Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie Beiträge zur gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung von der Steuer absetzen, welche Maximalbeträge es gibt und wo Sie die Beiträge in der Steuererklärung eintragen.
Inhalt dieser SeiteWas kann an Beiträgen zur Pflegeversicherung steuerlich abgesetzt werden?
Ist die gesetzliche Pflegeversicherung steuerlich absetzbar?
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung können als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen:
- Die Beiträge zur eigenen Pflegepflichtversicherung
- Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung der Ehe-/Lebenspartner:in
- Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung der Kinder
Die Beiträge sind bis zu den steuerlichen Maximalbeträgen absetzbar – mehr dazu weiter unten.
Ist die private Pflegepflichtversicherung steuerlich absetzbar?
Das Gleiche gilt für die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung. Auch diese Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung in der Steuer werden die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung vollständig anerkannt.
Sind private Pflegezusatzversicherungen steuerlich absetzbar?
Wer eine private Pflegeversicherung als Krankenzusatzversicherung abschließt, kann diese Beiträge ebenfalls steuerlich geltend machen. Auch für diese zusätzliche Pflegeversicherung bestehen die steuerlich absetzbaren Höchstbeiträge.
Da die steuersenkende Wirkung aufgrund der Maximalbeträge nicht sonderlich hoch sein wird, sollte man nicht allein aus steuerlichen Gründen eine zusätzliche Pflegeversicherung abschließen. Trotzdem ist eine private Pflegeversicherung als Ergänzung der gesetzlichen Basisabsicherung in vielen Fällen sinnvoll und sollte auch schon in jungen Jahren in Betracht gezogen werden.
Welche Krankenzusatzversicherung sind steuerlich absetzbar?
Maximalbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit der Pflegeversicherungsbeiträge
Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen
In der Steuererklärung können alle gezahlten Beiträge unter den Sonderausgaben in Form von Vorsorgeaufwendungen angegeben werden. Es werden jedoch nur die Beiträge bis zum maximal abzugsfähige Höchstbetrag von der Steuerbehörde bei der Prüfung der Steuererklärung berücksichtigt.
Diese Höchstbeträge sind:
- Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner: 1.900 Euro im Jahr
- Selbständige: 2.800 Euro im Jahr
Warum ist der Höchstbetrag für Selbständige höher?
Der Gesetzgeber berücksichtigt hier, dass Selbständige alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein zahlen müssen und hat deshalb die deutlich höheren Grenzen für diese Berufsgruppe festgelegt.
Höchstgrenze beschränkt praktische Wirkung
Durch die Limitierung der abzugsfähigen Maximalbeiträge auf 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro im Jahr wird in der Praxis meist nur ein sehr begrenzter steuerlicher Effekt entstehen. Das liegt daran, dass die Beiträge für die Krankenversicherung in der Regel schon eine erhebliche Größenordnung ausmachen. Bedenkt man, dass allein die Krankenversicherungsbeiträge pro Jahr in der Regel schon nahezu 1.900 Euro ausmachen dürften.
Auch die 2.800 Euro, die für Selbständige gelten, sind oft schon allein an die Krankenversicherung zu zahlen. Wenn man diese Umstände bedenkt, wird schnell klar, dass die abzugsfähigen Prämien für die private Pflegeversicherung auf ein Minimum schrumpfen. Dennoch sollten Steuerpflichtige alle gezahlten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung angeben, um den höchstmöglichen Steuereffekt zu erzielen.
Privat Versicherte mit gleichen Rechten
Die abzugsfähigen Höchstgrenzen sind nicht nur für gesetzliche Versicherungen bindend. Auch die Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherungen können und sollten angegeben werden. Für sie gelten die gleichen Maximalbeiträge. Der Gesetzgeber nimmt also keine Unterscheidung nach gesetzlicher oder privater Vorsorge bzw. Versicherung vor, sondern behandelt beide Gruppen gleichberechtigt.
So setzen Sie Versicherungsbeiträge von der Steuer ab
Schritt für Schritt: Wie wird die Pflegeversicherung steuerlich abgesetzt?
So tragen Sie die Pflegeversicherungsbeiträge in der Steuererklärung ein
- Anlage Vorsorgeaufwand: Alle Beiträge zur Pflegeversicherung werden in diese Anlage eingetragen.
- Gesetzliche Pflegepflichtversicherung für Arbeitnehmer: Tragen Sie Ihre Beiträge in die Zeile 13 ein.
- Gesetzliche Pflegepflichtversicherung für freiwillig Versicherte: Tragen Sie Ihre Beiträge in die Zeile 18 ein.
- Private Pflegepflichtversicherung: Tragen Sie Ihre Beiträge in die Zeile 24 ein.
- Private Pflegezusatzversicherungen: Tragen Sie Ihre Beiträge in die Zeile 27 ein.
- Arbeitgeberzuschüsse nicht vergessen: Als Arbeitnehmer tragen Sie die Zuschüsse, die Ihr Arbeitgeber für Sie zahlt, in die Zeile 36 sein ein.
- Für andere Personen übernommene Beiträge: Diese werden in Zeile 37 – 42 eingetragen (Ausnahme: Kinder, bei denen Sie einen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben; Beiträge für diese tragen Sie in der Anlage Kind in den Zeilen 26 bis 37 ein)
Punkte 1 – 3:
Punkte 4 – 7:
So läuft die Datenweitergabe ans Finanzamt
In der Regel füllen Sie eine Steuererklärung aus und schicken diese an das Finanzamt. Es gibt allerdings noch eine weitere Möglichkeit, wie die Versicherungsbeiträge an das Finanzamt übermittelt werden können. Sie können Ihrem Versicherer eine Vollmacht für die Weitergabe der persönlicher Daten einschließlich der gezahlten Versicherungsbeiträge an das zuständige Finanzamt ausstellen. So erfolgt die Datenweitergabe danach jedes Jahr automatisch durch die Versicherung. Sie können dieser Datenweitergabe jederzeit widersprechen. Sprechen Sie hierzu am besten Ihren Versicherer direkt an.
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