Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was mit Versicherungsverträgen im Todesfall passiert, welche Versicherungen mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden und was Hinterbliebene beachten müssen.
Inhalt dieser SeiteInformieren Sie die Versicherer
Tod eines Versicherungsnehmers: Drei mögliche Szenarien
Nach dem Tod eines Familienmitglieds ist es wichtig, dass sämtliche Versicherungen über den Tod des Angehörigen informiert werden. Je nach Art der Versicherung erlischt der Versicherungsschutz mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Andere Versicherungen hingegen können auf die Erben übergehen. Bei Versicherungen, bei denen neben dem verstorbenen Versicherungsnehmer eine weitere Person mitversichert war, können die Versicherten in der Regel den Vertrag übernehmen.
Geben Sie Versicherern schnell Bescheid
Insbesondere Versicherer mit einer Todesfallleistung haben in der Regel besonders kurze Meldefristen (in der Regel zwischen 14 und 72 Stunden). Das gilt zum Beispiel für:
- Unfallversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Kapitallebensversicherung
- Risikolebensversicherung
Darum ist eine schnelle Meldung wichtig
Sie sollten die Versicherer auch dann möglichst schnell über den Todesfall informieren, wenn keine Fristen im Vertrag angegeben sind. Zögern Sie die Meldung zu lange hinaus, kann das ein Anlass für den Versicherer sein, die Leistung zu verweigern.
Versicherungsunterlagen finden
Um herauszufinden, welche Versicherungen der Verstorbene hatte und wo sie entsprechend seinen Tod melden müssen, müssen die Angehörigen die Dokumente des Verstorbenen durchsehen, um die Policen zu finden. Schauen Sie am besten auch, ob sich auf Kontoauszügen Abbuchungen für Versicherungsprämien finden.
Welche Dokumente benötigen Versicherer?
- Versicherungspolice
- Geburts- und Sterbeurkunde
- Name, Adresse und Bankverbindung der begünstigten Person und deren Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen
- Gegebenenfalls Arztbericht oder Schilderung eines Unfallhergangs
Auslandskrankenversicherung klärt Kosten der Überführung
Verstarb der Angehörige im Ausland und war im Besitz einer Auslandskrankenversicherung, muss diese zeitnah informiert werden. Schließlich ist die Übernahme der Überführungskosten zu klären. Dabei geben die Versicherungsbedingungen Aufschluss darüber, wie ein Todesfall innerhalb der Versicherung abgewickelt wird und wann dieser gemeldet werden muss.
Tipp: So können Sie vorsorgen
Wenn Sie Ihrerseits für Ihren Tod vorsorgen möchten, können Sie eine Liste mit Ihren Versicherungen und sonstigen wichtigen Verträgen anlegen. So können Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes auf einen Blick sehen, wo sie Ihren Tod melden müssen.
Welche Versicherungen enden mit dem Tod und welche nicht?
Längst nicht jede Police endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Das gilt insbesondere für Versicherungen, deren Gegenstand nicht der Versicherungsnehmer selbst war.
Das passiert mit der Hausratversicherung
Verstirbt der Versicherungsnehmer, bleibt sein gesamter Hausstand für höchstens zwei Monate in der abgeschlossenen Hausratversicherung versichert – den bereits gezahlten Jahresbeitrag erhalten die Erben anteilig zurück. Eine frühere Kündigung des Vertrags ist ebenfalls möglich. Der Vertrag kann jedoch auch mit dem Erben als Versicherungsnehmer weiterlaufen, wenn dieser die Wohnung oder das Haus übernimmt. Erben mit einer bereits bestehenden Hausratpolice haben unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht.
Kfz-Haftpflichtversicherung und Auto gehen an den Nachlassempfänger
Gegenstand der Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern sein Auto. Darum geht die Kfz-Haftpflichtversicherung auf den Erben des Autos über. Behält der Nachlassempfänger das Auto, kann der Versicherungsvertrag weiterhin fortbestehen. Jedoch behalten sich Versicherer das Recht vor, Beitragsanpassungen vorzunehmen.
