Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie sich Grenzgänger zwischen Deutschland und Schweiz versichern müssen und was es für sie arbeitsrechtlich zu beachten gibt.
Inhalt dieser SeiteWelche Versicherungen sind für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz besonders zu behandeln?
Krankenversicherung für Grenzgänger
Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ist der Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtend.
So krankenversichern Sie sich richtig
Rentenversicherung und Altersvorsorge
Das Altersvorsorgesystem der Schweiz ist dem in Deutschland recht ähnlich. Es gibt zum einen eine staatlich gesicherte Altersvorsorge, in die jeder Arbeitnehmer einzahlt und zum Rentenbeginn Leistungen aus dieser erhält. Darüber hinaus haben Deutsche und Schweizer die Möglichkeit, über private Rentenversicherungen oder andere Anlagemöglichkeiten für das Alter privat vorzusorgen.
So funktioniert das Rentensystem in Deutschland
Das sollte man als Grenzgänger wissen
Arbeitslosenversicherung
Bei der Arbeitslosenversicherung gelten ebenso die Voraussetzungen des Wohnsitzstaates. In der Schweiz und in Deutschland variieren die versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten, welche benötigt werden, um einen Anspruch zu erhalten.
Pflegeversicherung
Auch bei der Pflegeversicherung bestehen geringe Unterschiede zwischen dem schweizerischen und deutschen System. Allerdings ist in der Schweiz eine Pflegeversicherung, wie sie in Deutschland vorgesehen ist, nicht verpflichtend. In Deutschland müssen von krankenversicherten Personen Pflichtbeiträge für die Pflegeversicherung gezahlt werden. Die Krankenpflegeversicherung nach KGV deckt entsprechende Leistungen (Spitex) ab.
Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Regel ist der gesetzliche Schutz im Falle einer Berufs- und längeren Arbeitsunfähigkeit weder in Deutschland noch in der Schweiz ausreichend:
So sichern Sie sich richtig ab
Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, weder in Deutschland noch in der Schweiz. Dennoch empfiehlt sich der Abschluss, da die monatlichen Beiträge gering sind und die möglichen Schadenssummen sehr hoch ausfallen können.
Das sollte man als Grenzgänger wissen
Hausratversicherung
Da es bei der Hausratversicherung um die Absicherung eigener Möbel, Einrichtungsgegenstände und Besitztümer in der Wohnung oder im Haus geht, wird die Hausratversicherung in der Regel im Wohnland abgeschlossen. Die Versicherung funktioniert in beiden Ländern sehr ähnlich: Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Auf Wunsch können zusätzliche Deckungen für Glasbruch, Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl können hinzugefügt werden.
Beachten Sie: Bei beruflich genutzten Gegenständen im jeweils anderen Land sollten Sie prüfen, ob diese durch die schweizerische beziehungsweise deutsche Hausratversicherung abgedeckt sind. Das Gleiche gilt für längere Aufenthalte, beispielsweise in einer Zweitwohnung in der Schweiz oder in Deutschland.
Unfallversicherung
Was kosten Versicherungen für Grenzgänger?
Welche Kosten Grenzgänger für ihre Versicherungen aufbringen müssen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab – in erster Linie, wo der Wohnsitz und wo der Arbeitsort liegt. Die Beitragssätze zu Sozialversicherungen sind meistens vorgegeben und orientieren sich am Bruttoeinkommen. Darüber hinaus sind viele Versicherungen freiwillig.
Rechenbeispiel: Komplettschutz für einen Arbeitnehmer, wohnhaft in Deutschland
- Alter: 33 Jahre
- Familienstand: Ledig
- Bruttojahreseinkommen: 50.000 €
- Keine Vorerkrankungen
- 55 qm-Wohnung
Gesetzlicher Versicherungsschutz
Die Beiträge zu gesetzlichen Absicherungen werden vom Bruttolohn beziehungsweise Gehalt unter Berücksichtigung von etwaigen Beitragsbemessungsgrenzen abgezogen. Die Beiträge muss der Arbeitnehmer nicht allein tragen, mindestens die Hälfte wird vom Arbeitgeber bezahlt.
