Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was (werdende) Eltern über das Kindergeld wissen sollten und wo und wie sie es beantragen.
Inhalt dieser SeiteWas ist Kindergeld und wer bekommt es?
Das Kindergeld dient dazu, die Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes zu unterstützen. Die Höhe des Kindergeldes ist dabei unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Die Auszahlung erfolgt durch die Familienkassen bei den Bundesagenturen für Arbeit.
2024 erhalten Sie für jedes Kind 250 Euro im Monat.
Wer kann Kindergeld beantragen?
Kindergeld beantragen können Sie für:
- Ihre leiblichen Kinder
- Die Kinder Ihres Ehepartners oder Ihres eingetragenen Lebenspartners
- Adoptierte Kinder
- Enkelkinder (mit denen Sie zusammenleben)
- Pflegekinder (mit denen Sie zusammenleben)
Weitere Voraussetzungen
Zusätzlich können nur die folgenden Personen Kindergeld bekommen:
An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, bei der das Kind lebt. Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen, können diese entscheiden, an wen von beiden das Kindergeld ausgezahlt werden soll. Das Kindergeld kann allerdings auch an das Kind selbst ausgezahlt werden, wenn es volljährig ist und für sich selbst sorgt.
Wer bekommt wie lange Kindergeld?
Kindergeld erhalten Sie in der Regel ab der Geburt Ihres Kindes bis mindestens zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Sie länger Kindergeld erhalten können. Dabei besteht Ihr Anspruch auf Kindergeld für jeden Monat, in dem Sie mindestens an einem Tag alle Voraussetzungen erfüllen. Wird Ihr Kind also am 2. April 18 Jahre alt, erhalten Sie das Kindergeld für den kompletten April.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Über das 25. Lebensjahr hinaus
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt nicht für alle Familien am selben Tag, sondern über den Monat verteilt. Wann Sie mit dem Kindergeld auf Ihrem Konto rechnen können, verrät Ihnen die letzte Zahl der Kindergeldnummer. Je kleiner diese Zahl ist, desto früher im Monat wird Ihnen das Kindergeld ausgezahlt. Alle Auszahlungstermine des Kindergeldes finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.
So beeinflusst das Kindergeld Ihre Versicherungen
Das Kindergeld ist nicht nur eine wichtige staatliche Leistung für Eltern. Ob Sie zum Bezug von Kindergeld berechtigt sind, beeinflusst auch, ob Sie bestimmte weitere Förderungen oder Steuervorteile im Zusammenhang mit Versicherungen und Vorsorge in Anspruch nehmen können.
Kinderzulage in der Riester-Rente
In der Riester-Rente erhalten Eltern für leibliche oder adoptierte Kinder Zulagen oder Steuervorteile, je nachdem, was in Ihrem Fall vorteilhafter ist. Diese Kinderzulage ist daran gebunden, ob sie zum Erhalt von Kindergeld berechtigt sind und die Auszahlung der Zulagen endet zusammen mit dem Bezug von Kindergeld. Die Kinderzulage beträgt:
- 185 Euro pro Jahr pro Kind, das vor 2008 geboren wurde
- 300 Euro pro Jahr pro Kind, das nach 2008 geboren wurde
Die Kinderzulage und Grundzulage senken die Kosten der Riester-Rente und sind ein Grund, wieso diese in bestimmten Fällen eine sinnvolle Art der Altersvorsorge sein kann.
So funktioniert die Kinderzulage
Private Krankenversicherung in der Steuer
Eltern können die Beiträge, die sie in der privaten Krankenversicherung für die Basisabsicherung ihrer Kinder zahlen, von der Steuer absetzen. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten.
Kindergeld beantragen: So gehen Sie vor
Wo muss das Kindergeld beantragt werden?
Das Kindergeld müssen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse beantragen. Welche Familienkasse für Sie zuständig ist, hängt davon ab, in welcher Stadt und welchem Stadtteil Sie wohnen. Die für Sie zuständige Familienkasse finden Sie über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit. Sind Sie im öffentlichen Dienst tätig, dann müssen Sie das Kindergeld bei Ihrem Arbeitgeber, Dienstherren beziehungsweise der Vergütungsstelle beantragen.
Wie funktioniert der Antrag?
Den Antrag auf Kindergeld müssen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Familienkasse einreichen. Ein mündlicher Antrag, etwa per Telefon, ist nicht möglich. Den Kindergeldantrag können Sie auch online über den Online-Formulardienst der Bundesagentur für Arbeit ausfüllen. Entweder drucken Sie den Antrag danach aus, unterschreiben ihn und senden ihn per Post an die Familienkasse, oder Sie können mit einem gültigen Elster-Zertifikat den Kindergeldantrag auch komplett online stellen. Den Antrag auf Kindergeld sowie weitere wichtige Formulare, Anträge und Merkblätter der Familienkasse, in vielen unterschiedlichen Sprachen, finden Sie hier:
Kindergeldantrag der Familienkasse
Nötige Unterlagen
Um einen Antrag auf Kindergeld stellen zu können, benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
Wann sollte man Kindergeld beantragen?
