Die Versicherung zahlt nicht – Was tun?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Versicherungen die Zahlung verweigern, ist das nicht immer berechtigt.
  • Sie können sich in einem solchen Fall an den zuständigen Ombudsmann, die BaFin oder einen Anwalt für Versicherungs­recht wenden.
  • Wenn sich die Versicherung bei der Schadensregulierung zu viel Zeit lässt, steht Ihnen unter Umständen Schadensersatz für die Verzögerung zu.

Das erwartet Sie hier

Was Sie tun können, wenn Ihre Versicherung nicht zahlt, und wer hilft.

Inhalt dieser Seite
  1. Versicherung zahlt nicht: Was tun?
  2. Schleppende Schadensregulierung
  3. Wann darf die Versicherung die Zahlung verweigern?

Das können Sie tun, wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert

Wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert, können Sie Beschwerde einlegen. Bevor Sie das tun, sollten Sie die Gründe für die Ablehnung genau prüfen. Denn in einigen Fällen hat die Versicherung durchaus das Recht, die Zahlung zu verweigern.

Checkliste: Beschwerde wegen verweigerter Schadensregulierung

  • Wenn die Zahlung ausbleibt: Erinnern Sie Ihren Versicherer schriftlich an die Bearbeitung des Schadens.
  • Prüfen Sie, ob ein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) vorliegt. Sie haben das Recht auf eine Auskunft darüber und sollten falsche Einträge löschen lassen.
  • Schreiben Sie dem Beschwerde­management oder dem Vorstand Ihrer Versicherung. Tun Sie dies in Form einer schriftlichen Beschwerde und setzen Sie eine Frist für die Antwort.
  • Hilft dies nicht, können Sie eine Beschwerde an den Versicherungs­ombudsmann richten.
  • Eventuell ist es auch sinnvoll, eine Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu richten.
  • Bei Bedarf können Sie auch einen Anwalt mit der Beschwerde beauftragen.

Es kann sich lohnen, sich bereits frühzeitig von einem Anwalt beraten zu lassen. Spätestens, wenn Ihnen als letzter Weg nur noch eine Klage gegen die Versicherung bleibt, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ab einem Streitwert von 5.000 Euro müssen Sie dies sogar.


An wen können Sie sich bei Streit mit der Versicherung wenden?

Mögliche Ansprechpartner bei Ärger mit der Versicherung sind neben der Versicherung sind:

Um einen Anwalt oder eine Anwältin mit dem Fachbereich Versicherungs­recht zu finden, können Sie die lokale Anwaltssuche nutzen, zum Beispiel von der Rechtsanwaltskammer Berlin.


Beschwerde beim Versicherungs­ombudsmann einreichen

Wer als Versicherter Probleme mit seiner Versicherungsgesellschaft hat, der kann sich an den Versicherungs­ombudsmann als Schlichtungsstelle im Streitfall wenden. Dieser betrachtet den Fall aus einer unabhängigen Perspektive und wägt die Argumente der beiden Seiten ab. Er strebt das Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung an, er kann dabei allerdings nur Empfehlungen aussprechen.

Wenn der Versicherungs­ombudsmann zu dem Schluss kommt, dass die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann er bis zu einem Betrag von 10.000 Euro eine verbindliche Entscheidung gegenüber dem Unternehmen aussprechen. Der Versicherungs­ombudsmann ist für alle Versicherungen außer die private Kranken­versicherung zuständig. Für die private Kranken- und Pflege­versicherung gibt es einen eigenen Ombudsmann. Den Ombudsmann einzuschalten, ist für Sie als Versicherungsnehmer kostenlos.

Bevor Sie Ihre Ansprüche gegen die Versicherung über den Rechtsweg durchsetzen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Rechtsschutz­versicherung die Kosten dafür übernimmt oder ob Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Es besteht das Risiko, dass Sie den Prozess verlieren und auf den Kosten sitzen bleiben.


Sonderfall: Gegnerische Versicherung zahlt nicht

Es sind nicht nur Konflikte mit der eigenen Versicherung möglich: Auch wenn Sie von einem Schaden betroffen sind, den eigentlich die Haftpflicht­versicherung der anderen Person regulieren sollte, kann die Zahlung ausbleiben. Gerade bei der Kfz-Versicherung wartet man unter Umständen vergeblich darauf, dass die Versicherung des Unfallgegners aktiv wird.

Ein möglicher Grund dafür ist, dass der Unfallgegner seiner Pflicht, den Unfall zu melden, nicht nachgekommen ist. Um das zu vermeiden, können Sie den Unfall selbst melden. Welche Versicherung verantwortlich ist, können Sie im Fall der Kfz-Versicherung über den Zentralruf der Auto­versicherer herausfinden, falls es Ihnen Ihr Unfallgegner nicht gesagt hat. Bewegt sich der Schaden über 750 Euro, können Sie auf die Kosten der gegnerischen Versicherung einen Gutachter bestellen und diesen auch selbst wählen. Auch hier bleibt der Rechtsweg, um gegen eine unbegründete Verweigerung vorzugehen.

