Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie Versicherungsschäden richtig melden, welche Angaben Sie machen müssen und was Sie auf jeden Fall beachten sollten.
Inhalt dieser SeiteDas muss die Schadensmeldung an den Versicherer enthalten
Unabhängig von der konkreten Versicherung gibt es bestimmte Informationen, die Sie in Ihrer Schadensmeldung an den Versicherer immer angeben sollten.
Wichtige Angaben
- Name des Versicherungsnehmers und Schadenverursachers
- Ihre vollständige Anschrift
- Telefonnummer und E‑Mail-Adresse
- Versicherungsnummer
- Kurze, präzise Beschreibung der Schadensart und des Schadenhergangs
- Zeitpunkt des Schadens
- Auflistung der zu ersetzenden Gegenstände beziehungsweise der benötigten Leistung
- Gegebenenfalls Rechnungen der zu ersetzenden Gegenstände
- Nachweise, Fotos/Videos, Zeugenaussagen
- Bei einem Unfall als Ursache: Schadensmeldung an die Unfallversicherung
Schaden so schnell wie möglich melden
Führen Sie die Schadensmeldung so schnell wie möglich durch. Im Vertrag zu Ihrer Versicherung finden Sie die Frist, innerhalb der Sie Schäden melden müssen. In der Regel haben Sie zwischen drei und sieben Tagen Zeit.
Ist dagegen im Vertrag von einer unverzüglichen Meldung die Rede, wird Ihre Mitteilung an den Versicherer am Werktag nach dem Schadensfall erwartet. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer, falls im Vertrag keine eindeutige Frist vereinbart worden ist.
Schaden online melden
Am schnellsten machen Sie die Schadensmeldung online. Falls Ihr Versicherer eine App anbietet, wird diese auch die Funktion der Schadensmeldung haben. In der Regel vergeht so wenig Zeit, bis der Vorgang beim Versicherer eingeht und dort von ihm bearbeitet werden kann. Online-Formulare des Versicherers fragen die wichtigsten Angaben zum Schadensfall ab. So werden Nachfragen vermieden, was erneut die Zeit bis zur Bearbeitung Ihrer Meldung reduziert.
Schaden per Telefon-Hotline melden
Viele Versicherer bieten eine 24-Stunden-Schadenshotline an. Dies ist besonders von Vorteil, wenn Sie einen Brandschaden an Ihrem Gebäude melden müssen. Doch auch ohne 24-Stunden-Service haben die meisten Versicherer eine telefonische Hotline eigens zur Schadenbearbeitung. Unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer können Sie den Fall dem Sachbearbeiter schildern und das weitere Vorgehen besprechen.
Schaden per Post melden?
Schadensmeldungen über den Postweg dauern meist zu lang – daher wird der Postweg selten genutzt. Möchten Sie dennoch postalisch den Schaden melden, sollten Sie dies prinzipiell per Einschreiben mit Rücksendeschein tun, um den Eingang Ihres Schreibens bestätigt zu bekommen.
So melden Sie Ihrem Versicherer einen Schaden oder eine Kostenerstattung richtig
Wir haben verschiedene Ratgeber für Sie, in denen wir Ihnen je nach Versicherung erklären, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen. Zudem finden Sie auf diesen Seiten Fallbeispiele, was jeweils mit und ohne Absicherung passieren kann.
Wie melde ich der Hausratversicherung einen Schaden?
Fotos und Kaufbelege
Fertigen Sie Fotos von den Schäden an, die Sie Ihrer Hausratversicherung melden wollen. Mit möglichst deutlichen Aufnahmen kann die Versicherung den Schaden einfacher nachvollziehen. Falls Sie beschädigtes Inventar ersetzt haben möchten, müssen Sie die Kaufbelege Ihrer Schadensmeldung beilegen. Die beschädigten Gegenstände sollten Sie bis zur Regulierung des Schadens aufbewahren.
Nicht immer lohnt sich eine Schadensmeldung
Einige Schäden im Haushalt bedeuten nur geringe Kosten. Sie sollten deshalb die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung kennen. Den Aufwand einer vollständigen Schadensmeldung an die Hausratversicherung können Sie sich ersparen, falls eine Absage wegen zu geringer Schadenshöhe abzusehen ist.
Wie melde ich der Haftpflichtversicherung einen Schaden?
Fotos und Quittungen helfen
Bei der Haftpflichtversicherung ist, ähnlich wie bei der Hausratversicherung, eine akribische Dokumentation des Schadens notwendig. Fotos, Belege und Quittungen sollten Sie der Schadensmeldung beilegen. Auch wenn Sie selbst nicht Verursacher des Schadens sind, sollten Sie den Versicherer informieren. Halten Sie dabei in jedem Fall die vertraglichen Meldefristen ein. Andernfalls müssen Sie mit einer Absage rechnen.