Sonderkündigungsrecht nur bei Abgabe des Autos
Grundsätzlich kann der Erbe kein Sonderkündigungsrecht erwirken. Es sei denn, er entscheidet sich dazu, den Wagen zu verkaufen oder ihn auf einen anderen Nachlassempfänger umzuschreiben. In einem solchen Fall erhält er einen Teil des gezahlten Versicherungsbeitrags zurückerstattet.
Lebensversicherungen werden an bezugsberechtigte Personen ausgezahlt
Bei der Lebensversicherung werden zwei Arten unterschieden: die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung. Die Kapitallebensversicherung ist eine Art Kapitalanlage, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder beim Tod der versicherten Person die vereinbarte Kapitalsumme ausschüttet. Wurde innerhalb der Kapitallebensversicherung eine bezugsberechtigte Person vermerkt, hat sie Anspruch auf die Versicherungsleistung. Sind keine Angaben zur Bezugsberechtigung gemacht worden, erhalten die Erben die Versicherungssumme und sie zählt zur Erbmasse. In diesem Fall fällt auch eine Erbschaftssteuer auf das Kapital an.
Mehr zur Auszahlung der Kapitallebensversicherung
Risikolebensversicherung: Geld für die Hinterbliebenen
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung, wird die Risikolebensversicherung zur Absicherung der Hinterbliebenen im Fall des Todes der versicherten Person abgeschlossen, stellt also keine Kapitalanlage oder Altersvorsorge für den Versicherten dar. Somit steht den Hinterbliebenen beim Eintreten des Todesfalles während der Laufzeit der Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme zu.
Versicherte können den Vertrag übernehmen
Hat der Verstorbene lediglich als Prämienzahlender fungiert und wurde nicht in der Versicherung erwähnt, können die im Versicherungsvertrag aufgeführten Personen die Lebensversicherung weiterführen.
Private Haftpflichtversicherung endet mit dem Tod
Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen und sollte in jedem Versicherungsportfolio enthalten sein. Sie versichert Schäden, die anderen zugefügt werden. Der Versicherungsschutz endet nach dem Tod des Versicherungsnehmers mit sofortiger Wirkung. Wurde der Jahresbeitrag bereits im Vorfeld entrichtet, wird dieser anteilig erstattet, sobald dem Versicherer eine schriftliche Mitteilung über den Todesfall zukommt.
Ausnahme: Paar- und Familientarife
Gehörten auch Familienangehörige wie Ehegatten und Kinder zum Versichertenkreis, bleibt der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragszahlung weiter bestehen. Die Haftpflichtversicherung wird automatisch weitergeführt, wenn der lebende Ehegatte den vereinbarten Versicherungsbeitrag zahlt. Mit der Beitragszahlung geht die Haftpflichtversicherung in den Besitz des Ehegatten über.
Objektbezogene Haftpflichtversicherungen
Anders als bei der privaten Haftpflichtversicherung sieht es bei objektbezogenen Haftpflichtversicherungen wie der Hundehaftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung aus. Diese gehen zunächst auf die Erben über. Diese können zur nächsten Prämienfälligkeit kündigen.
Krankenversicherung erlischt mit dem Tod
Unabhängig davon, welcher Gesundheitskasse der Verstorbene angehörte, ob gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung, erlischt der Versicherungsschutz mit seinem Tod. Dabei endet die Beitragspflicht mit dem Monatsende nach dem Todesfall. Bestand eine Mitversicherung weiterer Familienangehöriger, haben sie das Recht, den Versicherungsvertrag fortzuführen. Hierzu müssen sie lediglich einen neuen Versicherungsnehmer benennen. In dem Fall muss der jeweiligen Krankenversicherung eine schriftliche Erklärung zur Übernahme zugehen.
Die Unfallversicherung endet – mit einer Ausnahme
Ist lediglich der Verstorbene im Vertrag aufgeführt, erlischt die Versicherung mit seinem Tod. Anders sieht es aus, wenn ein Kind mitversichert war. Hier wird die Unfallversicherung bis zur Volljährigkeit des Kindes beitragsfrei weitergeführt. Dabei wird der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.
Leistungen für Hinterbliebene
Bei manchen Tarifen der Unfallversicherung ist eine Todesfallleistung versichert. Lässt sich der Tod auf einen Unfall zurückführen, wird die vereinbarte Versicherungsleistung ausgeschüttet. Während eine Kapital- oder Risikolebensversicherung auf die langfristige Absicherung der Angehörigen abzielt, ist die Todesfallleistung der Unfallversicherung in erster Linie dafür da, die Beerdigungskosten zu decken.