Versicherung | ggf. Beitragssatz | Monatlicher Beitrag |
---|---|---|
Gesetzliche Krankenversicherung | 14,6 % + 1,6 (Hälfte übernimmt der Arbeitgeber) | 337,50 € |
Gesetzliche Rentenversicherung | 18,6 % (Hälfte übernimmt der Arbeitgeber) | 387,50 € |
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung | 2,6 % (Hälfte übernimmt der Arbeitgeber) | 54,17 € |
Gesetzliche Pflegeversicherung | 4 % (Arbeitgeber übernimmt 1,7 %) | 95,83 € |
Gesetzliche Unfallversicherung | 1,3 % (Arbeitgeber übernimmt kompletten Betrag) | 0 € |
Gesamt | 875 € |
Privater Versicherungsschutz
Private Versicherungen zahlen Sie selbst von Ihrem Vermögen beziehungsweise Einkünften. Sie können sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen möchten. Beachten Sie, dass Sie bei privaten Versicherungen bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.
Versicherung | Monatlicher Beitrag* |
---|---|
Private Rentenversicherung | 200 € (frei wählbar) |
Private Berufsunfähigkeitsversicherung | 69,98 € |
Private Haftpflichtversicherung | 2,45 € |
Private Hausratversicherung | 2,48 € |
Gesamt | 274,91 € |
Was kosten Grenzgängerversicherungen für Sie?
Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Wie wählt man als schweizerischer Grenzgänger die richtigen Versicherungen aus?
So finden Sie die passenden Versicherungen
Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz sollten bei der Auswahl und dem Abschluss von Versicherungen besonders auf folgende Punkte achten:
Ihr Ansprechpartner für Grenzgängerversicherungen
Als Grenzgänger benötigen Sie einen besonderen Versicherungsschutz – und für diesen Schutz benötigen Sie einen Spezialisten an Ihrer Seite! Das Rechtssystem der Schweiz unterscheidet sich mitunter deutlich vom deutschen Rechtssystem. Daher arbeiten wir bei der Absicherung von Schweizer Grenzgängern mit einem spezialisierten Anbieter zusammen, der sich auskennt und der zugleich unsere hohen Standards im Bereich Beratung und Vermittlung erfüllt.
Nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular, um eine kostenlose und unverbindliche Beratung zu erhalten! Unser Kooperationspartner findet für Sie die leistungsstärkste und zugleich günstigste Versicherung.
Mit uns die ideale Grenzgängerversicherung finden
Ihr kostenfreier Tarifvergleich wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.
Hier kostenfreien Tarifvergleich anfordern
Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.
Diese Fehler sollten Sie als Grenzgänger beim Abschluss von Versicherungen unbedingt vermeiden
Grundlegende Unterschiede zwischen schweizerischem und deutschem Arbeitsmarkt, Versicherungs- und Vorsorgesystem
Arbeitserlaubnis
Deutschland | Schweiz |
---|---|
Alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Lichtenstein, Schweiz, Norwegen und Island haben die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig. | Mit Ausnahme der bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen haben alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Lichtenstein, Schweiz, Norwegen und Island die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Arbeitserlaubnis für EU-Bürger ist daher nicht notwendig. Allerdings braucht man eine Anmeldebescheinigung, wenn man länger als drei Monate in der Schweiz arbeiten möchte. |
Arbeitsbedingungen
Deutschland | Schweiz |
---|---|
Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden gesetzlich erlaubt. | Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 45 bis 50 Stunden (je nach Branche) festgelegt. Üblicherweise werden 38,5 bis 42,5 Stunden in der Woche gearbeitet. |
24-stündige Sonn- und Feiertagsruhe. | Wochenendruhe von 35 Stunden. |
Eine Probezeit von bis zu 6 Monaten ist üblich, kann jedoch je nach Vertrag variieren. Innerhalb der Probezeit muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden. | Die Probezeit ist gesetzlich auf einen Monat beschränkt, maximal können 3 Monate vereinbart werden. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden. |
Ein Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen pro Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben. | Ein Urlaubsanspruch von 4 Wochen pro Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei 2 Wochen zusammenhängen sollten. |
Mindestlohn
Deutschland | Schweiz |
---|---|
Gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 € | Mindestlöhne der einzelnen Branchen können nur über die Gesamtarbeitsverträge (GAV) geregelt werden |
Überstundenzuschläge
Deutschland | Schweiz |
---|---|
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge. | Für Überstunden gebührt ein Zuschlag von 25 Prozent oder ein Zeitausgleich. |
Kündigung
Deutschland | Schweiz |
---|---|
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. | Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, kann die Kündigung mündlich erfolgen, man benötigt keine besonderen Gründe für eine Kündigung. |
Keine unterschiedlichen Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter. | Unterschiedliche Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter. |
Kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. | Kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. |
Versicherungssystem
Deutschland | Schweiz |
---|---|
Gesetzliche Sozialversicherungen werden vom Bruttogehalt abgezogen. Die Beiträge werden entweder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder nur vom Arbeitgeber getragen. Der Arbeitgeber ist für die Anmeldung verantwortlich und es gibt keine Auswahl zwischen mehreren Anbietern (Ausnahme: gesetzliche Krankenversicherung). | Krankenversicherungsbeiträge werden vollständig vom Arbeitnehmer getragen. Berufliche Vorsorge wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Gesetzlicher Unfallschutz kann vom Arbeitnehmer durch eigene Finanzierung erweitert werden. |
Krankenversicherung ist für alle Einwohner verpflichtend; andere Sozialversicherungen gelten für Arbeitnehmer. | Krankenversicherung ist für alle Einwohner obligatorisch; Unfallversicherung ist für Arbeitnehmer verpflichtend. |
Private Versicherungen ergänzen die gesetzliche Absicherung, z. B. private Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. | Private Versicherungen spielen eine wesentliche Rolle, insbesondere in der ergänzenden Altersvorsorge und Krankenversicherung. |
Vorsorgesystem
Deutschland | Schweiz |
---|---|
Es gibt das 3-Säulen-Modell und das 3-Schichten-Modell. Beide bestehen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge: 1. Gesetzliche Rentenversicherung basierend auf dem Umlageverfahren 2. Betriebliche Altersvorsorge mit verschiedenen Durchführungswegen 3. Private Altersvorsorge, z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente, Lebensversicherungen | Es gibt das 3-Säulen-Modell: staatliche, berufliche und private Vorsorge: 1. Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), basierend auf dem Umlageverfahren 2. Berufliche Vorsorge (Pensionskassen), basierend auf dem Kapitaldeckungsverfahren 3. Private Vorsorge, z. B. gebundene Vorsorge (Säule 3a) und freie Vorsorge (Säule 3b) |
Gesetzliche Rente: Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Betriebliche und private Vorsorge: Individuelle Beiträge. | AHV: Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbständigen. Berufliche Vorsorge: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Private Vorsorge: Individuelle Beiträge. |
Rentenanspruch basierend auf eingezahlten Beiträgen und Versicherungsjahren. | AHV: Rentenanspruch abhängig von Beitragsjahren und Höhe der Beiträge. Pensionskassen: Abhängig vom angesparten Kapital. |
Aktuelle Entwicklungen und neue Regelungen für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz
Neues multilaterales Rahmenübereinkommen
Seit Juli 2023 ist ein neues Rahmenübereinkommen in Kraft, das die Sozialversicherungsregelungen für Grenzgänger, die im Homeoffice arbeiten, neu regelt. Dieses Übereinkommen ersetzt die Corona-Sonderregelung, die zuvor galt (Quelle: Die Techniker).
Sozialversicherungsrecht
Für Grenzgänger, die sowohl in den Geschäftsräumen als auch im angrenzenden Wohnstaat (zum Beispiel Deutschland und Schweiz) im Homeoffice arbeiten, gelten die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Firmensitz hat. Dies gilt, sofern die Homeoffice-Arbeit 25 bis 50 Prozent der Beschäftigung ausmacht, und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Quelle: Die Techniker).
Antragstellung bei der DVKA
Grenzgänger müssen einen Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland) stellen, um das Sozialversicherungsrecht des entsprechenden Landes anzuwenden. Dieser Antrag kann elektronisch eingereicht werden (Quelle: Die Techniker).
