22.417 Euro weniger Rente – Deutsche kämpfen gegen private Rentenkürzungen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Jahren kürzen viele Versicherer private Renten um bis zu 25 Prozent. Das kann mehrere 10.000 Euro weniger Rente bedeuten. Unsere Beispielrechnung für einen Durchschnittsbürger ergibt z. B. eine Kürzung um rund 22.417 Euro.
  • Verbraucher, Verbraucherzentralen und weitere Vereine gehen juristisch gegen die Kürzungen vor. Ein Urteil erklärt eine Rentenkürzung bereits als unwirksam. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht allerdings noch aus.
  • Betroffene sollten juristisch gegen Rentenkürzungen vorgehen, da es um viel Geld gehen kann und Ansprüche verjähren könnten. Ein spezialisierter Anwalt erhöht dabei die eigenen Erfolgsaussichten und die aller Betroffenen.

Das erwartet Sie hier

Warum Versicherer die Renten kürzen, was seit dem richtungsweisenden Urteil des Landgerichts Köln noch passiert ist und warum Sie gegen Rentenkürzungen vorgehen sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Warum Versicherer die Renten kürzten
  2. Das sagt die Rechtssprechung
  3. Warum Betroffene handeln sollten

Warum Versicherer private Renten gekürzt haben

Viele Menschen in Deutschland sorgen fürs Alter vor, indem sie zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine private oder staatlich geförderte Altersvorsorge abgeschlossen haben. Sie vertrauen darauf, dass sie die Rente in der vertraglich genannten Höhe ausgezahlt bekommen.

Seit 2017 haben allerdings mehrere 100.000 Versicherte Post von ihrem Versicherer erhalten. Egal von welchem Anbieter, die Nachrichten ähneln sich: Da die Zinsen am Kapitalmarkt gerade niedrig sind, würde auch die Rendite niedriger als geplant ausfallen. Daher müsse auch die Rente gesenkt werden. Versicherte sehen sich also auf einmal damit konfrontiert, dass sie 20 bis 25 Prozent weniger private Rente erhalten sollen. Damit ist die Planungssicherheit mit Blick auf ihre Rente gefährdet.

Icon Vermögensverfall

22.417 Euro weniger Rente – ein Rechenbeispiel

Wie unser stark vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt, kann es bei den Rentenkürzungen um mehrere 10.000 Euro gehen, die der Versicherer als Rente nicht mehr auszahlt: Das durchschnittliche Nettoeinkommen aller Arbeitnehmenden in Deutschland betrug 2023 2.430 Euro im Monat (Quelle: statista). Nehmen wir an, die Höhe der privaten Rente liegt bei 15 Prozent des Nettoeinkommens, wie oft als Faustregel empfohlen, und somit bei 364,50 Euro. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer liegt derzeit bei etwa 20,5 Jahre (246 Monate) (Quelle: statista). Dieser Durchschnittsbürger würde also, vereinfacht berechnet, insgesamt 89.667 Euro private Rente im Leben ausgezahlt bekommen.* Kürzt der Versicherer nun die Rente um 25 Prozent, erhält er nur noch 67.250 Euro und somit 22.417 Euro weniger als erwartet.

*Nicht berücksichtigt sind hier Überschussbeteiligungen, Erträge aus Fonds, Zuschläge etc.

Durchschnittliches Nettoeinkommen (pro Monat)2.430 €
2.430 / 100 x 15
Empfohlene private Rente bei durchschnittlichem Nettoeinkommen (pro Monat)364,50 €
364,50 x 246
Private Rente (durchschnittliche Rentenbezugsdauer insgesamt)89.667 €
25 Prozent Rentenkürzung22.417 €
Private Rente (insgesamt) um 25 Prozent gekürzt67.250 €

Viele Versicherte fragen sich nun:

  • Worauf kann ich mich bei meiner privaten Rente verlassen? Mit welcher Rentenhöhe kann ich eigentlich in Zukunft wirklich rechnen? Wird meine Rente in Zukunft noch weiter gekürzt?
  • Müssten Versicherer nicht auch die Rente erhöhen, wenn die Zinsen wieder steigen, wenn sie die Rente kürzen können, wenn sie weniger Rendite machen?

