Darauf müssen Sie bei der Vorsorgevollmacht achten

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es, die eigene Zukunft auch dann noch selbst gestalten zu können, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
  • Dabei bestimmen Sie eine Vertrauensperson zum Vertreter Ihres Willens im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit.
  • Beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht müssen mehrere formale Anforderungen beachtet werden.

Das erwartet Sie hier

Was eine Vorsorgevollmacht ist und was Sie beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht beachten sollten. Mit Beispiel-Vorsorgevollmacht zum Download.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?
  2. Formale Anforderungen
  3. Was beinhaltet die Vorsorgevollmacht?
  4. Wichtige Tipps

Was ist eine Vorsorgevollmacht genau?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Erlaubnis, die Sie einer anderen Person erteilen, um in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Sie kommt in der Regel zum Einsatz, wenn Sie gesundheitlich bzw. mental nicht mehr in der Lage sind, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, dass im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit eine Betreuer:in vom Betreuungsgericht bestimmt wird, die über Sie entscheidet.

Vorsorgevollmacht zum Download

Nutzen Sie vorgefertigte Formulare aus dem Internet, um Ihre Vorsorgevollmacht zu erstellen. Setzen Sie sich im besten Falle dennoch vorab intensiv mit der Thematik auseinander und führen Sie ein ausführliches Gespräch mit Ihrer Vertrauensperson.

Hier können Sie das Formular zur Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz herunterladen.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig?

Für den Fall, dass man selbst nicht mehr für seinen Willen einstehen kann, ist die Vorsorgevollmacht die beste Möglichkeit, damit die persönlichen Wünsche dennoch berücksichtigt werden. Wurde keine Vollmacht ausgestellt, so wird für die erkrankte oder verletzte Person ein Betreuer vom Betreuungsgericht festgelegt. Die Entscheidungsmacht liegt dann dementsprechend in fremden Händen.

Auch Angehörige benötigen Vollmacht

Viele glauben, dass die gesetzliche Vertretungsmacht im Fall einer Einwilligungsunfähigkeit grundsätzlich bei nahestehenden Angehörigen liegt. Dies ist jedoch ein Trugschluss, denn weder Ehegatten, noch Kinder oder Verwandte dürfen wirksam Entscheidungen treffen, wenn keine rechtsgeschäftliche Vollmacht vorliegt.

Wer kann bevollmächtigt werden?

Grundsätzlich kann jede volljährige Person als Bevollmächtigter festgelegt werden. Grundvoraussetzung ist die Geschäftsfähigkeit. Eine Vorsorgevollmacht sollte aufgrund ihrer hohen Bedeutung niemals leichtfertig ausgestellt werden und setzt das uneingeschränkte und unbedingte Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.

Welche formalen Anforderungen muss die Vollmacht erfüllen?

Ihre schriftlich erstellte Vorsorgevollmacht sollte folgende formale Anforderungen erfüllen:

  • Ort, Datum, Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Adresse, Unterschrift
  • Vollständigen Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Adresse des Bevollmächtigten und seine/ihre Unterschrift
  • Die genauen Aufgaben und Bereiche, in denen der Bevollmächtigte entscheiden und handeln soll

Vorsorgevollmacht und Innenvollmacht

Die Vorsorgevollmacht bestimmt, dass Ihre Vertrauensperson für Sie entscheiden und handeln darf. Eine Innenvollmacht regelt, wie die Person in Ihrem Namen entscheiden und handeln darf. Verbraucherschützer empfehlen daher, beide Vollmachten zu erstellen. Die Vorsorgevollmacht dient dabei, die Wirksamkeit gegenüber Dritten zu zeigen, damit der Bevollmächtigte im Notfall tatsächlich handeln kann. Anschließend wird das sogenannte Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und seiner Vertrauensperson geregelt. An dieser Stelle wird konkret festgelegt unter welchen Umständen der Bevollmächtigte entscheiden darf.

Ideale Form durch notarielle Beurkundung

Idealerweise lassen Sie Ihre ausgestellte Vorsorgevollmacht notariell beurkunden, auch wenn dies nicht zwingend gefordert wird. Der Vorteil ist, dass eine beurkundete Vollmacht überall anerkannt wird, da sie als besonders rechtssicher gilt. Für bestimmte Angelegenheiten schreibt der Gesetzgeber die Beglaubigung durch einen Notar sogar vor, beispielsweise wenn es um Immobilienangelegenheiten geht.

