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Wie auch Minijobber von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren können, um die Rentenlücke im Alter mithilfe des Chefs zu schließen.
Inhalt dieser SeiteBetriebliche Altersvorsorge für Minijobber
Minijob besser gestellt mit betrieblicher Altersvorsorge
Geringfügig Beschäftigte haben die Wahl, ob sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder nicht. Entscheiden sie sich für die Beitragszahlung, haben sie auch einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.
So funktioniert die Minijobrente
Während ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer Teile seines Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge investiert, erfahren Minijobber eine andere Herangehensweise. Denn sie sparen mit ihrer Arbeitszeit für die betriebliche Altersvorsorge. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer Mehrarbeit beziehungsweise Überstunden leistet. Statt für die geleisteten Überstunden ausgezahlt zu werden, fließt der Arbeitslohn als Rentenbeitrag in die betriebliche Altersvorsorge des Minijobbers. Damit erwirtschaftet er sich eine zusätzliche Altersvorsorge, ohne Einkommenseinbußen verschmerzen zu müssen. Mit einer Überstunde pro Tag sichert er sich eine solide Altersvorsorge.
Rechenbeispiel zur Entgeltumwandlung
Der Stundenlohn einer 35-jährigen Minijobberin beläuft sich auf 10 Euro. Im Zuge der Entgeltumwandlung arbeitet sie nun monatlich 20 Stunden mehr als gewöhnlich. Den monatlichen Zusatzertrag in Höhe von 280 Euro kann sie in eine Direktversicherung investieren. Mit der Investition in eine Direktversicherung hat sie im Rentenalter mit 65 Jahren einen Betriebsrentenanspruch von rund 442 Euro pro Monat. Rechnet man noch die Überschussbeteiligungen hinzu, wächst der Anspruch auf rund 903 Euro pro Monat. Somit stellt die betriebliche Altersvorsorge für beide Parteien eine Gewinnsituation dar. Der Arbeitgeber kann seine Produktivität und die Motivation jedes einzelnen Arbeitnehmers steigern, während der Arbeitnehmer eine Hartz-IV sichere Altersvorsorge ohne finanzielle Belastung aufbaut.
Status als geringfügig Beschäftigter bleibt
Obwohl der Arbeitnehmer rechnerisch mehr verdient, bleibt ihm sein Status als Minijobber auch weiterhin erhalten. Der Arbeitgeber ist lediglich dazu verpflichtet, die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die Einkommensteuer abzuführen. Im Gegensatz dazu bleiben die geleisteten Überstunden steuer- und sozialabgabenfrei. Auf die Weise können die Arbeitgeberkosten für jede zusätzliche Arbeitsstunde gesenkt werden. Des Weiteren kann die Minijobrente bei einem Arbeitgeberwechsel in der Regel problemlos mitgenommen und dort weitergeführt werden.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist dennoch besser
Die Minijobrente mag zwar ihre Vorzüge haben, jedoch sind Arbeitnehmer in einer Festanstellung weitaus günstiger für den Arbeitgeber. Bei Anstellung von Minijobbern müssen Arbeitgeber Abgaben in Höhe von ca. 28 Prozent entrichten, während sich der Abgabenanteil eines Festangestellten auf etwas über 20 Prozent beläuft. Gehen Arbeitnehmer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, können sie in der Regel ab einer Verdiensthöhe von 538 Euro Leistungen aus der Sozialversicherung geltend machen. Hierzu gehören zum Beispiel Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV), Krankengeld, Rehamaßnahmen oder Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Ebendiese Leistungen werden einem Minijobber verwehrt.
Rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
Arbeitgebern ist es außerdem möglich, ihren Arbeitnehmern eine rein arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge anzubieten. Dies gilt auch für Minijobber. Hier können Arbeitgeber seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) zusätzlich von einer staatlichen Förderung profitieren. Zahlt ein Arbeitgeber 240 – 960 Euro in die betriebliche Altersvorsorge eines Arbeitnehmers, der maximal 2.575 Euro brutto im Monat verdient, erstattet ihm der Staat 30 Prozent dieses Zuschusses.
Geringer Rentenanspruch bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit
Seit 2013 unterliegen geringfügig Beschäftigte (Minijobber) der Rentenversicherungspflicht. Mit dieser Pflicht soll ein erhöhtes Altersarmutsrisiko abgemildert werden. Dabei beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 Prozent. Jedoch haben geringfügig Beschäftigte die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht freistellen zu lassen. Unabhängig davon, ob sich der Arbeitnehmer für oder gegen die Rentenversicherungspflicht entscheidet, übernimmt der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent des zu zahlenden Rentenbeitrags. Entscheidet sich der Arbeitnehmer hingegen zur Zahlung des Beitragssatzes, wird der Satz um 3,6 Prozent aufgestockt.
Das landet beim Minijob in der gesetzlichen Rente
Diese 3,6 Prozent werden von dem 538-Euro-Gehalt abgezogen und fließen in die Beitragszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung. Monetär betrachtet, werden dem Arbeitnehmer von den 538 Euro 19,37 Euro für die Rentenversicherung abgezogen, sodass ihm ein Entgelt von 518,63 Euro monatlich ausgezahlt wird.
Fazit
Ein geringfügig Beschäftigter besitzt nur geringe finanzielle Möglichkeiten und sollte diese am besten in die eigene Altersvorsorge investieren. Schließlich hat man bei unzureichender Vorsorge eine entsprechend niedrige Rente zu erwarten. Ein gutes Instrument zur privaten Altersvorsorge stellt die Minijobrente dar, die geleistete Überstunden als Ansparfaktor zugrunde legt.
Die häufigsten Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge für Minijobber
Haben Minijobber Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
Ja. Minijobber haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sie auch rentenversichert sind. Sie können einen Teil ihres Gehalts in die eigene Altersvorsorge investieren. Wer sich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, hat jedoch keinen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung.
Kann ein Minijobber eine Direktversicherung haben?
Wenn ein Minijobber rentenversichert ist und damit einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge hat, kann er in diese auch über den Durchführungsweg der Direktversicherung einzahlen.
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