Diese Versicherer kürzten die Renten

  • Allianz
  • AXA
  • LPV
  • R+V Lebens­versicherungen
  • VHV
  • Zurich Deutscher Herold

Unklarheit beim Rentenfaktor

Die Versicherer kürzen die Renten, indem sie den sogenannten Rentenfaktor herabsetzen. Es gibt grundsätzlich zwei Arten des Rentenfaktors: den aktuellen und den garantierten.

  • Garantierter Rentenfaktor
    Den garantierten Rentenfaktor kann ein Versicherer eigentlich nicht senken. Nur die Bundesaufsicht für Finanzen (Bafin) kann eingreifen, falls sich etwa die Insolvenz eines Versicherers abzeichnet. Versicherer halten aber in der Regel vertraglich fest, dass sie den garantierten Rentenfaktor unter bestimmten Voraussetzungen doch senken dürfen und berufen sich dabei auf das Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) (Quelle: VVG § 163). Eine Herabsetzung des Faktors ist dann möglich, wenn sich Rahmenbedingungen langfristig und unvorhergesehen ändern und der Versicherer sonst seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Zudem muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen.
  • Aktueller Rentenfaktor
    Im Gegensatz dazu dürfen Versicherer den aktuellen Rentenfaktor auch ohne bestimmte Voraussetzungen nachträglich noch anpassen.

Viele Versicherer nutzen nun eine vermeintliche vertragliche Unklarheit. Sie berufen sich darauf, dass in den Vertragsbedingungen nicht der garantierte, sondern der aktuelle Rentenfaktor gemeint sei. Viele Versicherte sind demgegenüber davon ausgegangen, dass der im Vertrag genannte Rentenfaktor garantiert sei.

Was ist eigentlich der Rentenfaktor?

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Sind Versicherungen zur privaten Altersvorsorge zum Beispiel fondsgebunden und ohne Garantien, ist die Höhe des Kapitals von Entwicklungen an den Finanzmärkten mit abhängig. So kann zum Zeitpunkt des Abschlusses noch nicht feststehen, wie hoch das Kapital zu Rentenbeginn und somit die Rente sein wird. Daher legen Versicherer einen Umrechnungsfaktor fest. Mit diesem berechnen sie später, wie viel Rente ein Versicherungsnehmer aus seinem Kapital monatlich erhält. Die Höhe dieses sogenannten Rentenfaktors kann sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Gewöhnlich wird dieser Faktor pro 10.000 Euro angegeben. Je höher also der Rentenfaktor, desto höher die Rente.

Beträgt der Rentenfaktor zum Beispiel 40, erhält der Versicherungsnehmer für eine Summe von 10.000 Euro eine monatliche Rente von 40 Euro. Bei einem Kapital von 100.000 Euro beträgt die monatliche Rente also entsprechend 400 Euro. Wird die Rente um 25 Prozent gekürzt, erhalten Sie von diesen 400 Euro nur noch 75 Prozent und somit 300 Euro. 

Welche Altersvorsorge kann betroffen sein?

  • Basis-Rente (Rürup-Rente)
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Fondsgebundene Renten­versicherung
  • Riester-Rente

Nicht alle Versicherungen der privaten Altersvorsorge rechnen mit dem Rentenfaktor. Ausnahmen sind zum Beispiel Versicherung mit Garantierente.

Urteile zu Rentenkürzungen – Was ist der aktuelle Stand?

Dr. Knut Pilz

Unser Experte

Dr. Knut Pilz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungs­recht

Dr. Knut Pilz von der Kanzlei Pilz, Wesser und Partner hat den Prozess gegen Rentenkürzungen vor dem Landgericht Köln gewonnen.

