Keine Kranken­versicherung – kann das gut gehen?

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Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland muss jede Person krankenversichert sein. Dennoch gibt es Menschen ohne Versicherungsschutz.
  • Wer keine Kranken­­versicherung hat, macht sich nicht strafbar.
  • Sind Sie nicht versichert, riskieren Sie jedoch Schulden und eine schlechtere medizinische Versorgung.
  • Egal, ob Sie noch nie versichert waren, gerade nicht versichert sind oder Ihre Beiträge nicht zahlen können: Sie sollten so schnell wie möglich in die gesetzliche oder private Kranken­­versicherung eintreten oder zurückkehren.

Das erwartet Sie hier

Ob ein Leben ohne Kranken­versicherung möglich ist, wieso Sie dies unbedingt vermeiden sollten und was Sie bei Eintritt oder Rückkehr in eine Kranken­versicherung beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Eine Kranken­­versicherung ist Pflicht
  2. Keine Kranken­­versicherung? Das sollten Sie tun
  3. Ich war noch nie krankenversichert
  4. Ich war schon mal krankenversichert
  5. Ich bin versichert, zahle aber nicht

Eine Kranken­versicherung ist Pflicht

Zwei Gründe, wieso Sie vermeiden sollten, nicht versichert zu sein:

  • Gesetzliche Verpflichtung
    Spätestens seit dem 01.01.2009 sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kranken­versicherung abzuschließen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz § 193 Abs. 3). Sie machen sich jedoch nicht strafbar, wenn sie nicht krankenversichert sind.
  • Hohe Kosten
    Nicht erst bei schweren Erkrankungen können schnell Behandlungskosten entstehen, die Sie nicht mehr mit Ihrem Einkommen oder Vermögen bezahlen können. Im Jahr 2020 lagen etwa die durchschnittlichen Krankheits­kosten pro Person bei 5.190 Euro. Als Krankheits­kosten gelten hier medizinischen Heilbehandlung, Präventions-, Rehabilitations- oder Pflegemaßnahme verbundenen Ausgaben (Quelle: Destatis).

Keine Kranken­versicherung: Wer ist besonders betroffen?

Selbständige und Freiberufler

Bei Selbständigen und Freiberuflern prüft in der Regel niemand, ob sie eine Kranken­versicherung abgeschlossen haben. Sie tragen also alleine die Verantwortung, sich für den Krankheits­fall abzusichern. Sie müssen die monatlichen Versicherungsbeiträge auch vollständig selbst zahlen und dafür sorgen, dass sie nicht in Zahlungsrückstand geraten. Diese vergleichsweise hohe finanzielle Belastung ist derzeit der häufigste Grund, warum Selbständige und Freiberufler auf eine Kranken­versicherung verzichten. Auch manche Studierende, die nicht länger bei ihren Eltern mitversichert sind, Menschen ohne einen festen Wohnsitz und nicht offiziell in Deutschland gemeldete Menschen sind häufig betroffen.

Angestellte

Angestellte müssen in der Regel bei Aufnahme einer Beschäftigung Ihrem Arbeitgeber Ihre Kranken­versicherung mitteilen. Spätestens dann fällt meist auf, wenn noch keine Versicherung abgeschlossen wurde. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung werden direkt vom monatlichen Gehalt abgezogen. Dabei trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags (Quelle: SGB V § 249 (1)). Auch zu den Beiträgen der privaten Kranken­versicherung leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss (Quelle: SGB V § 257). Der Arbeitnehmer muss jedoch, anders als der gesetzlich Versicherte, seinen Anteil selbst an die private Kranken­versicherung überweisen.

Bezieher von Arbeitslosengeld I und Bürgergeld

Der Bezug von Arbeitslosengeld I und Bürgergeld ist in der Regel ohne Kranken­versicherung nicht möglich. Bereits bei Beantragung dieser Leistungen müssen Sie Ihre Kranken­versicherung mitteilen. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I und Bürgergeld übernimmt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung. Zur privaten Kranken­versicherung zahlt sie Zuschüsse (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). Lesen Sie mehr zum Thema private Kranken­versicherung bei Arbeitslosigkeit auf unserer separaten Info-Seite.

