Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie eine Hausratversicherung für die WG funktioniert und worauf Sie dabei besonders achten sollten.
Inhalt dieser SeiteMehr Menschen bedeuten mehr Wertsachen
Besonderer Versicherungsbedarf
Da in Wohngemeinschaften mehrere Einzelpersonen leben, sind dort in der Regel auch mehr wertvolle Gegenstände vorhanden als in Single-Wohnungen oder bei Familien. Es geht dann gleich um mehrere PCs, Musikanlagen, andere Elektronikgeräte, Bargeld und sonstige Gegenstände, die bei einem Einbruch gestohlen werden können. Auch bei einem Brand oder einem Leitungswasserschaden muss die Wohngemeinschaft gemeinsam für die Bezahlung der oft sehr hohen Summen aufkommen. Aus diesem Grund lohnt sich oft der Abschluss einer Hausratversicherung.
Außenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung
Es gibt gleich mehrere Gründe, aus denen die Außenversicherung der Hausratversicherung für WG-Bewohner relevant sein kann. Da es sich oft um Studenten und Auszubildende handelt, sind sie zum Teil noch über die Außenversicherung ihrer Eltern versichert. Zum anderen kann im Fall von Auslandssemestern auch der Versicherungsschutz der Hausratversicherung im Ausland wichtig sein. In diesem Zusammenhang sollten Sie prüfen, welche zeitlichen Beschränkungen gelten.
Wer muss in einer WG versichert sein?
Versicherungsschutz für den Hauptmieter
Generell ist der Hausrat einer Wohnung versichert, wenn der Versicherte Hauptmieter der Wohnung ist. Wenn er nur Untermieter ist, greift der Versicherungsschutz nicht.
Spezielle Tarife für WGs
Es gibt auch einige Versicherer, die eigens Hausratversicherungen für WGs anbieten. In den Vertragsklauseln ist dann explizit aufgeführt, dass auch die Einrichtungsgegenstände der Untermieter vom Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Diese Tarife sind teilweise allerdings etwas teurer als normale Hausrattarife. Es sollte zudem geprüft werden, ob die Versicherung auf einen Änderungsvertrag bei Auszug verzichtet, da in Wohngemeinschaften häufig eine hohe Fluktuationsrate herrscht.
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Hausratversicherung auch bei vertraglicher Erwähnung keine Pflicht
In Deutschland ist der Abschluss einer Hausratversicherung nicht verpflichtend. Selbst dann nicht, wenn der Vermieter per Klausel im Vertrag festhält, dass vom Mieter eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Der Deutsche Mieterbund in Berlin hält diese Klauseln für unzulässig und beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Berlin (AZ: 26 O 179/92).
WG mit Gemeinschaftsmietvertrag
Versicherungsschutz und Kosten teilen
Bei einem Gemeinschaftsmietvertrag stehen alle Bewohner der WG gleichberechtigt im Mietvertrag. Das hat in Bezug auf die Hausratversicherung den Vorteil, dass ein Bewohner einen Hausratversicherungsvertrag stellvertretend für alle anderen abschließen kann. Die Kosten für den Versicherungsvertrag können sich die Mitbewohner untereinander aufteilen. In der Regel handelt es sich nur um zwei bis drei Euro im Monat, die dann jeder zahlen muss.
Was passiert beim Auszug?
Wenn der versicherte Mitbewohner auszieht, kann er den Vertrag auf einen anderen Bewohner übertragen oder ihn mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Nachteil an einem solchen Gruppenvertrag ist jedoch, dass öfter Schäden auftreten. Werden zu oft Schäden gemeldet, kann der Versicherer die Beiträge erhöhen oder den Vertrag kündigen.
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Wohngemeinschaft mit Untermietvertrag
Getrennte Verträge
Wenn es in der WG einen Hauptmieter gibt, der mit den anderen Mitbewohnern einen Untermietvertrag geschlossen hat, gilt die Hausratversicherung in der Regel nicht für die anderen Mitbewohner. In diesem Fall muss jeder Mitbewohner seinen eigenen Vertrag abschließen. Der Hauptmieter sollte in diesem Fall auch die Gemeinschaftsräume, wie Wohnzimmer, Küche und Bad absichern, die Untermieter sollten ihren persönlichen Wohnraum durch einen eigenen Vertrag absichern.
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Studenten: Versicherungsschutz über die Eltern als Alternative
Wann ist Versicherungsschutz über die Eltern möglich?
Ob man als Student noch über seine Eltern versichert ist, kommt auf die eigene Lebenssituation an. Wenn man noch zu Hause wohnt, ist man, solange man sich im Erststudium befindet, über die Eltern versichert. Auch wenn der Student auszieht, der Auszug jedoch zeitlich begrenzt ist und der Mietvertrag über die Eltern läuft, bleibt die elterliche Hausratversicherung bestehen. Sie läuft dann als sogenannte Außenversicherung weiter. Dabei muss der Hausrat des Studenten zum Großteil von den Eltern gestellt sein. Möblierte Zimmer in Studentenwohnheimen gelten nicht als eigener Hausstand und können über die Hausratversicherung der Eltern abgesichert werden.
Es kommt auf den Lebensmittelpunkt an
Eine Versicherung über die Eltern ist möglich, wenn der Lebensmittelpunkt, also die Adresse, bei der man gemeldet ist, noch die Wohnung der Eltern ist. Hat man offiziell einen eigenen Hausstand, ist auch eine eigene Versicherung nötig. Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Versicherung über Ihre Eltern möglich ist, sprechen Sie mit der Versicherung. Diese sollte ohnehin über das WG-Zimmer informiert werden.
Niedrigere Versicherungssummen in der Außenversicherung
Beachten Sie, dass der Hausrat in der Außenversicherung niedriger versichert ist als in der Hauptversicherung. In der Regel ist ein beschädigter Gegenstand in der Außenversicherung zu einem Betrag zwischen zehn und teilweise sogar rund 40 Prozent der Versicherungssumme der elterlichen Hausratversicherung versichert. Dies kommt ganz auf den gewählten Versicherer an. Prüfen Sie also, ob diese Versicherungssumme ausreicht.
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