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Wie Versicherer einem Versicherungsbetrug auf die Schliche kommen und mit welchen Konsequenzen Versicherungsbetrüger rechnen müssen.
Inhalt dieser SeiteWas ist Versicherungsbetrug?
Gesetz und Strafen
Versicherungsbetrug ist kein spezieller Straftatbestand, sondern eine Form des Betrugs und somit eine Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Er liegt dann vor, wenn ein Versicherungsnehmer versucht, durch Täuschung oder unwahre Behauptungen zu Unrecht Leistungen von seiner Versicherung zu erhalten. Die Strafen für Versicherungsbetrug hängen von der Schwere der Tat ab und reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre. In besonders schweren Fällen können auch Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahre verhängt werden. In jedem Fall müssen Versicherungsbetrüger jedoch davon ausgehen, dass die Versicherung den entsprechenden Versicherungsschutz kündigt.
2,4 Millionen Betrugsfälle jährlich
Laut der Versicherungsbranche ist jeder zehnte gemeldete Schadensfall verdächtig. Auch wenn sich die genaue Zahl der Betrüger und Schäden nur schwer ermitteln lässt, werden unter den 24 Millionen jährlich gemeldeter Versicherungsfälle ungefähr 2,4 Millionen Fälle von Versicherungsbetrug vermutet. Den dadurch entstehenden Schaden schätzen die Versicherer auf bis zu fünf Milliarden Euro jährlich. In den meisten Fällen wird dabei ein falscher Hergang des Schadens angegeben oder die Höhe des entstandenen Schadens wird übertrieben.
Kleine Betrügereien summieren sich
Große oder bandenmäßige Betrugsfälle ziehen mehr Aufmerksamkeit auf sich und landen eher in den Medien. Doch ein Großteil des Versicherungsbetruges wird von normalen Versicherungskunden begangen, die ihre Versicherung ein- oder zweimal um geringe Beträge betrügen. In der Regel werden nur selten Schäden von mehr als 250 Euro gemeldet. Diese Schäden summieren sich jedoch und am Ende fehlt den Versicherungen das Geld, um wirklich schwerwiegende Schadensfälle zu begleichen. Was die Versicherer dazu zwingt, alle Versicherungskunden mit höheren Versicherungsbeiträgen zu belasten.
Häufige Arten von Versicherungsbetrug
In den meisten Fällen handelt es sich bei Versicherungsbetrug um eine der vier folgenden Arten:
- Vorsätzlicher Schaden: Der Versicherungsnehmer führt absichtlich einen Schaden herbei, um diesen von der Versicherung regulieren zu lassen.
- Fingierter Schaden: Der Versicherungsnehmer meldet einen Schaden, den es gar nicht gab.
- Falsche Darstellung: Der Versicherungsnehmer gibt einen falschen Hergang des Schadens an.
- Übertreibung des Schadens: Der Versicherungsnehmer meldet einen höheren Schaden als tatsächlich eingetreten, um eine höhere Auszahlung zu erhalten.
Beispiele für Versicherungsbetrug
Im Folgenden haben wir Ihnen einige Beispiele zusammengetragen, bei denen es sich um Versicherungsbetrug in bestimmten Versicherungssparten handelt.
Haftpflichtversicherung
Jemand lässt seinen neuen Laptop fallen, der dadurch kaputtgeht. Er bittet einen Freund darum, den Schaden bei dessen Haftpflichtversicherung zu melden, um den Schaden erstattet zu bekommen.
Hausratversicherung
Jemandem wird sein Fahrrad aus dem Keller gestohlen, das über die Hausratversicherung mitversichert war. Er reicht bei der Versicherung eine gefälschte Rechnung ein, bei der er den Kaufpreis des Fahrrads von 500 Euro auf 1.500 Euro geändert hat.