Keine Kranken­versicherung? Das sollten Sie jetzt tun

Kümmern Sie sich möglichst bald um die Versicherung

Egal, ob Sie noch nie krankenversichert waren, gerade nicht versichert sind oder Sie Ihre Beiträge aktuell nicht zahlen können: Bei Eintritt oder Rückkehr in eine Kranken­versicherung müssen Sie Beiträge für die Zeit ohne Versicherung zurückzahlen. Je früher Sie sich dabei um Ihre Kranken­versicherung kümmern, desto weniger müssen Sie nachzahlen und desto schneller erhalten Sie wieder die vollen Leistungen. Aus diesem Grund sollten Sie möglichst schnell eine neue Kranken­versicherung abschließen oder sich bei Ihrer alten melden.

Icon Zeit ist Geld

Was trifft auf Sie zu?

Ich war noch nie krankenversichert

Das sollten Sie jetzt tun

Wer noch nie krankenversichert war, meldet sich je nach Beruf neu an: Arbeitnehmer versichern sich gesetzlich, Selbständige und Freiberufler privat. Bei Unsicherheit sollten Sie sich zuerst bei einer gesetzlichen Kranken­versicherung melden. Diese klärt dann für Sie, wo Sie ­versicherungspflichtig sind. Eine Beratung zur Rückkehr in eine Kranken­versicherung können Sie auch unter anderem bei Verbraucherzentralen und sogenannten Clearingstellen Kranken­versicherung erhalten.

Icon Vertrag

Normalerweise können private Kranken­versicherungen auch ablehnen, eine Person zu versichern, zum Beispiel, wenn schwere Vor­erkrankungen vorliegen. Private Kranken­versicherer sind aber verpflichtet, Personen ohne Vor­versicherung unabhängig von ihrem Gesundheitszustand mindestens in den Basistarif aufzunehmen. Der Basistarif bietet ungefähr die gleichen Leistungen wie eine gesetzliche Kranken­versicherung und darf auch nur maximal so teuer sein. In der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es grundsätzlich keine Gesundheitsprüfung.

Wann muss ich mich privat versichern?


Diese Leistungen erhalten Sie

Auch wenn Sie noch nie krankenversichert waren, steht Ihnen in Deutschland eine medizinische Behandlung in Notfällen zu. Ärzte müssen auch unversicherte Personen bei schweren Erkrankungen oder akuten Schmerzen behandeln. Liegt kein Notfall vor, können Praxen Patienten jedoch auch ablehnen. Sie können sich dann dennoch ärztlich behandeln lassen, müssen aber die Behandlung komplett selbst zahlen.

Möchten Menschen ohne Kranken­versicherung anonym bleiben, gibt es Anlaufstellen, wo diese sich kostenfrei behandeln und beraten lassen können. Auch hier sind die Leistungen jedoch in der Regel jedoch auf eine Erstuntersuchung und Notfallversorgung bei plötzlicher Erkrankung, Verletzung oder Schwangerschaft begrenzt. Diese Anlaufstellen werden in der Regel von gemeinnützigen Vereinen oder karitativen Organisationen betrieben.


Mit diesen Rückzahlungen müssen Sie rechnen

Gesetzliche Kranken­versicherung

Bei der gesetzlichen Kranken­versicherung müssen Sie zusätzlich zu Ihren normalen Beiträgen, Beiträge für die Zeit ohne Versicherung nachzahlen. Das gilt auch, wenn Sie nie beim Arzt waren. Die Nachzahlungspflicht gilt ab dem ersten Tag ohne Kranken­versicherung beziehungsweise ab dem Beginn der Versicherungspflicht am 1. April 2007. Bei der gesetzlichen Kranken­versicherung verjähren die Beitragsschulden nach vier Jahren. Die Frist beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem die Schulden entstanden sind.

Können Sie Ihre Schulden nicht in voller Höhe begleichen, kann mitunter mit dem Kranken­versicherer eine ermäßigte Rückzahlung („Ruhensbeitrag“) vereinbart werden. Für das Jahr 2024 waren das monatlich etwa 72 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie pflichtversichert sind, mehr als drei Monate nicht versichert und in der Zeit ohne Kranken­versicherung nicht beim Arzt waren.