Es gelten keine Fristen für die Beantragung von Kindergeld. Dennoch sollten sie dies tun, sobald Sie die nötigen Dokumente zusammenhaben. Sie können Kindergeld auch rückwirkend beantragen, wenn Sie für diese Zeit einen Anspruch auf Kindergeld hatten. Allerdings wird Ihnen das Kindergeld für maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bis der Antrag auf Kindergeld bearbeitet wird, können vier bis sechs Wochen vergehen (Quelle: Sozialplattform.de). Sie erhalten nach der Bearbeitung einen schriftlichen Bescheid.
Was passiert, wenn der Kindergeldantrag abgelehnt wird?
Wird Ihr Antrag auf Kindergeld abgelehnt und Sie sind mit der Entscheidung der Familienkasse nicht einverstanden, dann können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Dieser muss entweder schriftlich oder persönlich vor Ort erfolgen und kostet Sie nichts. Wird auch Ihr Einspruch abgelehnt, können Sie ebenfalls mit einer Frist von einem Monat Klage einreichen. Hierfür ist das Finanzgericht zuständig. Beachten Sie jedoch, dass bei einer Klage sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten auf Sie zukommen. Hier kann Ihnen eine Rechtsschutzversicherung helfen.
Änderungen sofort mitteilen
Bekommen Sie Kindergeld und ergeben sich in Ihrem Leben Änderungen, die sich auf das Kindergeld auswirken könnten, müssen Sie die Familienkasse sofort darüber informieren. Dies kann beispielsweise eine neue Bankverbindung oder ein Umzug sein. Aber auch die unter anderem folgenden Änderungen sollten Sie der Familienkasse sofort mitteilen:
Diese Änderungen müssen Sie mitteilen
Alle Kinder
Kinder ab 18
Weitere Leistungen für Eltern
Elterngeld
Gehen Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Elternzeit, haben Sie auch einen Anspruch auf Elterngeld. Dieses soll Ihr, durch die Betreuung entfallendes, Nettoeinkommen anteilig ersetzen, wenn Sie gar nicht oder maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Den entsprechenden Antrag können Sie ebenfalls erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Allerdings sollten Sie ihn auf jeden Fall innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt einreichen, da das Elterngeld nur für maximal drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Den Antrag auf Elterngeld reichen Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle ein.
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Wie viel Elterngeld Sie bekommen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Beispielsweise, ob Sie Basiselterngeld für zwölf Monate oder ElterngeldPlus für 24 Monate beantragen. Je nach Ihrem Einkommen in den letzten zwölf Monaten kann das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich betragen. Wie viel Elterngeld Sie genau bekommen können, können Sie ganz unkompliziert mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berechnen.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Ab einem Nettoeinkommen von 1.240 Euro vor der Geburt erhalten Sie beim Basiselterngeld 65 Prozent Ihres Nettoeinkommens als Elterngeld. Dabei werden allerdings höchstens 2.770 Euro berücksichtigt, sodass Sie höchstens 1.800 Euro im Monat Basiselterngeld bekommen können. Bei niedrigeren Einkommen werden schrittweise höhere Prozentsätze berücksichtigt. Sie erhalten jedoch in jedem Fall den Mindestbetrag von 300 Euro, auch wenn Sie kein Einkommen haben. Das ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes, wenn Sie kein Einkommen haben. Arbeiten Sie während dieser Zeit in Teilzeit, ist es abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Wie lange dauert die Beantragung von Elterngeld?
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Elterngeld hängt davon ab, wo Sie es beantragen. In Berlin gibt es hier zum Beispiel Unterschiede zwischen den Bezirken – in Mitte warten Eltern im Durchschnitt zehn Wochen (Quelle: Bezirksamt Mitte; Stand: August 2024), in Treptow-Köpenick sind es sechs bis acht (Quelle: Bezirksamt Treptow-Köpenick; Stand: August 2024). Aber auch deutlich längere Wartezeiten sind möglich, was zu einer erheblichen Belastung der Eltern führen kann.
Zeitraum bis zur Bewilligung überbrücken
Selbst ein Zeitraum von einem bis zwei Monaten ohne Kinder- und Elterngeld ist für manche Familien nicht leicht zu überbrücken. Wie in den meisten Amtsangelegenheiten kann man in Bezug auf die Bearbeitungsdauer Glück oder Pech haben. In Berlin hängt dies sicherlich auch von dem Bezirk ab, in dem die Eltern wohnen. Eine Übersicht über mögliche finanzielle Unterstützung von Schwangeren finden Sie auf der Seite der Caritas.
Ergänzungsleistung Kinderzuschlag
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Familien mit einem geringen Einkommen einen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Dieser muss ebenfalls bei der für Sie zuständigen Familienkasse beantragt werden. Je Kind können Sie maximal 250 Euro im Monat erhalten. Die genaue Höhe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen von Ihnen selbst, Ihrem Partner und Ihrem Kind.
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