Was beinhaltet die Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht kann sich auf alle rechtlich relevanten Handlungen beziehen, bei denen eine Stellvertretung zulässig ist. Dementsprechend kann die Vollmacht von dem Vollmachtgeber frei gestaltet werden und sollte die Bereiche beinhalten, die individuell wichtig sind. Dazu können zum Beispiel Vermögensangelegenheiten, die Aufenthaltsbestimmung und die Gesundheitsfürsorge gehören. Wichtig ist, dass für jeden Teilbereich eindeutig formulierte Aussagen getroffen werden, wozu der Bevollmächtigte tatsächlich berechtigt ist. Es besteht auch die Möglichkeit, für die verschiedenen Gebiete unterschiedliche Vertrauenspersonen zu bevollmächtigen.

Diese Bereiche sollte eine Vorsorgevollmacht umfassen

  • Gesundheitssorge: z.B. Entscheidung über ambulante oder (teil)stationäre Pflege, Durchsetzung der Patientenverfügung, Einsehen der Patientenakten, Zustimmung oder Ablehnung zu ärztlichen Untersuchungen und Eingriffen, Entscheidung über ärztliche Maßnahmen
  • Aufenthalt und Wohnen: z.B. Versorgung im Pflegeheim oder zu Hause, Wohnungsmietvertrag kündigen bzw. neu abschließen
  • Behörden: z.B. Vertretung bei Renten-und Sozialleistungsträgern, Versicherungen, Behörden und Gerichten
  • Vermögenssorge: z.B. Vermögen verwalten, Konto führen, Rechnungen bezahlen,
  • Post- und Fernmeldeverkehr: z.B. für Sie bestimmte Post, E‑Mails, Telefonate entgegennehmen

Was kann nicht über eine Vorsorgevollmacht geregelt werden?

Wichtige Tipps zur Vorsorgevollmacht

  • Jede Vollmacht sollte frühzeitig erstellt werden, solange die ausstellende Person noch geschäftsfähig ist. Denn bei Personen, die beispielsweise Demenz haben, kann es zu Schwierigkeiten kommen, da in diesem Fall die Entscheidungsfähigkeit angezweifelt werden kann.
  • Wer die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen lässt, ist auf der sicheren Seite. Denn dann kann die Vollmacht weder verloren noch von unbefugten Dritten verändert werden.
  • Um die Aktualität der Vorsorgevollmacht zu garantieren, sollte möglichst die Unterschrift unter dem Dokument alle 2 Jahre erneuert werden. So kann gezeigt werden, dass die Wünsche noch die aktuelle Einstellung des Verfassers widerspiegeln und können nicht angezweifelt werden.
  • Ungenaue Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden. Nur wer sich klar und unmissverständlich ausdrückt kann davon ausgehen, dass genau nach seinen Vorstellungen gehandelt wird.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht?

Wer eine Vorsorgevollmacht selbst verfasst, muss nichts bezahlen. Allerdings wird eine notarielle Vorsorgevollmacht überall anerkannt, da sie rechtssicher ist. Die Kosten einer Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht variieren je nachdem, wie hoch der Wert des Vermögens des Verfassers ist. Der Geschäftswert darf maximal die Hälfte des Vermögens betragen.

Die häufigsten Fragen zur Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

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Einfach erklärt ist eine Vorsorgevollmacht eine Erlaubnis, die eine Person (Vollmachtgebende) einer anderen Person (Bevollmächtigte) erteilt, um in finanziellen, organisatorischen und medizinischen Bereichen im Sinne der vollmachtgebenden Person zu bestimmen. Sie wird in der Regel in Kraft gesetzt, wenn die vollmachtgebende Person gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden.

Wer sollte eine Vorsorgevollmacht ausstellen?

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Grundsätzlich ist die Vorsorgevollmacht für jede volljährige Person von Bedeutung. Eine Notsituation tritt oftmals schneller ein, als man denkt und das auch in jüngeren Jahren. Bei der Ausstellung der Vollmacht muss der Vollmachtgeber in einem geschäftsfähigen Zustand sein, daher ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig mit der Thematik zu befassen. Trotzdem liegt das Durchschnittsalter bislang bei über 65 Jahren und ist damit deutlich zu hoch. Minderjährige werden grundsätzlich von ihren Sorgeberechtigten, zumeist den Eltern, vertreten und benötigen daher keine Vollmacht.

Kann man eine Vorsorgevollmacht ohne Notar ausstellen?

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Grundsätzlich können Sie eine Vorsorgevollmacht auch ohne Notar ausstellen. Wichtig ist nur, dass die Vorsorgevollmacht schriftlich erstellt, mit Datum und Ihrer Unterschrift versehen ist. Eine notarielle Beurkundung stellt sicher, dass keine Zweifel an Echtheit und Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht gestellt werden können.

Wo bekomme ich eine Vorsorgevollmacht?

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Sie können im Prinzip die Vorsorgevollmacht frei gestalten. Es müssen lediglich formelle Anforderungen erfüllt sein. Alternativ können Sie sich vorgefertigte Formulare aus dem Internet herunterladen und nutzen. Sie finden eines zum Download auch in diesem Beitrag.

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