Rückwirkende Geltung des Antrags
Anträge, die bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden, gelten rückwirkend ab dem 1. Juli 2023. Für Anträge ab dem 1. Juli 2024 gilt eine rückwirkende Geltung von nur noch drei Monaten (Quelle: Die Techniker).
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Krankenversicherungswahl strategisch treffen
„Grenzgänger haben oft die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung im Arbeitsland und privaten Optionen. Eine strategische Wahl, die Faktoren wie Kostenerstattung, Deckungsumfang und Zugang zu medizinischen Leistungen in beiden Ländern berücksichtigt, kann zu besseren Leistungen und Kosteneinsparungen führen.“
Experten-Tipp 2:
Anpassung der Versicherungen bei Änderungen im Berufsleben
„Grenzgänger sollten ihre Versicherungssituation regelmäßig überprüfen und anpassen, insbesondere bei beruflichen Änderungen wie einem Wechsel des Arbeitsplatzes, Beförderungen oder Änderungen im Arbeitsumfang. Dies stellt sicher, dass der Versicherungsschutz immer aktuell ist und keine unerwarteten Deckungslücken entstehen.“
Experten-Tipp 3:
Berücksichtigung der Regelungen zur Telearbeit
„Mit den neuen Regelungen für Telearbeit und Homeoffice müssen Grenzgänger sicherstellen, dass ihre Versicherungen, insbesondere die Unfallversicherung, auch bei der Arbeit von zu Hause aus im anderen Land gültig sind. Dies erfordert möglicherweise spezielle Anpassungen oder Zusatzvereinbarungen.“
Experten-Tipp 4:
Spezielle Grenzgänger-Policen prüfen
„Einige Versicherer bieten spezielle Policen für Grenzgänger an, die auf die spezifischen Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen in beiden Ländern zugeschnitten sind. Diese Policen können effektiver und kostengünstiger sein als Standardversicherungen. Wir unterstützen Sie dabei, nutzen Sie unser kostenfreies Kontaktformular!“
Kostenfreier Tarifvergleich und Beratung zur Grenzgängerversicherung
Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Die häufigsten Fragen zu Versicherungen für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz
Welche Versicherung brauche ich als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz?
Als Grenzgänger in der Schweiz benötigen Sie verschiedene Versicherungen, um umfassend abgesichert zu sein. Dazu gehören die Krankenversicherung, die in der Schweiz und in Deutschland für alle Einwohner obligatorisch ist, sowie möglicherweise eine Unfallversicherung, die von Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz bereitgestellt wird. Zusätzlich sollten Sie über eine Haftpflichtversicherung und je nach Bedarf über weitere Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeits- oder eine Hausratversicherung nachdenken.
Wo bin ich als Grenzgänger krankenversichert?
Als Grenzgänger sind Sie grundsätzlich in dem Land krankenversichert, in dem Sie arbeiten. Wenn Sie also in der Schweiz arbeiten, sollten Sie in der Schweiz krankenversichert sein. Dies ist Teil des schweizerischen Gesundheitssystems, das eine obligatorische Krankenversicherung für alle in der Schweiz Erwerbstätigen vorsieht. Wenn Sie in Deutschland arbeiten, müssen Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse oder einer deutschen privaten Krankenversicherung versichern.
Kann ich in Deutschland leben und in der Schweiz krankenversichert sein?
Ja, als Grenzgänger können Sie in Deutschland leben und in der Schweiz krankenversichert sein, wenn Sie in der Schweiz arbeiten. Dies wird durch das KVG-Grenzgängermodell ermöglicht, welches speziell für Personen konzipiert ist, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Dieses Modell bietet gesetzlichen Krankenversicherungsschutz in beiden Ländern.
Kann ich meine deutsche Krankenversicherung in der Schweiz behalten?
Wenn Sie als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten, können Sie normalerweise Ihre deutsche Krankenversicherung nicht behalten. Sie müssen sich in der Schweiz krankenversichern, da die Krankenversicherungspflicht an den Arbeitsort gebunden ist. Es gibt jedoch spezielle Regelungen und Ausnahmen, die in bestimmten Situationen eine Beibehaltung der deutschen Krankenversicherung ermöglichen könnten. Es empfiehlt sich, dies individuell zu prüfen und sich beraten zu lassen.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.