Das Wichtigste in Kürze
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Was Sie tun können, wenn Ihre Versicherung nicht zahlt, und wer hilft.
Inhalt dieser SeiteDas können Sie tun, wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert
Wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert, können Sie Beschwerde einlegen. Bevor Sie das tun, sollten Sie die Gründe für die Ablehnung genau prüfen. Denn in einigen Fällen hat die Versicherung durchaus das Recht, die Zahlung zu verweigern.
Checkliste: Beschwerde wegen verweigerter Schadensregulierung
Es kann sich lohnen, sich bereits frühzeitig von einem Anwalt beraten zu lassen. Spätestens, wenn Ihnen als letzter Weg nur noch eine Klage gegen die Versicherung bleibt, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ab einem Streitwert von 5.000 Euro müssen Sie dies sogar.
An wen können Sie sich bei Streit mit der Versicherung wenden?
Mögliche Ansprechpartner bei Ärger mit der Versicherung sind neben der Versicherung sind:
- der zuständige Ombudsmann
- die BaFin
- Anwalt für Versicherungsrecht
Um einen Anwalt oder eine Anwältin mit dem Fachbereich Versicherungsrecht zu finden, können Sie die lokale Anwaltssuche nutzen, zum Beispiel von der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Beschwerde beim Versicherungsombudsmann einreichen
Wer als Versicherter Probleme mit seiner Versicherungsgesellschaft hat, der kann sich an den Versicherungsombudsmann als Schlichtungsstelle im Streitfall wenden. Dieser betrachtet den Fall aus einer unabhängigen Perspektive und wägt die Argumente der beiden Seiten ab. Er strebt das Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung an, er kann dabei allerdings nur Empfehlungen aussprechen.
Wenn der Versicherungsombudsmann zu dem Schluss kommt, dass die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann er bis zu einem Betrag von 10.000 Euro eine verbindliche Entscheidung gegenüber dem Unternehmen aussprechen. Der Versicherungsombudsmann ist für alle Versicherungen außer die private Krankenversicherung zuständig. Für die private Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen eigenen Ombudsmann. Den Ombudsmann einzuschalten, ist für Sie als Versicherungsnehmer kostenlos.
Bevor Sie Ihre Ansprüche gegen die Versicherung über den Rechtsweg durchsetzen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür übernimmt oder ob Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Es besteht das Risiko, dass Sie den Prozess verlieren und auf den Kosten sitzen bleiben.
Sonderfall: Gegnerische Versicherung zahlt nicht
Es sind nicht nur Konflikte mit der eigenen Versicherung möglich: Auch wenn Sie von einem Schaden betroffen sind, den eigentlich die Haftpflichtversicherung der anderen Person regulieren sollte, kann die Zahlung ausbleiben. Gerade bei der Kfz-Versicherung wartet man unter Umständen vergeblich darauf, dass die Versicherung des Unfallgegners aktiv wird.
Ein möglicher Grund dafür ist, dass der Unfallgegner seiner Pflicht, den Unfall zu melden, nicht nachgekommen ist. Um das zu vermeiden, können Sie den Unfall selbst melden. Welche Versicherung verantwortlich ist, können Sie im Fall der Kfz-Versicherung über den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden, falls es Ihnen Ihr Unfallgegner nicht gesagt hat. Bewegt sich der Schaden über 750 Euro, können Sie auf die Kosten der gegnerischen Versicherung einen Gutachter bestellen und diesen auch selbst wählen. Auch hier bleibt der Rechtsweg, um gegen eine unbegründete Verweigerung vorzugehen.
Was tun bei schleppender Schadensregulierung?
Warum kommt es zu Verzögerungen?
Gerade wenn es um größere Summen geht, müssen Versicherte oft sehr lange auf die Auszahlung der Versicherungssumme warten. Das hat jedoch meistens nichts mit einer bewussten Verzögerung von Seiten der Versicherung zu tun, sondern damit, dass in Fällen, die mit einer hohen Summe verbunden sind, oft die Prüfung der Fakten eine Weile dauert.
Schadensersatz für ungerechtfertigten Verzug
Wenn die Versicherung allerdings nicht nachweisen kann, warum die Leistungsauszahlung verzögert stattgefunden hat, kommt sie in Zahlungsverzug und muss auch für den Schaden aus diesem Verzug aufkommen. Dazu können mitunter die Kosten für den Rechtsanwalt zählen.
Urteil gegen Versicherung
Dass eine Versicherung die Schadensregulierung nicht unnötig lange herauszögern kann, zeigt ein beispielhaftes Gerichtsurteil. In dem Fall musste die Versicherung eine höhere Summe als Schmerzensgeld zahlen aufgrund der Verzögerung in der Leistungsabwicklung (Urteil Landesgericht Schwerin vom 26.06.2000 – 7 0 600/97). Auch die Anwaltskosten werden in diesen Fällen in der Regel von der Versicherung übernommen.
Wann darf die Versicherung die Zahlung verweigern?
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Wenn die Versicherung Ihnen einen Schaden nicht oder nur anteilig erstattet, sollten Sie zunächst prüfen, ob dahinter nicht ein legitimer Grund steckt. Situationen, in denen Versicherer nicht leisten müssen, sind unter anderem:
Vier Fallbeispiele
Hausratversicherung verweigert Zahlung bei Fahrraddiebstahl
In vielen Hausratversicherungsverträgen ist zwar der Diebstahl des Fahrrads mit abgesichert, doch dabei gibt es einige Fallstricke zu beachten. Denn die meisten Versicherungen integrieren in ihren Vertrag in Bezug auf Fahrraddiebstähle Klauseln, die sehr variabel sind. Die häufigste Bedingung: Das Fahrrad ist nur versichert, wenn es nachts abgeschlossen in einem Kellerraum steht. Bei vielen Versicherern ist die sogenannte Nachtzeitklausel integriert, die besagt, dass zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr kein Versicherungsschutz besteht.
Kfz-Versicherung zahlt nicht wegen Ungereimtheiten
Wurde das Auto gestohlen, muss sofort (in der Regel innerhalb einer Woche) die Kfz-Versicherung informiert werden. Oft muss der Versicherte dann einen Fragebogen ausfüllen, der unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden sollte. Wenn die Versicherung Ungereimtheiten feststellt, kann der Versicherte unter Umständen seinen Versicherungsschutz verlieren.
Kfz-Versicherung zahlt nicht aufgrund von Fahrerflucht
Wer ein anderes Fahrzeug beschädigt und einfach weiterfährt, der kann unter Umständen mit hohen Geldstrafen rechnen. Außerdem zahlt in diesen Fällen die Kfz-Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden nicht. Wer Opfer einer Fahrerflucht wurde, bekommt den Schaden nur ersetzt, wenn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde.
Hausratversicherung zahlt nicht bei schlecht belegtem Einbruch
Wer nach einem Einbruch keine Spuren der Tat in der Wohnung nachweisen kann, der kann in der Regel nicht auf eine Zahlung durch die Versicherung hoffen. Es müssen beispielsweise Spuren an Türen oder Fenstern oder zerstörte Gegenstände existieren, sonst bekommt der Versicherte Probleme bei der Leistungsabwicklung. Als Ausnahme gilt, wenn der Bewohner den Diebstahl des Schlüssels beweisen kann.
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