Private Kranken­versicherung

Bei der privaten Kranken­versicherung müssen Sie in der Regel einen Prämienzuschlag zusätzlich zu Ihren monatlichen PKV-Beiträgen zahlen. Der Prämienzuschlag wird ab dem zweiten Monat der Nicht­versicherung berechnet. Kann nicht mehr sicher festgestellt werden, wie lange Sie nicht krankenversichert waren, dann wird der Prämienzuschlag für pauschal fünf Jahre berechnet. Einige Versicherer legen als Grundlage ihrer Berechnungen für den Prämienzuschlag generell nur fünf Jahre an, auch wenn der Zeitraum der Nicht­versicherung feststellbar und länger ist (Quelle: Verband der Privaten Kranken­versicherungen, S. 4). Andere stellen wiederum den exakten Zeitraum in Rechnung. Allerdings darf der Prämienzuschlag nur bis zum 1. Januar 2009 zurückgerechnet werden. Dies ist der Stichtag für die Versicherungspflicht bei privaten Kranken­versicherern.

Monate der Nicht­versicherungHöhe des Prämienzuschlags
2 bis 5 MonateEin voller Monatsbeitrag für jeden angefangenen Monat der Nicht­versicherung
Ab dem sechsten MonatEin Sechstel eines Monatsbeitrags
Icon Lupe

Unbedingt Angebote vergleichen

Möchten Sie eine private Kranken­versicherung neu abschließen, sollten Sie unbedingt vorab Angebote vergleichen. Gerade bei privaten Kranken­versicherungen können sich die Tarife stark bei Preis und Leistung unterscheiden. Nutzen Sie aktuelle Testberichte zur PKV als Orientierung. Wir helfen Ihnen gern dabei, den passenden Tarif zu finden.

Ich war schon mal krankenversichert

Das sollten Sie jetzt tun

Wer vorher gesetzlich versichert war, muss sich an seine alte Kranken­versicherung wenden. Diese wiederum ist verpflichtet, den ehemaligen Versicherten wieder aufzunehmen. Wer vorher privat krankenversichert war, muss sich auch wieder an diesen privaten Versicherer wenden. Wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob Sie schon mal krankenversichert waren, kann Ihnen eine Clearingstelle weiterhelfen.

Icon gegensätzliche Pfeile

Diese Leistungen erhalten Sie

Egal, ob Sie nachweisen können, dass Sie früher mal krankenversichert waren oder nicht, Ärzte müssen Sie in Notfällen behandeln, etwas bei schweren Erkrankungen, bei starken Schmerzen oder bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Alle weiteren Behandlungen können Sie jedoch ablehnen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, weitere Behandlungen selbst zu zahlen.


Mit diesen Rückzahlungen müssen Sie rechnen

Gesetzliche Kranken­versicherung

Bei einer Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung fordert diese die Beiträge für die Zeit zurück, in der Sie nicht krankenversichert waren. Lesen Sie im Abschnitt „Ich war noch nie krankenversichert“ nach, wann diese Nachzahlungspflicht verjährt und welche Möglichkeiten es gibt, diese Schulden zu reduzieren.

Private Kranken­versicherung

Kehren Sie in die private Kranken­versicherung zurück, müssen Sie für die Beiträge, die Sie in der Zwischenzeit nicht bezahlt haben, unter anderem einen Prämienzuschlag zusätzlich zu Ihren normalen monatlichen Beiträgen zahlen. Wie dieser berechnet wird, haben wir Ihnen weiter oben im Abschnitt „Ich war noch nie krankenversichert“ dargestellt.

Ich bin krankenversichert, zahle aber keine Beiträge

Das sollten Sie jetzt tun

Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren Kranken­versicherer, um zu besprechen, wie Sie Ihre Beitragsschulden zurückzahlen können.

Icon Achtung

Diese Leistungen erhalten Sie

Wurden Krankenversicherte in der Vergangenheit bei Zahlungsunfähigkeit noch aus ihrer Kranken­versicherung geworfen, sieht es heute anders aus: Haben Sie eine Kranken­versicherung abgeschlossen, können aber vorübergehen keine Beiträge zahlen, bleiben Sie noch zwei Monate normal versichert. Dann verlieren Sie allerdings den Anspruch auf uneingeschränkte Behandlung und Untersuchung.

Gesetzliche Kranken­versicherung

Die gesetzliche Kranken­versicherung lässt den Versicherungsschutz dann ruhen und übernimmt nur noch die Kosten bei Notfällen, akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Private Kranken­versicherung

Haben Sie eine private Kranken­versicherung abgeschlossen, kommen Sie automatisch in den sogenannten Notlagentarif. Dieser Tarif leistet nur für Behandlung von akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, bei Schwangerschaft oder in lebensbedrohlichen Situationen.


