Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was die Reform des Betreuungsrechts für Betreute und Betreuer bedeutet und was Berufsbetreuer tun müssen, um ihrer neuen Versicherungspflicht gerecht zu werden.
Inhalt dieser SeiteDas ändert die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Reform stärkt die Selbstbestimmung betreuter Personen
Mit dem 1. Januar 2023 tritt eine 2021 beschlossene Reform des Betreuungsrechts in Kraft, welche unter anderem die Autonomie Betreuter stärkt und Veränderungen für ehrenamtliche und berufliche Betreuer mit sich bringt. Dazu gehört zum Beispiel eine Registrierungs- und Versicherungspflicht für Berufsbetreuer. Den Gesetzestext und weitere Informationen dazu (unter anderem in leichter Sprache) finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz.
Änderungen für Betreute
Änderungen für Betreuer
Weitere Änderungen
Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts bringt Änderungen in zahlreichen Gesetzen mit sich. Sie bringt auch beispielsweise ein zeitlich begrenztes Vertretungsrecht in gesundheitlichen Fragen für Ehepartner mit sich, wenn der andere Partner vorübergehend nicht in der Lage ist, sich um seine Gesundheitsssorge zu kümmern. Auch die Rechte von Pflegeeltern werden gestärkt.
Was machen Betreuer?
Wenn volljährige Personen aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, kann dafür ein Betreuer hinzugezogen werden. Oft handelt es sich um ehrenamtlich agierende Personen aus dem persönlichen Umfeld der Person mit Betreuungsbedarf. Ist das nicht der Fall, übernehmen Berufsbetreuer die Betreuung. Betreuer sollen die von ihnen betreuten Personen in dem Umfang, in dem dies tatsächlich nötig ist, beraten, unterstützen und gegebenenfalls vertreten. Aktuell arbeiten in Deutschland etwa 12.000 Berufsbetreuer.
Tipp: Für eine Situation, in der man sich nicht mehr verständlich machen kann, kann man mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung vorsorgen.
Versicherungspflicht für Berufsbetreuer
Gesetzliche Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung
Berufsbetreuer müssen sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden absichern. Es sind auch Mindestversicherungssummen festgelegt:
- 250.000 € pro Schadensfall
- 1.000.000 € für alle Schadensfälle eines Jahres (vierfache Maximierung)
Diese Versicherung ist eine der Voraussetzungen für die erfolgreiche Registrierung als Berufsbetreuer, ohne die man keinen Entgeltanspruch hat (siehe BtOG § 23).
Das macht eine gute Berufshaftpflichtversicherung aus
Eine gute Berufshaftpflichtversicherung zeichnet sich durch eine ausreichend hohe Versicherungssumme aus. Diese muss mindestens den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine höhere Summe kann sich lohnen, wenn man sehr hohe Vermögen verwaltet und entsprechend auch das Risiko für hohe Vermögensschäden steigt. Wichtig ist auch, dass Berufsbetreuer in vielen Situationen auf ihre Versicherung zählen können. Achten Sie unter anderem auf Folgendes:
Reicht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Das wichtigste Risiko für Berufsbetreuer sind zweifellos Vermögensschäden. Eine zusätzliche Absicherung von Sach- und Personenschäden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet sich unter anderem in den folgenden Situationen an:
- Der Betreuer trifft potenziell folgenschwere Entscheidungen im Rahmen der Gesundheitssorge für den Betreuten
- Der Betreuer betreibt ein eigenes Büro
Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht
Alle drei Versicherungen sind typische Haftpflichtversicherungen, das heißt, dass sie berechtigte Schadensansprüche an Ihrer Stelle bezahlen und unberechtigte Ansprüche abwehren.
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Weitere sinnvolle Versicherungen
Je nachdem, wie Ihre Situation und Ihre Risiken konkret aussehen, können auch die folgenden Versicherungen sinnvoll sein. Teilweise sind auch Versicherungspakete mit Mengenrabatten möglich.
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für ehrenamtliche Betreuer aus?
Auch ehrenamtliche Betreuer sind mit dem Risiko konfrontiert, dass sie dem Vermögen der betreuten Person durch eine Handlung oder das Unterlassen einer Handlung schaden. Diese Schadenersatzansprüche können jedoch von der Gruppenhaftpflichtversicherung des jeweiligen Bundeslandes, in der ehrenamtliche Betreuer kostenlos mitversichert sind, reguliert werden.
Registrierung als Berufsbetreuer: Regelungen und Fristen
Fristen für die Registrierung
Anträge auf die Registrierung können ab dem 1. Januar 2023 eingereicht werden. Bereits tätige Betreuer müssen ihren Antrag mit allen nötigen Unterlagen bis zum 30. Juni 2023 stellen und gelten in der Zeit zwischen dem Stellen und der Entscheidung über den Antrag als vorläufig registriert. Sachkundenachweise können bis zum 1. Januar 2024 nachgereicht werden. Der Antrag und die Nachweise müssen bei der Stammbehörde eingeschickt werden. Wer seine Tätigkeit ab dem 1. Januar 2023 neu aufnimmt, muss sich vorher registrieren lassen. Dazu gehört auch ein persönliches Gespräch mit der Betreuungsbehörde für die Feststellung der Eignung.
Diese Nachweise müssen Sie einreichen
- Beschreibung der Betreuertätigkeit
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Polizeiliches Führungszeungis
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Erklärung über Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren und über den Widerruf oder die Rücknahme einer Registrierung als Berufsbetreuer in den letzten drei Jahren
- Sachkundenachweis oder alternativer Nachweis nach § 23 Abs.1 Nr. 2 und Abs. 3 BtOG
Wer braucht einen Sachkundenachweis?
Je nachdem, welchen fachlichen Hintergrund Sie haben oder wie lange Sie schon arbeiten, ist einer der folgenden Nachwise nötig:
- Berufsbetreuer, die Ihre Arbeit neu aufnehmen oder seit dem 1. Januar 2020 aufgenommen haben, benötigen einen Sachkundenachweis.
- Alternativ genügt der Nachweis über zwei abgeschlossene juristische Staatsexamen oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der sozialen Arbeit.
- Betreuer, die bereits vor 2020 tätig waren, genießen Bestandsschutz und müssen keinen Sachkundenachweis erbringen. Sie müssen jedoch den Beschluss über die Bestellung zum Berufsbetreuer vor 2020 beilegen.
Wie genau ein gültiger Sachkundenachweis aussieht, muss noch abschließend geklärt werden.
Fazit
Die Reform des Betreuungsrechts stärkt die Selbstbestimmung betreuter Personen. Für Berufsbetreuer bedeutet sie unter anderem, dass sie sich registrieren lassen müssen. Neben einem Nachweis ihrer Eignung für diese Rolle müssen sie für eine Registrierung auch nachweisen, dass Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe haben.
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