Vorsorge für Geschäftsführer

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Das Wichtigste in Kürze

  • Häufig zahlen Geschäftsführer nicht in die gesetzliche Renten­versicherung ein oder haben nur unzureichende Rentenansprüche.
  • Oft ist eine betriebliche Altersvorsorge eine Möglichkeit, die Lücke zu schließen. Dafür kommen verschiedene Durchführungswege infrage.
  • Zusätzlich können Geschäftsführer private Renten­versicherungen abschließen.

Das erwartet Sie hier

Wie Geschäftsführer ihre Versorgung im Alter organisieren können und welche Besonderheiten sie und ihre Arbeitgeber dabei beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Rente für Geschäftsführer
  2. Betriebliche Altersvorsorge
  3. Private Altersvorsorge
  4. Sonstige Absicherung

Geschäftsführer in der gesetzlichen Renten­versicherung

Gesetzliche Renten für angestellte Geschäftsführer

Angestellte Geschäftsführer beziehungweise Fremdgeschäftsführer sind hier ähnlich gestellt wie die übrigen Beschäftigten. Das bedeutet, es sind Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung zu zahlen. Minderheitsgesellschafter werden ebenfalls nicht als selbständig eingestuft und sind sozial­versicherungspflichtig.

Oft genügen die Rentenansprüche jedoch nicht, um den Lebensstandard im Ruhestand zu wahren. Diese Lücke lässt sich mit betrieblicher Altersvorsorge oder privater Vorsorge schließen.


Wer ist nicht renten­versicherungspflichtig?

Inhaber-Geschäftsführer von Personengesellschaften und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer hingegen unterliegen nicht der Renten­versicherungspflicht. Sie können freiwillig in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen oder sich dagegen entscheiden. Die Sozial­versicherungspflicht kann auch bei GmbH-Geschäftsführern ohne Gehalt entfallen, ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt von der genauen Gestaltung des Arbeitsverhältnisses ab.

Natürliche Gesellschafter von in die Handwerksrolle eingetragenen Personengesellschaften, die selbst die Anforderungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sind weiterhin renten­versicherungspflichtig (Quelle: DRV).

Betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer

Sinnvolle Vorsorge für Geschäftsführer

Weil Geschäftsführer häufig keinen oder nur einen geringen Rentenanspruch haben, ist es unter Umständen äußerst sinnvoll, diesen durch eine betriebliche Altersvorsorge zu ergänzen oder zu ersetzen. Sie ermöglicht es, steuerfrei vorzusorgen.

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Wer kann die betriebliche Altersvorsorge nutzen?

  • Angestellte Geschäftsführer
    Angestellte Geschäftsführer in Personen- oder Kapitalgesellschaften können die betriegliche Altersvorsorge nutzen.
  • Gesellschafter-Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung
    Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung können wie angestellte Geschäftsführer die betriebliche Altersvorsorge nutzen. Bei mehreren Geschäftsführern mit einer Minderheitsbeteiligung gelten hingegen spezielle Regeln.
  • Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer
    Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer haben, wie oben erwähnt, die Besonderheit, dass sie nicht sozial­versicherungspflichtig sind. Sie haben jedoch die Berechtigung für die betriebliche Altersvorsorge. Bei ihnen sind Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung zu beachten.
  • Geschäftsführer von Personengesellschaften
    Geschäftsführer von Personengesellschaften sind selbständige Unternehmer und haben keinen Arbeitsvertrag, der als Grundlage für eine betriebliche Altersvorsorge dienen kann.

Wie funktioniert das?

Grundsätzlich kann die betriebliche Altersvorsorge auf dem Weg der Entgeltumwandlung im Rahmen der Direkt­versicherung wie bei sonstigen Arbeitnehmern erfolgen. Oft werden aber auch andere oder zusätzliche Durchführungswege genutzt, wie direkte Pensionszusagen oder die Zusagen über Unterstützungs­kassen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.

Besonderheiten für Geschäftsführer

Bei Geschäftsführern und je nach Durchführungsweg sind bei der betrieblichen Altersvorsorge einige Besonderheiten zu beachten. Gesellschafter-Geschäftsführer haben beispielsweise oft sehr hohe Gehälter und Rentenerwartungen. Daher bietet sich unter Umständen die Kombination mehrerer Durchführungswege oder die Wahl eines Durchführungswegs mit unbegrenzten steuerfreien Beiträgen wie der Direktzusage oder Unterstützungs­kasse an.

Hier sind auch restriktive Regelungen im Hinblick auf die steuerliche Anerkennung zu beachten. Werden sie verletzt, werden Zusagen und diesbezügliche Aufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet und entsprechend besteuert. Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer müssen sich daher in einem genau definierten Rahmen bewegen. Es ist auch ein wichtiges Thema, was nach der Auflösung einer GmbH mit eventuellen Pensionszusagen passiert.

Alles Wichtige zur bAV für Geschäftsführer

Altersvorsorgeregelungen für Geschäftsführer sollten generell nur mit der Unterstützung von Experten und kompetentem Rat erfolgen.

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Private Altersvorsorge

Renten­versicherungen

Neben der gesetzlichen Renten­versicherung und betrieblicher Altersvorsorge gibt es noch die Möglichkeit, unabhängig vom Arbeitgeber staatlich geförderte Renten­versicherungen abzuschließen. Gerade für gutverdienende Selbständige ist die Rürup-Rente interessant, da die Beiträge die Steuerlast mildern. Die Riester-Rente hingegen wird nur bei Angestellten gefördert und sie ist auch primär für Menschen mit geringerem Einkommen und vielen Kindern attraktiv.

Zudem gibt es zahlreiche Anbieter privater Renten­versicherungen auf dem Markt. Diese sind im Vergleich zu geförderten Renten­versicherungen flexibler, aber Sie profitieren hier nicht von Steuerbefreiungen oder Zulagen.

Private Altersvorsorge im Überblick


Sonstige Kapitalanlagen

Neben verschiedenen Varianten der Renten­versicherung können Sie Ihr Geld auch einfach selbst anlegen, beispielsweise in Aktien und Fonds oder Kapitalanlage-Immobilien. Selbständig Vermögen anzusparen geht mit einem Langlebigkeitsrisiko einher, aber es ermöglicht auch Flexibilität und Sie können so hohe Verwaltungs- und Abschlusskosten vermeiden.

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Weitere finanzielle Absicherung

Besonderer Versicherungsbedarf

Geschäftsführer müssen nicht nur über ihre finanzielle Situation im Ruhestand nachdenken: Auch während ihrer beruflichen Aktivität ist es wichtig, sich gegen finanzielle Risiken abzusichern. Geschäftsführer und ihre Angehörigen haben oft einen hohen Lebensstandard, der auch beispielsweise im Fall einer schweren Krankheit gewahrt bleiben will.

Hinzu kommen besondere Haftungsrisiken, die in existenzbedrohlichen Schadenersatz­forderungen resultieren können, sowie die Notwendigkeit, das Unternehmen gegen den Ausfall von Schlüsselpersonal abzusichern. Daraus ergibt sich ein besonderer Versicherungsbedarf, der über den von einfachen Angestellten eines Unternehmens hinausgeht. Mehr dazu, welche Versicherungen Geschäftsführer brauchen, erfahren Sie hier:

Alle wichtigen Versicherungen für Geschäftsführer

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Katharina Burnus
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