Kindergeld und Co. – Was (werdende) Eltern beachten sollten

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Das Wichtigste in Kürze

  • Kindergeld müssen Sie nach der Geburt Ihres Kindes bei der für Sie zuständigen Familienkasse beantragen.
  • Für jedes Ihrer Kinder können Sie 250 Euro Kindergeld im Monat erhalten.
  • Kindergeld erhalten Sie mindestens bis Ihr Kind 18 Jahre alt wird.
  • Zudem können Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle für die ersten Lebensjahre Ihres Kindes Elterngeld beantragen.
  • Das Kindergeld hat auch einen Einfluss auf staatliche Förderung für Ihre Altersvorsorge.

Das erwartet Sie hier

Was (werdende) Eltern über das Kindergeld wissen sollten und wo und wie sie es beantragen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist Kindergeld und wer bekommt es?
  2. Einfluss von Kindergeld auf Versicherungen
  3. Kindergeld beantragen: So geht’s
  4. Weitere Leistungen für Eltern

Was ist Kindergeld und wer bekommt es?

Das Kindergeld dient dazu, die Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes zu unterstützen. Die Höhe des Kindergeldes ist dabei unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Die Auszahlung erfolgt durch die Familienkassen bei den Bundesagenturen für Arbeit.

2024 erhalten Sie für jedes Kind 250 Euro im Monat.


Wer kann Kindergeld beantragen?

Kindergeld beantragen können Sie für:

  • Ihre leiblichen Kinder
  • Die Kinder Ihres Ehepartners oder Ihres eingetragenen Lebenspartners
  • Adoptierte Kinder
  • Enkelkinder (mit denen Sie zusammenleben)
  • Pflegekinder (mit denen Sie zusammenleben)

Weitere Voraussetzungen

Zusätzlich können nur die folgenden Personen Kindergeld bekommen:

  • Deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben
  • Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben
  • Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (Quelle und weitere Informationen: Agentur für Arbeit)

Icon Bezahlen Geldschein

An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, bei der das Kind lebt. Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen, können diese entscheiden, an wen von beiden das Kindergeld ausgezahlt werden soll. Das Kindergeld kann allerdings auch an das Kind selbst ausgezahlt werden, wenn es volljährig ist und für sich selbst sorgt.


Wer bekommt wie lange Kindergeld?

Kindergeld erhalten Sie in der Regel ab der Geburt Ihres Kindes bis mindestens zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Sie länger Kindergeld erhalten können. Dabei besteht Ihr Anspruch auf Kindergeld für jeden Monat, in dem Sie mindestens an einem Tag alle Voraussetzungen erfüllen. Wird Ihr Kind also am 2. April 18 Jahre alt, erhalten Sie das Kindergeld für den kompletten April.

Icon Kind

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Alle Kinder
Icon Person mit Pfeilen

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

  • Arbeitslose Kinder, die arbeitssuchend gemeldet sind
Icon Person am Schreibtisch

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

  • Kinder in Ausbildung (auch Schule und Studium)
  • Kinder zwischen zwei Ausbildungen (nicht länger als vier Monate)
  • Kinder, die keinen Ausbildungsplatz finden
  • Kinder, die einen anerkannten Freiwilligendienst leisten
Icon Visitenkarte mit Haken

Über das 25. Lebensjahr hinaus

  • Kinder mit Behinderung, die ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können. Die Behinderung des Kindes muss bereits vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und der Grund dafür sein, dass es seinen Lebensunterhalt nicht allein sichern kann.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt nicht für alle Familien am selben Tag, sondern über den Monat verteilt. Wann Sie mit dem Kindergeld auf Ihrem Konto rechnen können, verrät Ihnen die letzte Zahl der Kindergeldnummer. Je kleiner diese Zahl ist, desto früher im Monat wird Ihnen das Kindergeld ausgezahlt. Alle Auszahlungstermine des Kindergeldes finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.

So beeinflusst das Kindergeld Ihre Versicherungen

Das Kindergeld ist nicht nur eine wichtige staatliche Leistung für Eltern. Ob Sie zum Bezug von Kindergeld berechtigt sind, beeinflusst auch, ob Sie bestimmte weitere Förderungen oder Steuervorteile im Zusammenhang mit Versicherungen und Vorsorge in Anspruch nehmen können.

