Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Versicherungen für Studierende mit Kind wichtig und sinnvoll sind und mit welchen zusätzlichen Kosten Sie rechnen müssen.
Inhalt dieser SeiteVersicherungsbedarf für Studierende mit Kind
Eltern sein und Studieren ist eine besondere Herausforderung. Ein neugeborenes Kind verlangt umfassende Betreuung rund um die Uhr und viel Zeit. Zeit, die eigentlich fürs Lernen und für Vorlesungsbesuche benötigt wird. Daher bedeutet ein Kind vielfach eine Studienverlängerung und verschärft eine finanziell ohnehin schwierige Situation. Mit einem Kind bleibt für einen typischen Studierendenjob wenig Zeit und Freiraum. Studierendenhaushalten fehlt üblicherweise ein geregeltes Einkommen. Zumindest finanziell gibt es Unterstützung für Studierende mit Kind. Versicherungstechnisch ändert sich durch die Elternschaft ebenfalls einiges, denn zum Teil ist ein besonderer Absicherungsbedarf gegeben.
Krankenversicherung für Studierende mit Kind
Gesetzliche Krankenversicherung für Studierende mit Kind
Für Studierende mit Kind ist die gesetzliche Krankenversicherung besonders vorteilhaft, da das Neugeborene in der Regel im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden kann. Damit ist ein wesentlicher Kostenfaktor, den Kinder mit sich bringen, automatisch abgedeckt. Dies bedeutet eine spürbare finanzielle Entlastung. Wie sich die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende genau gestaltet, hängt von der jeweiligen Konstellation ab.
Folgende Ausgangssituationen sind möglich:
Ist ein Elternteil gesetzlich, das andere privat versichert, kann in bestimmten Fällen die Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Elternteil genutzt werden. Das hängt allerdings von der jeweiligen Konstellation ab und ist nicht immer möglich.
Private Krankenversicherung für Studierende mit Kind
Alternativ zur gesetzlichen Krankenversicherung ist zu Beginn des Studiums auch eine Entscheidung für die private Krankenversicherung möglich. Das ist hauptsächlich für Studierende mit verbeamteten Eltern oft die günstigere Lösung. Die private Krankenversicherung hat allerdings den Nachteil, dass es hier keine Familienversicherung gibt. Sind beide Elternteile privat versichert, muss das Kind gesondert privat versichert werden. Dafür fallen natürlich auch gesonderte Beiträge an. 80 Euro Beitrag im Monat sind ein Orientierungswert. Für die private Krankenversicherung spricht allerdings der große Leistungsumfang, der im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung weitaus mehr Schutz bietet.
Keine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums normalerweise nicht möglich. Das gilt auch dann, wenn sich durch ein Kind die Lebenssituation ändert und die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Lösung wäre. Die zu Studienbeginn beantragte Befreiung von der Versicherungspflicht ist für die (Regel-)Studienzeit bindend. Erst mit der Veränderung des Familienstandes oder der Aufnahme einer Beschäftigung nach dem Studium stellt sich die Frage nach der Art der Krankenversicherung erneut.
Krankenversicherung in höheren Semestern
Bei vielen Studierenden mit Kind verlängert sich das Studium. Wichtig zu wissen: Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet oder bereits 14 Fachsemester absolviert haben, können sich nicht länger in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung versichern. Sie haben dann die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zum Normaltarif oder der privaten Krankenversicherung. Wer ein Kind mitbringt, kann dann in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter die Familienversicherung nutzen. In der privaten Krankenversicherung ist eine eigenständige Versicherung erforderlich. In der Regel ist die gesetzliche Krankenversicherung wegen der Familienversicherung trotz der höheren Beiträge im Vergleich zur studentischen Krankenversicherung die günstigere Lösung.
