Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Unberechtigt durchgefallen – wann Sie rechtlich eine Prüfung anfechten können und wann es wirklich Sinn ergibt.
Inhalt dieser SeiteSo können Sie eine Prüfung anfechten
Welche Prüfungen sind anfechtbar?
Grundsätzlich ist jede Prüfung anfechtbar, die vom Staat oder anderen Trägern mit staatlichem Lehrauftrag abgenommen wird. Dazu gehören beispielsweise:
Eine Prüfung kann zum Beispiel angefochten werden, wenn ein Verfahrensfehler vorliegt. Solch ein Fehler liegt vor, wenn Rahmenbedingungen bei der Prüfung nicht eingehalten wurden, unzumutbare Umstände während der Prüfungssituation bestanden oder auch der Ablauf der Prüfung gestört wurde.
Auch Noten sind anfechtbar
Auch Noten, die der Prüfling als ungerechtfertigt empfindet, können angefochten werden. Allerdings sollte hier der Nachweis erbracht werden, dass beispielsweise eine Antwort falsch bewertet wurde. Es muss also nachgewiesen werden, dass ein Beurteilungsfehler vorliegt. Der Nachweis kann zum Beispiel durch Fachliteratur oder auch durch ein Foto des Tafelanschriebs des Prüfers erbracht werden. Die Gewichtung der Antworten, das heißt, wie viele Punkte sie bringen, liegt allerdings im Ermessen des Prüfers.
So legen Sie Widerspruch ein
In der Regel erhalten Sie zusammen mit dem Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung. In dieser wird erläutert, wie Sie oder Ihr Anwalt Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis einlegen können. Auf die folgenden drei Dinge sollten Sie bei einem Widerspruch achten:
Formgerecht
Der Widerspruch muss formgerecht sein, das heißt in den meisten Fällen, dass er schriftlich erfolgen muss. Ein Widerspruch per Mail oder telefonisch ist oftmals ausgeschlossen.
Gut begründet
Im Widerspruchsschreiben muss möglichst objektiv erläutert werden, warum die Bewertung der Prüfung für fehlerhaft gehalten wird.
Fristgerecht
Sie müssen Fristen einhalten. Einen Widerspruch können Sie in der Regel nur innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, einlegen (Quelle: Verwaltungsgerichtsordnung § 70). Die genaue Frist finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung. Erfolgte keine Rechtsbehelfsbelehrung, beträgt die Frist ein Jahr.
Wann lohnt sich die Anfechtung einer Prüfung?
Note ist wichtig für Karriere
Das Anfechten einer Prüfungsentscheidung oder eines Klausurergebnisses lohnt sich insbesondere dann, wenn die Note für den Werdegang von großer Bedeutung ist. Für Juristen spielt zum Beispiel die Gesamtnote beider Staatsexamina eine wichtige Rolle bei ihrer beruflichen Entwicklung.
Gut nachweisbare Fehler
Sie haben gute Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch, wenn eine richtige Antwort falsch gewertet wurde und somit ein Bewertungsfehler vorliegt. Gleiches gilt, wenn der Prüfer widerrechtlich von der Malus-Regel Gebrauch gemacht hat. Das bedeutet, dass er in einem Multiple-Choice-Test für eine falsche Antwort Punkte abgezogen hat. Aber auch, wenn die Zeit zu knapp war oder die Prüfung nicht von zwei Prüfern abgenommen wurde, liegt ein gut nachweisbarer Fehler vor.
Aussagekräftige Beweise sichern
Möchten Sie eine Prüfung anfechten, müssen Sie das aussagekräftig belegen. Offizielle Protokolle, aber auch Gedächtnisprotokolle, können hier hilfreich sein. Vor allem beim Schreiben einer Abschlussarbeit gilt: Alle Unterlagen sollten aufbewahrt werden. Wird dem Studenten beispielsweise vorgeworfen, er habe plagiiert, kann selbst ein Notizzettel als Beweisstück dienen, um den Vorwurf zurückzuweisen.
Was passiert, nachdem Widerspruch eingelegt wurde?
Nach dem Widerspruch
Widerspruch wegen eines Bewertungsfehlers
Legt ein Prüfling gegen eine Bewertung Widerspruch ein, hat der Prüfer zunächst die Möglichkeit, seine Beurteilung zu überdenken. Ändert er das Ergebnis nicht, wird der Fall vor dem Prüfungsamt verhandelt. Liegt tatsächlich ein Bewertungsfehler vor, so wird der Fehler korrigiert und die Note neu berechnet.
Widerspruch wegen eines Verfahrensfehlers
Bei einem Verdacht auf einen Verfahrensfehler wird der Fall an den Prüfungsausschuss weitergeleitet. In diesem Fall muss eine neue Prüfung angesetzt werden.
Bei Ablehnung des Widerspruchs
Wird der Widerspruch abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, vor einem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung zu klagen. Sie sollten allerdings vorher prüfen, wie Ihre Erfolgsaussichten sind. Lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten.
Hier erhalten Sie Rechtsberatung
Angebote für Studierende
Häufig bieten Studierendenwerke und der allgemeine Studierendenausschuss (AStA) eine kostenlose Rechtsberatung an, die von Studierenden in Anspruch genommen werden kann.
Beratung durch einen Anwalt
Sie können sich von einem Anwalt hinsichtlich der allgemeinen Erfolgsaussichten beraten lassen. Soll dieser den Fall allerdings konkret bewerten, entstehen Beratungskosten. Diese betragen je nach Aufwand mindestens 75 Euro. Handelt es sich bei dem betreffenden Fall um ein Staatsexamen oder eine Meisterprüfung, können Kosten von bis zu 600 Euro bestehen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die bei verwaltungsrechtlichen Rechtsstreits aufkommt, können Sie mitunter eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt nutzen.
Welche Kosten entstehen durch einen Widerspruch?
Das Widerspruchsverfahren an sich kostet in der Regel nichts, wenn Sie gewinnen. Verlieren Sie allerdings, werden je nach Bundesland Gebühren von bis zu 150 Euro fällig.
Kommt es so weit, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird, entstehen oftmals hohe Kosten. Zum einen erhält der vertretende Rechtsanwalt sein Honorar, das mehrere Hundert oder Tausend Euro betragen kann. Zum anderen fallen Gerichtskosten an, die von demjenigen getragen werden müssen, der den Rechtsstreit verliert.
Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die auch bei verwaltungsrechtlichen Fälle wie Prüfungsanfechtungen leistet, übernimmt diese üblicherweise die Gerichtskosten.
Achtung: Die Rechtsschutzversicherung muss vor der Prüfung abgeschlossen worden sein. Der Anlass des Rechtsstreits darf in der Regel auch erst nach Ablauf einer Wartezeit auftreten. Diese unterscheidet sich je nach Versicherer und kann zum Beispiel drei Monate betragen.
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