Kfz-Versicherung
An einer schlecht einsehbaren Kreuzung fährt ein Pkw-Fahrer genau so in die Kreuzung ein, dass ein weiterer Fahrer, der die Vorfahrt zu beachten hat, nicht mehr rechtzeitig bremsen kann. Ein Komplize des ersten Fahrers gibt sich als unbeteiligter Zeuge aus.
Wohngebäudeversicherung
Nach einem Leitungswasserschaden meldet ein Hausbesitzer zusätzlich Schäden an seine Wohngebäudeversicherung, die mit dem aktuellen Schadensfall nichts zu tun haben.
Unfallversicherung
Jemand schließt eine hohe Unfallversicherung ab. Kurze Zeit später verletzt er sich mit Absicht selbst.
So wird Versicherungsbetrug geprüft und aufgeklärt
Verdachtsfall und Prüfung der Unterlagen
Entdeckt ein Sachbearbeiter bei der Bearbeitung eines Schadenfalls Ungereimtheiten, hält die Versicherung die Zahlung erst einmal zurück. Zudem werden vom Versicherungsnehmer weitere Unterlagen angefordert. Um den Verdacht zu entkräften oder zu erhärten, wird als Nächstes das Folgende geprüft:
Das wird im Verdachtsfall geprüft
Erhärtung des Verdachts
Erhärtet sich der Verdacht eines Versicherungsbetruges, wird den Hinweisen weiter auf den Grund gegangen. Hierbei stehen die folgenden Aspekte im Fokus:
- Wurden Verwandtschaften oder Bekanntschaften von am Schadenfall beteiligter Personen verschwiegen?
- Wurden in der Vergangenheit wegen Schäden häufig die Versicherung gewechselt?
- Existieren Vorstrafen beim Versicherungsnehmer?
Einschalten eines unabhängigen Gutachters
Zusätzlich kann die Versicherung auch ein unabhängiger Schadengutachter beauftragen. Dieser analysiert den beschädigten Gegenstand, prüft die Schadenhöhe und führt Echtheitsprüfungen von Zertifikaten und Rechnungen durch. Im Zuge der Echtheitsprüfung untersucht der Sachverständige die Dokumente auf eventuelle Auffälligkeiten:
- Sind die Pflichtangaben korrekt?
- Existiert der Hersteller des beschädigten Gegenstandes?
- Liegt eine Originalrechnung vor?
Ob es sich bei der vorliegenden Rechnung um das Original oder eine Fälschung handelt, lässt sich mit speziellen Farb- und Infrarot-Video-Bildsystemen ermitteln. Durch den Einsatz des Infrarotlichts erkennt man problemlos Fälschungen beziehungsweise Veränderungen an Dokumenten.
Strafanzeige stellen
Erhärtet sich der Verdacht so weit, dass die Versicherung von einem Versicherungsbetrug überzeugt ist, kann sie eine Strafanzeige stellen. Daraufhin führt dann die Staatsanwaltschaft eigene Ermittlungen durch.
HIS zur Prävention von Betrugsfällen
Um Versicherungsbetrüger auf frischer Tat zu ertappen, haben die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisierten Versicherungsunternehmen am 1. April 2011 eine Datenbank eingeführt, die sämtliche gemeldete Schäden erfasst: das sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS). Dieses soll die Versicherungsbranche bei der Aufdeckung und Vermeidung von Versicherungsbetrug und Missbrauch sowie bei Risikoprüfungen unterstützen. Auf diese Weise werden auch die Interessen der ehrlichen Versicherungskunden geschützt.
Fazit
Von dem Versuch, einen Versicherungsbetrug zu begehen, ist grundsätzlich abzuraten. Schließlich haben die Versicherungen mit ihrem Verfahren zur Schadenaufklärung ein zielsicheres Instrument, welches die Lügen von Betrügern entlarvt. Wird der Versicherungsbetrug von der Versicherung zur Anzeige gebracht, kann es je nach Schwere des Falls zu Geld- oder sogar Freiheitsstrafen kommen.
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