Was tun bei schleppender Schadensregulierung?

Warum kommt es zu Verzögerungen?

Gerade wenn es um größere Summen geht, müssen Versicherte oft sehr lange auf die Auszahlung der Versicherungssumme warten. Das hat jedoch meistens nichts mit einer bewussten Verzögerung von Seiten der Versicherung zu tun, sondern damit, dass in Fällen, die mit einer hohen Summe verbunden sind, oft die Prüfung der Fakten eine Weile dauert.


Schadensersatz für ungerechtfertigten Verzug

Wenn die Versicherung allerdings nicht nachweisen kann, warum die Leistungsauszahlung verzögert stattgefunden hat, kommt sie in Zahlungsverzug und muss auch für den Schaden aus diesem Verzug aufkommen. Dazu können mitunter die Kosten für den Rechtsanwalt zählen.

Urteil gegen Versicherung

Dass eine Versicherung die Schadensregulierung nicht unnötig lange herauszögern kann, zeigt ein beispielhaftes Gerichtsurteil. In dem Fall musste die Versicherung eine höhere Summe als Schmerzensgeld zahlen aufgrund der Verzögerung in der Leistungsabwicklung (Urteil Landesgericht Schwerin vom 26.06.2000 – 7 0 600/97). Auch die Anwaltskosten werden in diesen Fällen in der Regel von der Versicherung übernommen.

Wann darf die Versicherung die Zahlung verweigern?

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Wenn die Versicherung Ihnen einen Schaden nicht oder nur anteilig erstattet, sollten Sie zunächst prüfen, ob dahinter nicht ein legitimer Grund steckt. Situationen, in denen Versicherer nicht leisten müssen, sind unter anderem:

  • Der Schaden ist nicht über die Leistungen der Versicherung abgedeckt.
  • Es gab beim Vertragsabschluss Vorschäden, die nicht angegeben wurden.
  • Es wurden falsche Aussagen in der Gesundheitsprüfung gemacht.
  • Der Schaden wurde zu spät an den Versicherer gemeldet.
  • Der Schaden wurde nicht ausreichend belegt.
  • Das Schadensereignis liegt zeitlich vor dem Datum des Vertragsabschlusses oder vor Ablauf der Wartezeit.
  • Der Schaden wurde vorsätzlich verursacht.
  • Sie haben den Schaden grob fahrlässig verursacht (in diesem Fall darf die Versicherung die Leistung kürzen, aber oft nicht komplett verweigern)
  • Der beschädigte Gegenstand ist nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt (zum Beispiel nicht fest mit dem Auto verbundene Gegenstände wie Kindersitze)
  • Sie haben Ihre Versicherungsbeiträge nicht bezahlt.
  • Der Schaden wurde von einer Person aus dem gleichen Haushalt verursacht.

Vier Fallbeispiele

Icon Fahrrad

Hausrat­versicherung verweigert Zahlung bei Fahrraddiebstahl

In vielen Hausrat­versicherungsverträgen ist zwar der Diebstahl des Fahrrads mit abgesichert, doch dabei gibt es einige Fallstricke zu beachten. Denn die meisten Versicherungen integrieren in ihren Vertrag in Bezug auf Fahrraddiebstähle Klauseln, die sehr variabel sind. Die häufigste Bedingung: Das Fahrrad ist nur versichert, wenn es nachts abgeschlossen in einem Kellerraum steht. Bei vielen Versicherern ist die sogenannte Nachtzeitklausel integriert, die besagt, dass zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr kein Versicherungsschutz besteht.

Icon Auto

Kfz-Versicherung zahlt nicht wegen Ungereimtheiten

Wurde das Auto gestohlen, muss sofort (in der Regel innerhalb einer Woche) die Kfz-Versicherung informiert werden. Oft muss der Versicherte dann einen Fragebogen ausfüllen, der unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden sollte. Wenn die Versicherung Ungereimtheiten feststellt, kann der Versicherte unter Umständen seinen Versicherungsschutz verlieren.

Icon grünes Auto

Kfz-Versicherung zahlt nicht aufgrund von Fahrerflucht

Wer ein anderes Fahrzeug beschädigt und einfach weiterfährt, der kann unter Umständen mit hohen Geldstrafen rechnen. Außerdem zahlt in diesen Fällen die Kfz-Haftpflicht­versicherung den entstandenen Schaden nicht. Wer Opfer einer Fahrerflucht wurde, bekommt den Schaden nur ersetzt, wenn eine Vollkasko­versicherung abgeschlossen wurde.

Icon Haus Achtung

Hausrat­versicherung zahlt nicht bei schlecht belegtem Einbruch

Wer nach einem Einbruch keine Spuren der Tat in der Wohnung nachweisen kann, der kann in der Regel nicht auf eine Zahlung durch die Versicherung hoffen. Es müssen beispielsweise Spuren an Türen oder Fenstern oder zerstörte Gegenstände existieren, sonst bekommt der Versicherte Probleme bei der Leistungsabwicklung. Als Ausnahme gilt, wenn der Bewohner den Diebstahl des Schlüssels beweisen kann.

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