Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie Pflegeunterstützungsgeld bekommen, wie viel Ihnen zusteht und was Sie beim Antrag beachten müssen.
Inhalt dieser SeiteWie funktioniert das Pflegeunterstützungsgeld?
Tritt eine akute Pflegesituation eines nahen Verwandten ein, hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf eine direkte Freistellung von der Arbeit und Pflegeunterstützungsgeld der Pflegeversicherung. Die Freistellung gilt dabei für bis zu 10 Arbeitstage und muss vorher nicht angekündigt werden. Diese zehn Tage können auch auf mehrere Zeiträume verteilt werden. Es können auch mehrere Angehörige den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld gelten machen – zusammengenommen dennoch nur für maximal zehn Tage. Durch die Pflegereform von 2023 kann das Pflegeunterstützungsgeld ab 2024 nicht länger nur einmalig, sondern für zehn Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Wichtige Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegeunterstützungsgeld
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 des Pflegezeitgesetzes haben prinzipiell alle abhängig Beschäftigten, die durch das Fernbleiben von der Arbeit einen Verlust an Arbeitsentgelt haben. Dazu gehören:
- Arbeitnehmer
- Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
- Rentner, die eine Beschäftigung ausüben
Nicht dazu gehören:
- Selbständige
- Beamte
- Bezieher von Leistungen nach SGB II und III (Grundsicherung und Arbeitslosen- bzw. Bürgergeld)
Situation muss akut sein
Das Zauberwort für den Erhalt des Pflegeunterstützungsgeldes lautet „akut“. Die bezahlte Auszeit von bis zu 10 Arbeitstagen kann nicht genommen werden, wenn sich eine Pflegesituation lediglich anbahnt.
Was gilt als „akute Pflegesituation“?
Was gilt nicht als „akute Pflegesituation“?
Wer gilt als „naher Verwandter“?
Anspruch auf Freistellung und Pflegeunterstützungsgeld hat außerdem nur, wer sich um einen „nahen Verwandten“ kümmern muss. Dazu gehören:
- Ehegatten, Lebenspartner oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft
- Eltern, Groß-, Schwieger- oder Stiefeltern
- Geschwister, Schwäger:innen
- Kinder, Schwieger-, Enkel- Adoptiv- oder Pflegekinder
- Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten bzw. Lebenspartners
Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach Ihrem Nettoverdienst, welches durch die Arbeitsverhinderung ausbleibt. Einmalzahlungen der letzten 12 Monate werden nicht dazugezählt. Jedoch ist die Höhe nach oben hin gedeckelt. Diese Obergrenze richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.
So wird die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes berechnet
- 90 Prozent des tatsächlich ausgefallenen Nettoeinkommens
- Maximal 70 Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung pro Kalendertag
Beitragsbemessungsgrenze 2024
- Jährlich: 62.100 €
- Monatlich: 5.175 €
- Täglich: 172,50 €
Somit ergibt sich für 2024 ein maximales Pflegeunterstützungsgeld von 120,75 Euro pro Tag.
Sozialabgaben auf das Pflegeunterstützungsgeld
Auf die Auszahlungen des Pflegeunterstützungsgeldes müssen Sie Sozialabgaben zahlen. Dazu gehören:
- Beiträge zur Krankenversicherung
- Beiträge zur Rentenversicherung
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Ist die pflegebedürftige Person gesetzlich krankenversichert, so übernimmt die Pflegekasse die Hälfte der Sozialabgaben. Privat Versicherte können Zuschüsse auf Antrag erhalten.
So beantragen Sie Ihre Freistellung und Pflegeunterstützungsgeld
Überblick: So gehen Sie konkret vor
- Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Freistellung und Pflegeunterstützungsgeld: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Freistellung aufgrund Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen.
- Stellen Sie den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse.
- Holen Sie ein Attest über die akute Pflegebedürftigkeit beim behandelnden Arzt ein und reichen Sie es bei der Pflegekasse ein.
- Holen Sie eine Entgeltbescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber über den Verdienstausfall ein und reichen Sie es bei der Pflegekasse ein.
Arbeitgeber über Freistellung informieren
Sie haben zwar Anspruch auf eine direkte Freistellung von der Arbeit, dennoch müssen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass Sie eine Freistellung nach §2 des Pflegezeitgesetzes beanspruchen. Einen Antrag müssen Sie dabei nicht stellen. Verfahren Sie so wie bei einer Krankmeldung: Geben Sie so früh wie möglich Bescheid und wenn möglich auch über die Dauer Ihres Fernbleibens.
Auch wenn Ihnen die Freistellung gestattet werden muss, kann Ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung über die akute Pflegebedürftigkeit verlangen. Diese Bescheinigung müssen Sie jedoch ohnehin einholen, um Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen.
Kündigungsschutz
Nicht nur durch die finanzielle Hilfe werden pflegende Angehörige vom Gesetzgeber unterstützt. Denn wer sich für kurze oder längere Zeit freinehmen möchte, um seine Angehörigen zu pflegen, genießt Kündigungsschutz. Dieser tritt maximal 12 Wochen vor Beginn der Pflegezeit ein und gilt bis zum Ende der Pflegezeit.
Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld stellen
Beachten Sie folgende wichtige Punkte für die Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld:
Die häufigsten Fragen zum Pflegeunterstützungsgeld
Was steht pflegenden Angehörigen zu?
Wird ein naher Verwandter pflegebedürftig, so können berufstätige Angehörige Unterstützung beantragen. Dazu gehören beispielsweise:
- Pflegeunterstützungsgeld
- Pflegegeld
- Andere Sozialleistungen der Pflegeversicherung
Wie lange bekommt man Pflegeunterstützungsgeld?
Der Erhalt von Pflegeunterstützungsgeld ist auf maximal zehn Tage beschränkt. Diese zehn Tage müssen nicht am Stück genommen werden, sondern können auch auf mehrere Zeiträume verteilt werden. Auch können sich mehrere Angehörige derselben pflegebedürftigen Person diese Zeit aufteilen. Zusammengenommen darf die Dauer dennoch zehn Tage nicht überschreiten. Ab 2024 stehen die zehn Tage pro Kalenderjahr statt einmalig zur Verfügung.
Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?
Sie erhalten 90 Prozent Ihres tatsächlich ausgefallenen Nettoverdienstes als Pflegeunterstützungsgeld. Maximal jedoch 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung pro Tag. Somit ergibt sich für 2024 ein maximales Pflegeunterstützungsgeld von etwa 120,75 Euro pro Tag.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegeunterstützungsgeld?
Pflegeunterstützungsgeld erhalten Sie als pflegender Angehöriger für maximal zehn Tage, um eine Notsituation zu überbrücken. Pflegegeld erhält der pflegebedürftige Angehörige direkt. Meist wird das Pflegegeld für einen längeren Zeitraum gewährt.
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