Private Krankenzusatzversicherungen
Kinder während des Studiums sind meist noch klein. In diesem Alter werden üblicherweise noch keine privaten Krankenzusatzversicherungen als Ergänzung zum gesetzlichen Krankenschutz benötigt. Eine Zahnzusatzversicherung ist zum Beispiel nicht vor dem dritten Lebensjahr sinnvoll. Krankenhausaufenthalte im Kindesalter kommen nur ausnahmsweise vor, sodass auch nicht zwingend eine stationäre Zusatzversicherung benötigt wird. Hier können studierende Eltern also sparen.
Pflegeversicherung für Studierende mit Kind
Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet für ihre Beiträge zwischen Versicherten unter und über 23 Jahren sowie mit und ohne Kindern. So zahlen alle Versicherten jeden Alters, die mindestens ein Kind haben, den vergünstigten Beitragssatz. Dies gilt auch für alle Versicherten unter 23 Jahren. Ist man über 23 Jahre alt und kinderlos, so zahlt man den erhöhten Beitragssatz – inklusive des sogenannten Kinderlosenzuschlages.
So hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung
2024 beträgt der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung 3,4 Prozent für Versicherte unter 23 Jahre oder mit Kindern und 4 Prozent für Kinderlose über 23 Jahre. Dieser Beitragssatz wird bei nicht berufstätigen Studenten vom monatlichen Bedarf abgezogen, der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) festgelegt wird. Eigene Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen jedoch nur Studierende, die nicht mehr beitragsfrei in der Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert sind.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Studierende mit Kind
Ohne Beruf eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Das kann für Studierende mit Kind sinnvoll sein. Insbesondere für Alleinerziehende. In jungen Jahren erscheint das Risiko für eine Berufsunfähigkeit zwar gering, ist aber vorhanden. Oft sind für eine Berufsunfähigkeit nicht körperliche Leiden verantwortlich, sondern seelische. Auch ein Unfall kann zu dauerhafter Berufsunfähigkeit führen. Die Versicherung zahlt im Fall einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, die zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden kann. Das ist schon als Single wichtig – mit einem Kind erst recht. Besonderer Vorteil: Studierende verfügen über günstige Eintrittsvoraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie meist noch jung und gesund sind. Die Beiträge bleiben überschaubar. Die Versicherung leistet auch dann, wenn krankheits- oder unfallbedingt das Studium aufgegeben werden muss.
Auf Leistungsumfang achten
Beim Abschluss sollte auf eine Nachversicherungsgarantie geachtet werden. Der Versicherungsschutz kann dann bei grundlegenden Änderungen von Lebensumständen (Heirat, weitere Kinder und ähnliches) ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden. Auch sonst empfiehlt sich bei der Auswahl der Versicherung ein genauer Vergleich der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wichtig ist der Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung, damit im Falle einer Berufsunfähigkeit keine alternative Tätigkeit aufgedrängt wird. Die Versicherung sollte zudem bis zum Renteneintrittsalter laufen. Günstige Versicherungsangebote gibt es bereits für Beiträge von 30 Euro bis 50 Euro im Monat.
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Unfallversicherung für Studierende mit Kind
Studierende genießen auf den Wegen zwischen Uni und Zuhause gesetzlichen Unfallschutz. Dieser gilt allerdings nicht für Sport- und Freizeitaktivitäten außerhalb des Studiums. Schutz bietet hier eine private Unfallversicherung. Diese leistet bei Unfällen mit folgender Invalidität mit einer Einmalzahlung oder einer Unfallrente in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad. Ein solcher Versicherungsschutz für sich selbst ist stets eine Abwägungsfrage.
Unfallversicherung für Kinder
Bei Kindern ergibt ein privater Unfallschutz viel Sinn. Denn gerade Kleinkinder sind besonders unfallgefährdet, da sie die Folgen ihres Tuns nicht einschätzen können und unachtsamer sind als Erwachsene. Eine entsprechende Versicherung ist eine gute Vorsorge. Eine Unfallversicherung für Kinder, auch Kinderinvaliditätsversicherung genannt, ist schon für unter zehn Euro im Monat erhältlich.
