Diese Versicherungen brauchen Zahnärzte

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Das Wichtigste in Kürze

  • Zahnärzte benötigen einen besonderen Versicherungsschutz. Sowohl für die persönliche Absicherung als auch bezüglich der Haftung bei Behandlungsfehlern.
  • Zu den wichtigsten Versicherungen für Zahnärzte zählt die Berufs­haftpflicht­­versicherung.
  • Weiterhin sind eine Rechtsschutz- und eine Berufs­unfähigkeits­versicherung empfehlenswert.
  • Niedergelassene Zahnärzte müssen sich auch um einen ausreichenden Versicherungsschutz ihrer Praxis kümmern.
  • Sensible Patientendaten mit einer Cyber-Versicherung gegen Attacken aus dem Internet geschützt.

Das erwartet Sie hier

Welche Versicherungen für Zahnärzte besonders wichtig sind und wie Sie sich mit unserer Unterstützung am besten rundum absichern.

Inhalt dieser Seite
  1. Versicherungsschutz von Zahnärzten
  2. Berufs­­haftpflicht­­versicherung
  3. Personen­­versicherungen
  4. Absicherung der Zahnarztpraxis

Welchen Versicherungsschutz brauchen Zahnärzte?

Icon Arzt

Zahnärzte tragen eine große Verantwortung bei der Ausübung ihres Berufs. Patienten legen ihre Gesundheit in die Hände des Zahnmediziners und erwarten eine einwandfreie Behandlung. Sowohl der Zahnarzt als auch sein Team müssen daher professionell arbeiten. Doch was, wenn dem Zahnarzt trotz aller Vorsicht Fehler passieren? Oder wenn den Zahnarzthelfern ein Missgeschick unterläuft? Patienten können dann Schadenersatz­forderungen an die Praxis, den Angestellten oder den leitenden Zahnarzt stellen. Sind diese berechtigt, droht die Zahlung von Schmerzensgeld. Denn bei Behandlungsfehlern haftet der Zahnarzt unbegrenzt mit seinem Privatvermögen.


Überblick: Welche Risiken hat ein Zahnarzt und welche Absicherung hilft?

Haftpflicht- und Rechtsschutz­versicherung für Zahnärzte

Berufs­haftpflicht­versicherung

Kommt ein Patient durch das Verschulden des Zahnarztes zu Schaden, kann er Schadenersatz­forderungen geltend machen. Dies passiert zum Beispiel nach einem Behandlungsfehler. Die Schadenersatz­forderungen können dabei unermesslich hoch ausfallen – egal, wie klein der Behandlungsfehler war. Entsteht dem Geschädigten weiterhin ein finanzieller Schaden, zum Beispiel durch einen Arbeitsausfall, kommen noch Vermögensschäden hinzu.

Zur Berufs­haftpflicht für Zahnärzte

Icon Schutzschild

Die wichtigste Absicherung für Zahnärzte

Was viele Zahnärzte unterschätzen oder nicht wissen: Ein Haftpflichtschaden kann sogar bis in die Insolvenz führen, da der Zahnarzt unbegrenzt mit dem gesamten Privatvermögen dafür haftet. Daher ist die Berufs­haftpflicht­versicherung die wichtigste Absicherung, die Zahnärzte für ihre berufliche Tätigkeit abschließen sollten. Diese ist für Zahnärzte durch die Berufsordnung der Bundesärztekammer sogar vorgeschrieben.

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Rechtsschutz­versicherung

Der Zahnarzt und seine Praxis können von Patienten verklagt werden, zum Beispiel auf Schadenersatz bei Behandlungsfehlern. Auch Zulieferer oder andere Vertragspartner der Zahnarztpraxis können rechtliche Schritte gegen den Zahnarzt einleiten. Muss der Zahnarzt für ein Gerichtsverfahren einen Anwalt hinzuziehen oder will er eigene Ansprüche geltend machen, ist eine Rechtsschutz­versicherung sinnvoll. Sie übernimmt auch die Kosten, wenn ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss, um etwa das Nichtverschulden des Zahnarztes zu beweisen.

Zur Rechtsschutz­versicherung für Zahnärzte

Spezialprodukten für Zahnärzte

Auch wenn die Rechtsschutz­versicherung prinzipiell für viele Berufsgruppen ähnlich funktioniert, ergibt es Sinn, sich als Zahnarzt nach Spezialprodukten umzusehen. Es gibt eine Handvoll Versicherer, die im Bereich der Rechtsschutz­versicherung besondere Versicherungs­lösungen anbieten, die auf Berufsgruppen des Heilwesens zugeschnitten sind – wie Ärzte, Zahnärzte und Apotheker.

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Personen­versicherungen für den Zahnarzt

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wer durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit nicht mehr arbeiten kann, gilt als berufsunfähig. Angestellte beziehungsweise Renten­versicherungspflichtige haben in einem solchen Fall einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente. Zahnärzte – und vor allem niedergelassene Zahnärzte – haben sich in der Regel von diesem Anspruch befreit. Im Falle einer Berufs­unfähigkeit ist das berufsständische Versorgungswerk für den Zahnarzt zuständig.

Zur Berufs­unfähigkeits­versicherung für Zahnärzte

Icon Angestellte

Leistungshürden bei Versorgungswerken

Der Haken am Versorgungswerk: Zahnärzte bekommen zwar ein sehr hohes Leistungsniveau, jedoch ist die Leistungshürde sehr hoch. Deshalb empfehlen auch die Versorgungswerke selbst, sich in diesem Bereich privat abzusichern. Dabei sollte man nicht zu lange mit dem Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung warten. Zum einen wegen der Versorgungslücke im System, aber auch auf dem Weg der Karriereleiter. Denn eine Berufs­unfähigkeitsrente dient bei Praxisgründung oft als Kreditsicherung.

