Mieterhöhung: Das können Sie tun

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer mit einer Mieterhöhung konfrontiert ist, sollte überprüfen, ob diese überhaupt rechtens ist, denn Vermieter müssen sich bei Mieterhöhungen an bestimmte Regeln und Beschränkungen halten.
  • Mit einer Rechtsschutz­versicherung können Sie ohne großes finanzielles Risiko gegen eine unrechtmäßige Mieterhöhung vorgehen.
  • Für die Überprüfung haben Sie eine Frist von zwei Monaten.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie sich gegen eine Mieterhöhung wehren können und was Sie dabei auf jeden Fall beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Mieterhöhung: So wehren Sie sich
  2. So hilft die Rechtsschutz­­versicherung
  3. Sofort Rechtsschutz
  4. Wie viel Mieterhöhung ist erlaubt?

So können Sie sich gegen eine Mieterhöhung wehren

Mieterhöhung nur mit Zustimmung

Stimmen Sie zu der Mieterhöhung zu, müssen Sie ab Beginn des dritten Monats nach Eingang der Information über die Mieterhöhung die höhere Miete zahlen. Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter innerhalb der drei Monate nach Ablaufen der Überlegungsfrist auf Ihre Zustimmung klagen. Eine Mietpreiserhöhung ohne diese Zustimmung ist nicht möglich.

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Wenn Sie der Mieterhöhung explizit oder implizit (durch die Zahlung der höheren Miete) zustimmen, können Sie dies nicht wieder zurücknehmen. Aus diesem Grund sollten Sie die Ihnen zustehende Bedenkzeit nutzen, um die Rechtmäßigkeit der Erhöhung zu prüfen und die Mieterhöhung gegebenenfalls abzulehnen.

Ab dem Zeitpunkt der Zustellung haben Sie zwei Monate Zeit, um Widerspruch einzulegen.


Formalien und Rechtmäßigkeit prüfen

Wenn Ihnen eine Mieterhöhung angekündigt wird, sollten Sie das Schreiben überprüfen:

  • Gibt es Formfehler?
    Sie müssen in Textform und mit einer Begründung über die Mieterhöhung informiert werden. Es müssen auch bestimmte Formalien eingehalten werden: Das Schreiben muss sich an alle im Mietvertrag stehenden Mieter richten und der Absender namentlich genannt werden. Außerdem muss der Vermieter die Mieterhöhung begründen (Ausnahme: Staffel- oder Indexmiete). Werden die Formalien nicht eingehalten, ist die Mieterhöhung unwirksam.
  • Ist die Begründung plausibel?
    Legitime Gründe für Mieterhöhungen sind Modernisierungen, die Wert, Wohnkomfort oder Energieeffizienz positiv beeinflussen (keine bloßen Instandhaltungsarbeiten), eine Anpassung der Miete an den regionalen Mietspiegel oder eine Umlage gestiegener Betriebskosten.
  • Bewegt sich die Mieterhöhung innerhalb des vorgeschriebenen Rahmens?
    Es gibt Begrenzungen dafür, wie sehr eine Miete steigen darf und unter Umständen greifen Regelungen wie eine Mietpreisbremse.
  • Wurden die Fristen eingehalten?
    Je nach Art der Miete und Begründung der Mieterhöhung müssen Vermieter bestimmte Fristen bis zur ersten Mieterhöhung und zwischen Mieterhöhungen einhalten.

Auf der Seite des Berliner Mietervereins finden Sie eine Liste der zehn häufigsten Vermieterfehler bei der Mieterhöhung. Es ist für Laien nicht immer einfach, zu erkennen, ob eine Kündigung rechtmäßig ist. Daher ist es sinnvoll, das Schreiben professionell prüfen zu lassen.


Widerspruch oft sinnvoll

Zahlreiche Mieterhöhungsschreiben enthalten Fehler und es ist oft sinnvoll, einer überzogenen Erhöhung zu widersprechen. In dem Widerspruchsschreiben sollten Sie konkret darauf Bezug nehmen, was an der Erhöhung nicht zulässig ist. Den Schätzungen des Deutschen Mieterbunds zufolge ist jede dritte Mieterhöhung unberechtigt. Bei anwaltssuche.de finden Sie ein Muster, wie ein Widerspruch aussehen kann.

Icon Briefumschlag

Eine Mieterhöhung führt übrigens auch zu einem Sonderkündigungsrecht: Sie können den Mietvertrag innerhalb der zwei Monate langen Überlegungsfrist kündigen.

So hilft die Rechtsschutz­versicherung

Gerichtskosten und Rechtsberatung

Wenn der Versicherte Ungereimtheiten in Bezug auf die Mieterhöhung (zum Beispiel Formfehler in der Ankündigung) feststellt und gegen die Erhöhung rechtlich vorgehen möchte, hilft eine Rechtsschutz­versicherung mit integriertem Miet­rechtsschutz. Sie trägt die Kosten, wenn Sie Ihre Ansprüche gegen den Vermieter vor Gericht durchsetzen müssen.

