Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Versicherungen für Freiberufler verpflichtend sind und bei welchen der Abschluss zusätzlich sinnvoll ist.
Inhalt dieser Seite- Versicherungsbedarf von Freiberuflern
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Krankentagegeldversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Media Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Geschäftsinhaltsversicherung
- Elektronikversicherung
- Cyber Versicherung
- Fazit
Diesen Versicherungsbedarf haben Freiberufler, Freelancer und Selbständige
Im Allgemeinen können sich Freiberufler genauso versichern wie Angestellte. Jedoch besteht bei ihnen ein anderer Versicherungsbedarf, der sich je nach genauer beruflicher Tätigkeit noch mal unterscheiden kann. Freiberufler sind in der Regel beispielsweise nicht gesetzlich krankenversichert und zahlen oftmals auch nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein. Daraus ergeben sich teilweise Sonderregelungen und eine stärkere Notwendigkeit, sich privat abzusichern. Lesen Sie hier, welche Versicherungen für bestimmte Freiberufler verpflichtend und welche zusätzlichen Versicherungen für alle Freiberufler sinnvoll sind.
Für Freiberufler Pflicht
Je nach ihrer genauen beruflichen Tätigkeit sind die folgenden Versicherungen für Freiberufler verpflichtend:
Für Freiberufler sinnvoll
Die folgenden Versicherungen sind für Freiberufler kein Muss, aber dennoch sinnvoll:
Krankenversicherung für Freiberufler
In Deutschland muss jeder Freiberufler eine Krankenversicherung vorweisen können, da eine allgemeine Versicherungspflicht besteht. Als Freelancer können Sie dabei zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung wählen. In beiden Varianten können Sie sich frei unter den Anbietern entscheiden. Welche Form der Krankenversicherung besser für Sie persönlich geeignet ist, finden Sie am besten durch eine professionelle Beratung heraus, da dies immer stark von der persönlichen Situation abhängt.
Künstlersozialkasse für Künstler und Publizisten
Eine spezielle Versicherungspflicht gilt für Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. Für Freiberufler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, besteht die Sonderregelung, dass diese nur 50 Prozent der Beiträge zahlen müssen, während die restlichen 50 Prozent der Beiträge über einen Zuschuss durch den Bund finanziert werden. Dank dieser Regelung werden diese Freiberufler, zumindest was die Krankenversicherung betrifft, mit einem normalen Arbeitgeber gleichgestellt. Denn sie zahlen nur einen dem Arbeitnehmeranteil entsprechenden Beitrag in die Künstlersozialkasse ein. Um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, dürfen Freiberufler maximal einen angestellten Arbeitnehmer beschäftigen und müssen mindestens 3.900 Euro im Jahr verdienen.
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Rentenversicherung für Freiberufler
Gesetzliche Rentenversicherung für Freiberufler
Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland grundsätzlich für alle Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung. Aber auch einige Freiberufler und Selbständige sind rentenversicherungspflichtig. Dazu gehören beispielsweise:
- Lehrer und Erzieher
- Hebammen
- Pflegeberufe
- Künstler und Publizisten
- Seelotsen
Kammerpflicht für freie Berufe
Freiberufler, die der Kammerpflicht unterliegen, müssen sich im Versorgungswerk ihrer berufsständischen Kammer eintragen lassen. Dadurch werden für sie die Beiträge zur Rentenversicherung automatisch fällig. Dazu gehören zum Beispiel:
- Notare
- Anwälte
- Ärzte
- Apotheker
- Steuerberater
- Architekten
Freiwillige gesetzliche oder private Rentenversicherung
Für alle anderen Freiberufler gilt, dass sie sich selbst für ihr Alter absichern müssen. Zum Beispiel können sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und so sicherstellen, dass sie im Rentenalter Ansprüche auf gesetzliche Leistungen haben. Alternativ können sie auch privat für das Alter vorsorgen. Dafür gibt es verschiedene Formen der Altersvorsorge, die je nach individueller Situation geeignet sind.
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Unfallversicherung für Freiberufler
Für Freiberufler besteht überwiegend eine Unfallversicherungspflicht. Davon ausgenommen sind jedoch die folgenden selbständig tätigen Berufsgruppen:
- Tierärzte
- Ärzte
- Zahnärzte
- Heilpraktiker
- Psychotherapeuten
- Apotheker
Wer zu diesen Berufsgruppen gehört, kann jedoch eine private Unfallversicherung abschließen oder freiwillig der gesetzlichen Unfallversicherung beitreten.
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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Freiberufler
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehört zu den essenziellen Absicherungen für freiberuflich Tätige. Erleidet ein Kunde oder ein Geschäftspartner durch Sie einen finanziellen Nachteil oder entgehen ihm finanzielle Vorteile, spricht man von einem Vermögensschaden. Sind Sie beispielsweise als Vermögensberater tätig und weisen Ihren Mandanten auf eine falsche Anlageentscheidung hin, haften Sie für seinen Verlust. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen Kosten. Je nachdem, in welcher Branche Sie tätig sind, ist diese sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt beispielsweise für:
Berufe mit Versicherungspflicht
- Rechtsanwälte
- Notare
- Wirtschaftsprüfer
- Versicherungsmakler
- Steuerberater
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Krankentagegeldversicherung für Freiberufler
Wenn Sie länger krank sind, haben Sie als Freiberufler nicht automatisch gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie einen ähnlichen Schutz wie Arbeitnehmer möchten, müssen Sie sich zusätzlich absichern. Zum einen können Sie dies, indem Sie einen höheren Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Eine weitere Möglichkeit ist, eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Wenn Sie sich für eine Krankentagegeldversicherung entscheiden, zahlt der von Ihnen gewählte Anbieter einen gemeinsam vereinbarten Betrag, damit Ihr fehlendes Einkommen während Ihrer Krankheit ausgeglichen wird. Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie sich ebenfalls unbedingt mit einem ausreichenden Krankentagegeld absichern, da Sie kein Krankengeld erhalten – dieses erhalten nur die gesetzlich Versicherten.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, falls es dazu kommen sollte, dass Sie Ihren Beruf aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr ausüben und so Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Vor dem Abschluss der Versicherung wird die Höhe des finanziellen Ausgleichs festgelegt. Als Freiberufler erhalten Sie unter Umständen keine Erwerbsminderungsrente im Falle einer Berufsunfähigkeit. Diese ist nämlich an die Bedingung gebunden, in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert zu sein. Deshalb ist es für Selbständige und Freiberufler besonders sinnvoll, sich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Zudem leistet diese bei weitaus mehr Ursachen und früher als eine etwaige gesetzliche Absicherung.