Kinderzulage in der Riester-Rente

In der Riester-Rente erhalten Eltern für leibliche oder adoptierte Kinder Zulagen oder Steuervorteile, je nachdem, was in Ihrem Fall vorteilhafter ist. Diese Kinderzulage ist daran gebunden, ob sie zum Erhalt von Kindergeld berechtigt sind und die Auszahlung der Zulagen endet zusammen mit dem Bezug von Kindergeld. Die Kinderzulage beträgt:

  • 185 Euro pro Jahr pro Kind, das vor 2008 geboren wurde
  • 300 Euro pro Jahr pro Kind, das nach 2008 geboren wurde

Die Kinderzulage und Grundzulage senken die Kosten der Riester-Rente und sind ein Grund, wieso diese in bestimmten Fällen eine sinnvolle Art der Altersvorsorge sein kann.

So funktioniert die Kinderzulage


Icon Stift

Private Kranken­versicherung in der Steuer

Eltern können die Beiträge, die sie in der privaten Kranken­versicherung für die Basisabsicherung ihrer Kinder zahlen, von der Steuer absetzen. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten.

Mehr zur privaten Kranken­versicherung für Familien

Kindergeld beantragen: So gehen Sie vor

Wo muss das Kindergeld beantragt werden?

Das Kindergeld müssen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse beantragen. Welche Familienkasse für Sie zuständig ist, hängt davon ab, in welcher Stadt und welchem Stadtteil Sie wohnen. Die für Sie zuständige Familienkasse finden Sie über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit. Sind Sie im öffentlichen Dienst tätig, dann müssen Sie das Kindergeld bei Ihrem Arbeitgeber, Dienstherren beziehungsweise der Vergütungsstelle beantragen.


Wie funktioniert der Antrag?

Den Antrag auf Kindergeld müssen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Familienkasse einreichen. Ein mündlicher Antrag, etwa per Telefon, ist nicht möglich. Den Kindergeldantrag können Sie auch online über den Online-Formulardienst der Bundesagentur für Arbeit ausfüllen. Entweder drucken Sie den Antrag danach aus, unterschreiben ihn und senden ihn per Post an die Familienkasse, oder Sie können mit einem gültigen Elster-Zertifikat den Kindergeldantrag auch komplett online stellen. Den Antrag auf Kindergeld sowie weitere wichtige Formulare, Anträge und Merkblätter der Familienkasse, in vielen unterschiedlichen Sprachen, finden Sie hier:

Kindergeldantrag der Familienkasse

Nötige Unterlagen

Um einen Antrag auf Kindergeld stellen zu können, benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) des Kindes
  • Ihre eigene Steueridentifikationsnummer
Icon Papiere

Wann sollte man Kindergeld beantragen?

Es gelten keine Fristen für die Beantragung von Kindergeld. Dennoch sollten sie dies tun, sobald Sie die nötigen Dokumente zusammenhaben. Sie können Kindergeld auch rückwirkend beantragen, wenn Sie für diese Zeit einen Anspruch auf Kindergeld hatten. Allerdings wird Ihnen das Kindergeld für maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt.


Wie lange dauert die Bearbeitung?

Bis der Antrag auf Kindergeld bearbeitet wird, können vier bis sechs Wochen vergehen (Quelle: Sozialplattform.de). Sie erhalten nach der Bearbeitung einen schriftlichen Bescheid.

Was passiert, wenn der Kindergeldantrag abgelehnt wird?

Wird Ihr Antrag auf Kindergeld abgelehnt und Sie sind mit der Entscheidung der Familienkasse nicht einverstanden, dann können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Dieser muss entweder schriftlich oder persönlich vor Ort erfolgen und kostet Sie nichts. Wird auch Ihr Einspruch abgelehnt, können Sie ebenfalls mit einer Frist von einem Monat Klage einreichen. Hierfür ist das Finanzgericht zuständig. Beachten Sie jedoch, dass bei einer Klage sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten auf Sie zukommen. Hier kann Ihnen eine Rechtsschutz­versicherung helfen.