Was passiert mit der Altersvorsorge?
Rechtsschutzversicherung kann vom zukünftigen Beitragszahler übernommen werden
Selbst nach dem Tod des Versicherungsnehmers bleibt der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung bis zum Ende des Beitragszahlungszeitraums weiter bestehen. Wird nach Ablauf des Zeitraums der Versicherungsbeitrag weiter gezahlt, tritt der Beitragszahlende an die Stelle des verstorbenen Versicherungsnehmers. Bei Nichtzahlung erlischt die Rechtsschutzversicherung mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
Wohngebäudeversicherung geht auf den Erben über
Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung geht im Todesfall auf den Erben über. Dieser muss die Versicherung übernehmen und kann sie nur regulär zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Darin unterscheidet sich das Erben einer Immobilie vom Kauf einer Immobilie, bei dem man ein Sonderkündigungsrecht hat. Wenn das geerbte Haus erst einmal leer steht, muss dies dem Versicherer gemeldet werden, da es ein Risikofaktor ist.
Eigentümerwechsel in der Gebäudeversicherung
Fazit
Mit dem Tod eines geliebten Menschen haben Hinterbliebene mit einer doppelten Belastung zu kämpfen. Neben der Organisation einer Beerdigung müssen sie sich um weitere Formalien wie Versicherungen kümmern. Um auch weiterhin in den bestehenden Versicherungsverträgen versichert zu bleiben, sollten sie darauf achten, dass sie der Versicherung eine schriftliche Erklärung zukommen lassen und die nachfolgenden Beitragszahlungen leisten. Gerade bei Versicherungen mit einer Todesfallleistung ist eine schnelle Meldung des Todesfalls besonders wichtig.
Die häufigsten Fragen zu Versicherungen im Todesfall
Was ist mit einer Versicherung im Todesfall?
Ob eine Versicherung mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet, hängt davon ab, um welche Versicherung es sich handelt. Personenbezogene Versicherungen wie die private Haftpflichtversicherung oder Krankenversicherung erlöschen mit dem Todesfall. Bei anderen Versicherungen wie der Rechtsschutzversicherung kommt es darauf an, ob einer der Erben die Beitragszahlung übernimmt. Wieder andere wie die Wohngebäudeversicherung oder Kfz-Versicherung gehen erst einmal auf den Erben über.
Welche Versicherungen kündigen im Todesfall?
Nach dem Tod eines Angehörigen müssen Sie herausfinden, welche Versicherungen dieser hatte, und alle Versicherer über den Tod informieren. Einige Versicherungen wie die Krankenversicherung enden damit automatisch. Wieder andere gehen auf die Erben über. Bei der Wohngebäude- oder Kfz-Versicherung haben diese auch kein Sonderkündigungsrecht, sondern können den Vertrag nur ordentlich kündigen.
Welche Verträge enden nicht mit dem Tod?
Verträge enden nur dann mit dem Tod, wenn Sie eine persönliche Leistung des Verstorbenen betreffen – das gilt für Vereinsmitgliedschaften, Eheverträge, Arbeitsverträge und ähnliches. Auch Krankenversicherungen enden mit dem Tod, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Verstorbene die einzige darin versicherte Person war. Das Gleiche gilt für Unfallversicherungen. Wurde der Tod durch einen Unfall verursacht, zahlt die Unfallversicherung auch die vereinbarte Todesleistung an die Angehörigen und der Vertrag endet.
Abonnements – zum Beispiel Telefonverträge oder Zeitschriftenabonnements -, bestimmte Versicherungen – besonders solche, die sich auf ein bestimmtes, vererbbares Objekt wie ein Haus beziehen – und Mietverträge müssen jedoch aktiv gekündigt werden. Auch der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Mieter stirbt und keine weiteren Personen im Haushalt leben. Es ist eine wichtige Aufgabe für Angehörige, herauszufinden, welche Verträge der Verstorbene hatte und sie möglichst schnell zu kündigen, falls kein Interesse an einer Übernahme besteht.
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