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Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler
Die Betriebshaftpflichtversicherung greift, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter fremdes Eigentum beschädigen oder Menschen verletzt werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden rund um Betriebsstätten, Produkte oder betriebliche Tätigkeiten ab und übernimmt Kosten, die durch Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden aufkommen. Dadurch sind besonders kleinere Betriebe vor dem finanziellen Ruin geschützt, der ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung eventuell bevorstehen würde.
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Media-Haftpflichtversicherung für Freiberufler
Die Media-Haftpflichtversicherung ist speziell auf die Medien- und Kreativbranche zugeschnitten und schützt diejenigen, die mit den typischen Risiken des Medienbereichs konfrontiert sind, wie zum Beispiel Grafikdesigner, Fotografen und Copywriter. Unterläuft einem Freiberufler in diesem Bereich ein Fehler, kann dies hohe Schadenssummen verursachen. Eine Media-Haftpflichtversicherung kommt in solchen Fällen für die Schadenersatzforderungen auf. Dabei greift sie beispielsweise bei folgenden Schäden:
- Verletzung von Urheberrechten oder Markenrechten
- Verlust von Daten
- Ausfall von Websites
- Verstoß gegen Datenschutzvorschriften
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Rechtsschutzversicherung für Freiberufler
Freiberufler können leicht in einen Rechtsstreit kommen, beispielsweise mit Geschäftspartnern, Kooperationspartnern oder Kunden. Analog zum privaten Rechtsschutz schützt eine Rechtsschutzversicherung für Freiberufler vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten – je nach Rechtsfall können diese mehrere Tausend Euro betragen. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie mit anwaltlicher Beratung und Kostenübernahme. Achten Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, dass sie auch wirklich das versichert, was Sie benötigen. Arbeiten Sie beispielsweise mit Honorarverträgen, muss dies beim Versicherungsabschluss genannt werden. Nicht jeder Versicherer deckt dies ab.
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Geschäftsinhaltsversicherung für Freiberufler
Einige Freiberufler arbeiten im Homeoffice, andere wiederum unterhalten Mitarbeiter und arbeiten im eigenen Büro. Eine Geschäftsinhaltsversicherung funktioniert im Prinzip wie eine Hausratversicherung für die eigenen vier Wände: Die Geschäftseinrichtung ist gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert. Kommt es in Ihren Büroräumen zu einem Brand, erstattet Ihnen die Versicherung den Wert des beschädigten Inventars. In einigen Policen ist auch Einbruch und Vandalismus versichert.
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Elektronikversicherung für Freiberufler
Mit einer Elektronikversicherung schützen Sie Ihre elektronischen Geräte, mit denen Sie im Rahmen Ihrer freiberuflichen Tätigkeit arbeiten. Die Elektronikversicherung gilt für das Inventar, welches in dem zugehörigen Versicherungsvertrag aufgelistet ist. Falls es also beispielsweise zu einem Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasserschäden oder einem Kurzschluss kommen sollte, werden Sie entschädigt. Zusätzlich sind in der Elektronikversicherung auch Bedienfehler und Eigenschäden mitversichert.
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Cyber-Versicherung für Freiberufler
Die Cyber-Versicherung schützt vor Attacken aus dem Internet, Hackern und Cyber-Kriminalität. Die Absicherung gegen Cyber-Risiken gewinnt immer mehr an Bedeutung, da sich das Risiko für Cyber-Angriffe durch den technologischen Fortschritt immer mehr erhöht. Eine Cyber-Versicherung hilft Freiberuflern bei Präventionsmaßnahmen, bei der Schadensbegrenzung und beim Krisenmanagement im Falle eines Angriffs sowie beim Wiederaufbau der Daten.
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Fazit
Wer freiberuflich tätig ist, sollte einige Zeit für seinen Versicherungsschutz aufwenden. Dabei ist es nicht nur wichtig, welche Versicherungen man überhaupt abschließen möchte, sondern auch, welcher Anbieter und welcher spezielle Tarif zu einem passt. Einige Anbieter bieten Pakete, die kombiniert werden können. Kalkulieren Sie also unbedingt auch Kosten für Versicherungen in Ihre Finanzen.
Lassen Sie sich gerne von uns beraten, welche Versicherungen Sie als Freiberufler benötigen. Unsere Experten prüfen Ihren Versicherungsbedarf und erstellen Ihnen individuelle Angebote, die zu Ihnen und Ihren persönlichen Anforderungen passen. Kontaktieren Sie hierzu gerne unser Makler-Team
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