Icon Achtung

Änderungen sofort mitteilen

Bekommen Sie Kindergeld und ergeben sich in Ihrem Leben Änderungen, die sich auf das Kindergeld auswirken könnten, müssen Sie die Familienkasse sofort darüber informieren. Dies kann beispielsweise eine neue Bankverbindung oder ein Umzug sein. Aber auch die unter anderem folgenden Änderungen sollten Sie der Familienkasse sofort mitteilen:

Diese Änderungen müssen Sie mitteilen

lesen

Alle Kinder

  • Sie oder der andere Elternteil beginnen eine Erwerbstätigkeit im Ausland
  • Ihr Arbeitgeber entsendet Sie oder der andere Elternteil ins Ausland
  • Sie, der andere Elternteil oder Ihr Kind zieht ins Ausland
  • Für Ihr Kind werden andere Leistungen gezahlt
  • Sie lassen sich scheiden oder trennen sich dauerhaft
  • Ihr Kind oder der andere Elternteil leben nicht mehr in Ihrem Haushalt
  • Ihr Kind oder der andere Elternteil sind verstorben

Kinder ab 18

  • Ihr Kind hat eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen
  • Ihr Kind wechselt, beendet oder unterbricht seine Schulausbildung, Berufsausbildung oder sein Studium
  • Ihr Kind tritt einen freiwilligen Wehrdienst an
  • Ihr Kind ist arbeitssuchend oder ohne Ausbildungsplatz
  • Ihr Kind war arbeitssuchend oder ohne Ausbildungsplatz und wird jetzt erwerbstätig oder nimmt eine Schulausbildung, Berufsausbildung oder ein Studium auf
  • Ihr Kind wird schwanger und der Mutterschutz beginnt

Weitere Leistungen für Eltern

Elterngeld

Gehen Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Elternzeit, haben Sie auch einen Anspruch auf Elterngeld. Dieses soll Ihr, durch die Betreuung entfallendes, Nettoeinkommen anteilig ersetzen, wenn Sie gar nicht oder maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Den entsprechenden Antrag können Sie ebenfalls erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Allerdings sollten Sie ihn auf jeden Fall innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt einreichen, da das Elterngeld nur für maximal drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Den Antrag auf Elterngeld reichen Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle ein.

Icon Vater mit Kind

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Wie viel Elterngeld Sie bekommen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Beispielsweise, ob Sie Basiselterngeld für zwölf Monate oder ElterngeldPlus für 24 Monate beantragen. Je nach Ihrem Einkommen in den letzten zwölf Monaten kann das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich betragen. Wie viel Elterngeld Sie genau bekommen können, können Sie ganz unkompliziert mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berechnen.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

lesen

Ab einem Nettoeinkommen von 1.240 Euro vor der Geburt erhalten Sie beim Basiselterngeld 65 Prozent Ihres Nettoeinkommens als Elterngeld. Dabei werden allerdings höchstens 2.770 Euro berücksichtigt, sodass Sie höchstens 1.800 Euro im Monat Basiselterngeld bekommen können. Bei niedrigeren Einkommen werden schrittweise höhere Prozentsätze berücksichtigt. Sie erhalten jedoch in jedem Fall den Mindestbetrag von 300 Euro, auch wenn Sie kein Einkommen haben. Das ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes, wenn Sie kein Einkommen haben. Arbeiten Sie während dieser Zeit in Teilzeit, ist es abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

Wie lange dauert die Beantragung von Elterngeld?

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Elterngeld hängt davon ab, wo Sie es beantragen. In Berlin gibt es hier zum Beispiel Unterschiede zwischen den Bezirken – in Mitte warten Eltern im Durchschnitt zehn Wochen (Quelle: Bezirksamt Mitte; Stand: August 2024), in Treptow-Köpenick sind es sechs bis acht (Quelle: Bezirksamt Treptow-Köpenick; Stand: August 2024). Aber auch deutlich längere Wartezeiten sind möglich, was zu einer erheblichen Belastung der Eltern führen kann.

Zeitraum bis zur Bewilligung überbrücken

Selbst ein Zeitraum von einem bis zwei Monaten ohne Kinder- und Elterngeld ist für manche Familien nicht leicht zu überbrücken. Wie in den meisten Amtsangelegenheiten kann man in Bezug auf die Bearbeitungsdauer Glück oder Pech haben. In Berlin hängt dies sicherlich auch von dem Bezirk ab, in dem die Eltern wohnen. Eine Übersicht über mögliche finanzielle Unterstützung von Schwangeren finden Sie auf der Seite der Caritas.

Ergänzungsleistung Kinderzuschlag

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Familien mit einem geringen Einkommen einen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Dieser muss ebenfalls bei der für Sie zuständigen Familienkasse beantragt werden. Je Kind können Sie maximal 250 Euro im Monat erhalten. Die genaue Höhe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen von Ihnen selbst, Ihrem Partner und Ihrem Kind.

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