Oft hilft aber auch schon eine (telefonische) Rechtsberatung, bei der alle Fragen des Versicherten geklärt werden können. Die meisten Rechtsschutz­versicherungen bieten diese Art von Erstberatung an, da auch sie davon profitieren, wenn der Rechtsstreit schnell und unkompliziert gelöst wird und nicht vor Gericht geht.

Gibt es einen rückwirkenden Miet­rechtsschutz?

Wie Sie mit uns eine Miet­rechtsschutz­versicherung auch dann noch abschließen können, wenn die Mieterhöhung vom Vermieter bereits angekündigt wurde, lesen Sie hier:

Miet­rechtsschutz rückwirkend abschließen

Icon Kalender

Direkte Hilfe mit dem Sofort-Rechtsschutz

Gemeinsam mit unserem Partner können wir Ihnen eine besondere Rechtsschutz­­versicherung anbieten, die Sie bei einem bestehenden Konflikt wegen einer Mieterhöhung sofort unterstützt:

  • Übernahme von außergerichtlichen Kosten
  • Ohne Wartezeit
  • Bis zu 12 Monate rückwirkend
  • Ab 48,51 € im Monat
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Andere Ansprechpartner

Mietervereine und Mieterschutzbünde bieten ihren Mitgliedern anwaltliche Beratung an, auch zu Mieterhöhungen. Mieter können beim örtlichen Mieterverein den aktuellen Mietspiegel einsehen. Dabei kann überprüft werden, ob der Vermieter die Wohnung in Bezug auf Größe, Lage, Baujahr und Preis richtig eingruppiert hat. Unter Umständen kann man hier auch Prozesskostenhilfe beantragen. Alternativ können Sie auf eigene Kosten einen Anwalt engagieren, um eine Mieterhöhung zu prüfen und gegebenenfalls anzufechten.

Probleme mit dem Vermieter: Wer hilft?

Wann und wie stark darf die Miete erhöht werden?

Welche Mieterhöhungen sind rechtens?

  • Nach einer Modernisierung
    Bei reinen Instandhaltungs- und Instandsetzungs­maßnahmen sind Mieterhöhungen nicht zulässig. Bei einer Modernisierung hingegen dürfen bis zu acht Prozent der Kosten abzüglich eventueller staatlicher Förderung auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Sie müssen sich gleichmäßig auf alle Mieter verteilen und diese müssen vorher über die Sanierungs­maßnahmen informiert werden. Maximal darf die Miete innerhalb von sechs Jahren um drei Euro pro Quadratmeter steigen.
  • Anpassung an regionalen Mietspiegel
    Bei der Anpassung an den regionalen Mietspiegel gelten Kappungsgrenzen. Die Miete darf sich je nach lokalen Regelungen maximal um 20 oder 15 Prozent in drei Jahren erhöhen.
  • Bei Indexmiete
    Hier richten sich die Mieterhöhungen nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Die Miete wird einmal im Jahr entsprechend der aktuellen Inflationsrate erhöht – und kann zusätzlich noch erhöht werden, wenn der Vermieter Sanierungs- und Modernisierungs­maßnahmen vornimmt. Sinken die Verbraucherpreise wieder, können die Mieter schriftlich eine entsprechende Mietminderung einfordern.
  • Bei Staffelmiete
    Bei einer Staffelmiete erhöht sich die Miete einmal im Jahr um einen festgelegten Betrag. Die früheste Erhöhung darf ein Jahr nach dem Antritt des Mietverhältnisses stattfinden. Mieter können der Erhöhung nicht widersprechen, aber dafür können Vermieter keine Erhöhungen aufgrund von Sanierungen und Modernisierungen vornehmen.
  • Bei sozialem Wohnungsbau
    Für Sozialwohnungen gilt eine Höchstmiete. Vermieter dürfen die Mieten erhöhen, wenn sie Modernisierungs­maßnahmen vornehmen oder wenn ihre eigenen laufenden Kosten nachweislich steigen. Sinken die laufenden Kosten wieder, muss auch die Miete entsprechend sinken.

Es gibt auch die Möglichkeit, eine Mieterhöhung ohne Mietspiegel zu begründen, nämlich mit einer Auskunft aus einer Mietdatenbank, einem Sachverständigengutachten oder die Benennung von drei Vergleichswohnungen. Die Vergleichswohnungen müssen tatsächlich vergleichbar sein, was nach Größe, Lage, Baujahr des Hauses und Ausstattung betrifft.

Welche Fristen müssen Vermieter beachten?

Die erste Mieterhöhung darf frühestens ein Jahr nach Beginn des Mietverhältnisses erfolgen, wenn es sich um Staffelmiete oder Indexmiete handelt; bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kommen noch drei Monate Überlegensfrist hinzu. Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung beträgt die Frist drei Monate ab der schriftlichen Ankündigung.

