Kind versichern: So geht’s (Ratgeber 2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • In der gesetzlichen Kranken­versicherung können Kinder beitragsfrei mitversichert werden, in der privaten Kranken­versicherung fällt dafür ein Beitrag an. Wo das Kind versichert wird, hängt vom Versicherungsstatus der Eltern ab.
  • Für Reisen ist eine Auslandskranken­versicherung wichtig.
  • Eltern sollten darauf achten, dass ihre Haftpflicht­versicherung auch Schäden durch ihr Kind abdeckt.
  • Eine private Unfall­versicherung hilft in Situationen, in denen die gesetzliche Unfall­versicherung Ihres Kindes nicht leistet, und ist daher oft sinnvoll.
  • Auch der frühzeitige Abschluss eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ihr Kind kann sich lohnen.

Überblick: Wann braucht Ihr Kind welche Versicherung?

Icon Kind

Es gibt verschiedene Versicherungen, die Eltern für ihre Kinder abschließen können beziehungsweise abschließen müssen. Durch die Geburt eines Kindes ändert sich auch der Versicherungsbedarf der Eltern: Es entstehen neue Anforderungen an die Haftpflicht- und Rechtsschutz­versicherung sowie an die finanzielle Absicherung von Angehörigen.


Versicherungen im Überblick

Private oder gesetzliche Kranken­versicherung

Werden Kinder privat oder gesetzlich versichert?

Eine der wichtigsten Versicherungen für ein Kind ist die Kranken­versicherung. Anders als andere Versicherungen ist sie Pflicht. Ob ein Kind privat oder gesetzlich versichert wird oder ob die Eltern dies entscheiden können, hängt vom Versicherungsstatus der Eltern ab.

Versicherungsstatus der ElternVersicherungsstatus des Kindes
Beide Eltern sind gesetzlich versichertDas Kind kann kostenfrei in der Familien­versicherung mitversichert werden.
Beide Eltern sind privat versichertDas Kind muss privat versichert werden; die Eltern können sich entscheiden, an wessen Versicherung die des Kindes gekoppelt werden soll.
Verheiratete Eltern mit einem privat und einem gesetzlich versicherten Elternteil, der Hauptverdiener ist privat versichert und hat ein Jahreseinkommen über 69.300 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze)Das Kind kann privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden.
Verheiratete Eltern mit einem privat und einem gesetzlich versicherten Elternteil, aber der Hauptverdiener ist gesetzlich versichert oder verdient unter der (Jahresarbeitsentgeltgrenze)Es ist sowohl eine private Kranken­versicherung als auch eine kostenfreie Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung möglich.
Unverheiratete Eltern mit einem privat und einem gesetzlich versicherten ElternteilEs ist sowohl eine private Kranken­versicherung als auch eine kostenfreie Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung möglich.

Gesetzliche Kranken­versicherung für Kinder

Sind die Eltern gesetzlich kranken- und pflegeversichert, so wird auch das Kind beitragsfrei im Rahmen der Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) aufgenommen und kann bis zum 25. Lebensjahr darin versichert bleiben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wünschen Sie sich zusätzliche Leistungen für Ihr Kind, ist dies durch private Zusatz­versicherungen möglich.

Die Beiträge für eine freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung für Kinder betragen derzeit 219,17 Euro.


Private Kranken­versicherung für Kinder

Die private Kranken­versicherung (PKV) hat einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Kranken­versicherung, aber zu den Nachteilen gehört, dass man Familienmitglieder nicht beitragsfrei mitversichern kann. Beiträge für die Mit­versicherung von Kindern fallen jedoch oft niedrig aus.

Mehr zur privaten Kranken­versicherung für Familien

Gesundheitsprüfung vermeiden

Soll oder muss das Kind privat versichert werden, ist es wichtig, es innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der privaten Kranken­versicherung anzumelden. Eine nachträgliche Eingliederung ist sonst nur mit Gesundheitsprüfung möglich. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung werden das Versicherungsrisiko und der Beitrag unter der Berücksichtigung des gesundheitlichen Zustands des Kindes berechnet.

