Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Versicherungen für Zahnärzte besonders wichtig sind und wie Sie sich mit unserer Unterstützung am besten rundum absichern.
Inhalt dieser SeiteWelchen Versicherungsschutz brauchen Zahnärzte?
Zahnärzte tragen eine große Verantwortung bei der Ausübung ihres Berufs. Patienten legen ihre Gesundheit in die Hände des Zahnmediziners und erwarten eine einwandfreie Behandlung. Sowohl der Zahnarzt als auch sein Team müssen daher professionell arbeiten. Doch was, wenn dem Zahnarzt trotz aller Vorsicht Fehler passieren? Oder wenn den Zahnarzthelfern ein Missgeschick unterläuft? Patienten können dann Schadenersatzforderungen an die Praxis, den Angestellten oder den leitenden Zahnarzt stellen. Sind diese berechtigt, droht die Zahlung von Schmerzensgeld. Denn bei Behandlungsfehlern haftet der Zahnarzt unbegrenzt mit seinem Privatvermögen.
Überblick: Welche Risiken hat ein Zahnarzt und welche Absicherung hilft?
Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Zahnärzte
Berufshaftpflichtversicherung
Kommt ein Patient durch das Verschulden des Zahnarztes zu Schaden, kann er Schadenersatzforderungen geltend machen. Dies passiert zum Beispiel nach einem Behandlungsfehler. Die Schadenersatzforderungen können dabei unermesslich hoch ausfallen – egal, wie klein der Behandlungsfehler war. Entsteht dem Geschädigten weiterhin ein finanzieller Schaden, zum Beispiel durch einen Arbeitsausfall, kommen noch Vermögensschäden hinzu.
Die wichtigste Absicherung für Zahnärzte
Was viele Zahnärzte unterschätzen oder nicht wissen: Ein Haftpflichtschaden kann sogar bis in die Insolvenz führen, da der Zahnarzt unbegrenzt mit dem gesamten Privatvermögen dafür haftet. Daher ist die Berufshaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung, die Zahnärzte für ihre berufliche Tätigkeit abschließen sollten. Diese ist für Zahnärzte durch die Berufsordnung der Bundesärztekammer sogar vorgeschrieben.
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Rechtsschutzversicherung
Der Zahnarzt und seine Praxis können von Patienten verklagt werden, zum Beispiel auf Schadenersatz bei Behandlungsfehlern. Auch Zulieferer oder andere Vertragspartner der Zahnarztpraxis können rechtliche Schritte gegen den Zahnarzt einleiten. Muss der Zahnarzt für ein Gerichtsverfahren einen Anwalt hinzuziehen oder will er eigene Ansprüche geltend machen, ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Sie übernimmt auch die Kosten, wenn ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss, um etwa das Nichtverschulden des Zahnarztes zu beweisen.
Zur Rechtsschutzversicherung für Zahnärzte
Spezialprodukten für Zahnärzte
Auch wenn die Rechtsschutzversicherung prinzipiell für viele Berufsgruppen ähnlich funktioniert, ergibt es Sinn, sich als Zahnarzt nach Spezialprodukten umzusehen. Es gibt eine Handvoll Versicherer, die im Bereich der Rechtsschutzversicherung besondere Versicherungslösungen anbieten, die auf Berufsgruppen des Heilwesens zugeschnitten sind – wie Ärzte, Zahnärzte und Apotheker.
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Personenversicherungen für den Zahnarzt
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit nicht mehr arbeiten kann, gilt als berufsunfähig. Angestellte beziehungsweise Rentenversicherungspflichtige haben in einem solchen Fall einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Zahnärzte – und vor allem niedergelassene Zahnärzte – haben sich in der Regel von diesem Anspruch befreit. Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist das berufsständische Versorgungswerk für den Zahnarzt zuständig.
Leistungshürden bei Versorgungswerken
Der Haken am Versorgungswerk: Zahnärzte bekommen zwar ein sehr hohes Leistungsniveau, jedoch ist die Leistungshürde sehr hoch. Deshalb empfehlen auch die Versorgungswerke selbst, sich in diesem Bereich privat abzusichern. Dabei sollte man nicht zu lange mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung warten. Zum einen wegen der Versorgungslücke im System, aber auch auf dem Weg der Karriereleiter. Denn eine Berufsunfähigkeitsrente dient bei Praxisgründung oft als Kreditsicherung.
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Private Krankenversicherung
Zahnärzte können in der Regel selbst entscheiden, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten. Egal, ob als angestellter oder niedergelassener Zahnarzt: Der Verdienst ist in der Regel ausreichend hoch, um sich privat abzusichern. Dies lohnt sich jedoch nicht nur wegen der günstigen Beiträge. Viele private Krankenversicherer bieten spezielle Tarife für Ärzte, Zahnärzte und Mediziner an. Somit profitieren sie von einem hohen Leistungsniveau.
