Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Sie bei der Nutzung von Segways beachten sollten und welche Versicherungen es gibt.
Inhalt dieser SeiteSegways: Versicherungskennzeichen ist Pflicht
Versicherungspflicht für Segways
Damit man einen Segway legal nutzen kann, benötigt er eine Straßenzulassung. Voraussetzung dafür sind wiederum eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung und eine Versicherungsplakette. Hinzu kommt ein Fabrikschild, das den Roller als Elektrokleinstfahrzeug und die Höchstgeschwindigkeit ausweist. Dort sollte auch die Genehmigungsnummer der Betriebserlaubnis sein.
Bei gemieteten Segways kommt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für Schäden auf. Nutzer müssen jedoch prüfen, ob ein gültiges Versicherungskennzeichen da ist.
Kaskoversicherung für Segways?
Da Segways durchaus teuer sein können, ist für viele Nutzer neben der Haftpflichtversicherung auch eine Kaskoversicherung interessant. Die meisten Versicherungen bieten in diesem Zusammenhang allerdings nur eine Teilkaskoversicherung an. Eine Vollkaskoversicherung ist für ein Segway nur schwer zu bekommen.
Kosten einer Segway-Versicherung
Die Kosten für eine Segway-Versicherung sind für jüngere Besitzer in der Regel teurer als für ältere. Für unter 23-Jährige ist der Schutz bei der Zurich beispielsweise ab 89 Euro zu haben, über 23-jährige zahlen nur noch etwa 60 Euro pro Jahr. Die Kosten für eine Segway-Haftpflichtversicherung variieren von Versicherer zu Versicherer; in etwa kann man aber mit einem ähnlichen Preis wie bei der normalen privaten Haftpflichtversicherung rechnen.
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Das müssen Segway-Fahrer beachten
Anforderungen an Segway-Fahrer
Segway-Fahrer brauchen nicht nur die bereits erwähnte Betriebserlaubnis und die Versicherung, sie müssen auch mindestens 14 Jahre alt sein. Früher mussten Fahrer mindestens 16 sein und einen Mofa- oder Autoführerschein haben. Nun ist dies jedoch nicht mehr nötig.
Wichtige Verkehrsregeln
Weitere Regeln
Segway-Fahrer müssen die Hände am Lenker lassen und dürfen sich nicht an ein fahrendes Fahrzeug anhängen. Abgesehen davon gelten die üblichen Verkehrsregeln.
Segway oder E-Scooter?
Neben Segways beziehungsweise Selbstbalancerollern gibt es auch E-Scooter, die eher an einen klassischen Roller erinnern. Auch für diese benötigt man eine Haftpflichtversicherung.
E-Board: Noch keine Verordnung
Keine Zulassung für den Straßenverkehr
Ein wenig wie Segways ohne Lenker funktionieren E-Boards. Im Gegensatz zu Segways, für die die Mobilitätsverordnung (MobHV) gilt, gibt es für die E-Boards noch keine allgemeingültige Verordnung. Unter anderem, weil sie keine Lenker oder Haltestangen haben, jedoch Geschwindigkeiten über 20 km/h erreichen können, zählen sie nicht als Elektrokleinstfahrzeuge und sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Man darf sie also nur auf Privatgrundstücken nutzen. Ähnliches gilt für Monowheels und E-Skateboards.
Versicherungsschutz von E-Boards?
Aktuell gibt es keine Haftpflichtversicherung für E-Boards und ihre Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h verhindert, dass sie als Sportgeräte mit in der privaten Haftpflichtversicherung versichert sind. Entsprechend müssen E-Board-Nutzer Schäden selbst tragen.
Fazit
In den letzten Jahren sind kleine Kraftfahrzeuge immer beliebter geworden. Allerdings gilt es bei ihrer Nutzung einige Regeln zu beachten. Damit Sie mit Ihrem Segway legal unterwegs sein können, benötigen Sie unter anderem eine Haftpflichtversicherung.
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