Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie auch unverheiratete Paare bei Versicherungen sparen können und worauf Sie dabei achten sollten.
Inhalt dieser SeiteDiese Versicherungen können Lebenspartner zusammenlegen
Gemeinsame Wohnung – weniger Versicherungskosten
Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen, ist es auch an der Zeit, Ihre Versicherungspolicen zu prüfen. Denn womöglich geben Sie mehr als nötig für separate Versicherungspolicen aus, wenn Sie Ihre Versicherungen eigentlich zusammenlegen und so sparen können. Gleichzeitig kann die gemeinsame Versicherung auch einige Anpassungen oder sogar neue Verträge erforderlich machen. In der Regel kann ein Partner in einen bestehenden Tarif eintreten, solange es sich nicht um einen Single-Tarif handelt.
Lebenspartner: Die Definition der Versicherungen
Lebenspartner können sich gemeinsam versichern. Dafür ist bei privaten Versicherungen in der Regel kein Trauschein oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft nötig. Wichtig ist der gemeinsame Haushalt. Damit der Versicherungsschutz im Schadensfall auch aktiv wird, müssen beide Lebenspartner im Versicherungsvertrag namentlich erwähnt sein. Anders sieht es bei gesetzlichen Versicherungen wie der Kranken- oder Rentenversicherung aus.
Haftpflichtversicherung für die Lebensgemeinschaft
Wenn zwei Personen sich eine Wohnung teilen, spielt es keine Rolle, ob sie verheiratet sind: Sie können sich gemeinsam in einer Haftpflichtpolice versichern. In diesem Fall sollte die Person mit dem jüngeren Vertrag in den älteren Vertrag eintreten und dann ihren kündigen.
Ansprüche gegeneinander sind nicht versichert
Beachten Sie, dass die Ansprüche eines zusammenwohnenden Paars untereinander in der Regel nicht versichert sind. Da das Szenario denkbar ist, dass ein Partner versehentlich den anderen verletzt, sollten Sie auf eine Klausel in der Police achten, die Sie gegen Regressforderungen von Krankenversicherern oder Sozialversicherungsträger absichert.
Hausratversicherung für unverheiratete Paare
Auch bei der Hausratversicherung genügt eine Versicherung für beide Partner in einer Lebensgemeinschaft, wenn sich diese eine Wohnung teilen. Auch hier kann man den jüngeren Vertrag kündigen. Teilweise ist sogar eine außerordentliche Kündigung möglich.
Wie lange bleibt die bisherige Wohnung versichert?
Wenn ein Paar zusammenzieht, besteht vorübergehend Versicherungsbedarf für zwei Wohnungen. Wenn dies der Versicherung mitgeteilt wird, können beide Wohnungen in der Hausratversicherung versichert sein. Spätestens zwei Monate nach dem Umzug läuft jedoch der Versicherungsschutz der alten Wohnung aus.
Tipp: Nur ein Versicherungsnehmer
Bei der Hausratversicherung lohnt es sich, wenn nur einer von beiden Partnern als Versicherungsnehmer eingetragen ist, denn nur der Versicherungsnehmer hat besondere Obliegenheiten. Das bedeutet unter anderem, dass fahrlässiges Verhalten des nicht eingetragenen Versicherungsnehmers nicht zu einer Kürzung der Leistung im Schadensfall führt.
Versicherungssumme anpassen
Sie sollten prüfen, ob Ihr Hausrat durch das Zusammenlegen von zwei Haushalten an Wert gewonnen hat und gegebenenfalls die Versicherungssumme anpassen. Denn eine Unterversicherung kann Sie im Fall eines Schadens viel Geld kosten, weil die Versicherung bei einer zu niedrig angesetzten Summe nur einen Teil der Kosten trägt.
Gemeinsame Rechtsschutzversicherung
Wenn es sich nicht explizit um einen Single-Tarif handelt, kann man auch seinen Partner in die Rechtsschutzversicherung aufnehmen, ohne dass man verheiratet sein muss. Allerdings ist die Voraussetzung dafür manchmal, dass keine Ehe mit einem Ex-Partner besteht.