Mit diesen Rückzahlungen müssen Sie rechnen

Gesetzliche Kranken­versicherung

Egal, ob Sie noch nie krankenversichert waren, gerade nicht versichert sind oder Ihre Beiträge nicht gezahlt haben: Die gesetzliche Kranken­versicherung wird Beiträge von Ihnen zurückfordern. Lesen Sie im Abschnitt „Ich war noch nie krankenversichert“ nach, was das genau bedeutet.

Private Kranken­versicherung

Der Notlagentarif kostet im Monat rund 100 Euro. Hat der Versicherte die Versicherungsbeiträge, die Säumniszuschläge und Mahnkosten beglichen, wechselt er ab dem ersten Tag des übernächsten Monats in den ursprünglichen Tarif zurück. Volle Leistungen erhält er auch, wenn er eine Ratenzahlung vereinbart oder Hilfebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII besteht.

Werden Beiträge zur Kranken­versicherung nicht gezahlt und kommt es zu keiner Einigung zwischen Kranken­versicherer und dem Versicherten, dann kann als letzter Schritt eine Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher veranlasst werden.


Icon Uhr mit Pfeil

Vereinbarung einer Ratenzahlung

Oft ist es möglich, mit Kranken­versicherern eine Ratenzahlung zu vereinbaren, sodass Sie wieder den vollen Versicherungsschutz erhalten und nicht alles auf einmal zurückzahlen müssen. Allerdings sind Kranken­versicherer nicht verpflichtet, sich darauf einzulassen. Auch ein Verzicht auf Säumniszuschläge oder ein Rabatt auf Prämienzuschläge lässt sich mitunter aushandeln. Können Sie bei der privaten Kranken­versicherung den Prämienzuschlag nicht zahlen, sollten Sie beim Versicherer eine Stundung und Ratenzahlung beantragen. Auf den gestundeten Betrag müssen allerdings Zinsen gezahlt werden.


Die häufigsten Fragen zum Leben ohne Kranken­versicherung

Ist es strafbar, wenn man ohne Kranken­versicherung ist?

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Obwohl es in Deutschland eine Kranken­versicherungspflicht gibt, machen Sie sich nicht unmittelbar strafbar, wenn Sie keine Kranken­versicherung haben. Bei einem späteren Eintritt oder einer Rückkehr in eine Kranken­versicherung müssen Sie jedoch Beiträge nachzahlen. Das kann je nach Beitragshöhe und Dauer ohne Kranken­versicherung eine hohe Belastung darstellen. Ohne Kranken­versicherung ist auch der Zugang zu medizinischer Versorgung eingeschränkt. Aus diesem Grund sollten Sie nach Möglichkeit nicht unversichert bleiben.

Was tun, wenn ich keine Kranken­versicherung habe?

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Am besten sollten Sie schnell reagieren und in eine Kranken­versicherung eintreten. In der Regel ist es die gleiche Kranken­versicherung oder das gleiche Kranken­versicherungssystem, in dem Sie vorher versichert waren oder aber der Beruf entscheidet, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern müssen.

Wird man auch ohne Kranken­versicherung behandelt?

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In Notfällen oder bei starken Schmerzen können Sie sich auch ohne Kranken­versicherung behandeln lassen. Für andere Behandlungen erhalten Sie eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen müssen. Gerade in großen Städten gibt es auch spezielle Anlaufstellen für Personen ohne Kranken­versicherung.

Wer zahlt eine Kranken­versicherung, wenn ich kein Einkommen habe?

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Wer die Kranken­versicherung nicht selbst bezahlen kann, weil er kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen hat, kann dafür auf staatliche Hilfe zurückgreifen. Private Zusatz­versicherungen müssen Sie jedoch weiterhin selbst bezahlen. Bei Arbeitslosengeld I zahlt die Agentur für Arbeit für die gesetzliche Kranken­versicherung. Beim Empfang von Bürgergeld, einer Erwerbsminderung oder Grundsicherung im Alter tragen Jobcenter oder Sozialamt die Beiträge für die gesetzliche Kranken­versicherung. Auch die private Kranken­versicherung wird bezuschusst.

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Katharina Burnus
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