Enden Versicherungen tatsächlich mit dem Tod? Welche Besonderheiten zu beachten sind

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Das Wichtigste in Kürze

  • Unmittelbar nach dem Tod eines Angehörigen müssen sich die Hinterbliebenen, neben ihren anderen Aufgaben, um die Meldung des Todesfalls bei den Versicherungen des Verstorbenen kümmern.
  • Insbesondere bei Versicherungen mit Todesfallleistung ist eine schnelle Meldung beim Versicherer entscheidend.
  • Während einige Versicherungen mit dem Tod des Versicherungsnehmers erlöschen, können andere weitergeführt werden oder gehen sogar zwangsläufig erst einmal auf die Erben über.

Das erwartet Sie hier

Was mit Versicherungsverträgen im Todesfall passiert, welche Versicherungen mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden und was Hinterbliebene beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Versicherungen über den Tod informieren
  2. Wann endet welche Versicherung?
  3. Fazit

Informieren Sie die Versicherer

Tod eines Versicherungsnehmers: Drei mögliche Szenarien

Nach dem Tod eines Familienmitglieds ist es wichtig, dass sämtliche Versicherungen über den Tod des Angehörigen informiert werden. Je nach Art der Versicherung erlischt der Versicherungsschutz mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Andere Versicherungen hingegen können auf die Erben übergehen. Bei Versicherungen, bei denen neben dem verstorbenen Versicherungsnehmer eine weitere Person mitversichert war, können die Versicherten in der Regel den Vertrag übernehmen.


Icon Uhr und Zeit

Geben Sie Versicherern schnell Bescheid

Insbesondere Versicherer mit einer Todesfallleistung haben in der Regel besonders kurze Meldefristen (in der Regel zwischen 14 und 72 Stunden). Das gilt zum Beispiel für:

  • Unfall­versicherung
  • Sterbegeld­versicherung
  • Kapitallebens­versicherung
  • Risikolebens­versicherung

Darum ist eine schnelle Meldung wichtig

Sie sollten die Versicherer auch dann möglichst schnell über den Todesfall informieren, wenn keine Fristen im Vertrag angegeben sind. Zögern Sie die Meldung zu lange hinaus, kann das ein Anlass für den Versicherer sein, die Leistung zu verweigern.

Versicherungsunterlagen finden

Um herauszufinden, welche Versicherungen der Verstorbene hatte und wo sie entsprechend seinen Tod melden müssen, müssen die Angehörigen die Dokumente des Verstorbenen durchsehen, um die Policen zu finden. Schauen Sie am besten auch, ob sich auf Kontoauszügen Abbuchungen für Versicherungsprämien finden.

Icon Blatt mit Lupe

Icon Papiere

Welche Dokumente benötigen Versicherer?

  • Versicherungspolice
  • Geburts- und Sterbeurkunde
  • Name, Adresse und Bankverbindung der begünstigten Person und deren Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen
  • Gegebenenfalls Arztbericht oder Schilderung eines Unfallhergangs

Auslandskranken­versicherung klärt Kosten der Überführung

Verstarb der Angehörige im Ausland und war im Besitz einer Auslandskranken­versicherung, muss diese zeitnah informiert werden. Schließlich ist die Übernahme der Überführungskosten zu klären. Dabei geben die Versicherungs­bedingungen Aufschluss darüber, wie ein Todesfall innerhalb der Versicherung abgewickelt wird und wann dieser gemeldet werden muss.

Tipp: So können Sie vorsorgen

Wenn Sie Ihrerseits für Ihren Tod vorsorgen möchten, können Sie eine Liste mit Ihren Versicherungen und sonstigen wichtigen Verträgen anlegen. So können Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes auf einen Blick sehen, wo sie Ihren Tod melden müssen.

Welche Versicherungen enden mit dem Tod und welche nicht?

Längst nicht jede Police endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Das gilt insbesondere für Versicherungen, deren Gegenstand nicht der Versicherungsnehmer selbst war.


Das passiert mit der Hausrat­versicherung

Verstirbt der Versicherungsnehmer, bleibt sein gesamter Hausstand für höchstens zwei Monate in der abgeschlossenen Hausrat­versicherung versichert – den bereits gezahlten Jahresbeitrag erhalten die Erben anteilig zurück. Eine frühere Kündigung des Vertrags ist ebenfalls möglich. Der Vertrag kann jedoch auch mit dem Erben als Versicherungsnehmer weiterlaufen, wenn dieser die Wohnung oder das Haus übernimmt. Erben mit einer bereits bestehenden Hausratpolice haben unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht.


Kfz-Haftpflicht­versicherung und Auto gehen an den Nachlassempfänger

Gegenstand der Kfz-Haftpflicht­versicherung ist nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern sein Auto. Darum geht die Kfz-Haftpflicht­versicherung auf den Erben des Autos über. Behält der Nachlassempfänger das Auto, kann der Versicherungsvertrag weiterhin fortbestehen. Jedoch behalten sich Versicherer das Recht vor, Beitragsanpassungen vorzunehmen.