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Risikolebensversicherung für Studierende mit Kind
Für den eigenen Todesfall vorzusorgen, liegt für Studierende fern und ist als Single auch nicht notwendig. Mit der Geburt eines Kindes ändert sich dies aber. Dann ist man für dessen finanzielle Absicherung in der Pflicht, in der Regel auch für die finanzielle Sicherheit des anderen Elternteils. Mit einer Risikolebensversicherung lässt sich für den schlimmsten Fall ein finanzielles Sicherheitspolster schaffen. Beim Tod des Versicherungsnehmers wird die vereinbarte Versicherungssumme an hinterbliebene Begünstigte gezahlt, zum Beispiel an das Kind. Besonders günstig ist eine sogenannte verbundene Risikolebensversicherung, in der beide Elternteile Vertragspartner sind. Stößt beiden gleichzeitig etwas zu – zum Beispiel bei einem gemeinsamen Unfall –, wird die Versicherungssumme allerdings nur einmal ausbezahlt. Das kann bei zwei getrennten Verträgen nicht passieren. Eine Risikolebensversicherung über 100.000 Euro kostet oft weniger als zehn Euro im Monat.
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Haftpflichtversicherung für Studierende mit Kind
Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Denn für selbst verursachte Schäden bei Dritten besteht eine betraglich nicht begrenzte Haftung in Höhe des tatsächlichen Schadens. Die Beiträge für eine Haftpflichtversicherung für Studenten sind überschaubar und belaufen sich auf 30 Euro bis 50 Euro im Jahr im Single-Tarif. Viele Studierende sind noch in der Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert, sodass kein eigener Versicherungsschutz benötigt wird. Dies ändert sich jedoch, wenn man seinen ersten Bildungsweg (beispielsweise das Bachelor-Studium) beendet.
Kinder in der Haftpflichtversicherung
Neugeborene sind noch nicht deliktfähig, haften also auch noch nicht für ihr Tun oder Unterlassen. Die Deliktfähigkeit beginnt eingeschränkt erst ab dem siebten Lebensjahr und vollumfänglich ab dem zehnten Lebensjahr. Spätestens dann sollten Kinder in eine private Haftpflichtversicherung einbezogen werden. Die eigene Haftpflichtversicherung kann dann in eine Haftpflichtversicherung für Familien umgeändert werden.
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Was kostet der Versicherungsschutz mit Kind?
Geht man davon aus, dass das Kind im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert werden kann, entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Krankenversicherung. Ist eine private Krankenversicherung erforderlich, ist mit Kosten von mindestens 80 Euro bis 100 Euro im Monat zu rechnen. Zusätzliche Versicherungskosten entstehen gegebenenfalls durch:
- Berufsunfähigkeitsversicherung: 30 Euro bis 50 Euro im Monat
- Risikolebensversicherung: 10 Euro im Monat
- Unfallversicherung für das Kind: 10 Euro im Monat
- Haftpflichtversicherung: 40 Euro bis 70 Euro im Jahr.
Die Versicherungskosten halten sich also insgesamt in Grenzen, insbesondere wenn die Krankenversicherung kostenlos gestaltet werden kann. Für das Kind selbst fallen dann nur die geringen Beiträge für eine Unfallversicherung an.
Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Studierende mit Kind?
Die Versicherungskosten sind allerdings nur ein geringer Teil der Kosten, die ein Kind mit sich bringt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes belaufen sich die Kosten für ein Kleinkind auf durchschnittlich 763 Euro im Monat. Darin sind laufende Kosten für Verpflegung, Windeln, Spielzeug, Unterkunft und Kleidung berücksichtigt, nicht dagegen die Kosten für die Erstausstattung (Wiege, Kinderwagen und weiteres). Für Studierende mit Kind gibt es jedoch eine Reihe von Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen für erwerbstätige Mütter. Das Geld bekommt man ab sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt. Studentinnen, die nicht arbeiten, erhalten kein Mutterschaftsgeld. Neben der Erwerbstätigkeit ist eine eigenständige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung Voraussetzung für die Zahlung durch die Krankenkasse. Studentinnen, die als studentische Hilfskraft einem Nebenjob nachgehen und über die studentische Krankenversicherung versichert sind, erfüllen zum Beispiel diese Bedingungen.