Unfallversicherung: Zwei Verträge lohnen sich
Auch in einem Familientarif der Unfallversicherung kann der Partner mitversichert werden. Manchmal ist es jedoch einfacher, wenn einzelne Unfallversicherungen abgeschlossen werden. Denn der Versicherungsbeitrag sowie die Versicherungssumme werden nach dem Alter, Gehalt und der Berufsgruppe berechnet. Zum anderen entgehen Paare der Pflicht, sich ein gegenseitiges Bezugsrecht einzuräumen.
Gegenseitige Absicherung in der Risikolebensversicherung
Für Paare entsteht mitunter auch neuer Versicherungsbedarf – zum Beispiel für die finanzielle Absicherung eines Kindes oder eines Immobilienkredits. Bei der Risikolebensversicherung lohnt es sich, zwei Verträge zu haben, statt eine gemeinsame Versicherung abzuschließen. Denn ein Kind würde so bei Eintreten eines Schadensfalls, der beide Eltern betrifft, zwei Auszahlungen erhalten.
Steuervorteil durch Überkreuzversicherung
Unverheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner, die sich gegenseitig mit der Risikolebensversicherung absichern, müssen im Auszahlungsfall auf einen großen Anteil der Versicherungssumme Steuern zahlen, da für sie nur geringe Steuerfreibeträge vorgesehen sind. Dies lässt sich jedoch mit der sogenannten Überkreuzversicherung, die wir ebenfalls auf der Seite zur Risikolebensversicherung erklären, vermeiden.
Wo sparen unverheiratete Paare nicht?
Gesetzliche Versicherungen begünstigen nur verheiratete Paare
Während private Versicherungen eine eher weite Definition von Lebenspartnern nutzen und zusammenlebende Paare hier oft durch gemeinsame Policen sparen können, sieht es bei Sozialversicherungen anders aus. Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der Rentenversicherung haben Partner, die weder verheiratet noch eingetragene Lebenspartner sind, weniger Ansprüche.
Unverheiratete Paare in der Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist prinzipiell eine kostenlose Mitversicherung von bestimmten Familienmitgliedern möglich. Damit man jedoch einen Partner mitversichern kann, muss dieser nicht nur den Anforderungen in Bezug auf Einkommen und Versicherungspflicht entsprechen, sondern auch ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sein. Nur einen gemeinsamen Haushalt zu führen, genügt nicht. Ob die Eltern verheiratet sind, kann sich bei Familien mit Kindern auch darauf auswirken, ob die Kinder gesetzlich oder privat versichert werden.
Wer kann in die Familienversicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Versicherte die folgenden Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern, wenn diese kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Leibliche und adoptierte Kinder
- Kinder familienversicherter Kinder
- Stiefkinder und Enkel, die entweder im Haushalt leben oder für deren Lebensunterhalt man überwiegend verantwortlich ist
- Pflegekinder (Ausnahme: berufliche Pflege)
Einkommensgrenzen
Die zu versichernden Angehörigen dürfen nicht versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit, selbst versicherungspflichtig oder hauptberuflich selbständig sein. Ihr Einkommen darf 505 Euro oder 538 Euro bei einem Minijob nicht überschreiten (Stand: 2024).
Witwenrente nur für Ehe- und eingetragene Lebenspartner
Um eine Witwenrente zu erhalten, muss man unter anderem zum Zeitpunkt des Todes mit dem verstorbenen Partner verheiratet gewesen sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben. Wer also ohne Trauschein oder offizielle Lebenspartnerschaft zusammengelebt hat, hat keinen Anspruch darauf. Dies ist auch einer der Gründe, wieso eine Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare interessant sein kann, da sie eine Möglichkeit darstellt, sich gegenseitig abzusichern.
Fazit
Wenn Sie mit einem Partner zusammenziehen, sollten Sie beide Ihre Versicherungen überprüfen. Denn bei vielen privaten Sachversicherungen können sich Partner in einer Lebensgemeinschaft eine Versicherung teilen und so sparen. Achten Sie jedoch darauf, dass die Versicherungssumme und Versicherungsbedingungen zu Ihrer Situation passen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung hingegen werden Verheiratete und eingetragene Lebenspartner anders behandelt als Lebensgemeinschaften ohne diesen Status.
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