Erfahren Sie mehr über Dr. Knut Pilz

Erstes Urteil: Rentenkürzung unzulässig

Ein erstes Urteil zum Thema Rentenkürzung stärkt bereits die Rechte der Versicherten. Das Landgericht Köln entschied am 08.02.2023 zu dieser Grundsatzfrage, dass die Absenkung des Rentenfaktors unwirksam sei. Der Versicherer dürfe die Privat-Rente so nicht nachträglich senken. Schlechte Renditen aufgrund geringerer Zinsen würden zum unternehmerischen Risiko der Versicherer gehören und dürften nicht auf Kunden abgewälzt werden. Eine abschließende Entscheidung durch den Bundesgerichtshof steht allerdings noch aus.

Zum Fall

Geklagt hatte ein Angestellter, der eine fondsgebundene Riester-Rente mit Beitragsgarantie abgeschlossen hatte. 2017 teilte der Versicherer ihm mit, dass der Rentenfaktor aufgrund der Niedrigzinsphase neu kalkuliert worden sei. Die Rente des Versicherten sollte um rund 25 Prozent gekürzt werden. Statt 37,34 Euro sollte er nur noch 27,97 Euro pro 10.000 Euro erhalten.

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Dazu Dr. Knut Pilz:
Abschließende Klärung kann dauern

„Realistisch ist, dass eine (erste) Entscheidung des Bundesgerichtshofs vielleicht in zwei Jahren zu dem Thema vorliegt. Erfahrungsgemäß werden aber auch nach einem ersten Urteil noch lange nicht alle Fragen abschließend geklärt sein.“

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Anwalt

Klagen der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. hat gegen die Versicherungs­bedingungen der Allianz Lebens­versicherungs-AG bei fondsgebundenen Verträgen zur Riester-Rente mit Fonds geklagt. Auch die Allianz hatte die Rente mithilfe des Rentenfaktors gekürzt, räumte dem Kunden aber in den Versicherungs­bedingungen ein, das Niveau der späteren Rente durch Zuzahlungen zu erhöhen. Die Verbraucherzentrale hielt die Verwendung der Klausel zum Rentenfaktor für rechtlich unzulässig und verlangte von der Allianz eine Unterlassungserklärung. Sie stört sich besonders daran, dass der Versicherer den Rentenfaktor einseitig herabsetzen kann. Dadurch würden Verbraucher unangemessen benachteiligt.

Das Landgericht Stuttgart wies die Klage allerdings ab. Der Versicherer sei nicht verpflichtet, den Rentenfaktor nach oben zu korrigieren und somit eine höhere Rente zu gewähren, wenn sich zum Beispiel der Kapitalmarkt wieder erholt. Gegen das Urteil hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Berufung eingelegt.

Weitere Versicherer abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Verein Finanzwende gehen gemeinsam weiter gegen die Rentenkürzungen bei Kunden der Versicherer Zurich, Axa Lebens­versicherung und LPV Lebens­versicherung vor. Die Verbraucherzentrale hat diese drei Versicherer abgemahnt. Falls die Versicherer Zurich und LPV keine Unterlassungserklärung abgeben, plant die Verbraucherzentrale, Verbandsklage zu erheben. So müssen nicht alle Betroffenen einzeln klagen – die Verbraucherzentrale kann vielmehr gleichartige Ansprüche von Verbrauchern gegen ein Unternehmen direkt gerichtlich einklagen.

Icon Fragezeichen

Dazu Dr. Knut Pilz:
Kräfte bündeln

„Bereits der erste von uns geführte Prozess wurde von Finanzwende unterstützt und wir sind da gemeinsam aktiv geworden. Jetzt ist noch die Verbraucherzentrale dazugekommen, da nur diese eine sogenannte Verbandsklagebefugnis hat. Wir freuen uns sehr, hier alle gemeinsam an einem Strang ziehen zu können. Gerade bei dem Thema Riester ist es wichtig, die Kräfte zu bündeln.