So wird das Mutterschaftsgeld berechnet
Das Mutterschaftsgeld wird auf Tagesbasis berechnet und beträgt bis zu 13 Euro pro Tag. Wer als Studentin privat oder über die Eltern in der Familienversicherung versichert ist, hat einen Anspruch auf ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro, das über das Bundesversicherungsamt ausgezahlt wird. Zusätzlich zum Mutterschaftsgeld muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zum Ausgleich des Verdienstausfalls zahlen.
Kindergeld
Jeder, der in Deutschland wohnhaft ist und Kinder hat, hat Anspruch auf Kindergeld – unabhängig vom beruflichen Status und Einkommen. Das gilt selbstverständlich auch für Studierende. 2024 beträgt das Kindergeld 250 Euro monatlich. Damit lassen sich bereits knapp 35 Prozent der Kosten des Kindes decken. Viele Studierende beziehen selbst noch Kindergeld, denn für Kinder im Studium besteht ein Kindergeldanspruch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine Hilfeleistung zur Finanzierung des Kindesunterhalts für Eltern mit geringem Einkommen. Der Zuschlag beträgt 2024 bis zu 292 Euro im Monat. Voraussetzung ist ein Mindesteinkommen von 600 Euro im Monat bei Alleinerziehenden beziehungsweise 900 Euro bei Paaren. Bei Studierenden ist ein solcher Verdienst in vielen Fällen nicht gegeben, sodass der Kinderzuschlag nur ausnahmsweise in Betracht kommt. Studiert ein Partner und der andere geht einer Beschäftigung mit geringem Einkommen nach, ist der Kinderzuschlag dagegen sehr wahrscheinlich.
Elterngeld auch für nicht Erwerbstätige
Studierende können auch einen Anspruch auf Elterngeld geltend machen, selbst wenn sie vor der Elternschaft nicht erwerbstätig waren. Dies ist bei den meisten Studierenden der Fall. Der Mindestbetrag des Elterngeldes liegt bei 300 Euro im Monat. Bestanden zuvor Arbeitseinkünfte, berechnet sich das Elterngeld nach einem bestimmten Verfahren, das bis zu 67 Prozent des letzten Einkommens als Zahlung ermöglicht. Maximal sind 1.800 Euro im Monat möglich. Das Studium kann während des Bezugs von Elterngeld fortgesetzt werden. Das Elterngeld wird regulär bis zu 14 Monate gezahlt, als ElterngeldPlus bis zu 28 Monate.
Was passiert mit dem BAföG?
Das Studium kann im Umfeld der Geburt bis zu drei Monate unterbrochen werden, ohne dass der BAföG-Anspruch beeinträchtigt wird. Nach der Geburt können BAföG-beziehende Eltern einige Erleichterungen nutzen. So wird ein Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 Euro für jedes Kind gewährt. Er kann jeweils nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden. Außerdem ist es möglich, die Förderungshöchstdauer zu verlängern. Dies ist sowohl aufgrund der Schwangerschaft möglich, als auch in Abhängigkeit von den Lebensjahren des Kindes.
- Verlängerung aufgrund der Schwangerschaft: Ein Semester
- Verlängerung vom ersten bis zehnten Lebensjahr des Kindes: Ein Semester pro Lebensjahr
- Verlängerung aufgrund von Erkrankungen des Kindes: Individuell
Weitere Informationen zum BAföG-Anspruch erhalten Studierende mit Kind bei Sozialberatungsstellen der Studierendenvertretung, beim zuständigen Studierendenwerk oder bei ihrer Hochschule.
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