Icon Auto mit Schlüssel

Sonderkündigungsrecht nur bei Abgabe des Autos

Grundsätzlich kann der Erbe kein Sonderkündigungsrecht erwirken. Es sei denn, er entscheidet sich dazu, den Wagen zu verkaufen oder ihn auf einen anderen Nachlassempfänger umzuschreiben. In einem solchen Fall erhält er einen Teil des gezahlten Versicherungsbeitrags zurückerstattet.


Lebens­versicherungen werden an bezugsberechtigte Personen ausgezahlt

Bei der Lebens­versicherung werden zwei Arten unterschieden: die Kapitallebens­versicherung und die Risikolebens­versicherung. Die Kapitallebens­versicherung ist eine Art Kapitalanlage, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder beim Tod der versicherten Person die vereinbarte Kapitalsumme ausschüttet. Wurde innerhalb der Kapitallebens­versicherung eine bezugsberechtigte Person vermerkt, hat sie Anspruch auf die Versicherungsleistung. Sind keine Angaben zur Bezugsberechtigung gemacht worden, erhalten die Erben die Versicherungssumme und sie zählt zur Erbmasse. In diesem Fall fällt auch eine Erbschaftssteuer auf das Kapital an.

Mehr zur Auszahlung der Kapitallebens­versicherung

Icon Partner Paar

Risikolebens­versicherung: Geld für die Hinterbliebenen

Im Gegensatz zur Kapitallebens­versicherung, wird die Risikolebens­versicherung zur Absicherung der Hinterbliebenen im Fall des Todes der versicherten Person abgeschlossen, stellt also keine Kapitalanlage oder Altersvorsorge für den Versicherten dar. Somit steht den Hinterbliebenen beim Eintreten des Todesfalles während der Laufzeit der Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme zu.

So erhalten Sie die Auszahlung

Versicherte können den Vertrag übernehmen

Hat der Verstorbene lediglich als Prämienzahlender fungiert und wurde nicht in der Versicherung erwähnt, können die im Versicherungsvertrag aufgeführten Personen die Lebens­versicherung weiterführen.


Private Haftpflicht­versicherung endet mit dem Tod

Die Haftpflicht­versicherung gehört zu den wichtigsten Policen und sollte in jedem Versicherungsportfolio enthalten sein. Sie versichert Schäden, die anderen zugefügt werden. Der Versicherungsschutz endet nach dem Tod des Versicherungsnehmers mit sofortiger Wirkung. Wurde der Jahresbeitrag bereits im Vorfeld entrichtet, wird dieser anteilig erstattet, sobald dem Versicherer eine schriftliche Mitteilung über den Todesfall zukommt.

Icon Gruppe Personen

Ausnahme: Paar- und Familientarife

Gehörten auch Familienangehörige wie Ehegatten und Kinder zum Versichertenkreis, bleibt der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragszahlung weiter bestehen. Die Haftpflicht­versicherung wird automatisch weitergeführt, wenn der lebende Ehegatte den vereinbarten Versicherungsbeitrag zahlt. Mit der Beitragszahlung geht die Haftpflicht­versicherung in den Besitz des Ehegatten über.


Objektbezogene Haftpflicht­versicherungen

Anders als bei der privaten Haftpflicht­versicherung sieht es bei objektbezogenen Haftpflicht­versicherungen wie der Hunde­haftpflicht­versicherung oder Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung aus. Diese gehen zunächst auf die Erben über. Diese können zur nächsten Prämienfälligkeit kündigen.

Icon schwimmender Hund

Kranken­versicherung erlischt mit dem Tod

Unabhängig davon, welcher Gesundheitskasse der Verstorbene angehörte, ob gesetzliche Kranken­versicherung oder private Kranken­versicherung, erlischt der Versicherungsschutz mit seinem Tod. Dabei endet die Beitragspflicht mit dem Monatsende nach dem Todesfall. Bestand eine Mit­versicherung weiterer Familienangehöriger, haben sie das Recht, den Versicherungsvertrag fortzuführen. Hierzu müssen sie lediglich einen neuen Versicherungsnehmer benennen. In dem Fall muss der jeweiligen Kranken­versicherung eine schriftliche Erklärung zur Übernahme zugehen.

Die Unfall­versicherung endet – mit einer Ausnahme

Ist lediglich der Verstorbene im Vertrag aufgeführt, erlischt die Versicherung mit seinem Tod. Anders sieht es aus, wenn ein Kind mitversichert war. Hier wird die Unfall­versicherung bis zur Volljährigkeit des Kindes beitragsfrei weitergeführt. Dabei wird der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.

Leistungen für Hinterbliebene

Bei manchen Tarifen der Unfall­versicherung ist eine Todesfallleistung versichert. Lässt sich der Tod auf einen Unfall zurückführen, wird die vereinbarte Versicherungsleistung ausgeschüttet. Während eine Kapital- oder Risikolebens­versicherung auf die langfristige Absicherung der Angehörigen abzielt, ist die Todesfallleistung der Unfall­versicherung in erster Linie dafür da, die Beerdigungskosten zu decken.