Durch die von uns eingereichten beziehungsweise noch einzureichenden Klagen besteht die Möglichkeit, dass hiervon auch Verbraucher profitieren, welche keinen eigenen Prozess führen können. Etwa weil sie hierzu nicht die finanziellen Ressourcen haben und auch nicht über eine Rechtsschutz­versicherung verfügen.“

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Anwalt

Urteile und Abmahnungen im Überblick

DatumInstanzErgebnis/Status
08.02.2023Landgericht Köln (26 O 12/22)Die Kürzung der Privat-Rente durch Absenkung des Rentenfaktors ist unwirksam.
10.07.2023Landgericht Stuttgart (53 O 214/22)Die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. gegen Versicherungs­bedingungen der Allianz Lebens­versicherungs-AG bei fondsgebundenen Verträgen zur Riester-Rente wurde abgewiesen (Quelle: Landgericht Stuttgart). Gegen das Urteil hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Berufung eingelegt.
Januar 2024Pressemitteilung vom 31.01.2024Abmahnung der Versicherer Zurich, Axa Lebens­versicherung und LPV Versicherung durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und den Verein Finanzwende
16. Januar 2025Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 143/23)Berufungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
?BundesgerichtshofEine Entscheidung steht noch aus.

Das Problem: keine rechtliche Klarheit

Viele Verbraucher hatten erwartet, dass das Kölner Urteil bedeutet, dass auch ihre Renten nicht gesenkt werden dürfen. Versicherer wollen jedoch aktuell die Rentenkürzung nicht zurücknehmen. Sie begründen das damit, dass Urteile in Einzelfällen, wie das vom Landgericht Köln, nur für den Vertrag des klagenden Kunden rechtlich bindend sind. Für sie ist das Urteil des Bundesgerichtshofs ausschlaggebend. Solange seine Entscheidung noch aussteht, könnten andere Gerichte noch anders urteilen.

Dazu Dr. Knut Pilz:
Differenzierte Rechtsprechung zu einzelnen Klauseln

„Da die einzelnen Klauseln in den Versicherungs­bedingungen unterschiedlich sind, kann es durchaus sein, dass der Bundesgerichtshof (BGH) einzelne Klauseln der Versicherer unterschiedlich beurteilen wird. Häufig liegen die Entscheidungen des BGH, so war es jedenfalls nicht selten in der Vergangenheit, ja ‚in der Mitte’*, was im vorliegenden Kontext für eine sehr differenzierte Rechtsprechung zu einzelnen Klauseln sprechen könnte. Am Ende wird man die ersten Urteile des BGH abwarten müssen, für eine finale Beurteilung.“

*Zwischen einer Entscheidung, dass Versicherer private Renten aufgrund des Rentenfaktors nicht mehr kürzen dürfen und der Entscheidung, dass diese Praxis der Versicherer als rechtens gilt.

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Warum Sie jetzt handeln sollten und was Sie tun können

Es geht mitunter um viel Geld

Laut Dr. Knut Pilz sollten Betroffene handeln, weil sie sonst mitunter viel Geld durch die Rentenkürzung verlieren. Vielen Verbrauchern sei die Dimension der Rentenkürzung nicht bewusst: „Wir reden hier über Rentenkürzungen von circa 25 Prozent. Wenn vielen Versicherungsnehmern dies klar wäre, würden sich viel mehr Verbraucher dagegen wehren.“

Icon Geldsack

Icon Kalender

Verjährung vermeiden

Dr. Knut Pilz rät von einem „Abwarten“ ab, da andernfalls Ansprüche gegen den Versicherer verjähren können. Verbraucher sollten also unbedingt zeitnah gegen den Versicherer vorgehen.