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Private Kranken­versicherung

Zahnärzte können in der Regel selbst entscheiden, ob sie in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben oder in die private Kranken­versicherung (PKV) wechseln möchten. Egal, ob als angestellter oder niedergelassener Zahnarzt: Der Verdienst ist in der Regel ausreichend hoch, um sich privat abzusichern. Dies lohnt sich jedoch nicht nur wegen der günstigen Beiträge. Viele private Kranken­versicherer bieten spezielle Tarife für Ärzte, Zahnärzte und Mediziner an. Somit profitieren sie von einem hohen Leistungsniveau.

Zur privaten Kranken­versicherung für Zahnärzte

Beitragsvorteile für Zahnärzte in der PKV

Die Besonderheiten für Zahnärzte in der privaten Kranken­versicherung sind unter anderem, dass der Schutz im Zahnbereich reduziert oder um den Zahnbereich reduziert werden kann. Dadurch können Zahnärzte bis zu 60 Euro bei der Versicherungsprämie sparen. Eine weitere Besonderheit gilt dann, wenn es mehrere Zahnärzte in der Familie gibt. Falls diejenigen privat versichert sind, muss darauf geachtet werden, ob man sich überhaupt gegenseitig behandeln darf.

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Krankentagegeld­versicherung

Die Krankentagegeld­versicherung ist für einen Zahnarzt entscheidend, wenn das Bruttogehalt über 4.000 Euro im Monat liegt oder der Zahnarzt selbständig arbeitet. Eines von beidem ist fast immer der Fall. Selbst für teilzeitbeschäftigte oder angestellte Zahnärzte ist dieses Gehalt nicht unrealistisch. Besonders für selbständige und niedergelassene Zahnärzte ist eine Krankentagegeld­versicherung wichtig. Denn diese haben weder Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld, noch haben sie einen Arbeitgeber, der bei krankheitsbedingtem Ausfall in der Lohnfortzahlungspflicht steht. Daher sollte man hier darauf achten, dass das Krankentagegeld in der privaten Kranken­versicherung mitversichert ist oder eine entsprechende private Krankenzusatz­versicherung abschließen.

Zur Krankentagegeld­versicherung

Krankentagegeld als Praxisausfallschutz

Das Krankentagegeld kann auch dazu genutzt werden, um bei einem Ausfall des Praxisinhabers die Kosten in der Praxis zu decken. Somit spart man sich eine separate Praxisausfall­versicherung. Man sollte hier jedoch genau abwägen: Beim Krankentagegeld gibt es wieder eine Hürde – und zwar die Gesundheitsprüfung. Beim Praxisausfallschutz gibt es eine geringere Einstiegshürde, aber auch höhere Kosten.

Absicherungen für die Zahnarztpraxis

Praxisausfall­versicherung

Eine Praxisausfall­versicherung ist dann wichtig, wenn die Praxis unerwartet schließen muss, weil der leitende Zahnarzt krankheitsbedingt ausfällt. Steht dann der Betrieb still, müssen laufende Kosten trotzdem gezahlt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Löhne und Gehälter der Angestellten
  • Fixkosten für Miete, Strom, Versicherungsbeiträge

Praxisausfall vs. Krankentagegeld­versicherung

Bis 2017 musste für die Deckung der laufenden Kosten bei Ausfall des Praxisinhabers ein gesonderter Praxisausfallschutz abgeschlossen werden. Doch nun kann auch das Krankentagegeld dazu genutzt werden, diese Kosten zu decken (siehe Kapitel zur Krankentagegeld­versicherung). Welche Variante sich mehr lohnt und welche Dinge es dabei zu beachten gibt, kann durch eine eingehende Beratung herausgefunden werden

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Elektronik- und Cyber-Versicherung

Gerade wenn ein Zahnarzt eine eigene Praxis führt und Mitarbeiter beschäftigt, ist das Risiko für Eigenschäden gegeben. Teure Medizintechnik und moderne Mess- und Kommunikationsgeräte sind sehr sensibel. Auch sind sensible Patientendaten gespeichert. Geraten diese in die falschen Hände, etwa durch einen Hackerangriff, drohen hohe Schadenersatz­forderungen und Kosten, um die IT wiederherzustellen. Geräte und ihre gespeicherten Daten können nicht nur von außen, sondern auch von den eigenen Mitarbeitern geschädigt werden. Eine Elektronik­versicherung oder eine Cyber-Versicherung schützen vor den finanziellen Folgen solcher Szenarien.

Zur Cyber-Versicherung für Zahnärzte


Geschäftsinhalts­versicherung

Eine Zahnarztpraxis als Betriebsgebäude ist Naturgewalten und Elementarschäden genauso ausgesetzt wie ein normales Wohngebäude. Ein Brand oder Vandalismus können die Betriebsräume folgenschwer schädigen. Teures Praxisinventar und Einrichtung können mit einer Geschäftsinhalts­versicherung abgedeckt werden.

Zur Geschäftsinhalts­versicherung


Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Muss die Praxis aufgrund eines Sachschadens schließen, wie etwa einem Leitungswasserschaden, hilft eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung dabei, die laufenden Kosten zu decken. Sie unterscheidet sich zum Praxisausfallschutz insofern, als die Ursache für den Betriebsstillstand nicht der Ausfall des leitenden Zahnarztes ist. Daher kann hier nicht das Krankentagegeld genutzt werden. Einige Versicherer definieren den Praxisausfallschutz jedoch auch als Art der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für bestimmte Berufsgruppen. Ähnlich verhält es sich zum Beispiel auch mit Rechtsanwaltskanzleien.

Zur Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

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Katharina Burnus
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