Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Versicherungen für Ingenieure wirklich wichtig sind, welche Leistungen sie bieten sollten und was für die Kosten entscheidend ist.
Inhalt dieser SeiteBerufshaftpflichtversicherung als Pflicht für Ingenieure
Die wichtigste Versicherung für Ingenieure ist die Berufshaftpflichtversicherung. Für Ingenieure, die Mitglied in der Ingenieurskammer sind, ist der Abschluss sogar verpflichtend. Denn sie sichert gegen Risiken ab, bei denen Schäden in unbegrenzter Höhe drohen können. Ein Personenschaden kann beispielsweise eine lebenslange Verschuldung bedeuten. Der Gesetzgeber hat bei der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung weniger das Wohl des Ingenieurs im Kopf, sondern eher den Opferschutz. Deshalb ist auch nur für bestimmte Sachverhalte eine Versicherungspflicht im Recht der jeweiligen Bundesländer verankert.
Für wen gilt die Versicherungspflicht?
Eine Berufshaftpflichtversicherung müssen insbesondere Prüfingenieure für Baustatik abschließen, denn ein Fehler in der Statik kann enorme Sach- und Personenschäden nach sich ziehen. Auch Vermessungsingenieure, beratende Ingenieure, sogenannte Entwurfsverfasser, Aussteller von Sicherheitsnachweisen und öffentlich bestellte Sachverständige im Ingenieurwesen sind in der Regel versicherungspflichtig. Eine Pflicht zum Abschluss einer Versicherung kann sich auch aus einer Berufsordnung ergeben. Eine Versicherungspflicht kann auch vertraglich vereinbart sein. Viele Ingenieure, die eine durchgehende Jahresversicherung haben, schlagen ihren Vertragspartnern eine solche Vereinbarung sogar von sich aus vor. Denn für den Kunden bedeutet die finanzkräftige Berufshaftpflichtversicherung eine zusätzliche Sicherheit für den Schadenfall.
Mindestversicherungssumme
Die Mindestversicherungssummen unterscheiden sich je nach Bundesland stark voneinander. Im Saarland muss beispielsweise für Sach- und Vermögensschäden eine Versicherungssumme von mindestens 200.000 Euro, für Personenschänden von mindestens 1.000.000 Euro vereinbart sein. In Bremen ist dagegen sowohl für Sach- und Vermögensschäden als auch für Personenschäden eine Versicherungssumme von mindestens 1.000.000 Euro erforderlich. Soweit keine spezifische Regelung greift, ist die Mindestdeckungssumme im Versicherungsvertragsgesetz geregelt (§ 114 VVG). Erforderlich sind pro Versicherungsfall mindestens 250.000 Euro, für alle Versicherungsfälle eines Jahres mindestens 1.000.000 Euro.
Angestellte Ingenieure
Angestellte oder verbeamtete Ingenieure sind meist über ihren Arbeitgeber oder Dienstherren versichert. Sie benötigen eine separate Versicherung nur, wenn sie eigenständige Leistungen, zum Beispiel als Nebentätigkeit, erbringen. Mitarbeiter, Praktikanten und Freelancer im Betrieb sind mitversichert, wenn sich Forderungen aus ihrem Verschulden ergeben. Der Beitrag richtet sich nach der gewählten Deckungssumme, der exakten Tätigkeit und dem Jahresumsatz oder der Mitarbeiterzahl.
So ist die Haftung im Gesetz geregelt
Die zentrale Grundlage des Haftungsrechts in Deutschland ist der § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach ist derjenige, der einem anderen schuldhaft ein Schaden zufügt, zum Ersatz verpflichtet. Schuldhaft bedeutet vorsätzlich oder fahrlässig. Berechtigte Ansprüche Dritter können die wirtschaftliche Existenz vernichten: Das Gesetz sieht selbst in Fällen leichter Fahrlässigkeit keine Begrenzung der Ersatzpflicht vor. Der Schädiger haftet also mit seinem gesamten Vermögen und dem, was er in Zukunft noch verdient.
Bei freiberuflich tätigen Ingenieuren oder Personengesellschaften wie OHG und KG erstreckt sich die Haftung auch auf das Privatvermögen. Kommen aufgrund einer fehlerhaften Berechnung Menschen zu Schaden und erleiden sie dauerhafte Gesundheitsschäden, summieren sich Forderungen für Heil- und Pflegekosten sowie Verdienstausfall und Unterhaltsansprüche leicht auf Millionenbeträge.