Schlecht gemachte Klagen vermeiden – spezialisierte Anwälte finden

Für Betroffene, die rechtlich gegen die Rentenkürzung vorgehen wollen, ist der nächste Schritt die Suche nach einem Anwalt. Für eine Rechtsprechung im Sinne der Verbraucher kommt es auf die Qualität jeder Klage an. Denn eine schlecht gemachte Klage kann sich negativ auf die Erfolgsaussichten des Klagenden selbst, aber auch weiterer Betroffene auswirken oder gleich abgewiesen werden. Allerdings sind sogenannte „Trittbrettfahrer“, also Rechtsanwälte, die von Klagen gegen Rentenkürzungen profitieren möchten, ohne die entsprechende Expertise im Bereich Versicherungs­recht zu besitzen, ein häufiges Phänomen und Problem.

Icon Richterhammer und Gesetz

Dazu Dr. Knut Pilz:
Schlecht gemachte Klagen werden gleich abgewiesen …

„Das Problem von sogenannten Trittbrettfahrern ist insbesondere, dass es sich hierbei häufig um in der Rechtsmaterie wenig bewanderte Kollegen handelt. Die Fähigkeit dieser Kanzleien besteht meistens darin, eine Vielzahl von Akten akquirieren und bearbeiten zu können, aber weniger in der inhaltlichen Bearbeitung. Häufig gewinnt man sogar den Eindruck, dass viele Schriftsätze sich mit den Besonderheiten des einzelnen Falls nicht oder allenfalls am Rande beschäftigen. Dies führt dann bei Gerichten nicht selten dazu, dass derartige Klagen nicht ‚ernst genommen‘ und aus diesen Gründen abgewiesen werden.“

… oder können negative Auswirkungen auf Verbraucher haben

„Nicht selten kann es dann dazu führen, dass sich aufgrund derartiger Urteile die Rechtsprechung quasi verselbstständigt und sich für die Versicherungsnehmer/Verbraucher negativ entwickelt. In der Praxis hat man dies etwa im Bereich des Lebens­versicherungsrechts, beispielsweise bei den sogenannten Widerruf- beziehungsweise Widerspruchsfällen gesehen. Trotz einer für die Versicherungsnehmer sehr günstigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat sich dies in der Praxis quasi ins Gegenteil verkehrt. Hauptgrund sind nach meiner Einschätzung vielfach sehr schlecht gemachte Klagen von vermeintlichen Verbraucherschutzkanzleien. Diese ‚schwarzen Schafe‘ erweisen den Verbrauchern- und Versicherungsnehmer einen Bärendienst. Sie sind die besten Gehilfen der Versicherer, wenn auch unfreiwillig.“

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So finden Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt

Für Betroffene kann es mitunter schwer sein, die Qualität eines Rechtsanwalts einzuschätzen. Die folgenden drei Fragen können Ihnen aber erste Anhaltspunkte dafür liefern, ob es sich um einen Spezialisten handelt:

  • Sind in der Kanzlei mehrere Fachanwaltschaften in dem betreffenden Bereich vorhanden, bei der vorliegenden Thematik also im Bereich Versicherungs­recht?
  • Sind die Rechtsanwälte in der Kanzlei als Spezialisten anerkannt, publizieren sie zum Beispiel in Fachzeitschriften oder geben sie Fortbildungen?
  • Hat die Kanzlei schon wichtige Grundsatzurteile erstritten?

Dazu Dr. Knut Pilz:
Würden Sie bei speziellen Erkrankungen nur zum Hausarzt gehen?

„Größte Vorsicht ist geboten, wenn eine Kanzlei sich in vielen Massenverfahren ‚tummelt‘. Es ist doch sehr unwahrscheinlich, dass sich eine Kanzlei genauso gut in Fragen des Dieselskandals, bei Datenlecks oder im Versicherungs­recht auskennt. Wenn man ein spezielles gesundheitliches Problem hat, geht man ja auch lieber zu einem Spezialisten und nicht ausschließlich zum Hausarzt.“

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