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Das bringt eine private Krankenzusatz­versicherung für Ihr Kind

Mit einer Krankenzusatz­versicherung für Ihr Kind können Sie Leistungen ergänzen, die Ihnen wichtig sind, aber von der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht abgedeckt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • freie Arztwahl
  • Chefarztbehandlung
  • Rooming in
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Kieferorthopädische Behandlungen und Sehhilfen

Beispiel Rooming-in

Zur Genesung des Kindes nach einem Unfall oder einer Krankheit gehört nicht nur der reine Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt. Auch ein Zimmer mit weniger Betten oder das sogenannte Rooming-in, also der Aufenthalt der Eltern im Krankenhaus für mehrere Tage, können der Genesung förderlich sein. Wenn Ihr Kind jedoch über neun Jahre alt ist und Sie nicht von einem Arzt bescheinigt bekommen, dass das Rooming-in nötig ist, zahlt die gesetzliche Kranken­versicherung nicht. Hier springt dann eine entsprechende private Krankenzusatz­versicherung ein.

Tipp: Zahnzusatz­versicherung fürs Kind

Wir empfehlen, eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder ab dem vollständigen Milchzahngebiss abzuschließen, da leistungsstarke Tarife im Kindesalter noch sehr günstig sind. Kinder putzen ihre Zähne oftmals nicht sorgfältig, was unter anderem Karies zur Folge hat. Um Zahnschäden und Zahnfleisch­entzündungen vorzubeugen, ist eine regelmäßige Zahnreinigung sinnvoll, die von einigen Versicherern übernommen wird. Auch die Kosten für Zahnspangen werden übernommen, denn je nach Schweregrad der Kieferfehlstellung beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht an den entstandenen Kosten.

Alles Wichtige zur Zahnzusatz­versicherung für Kinder

Was leistet die private Unfall­versicherung für Kinder?

Die private Unfall­versicherung schließt Versicherungslücken

Kinder sind gesetzlich unfallversichert, jedoch nur bei Unfällen, die im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Weg dorthin und zurück passieren. Alle anderen Unfälle sind nicht abgedeckt.

Die private Unfall­versicherung für Kinder hingegen leistet bei Unfällen aller Art und in allen Lebenssituationen, wenn Ihr Kind eine dauerhafte Beeinträchtigung davonträgt. Sie zahlt dann eine Summe, die von der Schwere der bleibenden Beeinträchtigungen abhängig ist. Mit der Invaliditätsleistung einer solchen privaten Unfall­versicherung können Sie zum Beispiel den behindertengerechten Umbau Ihres Hauses finanzieren, wenn das infolge eines Unfalls nötig ist.

Hinzu kommen weitere Leistungen wie zum Beispiel die Kostenübernahme für kosmetische Operationen. Man kann auch eine monatliche Rente vereinbaren. Eine Kranken­versicherung macht die Unfall­versicherung keineswegs überflüssig, da die Leistungen der Unfall­versicherung eine wichtige Ergänzung zu denen der Kranken­versicherung sind.

Kinderinvaliditäts­versicherung deckt zusätzliche Risiken ab

Eine sogenannte Kinderinvaliditäts­versicherung leistet nicht nur, wenn die Invalidität auf einen Unfall zurückgeht, sondern auch, wenn Krankheiten in einem Grad der Behinderung resultieren. Für diese Versicherung ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich und sie ist teurer als eine reine Unfall­versicherung für Kinder.

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Darum ist die Auslandskranken­versicherung sinnvoll

Wichtiger Schutz bei Auslandsreisen

Für Eltern, die viel und gerne reisen, insbesondere außerhalb von Europa, ist eine Auslandsreisekranken­versicherung unumgänglich. Diese schützt vor hohen Kosten für Medikamente und Aufenthalte in Krankenhäusern im Ausland und trägt auch die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland.

Icon Landkarte

Die Versicherung ist sinnvoll, weil selbst im europäischen Ausland oder Ländern mit einem Sozial­versicherungsabkommen zusätzliche Kosten möglich sind. In anderen Ländern ist sie noch wichtiger: Ein Krankenhausaufenthalt in den USA kann beispielsweise sehr teuer werden und die gesetzliche Kranken­versicherung beteiligt sich nicht an den Kosten.