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Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure
Um den passenden Versicherungsschutz zu erhalten, müssen Ingenieure den genauen Umfang ihrer beruflichen Tätigkeit angeben. In der Praxis bieten die Versicherer, die sich auf die Versicherung von Ingenieuren spezialisiert haben, deutlich höhere Versicherungssummen als die gesetzlich geforderten. Sie entsprechen damit dem Kundenwunsch, sich auch bei hohen Haftungssummen auf die Versicherung verlassen zu können. Während das bürgerliche Recht nur zwischen Vermögens- und Nichtvermögensschäden wie beispielsweise Schmerzensgeld unterscheidet, differenzieren die Versicherer zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Echte und unechte Vermögensschäden
Stellt ein Vermessungsingenieur die Größe eines Grundstücks fehlerhaft fest und es wird deswegen ein unangemessener Kaufpreis vereinbart, ist dies ein echter Vermögensschaden. Ein Vermögensschaden als Folge eines Personen- oder Sachschadens, zum Beispiel durch einen Minderverdienst wegen einer Umschulung oder frühere Verrentung, ist ein unechter Vermögensschaden. Ein versicherter Ingenieur muss sich allerdings mit dieser Abgrenzung in der Regel nicht beschäftigen, wenn er eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme wählt. Bei dieser Form sind alle Schadensarten mit einer gemeinsamen Summe, zum Beispiel drei oder fünf Millionen Euro, abgesichert.
Passiver Rechtsschutz
Die Berufshaftpflichtversicherung enthält einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Die Experten aus dem Schadensmanagement des Versicherers prüfen, ob die gegen den Ingenieur erhobenen Ansprüche berechtigt sind – dem Grunde, aber auch der Höhe nach. Erst dann entscheidet sich die weitere Bearbeitung des Versicherungsfalls. Berechtigte Forderungen begleicht der Versicherer bis zur Höhe der Versicherungssumme. Ist der Versicherer allerdings der Auffassung, eine Forderung sei unbegründet oder überzogen, wehrt er die Ansprüche auf seine Kosten ab. Notfalls geht er dafür auch vor Gericht.
Unterschied zur Rechtsschutzversicherung
Während die Berufshaftpflichtversicherung nur für Fälle zuständig ist, in denen vom Ingenieur Schadenersatz gefordert wird, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung auch die Kosten der aktiven Rechtsverfolgung. Also zum Beispiel das Eintreiben ausstehender Honorare oder die Geltendmachung eigener Ersatzforderungen.
Experten-Tipp:
„Die Privathaftpflichtversicherung des Ingenieurs ist bei einigen Tarifen bereits enthalten. Bei Abschluss einer neuen Berufshaftpflichtversicherung kann es also sein, dass eine bereits bestehende Privathaftpflicht überflüssig geworden und gekündigt werden kann.“
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Spätschäden in der Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure
Bei Ingenieursleistungen machen sich Fehler oft erst nach Jahren bemerkbar. Versicherungen sprechen hier von Spätschäden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, wann nach den Versicherungsbedingungen der Versicherungsfall eingetreten ist. Während bei normalen Haftpflichtversicherungen das Ereignisprinzip gilt, zählt bei für Ingenieure typische Vermögensschäden das Verstoßprinzip. Das heißt, der Versicherungsfall tritt bereits mit dem beruflichen Fehler ein. Bei der Wahl der Versicherung sollten deshalb nur Anbieter in die engere Wahl kommen, die Spätschäden auch nach vielen Jahren noch regulieren. Auch, wenn der Versicherungsvertrag zur Zeit des Schadeneintritts nicht mehr besteht. Die Problematik der Spätschäden ist auch ein wichtiges Argument für eine ausreichende Deckungssumme. Denn die zum Zeitpunkt des Fehlers geltende Summe gilt auch für den späteren Schaden, der durch Inflation deutlich höher ausfallen kann.
Sachversicherungen für das Ingenieursbüro
Während die Berufshaftpflichtversicherung das aktuelle und zukünftige Vermögen des Ingenieurs insgesamt schützt, erstrecken sich die ebenfalls empfehlenswerten Sachversicherungen auf konkrete Werte. Damit nicht jeder Einrichtungsgegenstand einzeln versichert werden muss, werden sogenannte Sachinbegriffe gebildet. Für ein Ingenieursbüro ist das insbesondere die technische und kaufmännische Geschäftsausstattung. Sie wird im Rahmen einer Geschäftsinhaltsversicherung gegen bestimmte Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm versichert. Auf Wunsch lässt sich diese Versicherung ergänzen, um weitere Gefahren wie Hochwasser und Erdbeben abzusichern. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt entgangene Gewinne und übernimmt die fortlaufenden Kosten bei einer ungeplanten Unterbrechung.
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Krankenversicherung für Ingenieure
Unter Umständen ist eine private Krankenversicherung für Ingenieure vorteilhaft, da diese je nach Situation Vorteile gegenüber der gesetzlichen Versicherung mit sich bringt. Besonders wichtig für selbständige Ingenieure ist es, entweder durch eine private Krankenversicherung oder durch einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherung ein ausreichendes Krankentagegeld zu garantieren. Alternativ kann eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden.
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Fazit
Lassen Sie sich gerne von uns beraten, welche Versicherungen Sie als Ingenieur benötigen. Unsere Experten prüfen Ihren Versicherungsbedarf und erstellen Ihnen individuelle Angebote, die zu Ihnen und Ihren persönlichen Anforderungen passen. Kontaktieren Sie hierzu gerne unser Makler-Team
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