Was passiert mit der Altersvorsorge?

  • Die Riester-Rente kann auf Angehörige übergehen. Wie genau das Erben der Riester-Rente in verschiedenen Konstellationen aussieht und wann Rückzahlungen nötig sind, erklären wir im Detail auf unserer Seite zu diesem Thema.
  • Auch im Rahmen der Rürup-Rente lassen sich eine Beitragserstattung oder eine Rente für Partner oder Kinder im Todesfall vereinbaren. Hier kommt es auf die Versicherungs­bedingungen und den Zeitpunkt des Todes an, was die Angehörigen erhalten.

Icon Richterhammer und Gesetz

Rechtsschutz­versicherung kann vom zukünftigen Beitragszahler übernommen werden

Selbst nach dem Tod des Versicherungsnehmers bleibt der Versicherungsschutz der Rechtsschutz­versicherung bis zum Ende des Beitragszahlungszeitraums weiter bestehen. Wird nach Ablauf des Zeitraums der Versicherungsbeitrag weiter gezahlt, tritt der Beitragszahlende an die Stelle des verstorbenen Versicherungsnehmers. Bei Nichtzahlung erlischt die Rechtsschutz­versicherung mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.


Wohngebäude­versicherung geht auf den Erben über

Der Versicherungsschutz der Wohngebäude­versicherung geht im Todesfall auf den Erben über. Dieser muss die Versicherung übernehmen und kann sie nur regulär zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Darin unterscheidet sich das Erben einer Immobilie vom Kauf einer Immobilie, bei dem man ein Sonderkündigungsrecht hat. Wenn das geerbte Haus erst einmal leer steht, muss dies dem Versicherer gemeldet werden, da es ein Risikofaktor ist.

Eigentümerwechsel in der Gebäude­versicherung

Fazit

Mit dem Tod eines geliebten Menschen haben Hinterbliebene mit einer doppelten Belastung zu kämpfen. Neben der Organisation einer Beerdigung müssen sie sich um weitere Formalien wie Versicherungen kümmern. Um auch weiterhin in den bestehenden Versicherungsverträgen versichert zu bleiben, sollten sie darauf achten, dass sie der Versicherung eine schriftliche Erklärung zukommen lassen und die nachfolgenden Beitragszahlungen leisten. Gerade bei Versicherungen mit einer Todesfallleistung ist eine schnelle Meldung des Todesfalls besonders wichtig.


Die häufigsten Fragen zu Versicherungen im Todesfall

Was ist mit einer Versicherung im Todesfall?

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Ob eine Versicherung mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet, hängt davon ab, um welche Versicherung es sich handelt. Personenbezogene Versicherungen wie die private Haftpflicht­versicherung oder Kranken­versicherung erlöschen mit dem Todesfall. Bei anderen Versicherungen wie der Rechtsschutz­versicherung kommt es darauf an, ob einer der Erben die Beitragszahlung übernimmt. Wieder andere wie die Wohngebäude­versicherung oder Kfz-Versicherung gehen erst einmal auf den Erben über.

Welche Versicherungen kündigen im Todesfall?

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Nach dem Tod eines Angehörigen müssen Sie herausfinden, welche Versicherungen dieser hatte, und alle Versicherer über den Tod informieren. Einige Versicherungen wie die Kranken­versicherung enden damit automatisch. Wieder andere gehen auf die Erben über. Bei der Wohngebäude- oder Kfz-Versicherung haben diese auch kein Sonderkündigungsrecht, sondern können den Vertrag nur ordentlich kündigen.

Welche Verträge enden nicht mit dem Tod?

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Verträge enden nur dann mit dem Tod, wenn Sie eine persönliche Leistung des Verstorbenen betreffen – das gilt für Vereinsmitgliedschaften, Eheverträge, Arbeitsverträge und ähnliches. Auch Kranken­versicherungen enden mit dem Tod, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Verstorbene die einzige darin versicherte Person war. Das Gleiche gilt für Unfall­versicherungen. Wurde der Tod durch einen Unfall verursacht, zahlt die Unfall­versicherung auch die vereinbarte Todesleistung an die Angehörigen und der Vertrag endet.

Abonnements – zum Beispiel Telefonverträge oder Zeitschriftenabonnements -, bestimmte Versicherungen – besonders solche, die sich auf ein bestimmtes, vererbbares Objekt wie ein Haus beziehen – und Mietverträge müssen jedoch aktiv gekündigt werden. Auch der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Mieter stirbt und keine weiteren Personen im Haushalt leben. Es ist eine wichtige Aufgabe für Angehörige, herauszufinden, welche Verträge der Verstorbene hatte und sie möglichst schnell zu kündigen, falls kein Interesse an einer Übernahme besteht.

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