung in der Regel durch geschulte Gutachter für Kinder, zum Beispiel Kinderärzte oder Kinderkrankenpfleger, durchgeführt. Bei der Begutachtung von Kindern wird geprüft, wie selbständig sie im Vergleich zu gesunden Kindern in ihrem Alter sind.
Kinder unter 18 Monaten sind prinzipiell unselbständig. Daher werden bei der Begutachtung altersunabhängige Module herangezogen, wie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“. Auch wird geprüft, ob es beispielsweise Probleme bei der Nahrungsaufnahme oder anderweitig intensiven Hilfebedarf in bestimmten Situationen gibt.
Die fünf Pflegegrade und die Einstufung nach Punkten
Der Gutachter ermittelt den Pflegegrad anhand der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Je nach Gesamtpunktzahl wird in einen Pflegegrad eingestuft:
Pflegegrad | Umfang | Punkte |
---|---|---|
1 | geringe Beeinträchtigungen | 12,5 – 26,5 |
2 | erhebliche Beeinträchtigungen | 27 – 47 |
3 | schwere Beeinträchtigungen | 47,5 – 69,5 |
4 | schwerste Beeinträchtigungen | 70 – 89,5 |
5 | schwerste Beeinträchtigungen, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 – 100 |
Wer pflegebedürftig ist und einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ hat, kann in den Pflegegrad 5 eingestuft werden, auch wenn nicht mindestens 90 Punkte bei der Begutachtung erreicht wurden.
Pflegegrad falsch eingestuft: Was tun?
Sind Sie der Meinung, dass der Pflegegrad zu niedrig bestimmt wurde oder Leistungen unberechtigt abgelehnt wurden, dann können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dafür haben Sie ab Eingang des Bescheids über die Pflegegradeinstufung einen Monat Zeit. Der Hinweis auf Widerspruch muss zudem im Schreiben enthalten sein – fehlt dieser, haben Sie sogar ein Jahr Zeit.
Beginnt das Widerspruchsverfahren, prüft die Pflegekasse ihre Entscheidung und gibt ein Zweitgutachten in Auftrag. In einigen Fällen erfolgt eine erneute Begutachtung des Pflegebedürftigen.
So können Sie die Pflegebegutachtung unterstützen
Alle medizinischen Unterlagen parat halten
Vergessen Sie nicht, zum Besuch des Gutachters alle medizinischen Unterlagen bereitzuhalten. So kann sich der Gutachter ein umfassendes Bild der Situation der betroffenen Person machen und den Pflegegrad richtig einschätzen.
Chancen steigern mit Pflegetagebuch
Beginnen Sie früh damit, ein Pflegetagebuch zu führen, indem Sie die tägliche Pflege dokumentieren. Dies hat den Vorteil, dass der Pflegeaufwand und Pflegebedarf besser eingeschätzt werden können. So haben Sie eine Grundlage, um einen bestimmten Pflegebedarf zu begründen, und der Gutachter hat durch das Pflegetagebuch eine realistische Einschätzung der Pflegesituation.
Experten-Tipp:
„Bei der Einstufung können manchmal wenige Minuten entscheidend sein, die der Gutachter mit dem Versicherten verbringt. Achten Sie deshalb darauf, dass der Gutachter wirklich jede erforderliche Hilfe festhält. Scheuen Sie sich nicht, Widerspruch gegen den folgenden Bescheid einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass nicht alle Umstände berücksichtigt wurden.“
Kann der Pflegegrad nachträglich erhöht werden?
Nach einiger Zeit kann der festgelegte Pflegegrad nicht mehr der Pflegesituation der betroffenen Person entsprechen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Krankheit weiter voranschreitet oder sich der körperliche oder psychische Zustand verschlechtert. In einem solchen Fall können Angehörige einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen. Gegebenenfalls wird erneut ein Gutachter geschickt, der den Grad der Selbständigkeit der betroffenen Person erneut prüft und bewertet.
Das leistet eine Pflegezusatzversicherung
Eine private Pflegezusatzversicherung schützt Pflegebedürftige vor finanzieller Belastung durch hohe Pflegekosten. Aktuell reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in den meisten Fällen nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Für die Restkosten müssen Pflegebedürftige selbst aufkommen. Unter Umständen sind sogar Angehörige verpflichtet, die Kosten zu decken. Es gibt dabei nicht die eine Pflegezusatzversicherung. Vielmehr werden die folgenden drei Arten angeboten:
Pflegetagegeldversicherung
Bei dieser Versicherung wird für jeden Tag, an dem Pflege benötigt wird, ein Pflegegeld ausgezahlt. Die maximale Höhe des Tagegeldes wird bei Vertragsabschluss vereinbart – der tatsächlich ausgezahlte Betrag hängt jedoch unter anderem vom Pflegegrad ab. Über diesen Betrag kann frei verfügt werden. Diese Versicherung wird auch mit staatlicher Förderung angeboten.
Pflegekostenversicherung
Mit einer Pflegekostenversicherung können die gesetzlichen Leistungen um einen vorher vereinbarten Prozentsatz aufgestockt werden. Hierdurch können maximal die tatsächlich anfallenden und erstattungsfähigen Kosten des Pflegebedürftigen gedeckt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Versicherung die Kosten, die nicht durch die gesetzlichen Pflegeleistungen abgedeckt sind, zu einem bestimmten Prozentsatz übernimmt. So kann die Finanzierungslücke ganz geschlossen werden.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung: Wenn der Versicherte pflegebedürftig wird, erhält er eine lebenslange monatliche Rente, über die er frei verfügen kann.
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