Zur privaten Krankenversicherung für Zahnärzte
Beitragsvorteile für Zahnärzte in der PKV
Die Besonderheiten für Zahnärzte in der privaten Krankenversicherung sind unter anderem, dass der Schutz im Zahnbereich reduziert oder um den Zahnbereich reduziert werden kann. Dadurch können Zahnärzte bis zu 60 Euro bei der Versicherungsprämie sparen. Eine weitere Besonderheit gilt dann, wenn es mehrere Zahnärzte in der Familie gibt. Falls diejenigen privat versichert sind, muss darauf geachtet werden, ob man sich überhaupt gegenseitig behandeln darf.
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Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung ist für einen Zahnarzt entscheidend, wenn das Bruttogehalt über 4.000 Euro im Monat liegt oder der Zahnarzt selbständig arbeitet. Eines von beidem ist fast immer der Fall. Selbst für teilzeitbeschäftigte oder angestellte Zahnärzte ist dieses Gehalt nicht unrealistisch. Besonders für selbständige und niedergelassene Zahnärzte ist eine Krankentagegeldversicherung wichtig. Denn diese haben weder Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld, noch haben sie einen Arbeitgeber, der bei krankheitsbedingtem Ausfall in der Lohnfortzahlungspflicht steht. Daher sollte man hier darauf achten, dass das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung mitversichert ist oder eine entsprechende private Krankenzusatzversicherung abschließen.
Zur Krankentagegeldversicherung
Krankentagegeld als Praxisausfallschutz
Das Krankentagegeld kann auch dazu genutzt werden, um bei einem Ausfall des Praxisinhabers die Kosten in der Praxis zu decken. Somit spart man sich eine separate Praxisausfallversicherung. Man sollte hier jedoch genau abwägen: Beim Krankentagegeld gibt es wieder eine Hürde – und zwar die Gesundheitsprüfung. Beim Praxisausfallschutz gibt es eine geringere Einstiegshürde, aber auch höhere Kosten.
Absicherungen für die Zahnarztpraxis
Praxisausfallversicherung
Eine Praxisausfallversicherung ist dann wichtig, wenn die Praxis unerwartet schließen muss, weil der leitende Zahnarzt krankheitsbedingt ausfällt. Steht dann der Betrieb still, müssen laufende Kosten trotzdem gezahlt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Löhne und Gehälter der Angestellten
- Fixkosten für Miete, Strom, Versicherungsbeiträge
Praxisausfall vs. Krankentagegeldversicherung
Bis 2017 musste für die Deckung der laufenden Kosten bei Ausfall des Praxisinhabers ein gesonderter Praxisausfallschutz abgeschlossen werden. Doch nun kann auch das Krankentagegeld dazu genutzt werden, diese Kosten zu decken (siehe Kapitel zur Krankentagegeldversicherung). Welche Variante sich mehr lohnt und welche Dinge es dabei zu beachten gibt, kann durch eine eingehende Beratung herausgefunden werden
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Elektronik- und Cyber-Versicherung
Gerade wenn ein Zahnarzt eine eigene Praxis führt und Mitarbeiter beschäftigt, ist das Risiko für Eigenschäden gegeben. Teure Medizintechnik und moderne Mess- und Kommunikationsgeräte sind sehr sensibel. Auch sind sensible Patientendaten gespeichert. Geraten diese in die falschen Hände, etwa durch einen Hackerangriff, drohen hohe Schadenersatzforderungen und Kosten, um die IT wiederherzustellen. Geräte und ihre gespeicherten Daten können nicht nur von außen, sondern auch von den eigenen Mitarbeitern geschädigt werden. Eine Elektronikversicherung oder eine Cyber-Versicherung schützen vor den finanziellen Folgen solcher Szenarien.
Zur Cyber-Versicherung für Zahnärzte
Geschäftsinhaltsversicherung
Eine Zahnarztpraxis als Betriebsgebäude ist Naturgewalten und Elementarschäden genauso ausgesetzt wie ein normales Wohngebäude. Ein Brand oder Vandalismus können die Betriebsräume folgenschwer schädigen. Teures Praxisinventar und Einrichtung können mit einer Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt werden.
Zur Geschäftsinhaltsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Muss die Praxis aufgrund eines Sachschadens schließen, wie etwa einem Leitungswasserschaden, hilft eine Betriebsunterbrechungsversicherung dabei, die laufenden Kosten zu decken. Sie unterscheidet sich zum Praxisausfallschutz insofern, als die Ursache für den Betriebsstillstand nicht der Ausfall des leitenden Zahnarztes ist. Daher kann hier nicht das Krankentagegeld genutzt werden. Einige Versicherer definieren den Praxisausfallschutz jedoch auch als Art der Betriebsunterbrechungsversicherung für bestimmte Berufsgruppen. Ähnlich verhält es sich zum Beispiel auch mit Rechtsanwaltskanzleien.
Zur Betriebsunterbrechungsversicherung
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