Auch für den Abstand zur nächsten Mieterhöhung gelten Regeln. Bei einer Staffelmiete darf die nächste Mieterhöhung frühestens sechs Monate später stattfinden; bei einer Indexmiete sind es zwölf Monate. Bei der Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gelten wieder die 15 Monate, die sich aus einer zwölfmonatigen Sperrfrist und der Überlegensfrist ergeben. Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung darf die nächste Erhöhung schon zwei Monate später stattfinden.

Die häufigsten Fragen zu Mieterhöhungen

Wie kann man sich gegen eine Mieterhöhung wehren?

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Wenn Sie einer Mieterhöhung nicht zustimmen, kann der Vermieter diese nicht durchführen. Er muss dann vor Gericht gehen, um die Zustimmung zu erhalten. Es gibt mehrere formale und inhaltliche Punkte, bei denen Sie ansetzen können, um die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung in Zweifel zu ziehen.

Wann muss ich eine Mieterhöhung akzeptieren?

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Sie müssen Mieterhöhungen akzeptieren, wenn diese von Anfang an vereinbart waren, zum Beispiel bei einer Indexmiete oder Staffelmiete. Mieterhöhungen sind auch dann zulässig, wenn sie auf Modernisierungs­maßnahmen, steigenden Betriebskosten oder einer Anpassung an den regionalen Mietspiegel beruhen. Hierbei müssen Vermieter jedoch bestimmte Fristen und Einschränkungen beachten.

Wie lange muss eine Mieterhöhung vorher angekündigt werden?

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Wenn Vermieter eine Modernisierung und Mieterhöhung beabsichtigen, müssen sie dies mindestens drei Monate vorher schriftlich mitteilen. Ansonsten müssen Mieterhöhungen so mitgeteilt werden, dass die Mieter eine Überlegensfrist bis zum Ende des übernächsten Monats haben.

Was kann passieren, wenn man einer Mieterhöhung nicht zustimmt?

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Wenn man der Mieterhöhung innerhalb der Zustimmungsfrist nicht zustimmt, kann der Vermieter in den drei Monaten nach dem Ende der Zustimmungsfrist auf die Zustimmung klagen.

Wer überprüft eine Mieterhöhung?

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Mieter haben Anspruch darauf, die Mieterhöhung zu überprüfen. Unterstützung dabei gibt es unter anderem beim Mieterverein.

Sind rückwirkende Mieterhöhungen erlaubt?

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Mieterhöhungen erfordern die Zustimmung der Mieter und sind daher nicht rückwirkend möglich. Die Ausnahme: Der Mieter hat die Mieterhöhung abgelehnt, aber der Vermieter klagt sie erfolgreich ein. In diesem Fall gilt die Mieterhöhung ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mieter hätte zahlen müssen.

Wie effektiv sind Mietpreisbremsen?

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Um die stetig ansteigende Erhöhung der Mietpreise zu stoppen, wurde am 1. Juni 2015 die Mietpreisbremse in Berlin eingeführt. Denn bis dahin konnten Vermieter im Grunde jeden Mietpreis verlangen. Daher mussten Mieter bei einem Neuvertrag teilweise bis zu 40 Prozent mehr zahlen als die vorherigen Mieter. Die Mietpreisbremse soll dagegen wirken. Vorwiegend sollen folgende Ziele durch die Mietpreisbremse erreicht werden:

  • Bei der Wieder­vermietung einer Wohnung darf die Miete nicht höher sein als die ortsübliche Miete plus zehn Prozent.
  • Wenn die Miete schon über zehn Prozent des Mietspiegels beträgt, braucht der Vermieter die Miete nicht abzusenken, allerdings darf er sie auch nicht weiter erhöhen.
  • Wenn der Vermieter die Wohnung modernisiert hat, kann er bei einem Mietwechsel den zehnprozentigen Aufschlag verlangen plus die modernisierungsbedingte Mieterhöhung (elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete).
  • Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauwohnungen, wenn diese nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Dasselbe gilt für Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals vermietet wurden.

Ein Jahr nach der Mietpreisbremse wollte der Berliner Mieterverein wissen, inwieweit die neue Regelung Verbesserungen gebracht hat. Das Ergebnis war ernüchternd: Eine Studie der Forschungsinstitute RegioKontext und Institut für Soziale Stadtentwicklung zeigt, dass die Mietpreisbremse in Berlin bisher keine Auswirkungen auf die Preisgestaltung der Berliner Mieten hat. Die Angebotsmieten lagen um 31 Prozent über der angesetzten Mietpreisbremsenkappung. Das Problem ist, dass die Vermieter bei einem Verstoß gegen diese Mietpreisbremse mit keinen Sanktionen rechnen müssen. Zudem ist der Wohnort Berlin beliebt wie nie, viele Mieter trauen sich nicht, die Vermieter zur Rede zustellen, aus Angst, dass sie die neue Wohnung nicht bekommen.

Eine Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung ermittelte jedoch vier Jahre später, dass die Mieten in Gegenden mit einer Mietpreisbremse zwischen 2015 und 2018 im Durchschnitt um 2,5 Prozent weniger gestiegen sind. Den größten Effekt gab es bei preisgünstigen Wohnungen.

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