Experten-Tipp:
„Wichtig ist, dass Sie bei Forderungen Dritter nicht sofort selbst zahlen. Lassen Sie stattdessen von Ihrem Versicherer den Fall überprüfen. Alleingänge im Schadensfall können leicht dazu führen, dass Sie durch Begleichung des Schadens eine Schuld Ihrerseits anerkennen.“
Weitere Forderungen weiterleiten
Haben Sie einen Schaden verursacht und diesen Ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet, erfolgt die weitere Kommunikation mit dem Geschädigten über Ihren Versicherer. Sollte der Geschädigte jedoch weiter direkt mit Ihnen kommunizieren, leiten Sie alle Schreiben, Mahnungen oder Klagen sofort an Ihre Versicherung weiter.
Wie melde ich der Kfz-Versicherung einen Schaden?
Fotos und Quittungen helfen
Nach einem Autounfall geht es häufig um viel Geld. Aber nicht nur deshalb sollten Sie den Schadensfall so schnell wie möglich Ihrer Kfz-Versicherung melden. Auch die Erinnerung an den Unfallhergang verblasst mit der Zeit und wichtige Details könnten vergessen werden. Allerdings sind Sie so lange zum Warten auf Leistungen gezwungen, bis der Unfallbericht der Polizei bei Ihrem Versicherer eingegangen ist. Ist der Schaden durch einen anderen Fahrer verursacht worden, sollten Sie die Schadensmeldung an dessen Kfz-Versicherung mit Ihrer eigenen koordinieren.
eCall Notrufsysteme für Autos
Seit 2018 müssen Neuwagen mit einem automatischen Notrufsystem ausgestattet werden. Bei einem Aufprall oder schweren Autounfall wird dabei über den Emergency Call – kurz eCall – ein 112-Notruf abgesetzt. Ältere Autos verfügen meist über einen Unfallmeldestecker zum Beispiel im Zigarettenanzünder. Der Unfall wird dann über eine App an eine Notrufzentrale gemeldet. Dabei wird auch der genaue Ort des Autos übermittelt.
Wie melde ich einen Unfall an die Unfallversicherung?
Meldefrist abhängig von Schwere des Unfalls
In der Regel müssen Unfälle so schnell wie möglich gemeldet werden. Zudem sollte sich der Verletzte in Absprache mit dem Versicherer von einem Arzt untersuchen lassen. Mehr Zeit für die Schadensmeldung an die private Unfallversicherung können Sie sich lassen, falls Sie eine Invalidität erleiden. Dann haben Sie in der Regel 12 bis 15 Monate Zeit. Schauen Sie jedoch immer vorab in die Vertragsbedingungen.
Meldefrist bei gesetzlicher Unfallversicherung deutlich kürzer
Maximal drei Tage bleiben Ihnen für die Meldung Ihres Unfalls bei der gesetzlichen Unfallversicherungen. Arbeits- und Wegeunfälle sollten deshalb unmittelbar gemeldet werden. Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert ist und die Schadensmeldung erfolgen kann.
Wer die Meldung verpasst, hat zwar keinen Anspruch mehr auf vergangene Leistungen, auf zukünftige jedoch schon. Dies entschied ein Urteil des Sozialgerichts Augsburg im Jahr 2013 (Az. S 8 U 147/13).
Wie beantrage ich Leistungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Leistungsantrag beim Versicherer stellen
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet ab dem Moment, in dem Sie berufsunfähig geworden sind. Das gilt auch rückwirkend, falls Sie nicht unmittelbar nach Feststellung den Fall melden. Damit Sie allerdings nicht zu lange auf den Beginn der Leistungen warten müssen, sollten Sie so früh wie möglich Ihren Versicherer informieren. Bei der Schadensmeldung in der BU spricht man vom Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente.
Antrag korrekt und vollständig ausfüllen
Bei der Meldung ist es wichtig, dass alle Ihre Angaben korrekt sind. Fügen Sie auch direkt alle nötigen Unterlagen, wie ärztliche Bescheinigungen, Diagnosen, Prognosen und Atteste bei. Ein Arzt muss bestätigen, dass Sie Ihrer aktuellen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Anhand aller Erklärungen und Nachweise im Leistungsantrag prüft der Versicherer Ihren Anspruch und gewährt die Berufsunfähigkeitsrente oder eben nicht.
Wie stelle ich eine Todesmeldung an die Lebensversicherung?
Leistungsantrag beim Versicherer stellen
Todesfälle sind der Lebensversicherung innerhalb von 24 bis 72 Stunden zu melden, damit den Begünstigten die Versicherungssumme reibungslos ausgezahlt werden kann.
Der Lebensversicherung müssen Sie die Sterbeurkunde und das Zeugnis über die Todesursache übersenden, da es in den Versicherungsbedingungen Ausschlusskriterien geben kann. Anhand der offiziellen Dokumente wird der Versicherer überprüfen, ob der gemeldete Todesfall ihn zur Leistung verpflichtet.
Fazit
Unabhängig von der betroffenen Versicherung sollten Sie einen Schadensfall so früh wie nur möglich melden. Teilweise bleiben Ihnen nur wenige Tage Zeit, damit Sie vollen Anspruch auf Leistungen haben. Dennoch müssen erst alle unmittelbaren Gefahrenquellen beseitigt sein. Sorgen Sie deshalb dafür, dass sich der Schaden nicht noch weiter erhöht. Dann können Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen.
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