Kosten sparen im Familientarif

Wir empfehlen, die Auslandsreisekranken­versicherung als Familientarif abzuschließen. Das ist günstiger, als wenn jedes Familienmitglied einzeln versichert wird. Häufig können Kinder bis zum 21. Lebensjahr mitversichert werden.

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Haftpflicht­versicherung für Kinder und Eltern

Wichtiger Schutz gegen Schadenersatzansprüche

Anders als die Kranken­versicherung ist die Haftpflicht­versicherung keine Pflicht. Sie sollten jedoch nicht darauf verzichten. Kinder können beim Spielen oder Toben teure Schäden verursachen. Darum ist es wichtig für Eltern, eine Haftpflicht­versicherung abzuschließen, die nicht nur von ihnen, sondern auch von ihren Kindern verursachte Schäden versichert.

Typische Schadensfälle der Haftpflicht­versicherung

Die Haftpflicht­versicherung zahlt Schadenersatz, beziehungsweise wehrt unberechtigte Schadenersatz­forderungen ab.

Achtung: Schäden durch Kinder unter sieben nicht immer versichert

Sie sollten unbedingt darauf achten, dass die Versicherung auch für Schäden durch Kinder unter sieben Jahren aufkommt. Laut §828 BGB gelten Kinder bis zu diesem Alter als deliktunfähig und können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Im bewegten Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und es dennoch zu einem Schaden an fremdem Eigentum kommt, muss der Geschädigte sonst selbst für den Schaden aufkommen.

Icon Blatt mit Lupe

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Die Rechtsschutz­versicherung für Kinder

Wann braucht man eine Rechtsschutz­versicherung?

Eltern sollten sich Gedanken über eine Rechtsschutz­versicherung machen, sofern sie diese noch nicht abgeschlossen haben und am besten einen Familientarif abschließen. Kleine Kinder geben oft einen Anlass für Streit zwischen Erwachsenen. Für laut spielende und tobende Kinder hat nicht jeder Verständnis. So entstehen Konflikte, die im schlimmsten Fall vor Gericht ausgetragen werden. Wenn etwaige Streitigkeiten nicht mehr privat geklärt werden können, greift die Rechtsschutz­versicherung und kommt für anfallende Gerichtskosten auf.

Familientarife sind zwar etwas teurer als die für Alleinstehende, doch dafür ist umfassender Rechtsschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen für mehrere Personen garantiert. Kinder sind hierbei, wie bei der Kranken­versicherung, bis zum 25. Geburtstag bei den Eltern mitversichert.

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Versicherungen für die finanzielle Absicherung der Familie

Es gibt verschiedene Versicherungen, mit denen Eltern dafür sorgen können, dass die finanzielle Versorgung ihres Kindes auch dann gesichert ist, wenn ein Elternteil berufsunfähig werden oder schlimmstenfalls unerwartet sterben sollte:

  • Berufs­unfähigkeits­versicherung
    Für Eltern ist es besonders sinnvoll, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen beziehungsweise die Versicherungssumme in einer bestehenden Berufs­unfähigkeits­versicherung zu erhöhen. Letzteres ist ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich, wenn Sie eine Nach­versicherungsgarantie haben.
  • Risikolebens­versicherung
    Die Risikolebens­versicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person eine zuvor vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Damit könnte dann beispielsweise das Kind seine Ausbildung finanzieren.

Icon Vertrag

Tipp: Berufs­unfähigkeits­versicherung bereits für Kinder

Wenn Sie sich frühzeitig um eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ihr Kind kümmern, besteht der Versicherungsschutz nicht nur von früh an. Ihr Kind kommt so auch unter Umständen um Aufschläge oder Leistungsausschlüsse herum, die sich später zum Beispiel aus Erkrankungen oder der Wahl eines körperlich belastenden oder aus anderen Gründen schwer versicherbaren Berufs ergeben können.

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Katharina Burnus
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