Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welchen Versicherungsschutz Schüler, Studenten und Absolventen während ihrer Praktika brauchen und wann keine neuen Versicherungen nötig sind.
Inhalt dieser SeiteWelche Versicherungen braucht man während eines Praktikums?
Wichtige Versicherungen für Praktikanten
- Krankenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung je nach Bedarf
Dauert das Praktikum lange genug oder wird ausreichend bezahlt, kann es auch zu einer Versicherungspflicht in der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung führen. Um diese Versicherungen müssen sich die Praktikanten jedoch nicht selbst kümmern.
Überblick: Welche Versicherung für welchen Praktikumstyp?
Hier finden Sie eine Übersicht, welche Absicherungen man benötigt, je nachdem, welche Art von Praktikum man absolvieren will. Die einzelnen Besonderheiten erläutern wir in den folgenden Kapiteln.
Art | Krankenversicherung | Unfallversicherung | Haftpflichtversicherung |
---|---|---|---|
Zwischenpraktikum | Bis 25 Jahre über die Familienversicherung oder studentischen Krankenversicherung (GKV), alternativ über die private Krankenversicherung. | Private Unfallversicherung/ gesetzliche Unfallversicherung bei Pflichtpraktikum | Über die elterliche oder eigene Haftpflichtversicherung/Haftpflicht des Betriebs bei Pflichtpraktikum |
Vor- oder Nachpraktikum mit Entgelt | Bis 25 Jahre über die Familienversicherung (GKV) oder über die private Krankenversicherung. Ab dem 25. Lebensjahr muss der Praktikant sich selbst über eine gesetzliche Krankenkasse versichern, der Pflichtbeitrag wird je nachdem, ob es sich um ein Pflichtpraktikum handelt und wie hoch das Entgelt ist, anteilig oder vollständig vom Arbeitgeber übernommen. | Private Unfallversicherung | Über die elterliche oder eigene Haftpflichtversicherung |
Vor- oder Nachpraktikum ohne Entgelt | Bis 25 Jahre über die Familienversicherung (GKV) oder über die private Krankenversicherung. Ab dem 25. Lebensjahr muss der Praktikant sich selbst über eine gesetzliche Krankenkasse versichern. Der Arbeitgeber bezahlt unter Umständen einen Pauschalbeitrag. | Private Unfallversicherung | Über die elterliche oder eigene Haftpflichtversicherung |
Freiwilliges Praktikum nach Studienabschluss ohne Entgelt | Über eine gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeber bezahlt unter Umständen einen Pauschalbeitrag. | Private Unfallversicherung/ gesetzliche Unfallversicherung | Über die elterliche oder eigene Haftpflichtversicherung |
Freiwilliges Praktikum nach Studienabschluss mit Entgelt | Über eine gesetzliche Krankenkasse. Bis 538 Euro zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag, bei einem Verdienst darüber wird der Pflichtbeitrag jeweils anteilig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen. | Private Unfallversicherung | Über die elterliche oder eigene Haftpflichtversicherung |
Schülerpraktikum | Über die Familienversicherung (GKV) der Eltern oder über die private Krankenversicherung. | Private Unfallversicherung/ gesetzliche Unfallversicherung | Über die elterliche Haftpflichtversicherung |
Praktikum nach Schulabschluss | Über die Familienversicherung beziehungsweise private Krankenversicherung (Ausnahme: längerfristige Beschäftigung mit Entgelt über 538 Euro im Monat). | Private Unfallversicherung | Über die elterliche Haftpflichtversicherung (bei geringfügigem/keinem Entgelt) oder eigene Haftpflichtversicherung |
Auslandspraktikum | Über die GKV oder PKV, gegebenenfalls über eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. | Private Unfallversicherung | Über die elterliche oder eigene Haftpflichtversicherung |
Was müssen Studenten wissen, die ein Praktikum machen?
Das Zwischenpraktikum: Keine Änderung für Versicherungen
Die häufigste Form der vorgeschriebenen Praktika für Studenten ist das sogenannte Zwischenpraktikum, das von der Studien- oder Prüfungsordnung vorgesehen wird und innerhalb der Semester stattfindet. Weitere Infos erhalten Sie bei der DAK. Der Student ist demnach während der Absolvierung des Praktikums an der entsprechenden Bildungseinrichtung immatrikuliert.
Für diese Form des Praktikums besteht zunächst einmal keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten und Unfallversicherung. Weder die Dauer des Studentenpraktikums, noch die Höhe des Entgelts spielen diesbezüglich eine Rolle.
Ausnahme: Gehalt über 538 Euro
In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht für freiwillige Zwischenpraktika, wenn das Entgelt 538 Euro monatlich und die Dauer des Praktikums die einer kurzfristigen Beschäftigung überschreiten.
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
Der Student ist über die bestehende Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin kranken- und pflegeversichert, soweit er das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es sei denn, er hat sich für eine private Krankenversicherung entschieden.
Vor- oder Nachpraktikum gegen Entgelt
Bei einem Vor- oder Nachpraktikum ist der Student nicht an der Hochschule oder Universität immatrikuliert und hat das Studium noch nicht begonnen oder bereits abgeschlossen. Mehr Informationen finden Sie auf der TK-Website. Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist es entscheidend, ob der Praktikant eine Vergütung erhält oder nicht.
Bekommt man Geld, muss man sich versichern
Erfolgt das Praktikum gegen Entgelt, so besteht die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eventuell greift hier jedoch noch die Familienversicherung der Krankenkasse, wenn man unter 25 Jahre alt ist.
Sondervorschrift für unentgeltliche Vor- und Nachpraktika
Erfolgt das entsprechende Praktikum jedoch unentgeltlich, so ist der Praktikant kein kranken- und pflegeversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Aufgrund einer Sondervorschrift besteht jedoch eine Pflichtmitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse, soweit kein Versicherungsschutz durch eine bestehende Familienversicherung gewährleistet ist.
Freiwilliges Praktikum nach Studienabschluss
Viele Absolventen entscheiden sich nach dem Ende ihres Studiums für ein Praktikum, entweder zur Orientierung oder auch als Einstieg in ein Unternehmen. Mit der Exmatrikulation endet die Versicherungspflicht als Studierender, soweit keine private Krankenversicherung bestanden hat. Um auch weiterhin krankenversichert zu sein, kann der ehemalige Student sich zunächst freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Wann ist man noch familienversichert?
Die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr besteht nur dann weiter, wenn der Versicherte nach Studienabschluss jünger als 23 Jahre ist und keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Absolviert ein freiwilliger Praktikant sein Praktikum ohne Entgelt oder ist er geringfügig beschäftigt, so ist er als Arbeitnehmer versicherungsfrei und es ändert sich hinsichtlich der versicherungrechtlichen Beurteilung nichts.
Bei Gehalt über 538 Euro gilt Versicherungspflicht
Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, einen Pauschalbeitrag in die Krankenkasse einzuzahlen. Überschreitet die Vergütung 538 Euro, so ist der Praktikant als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Die Pflichtbeiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem freiwilligen Praktikanten bezahlt.
Grundsätzliche Versicherungspflicht in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung
In der Arbeitslosen- und Rentenversicherung besteht die Versicherungspflicht unabhängig von der Zahlung eines Entgelts. Der Praktikant hat den Status eines Berufsauszubildenden, wobei die Beiträge allein vom Arbeitgeber zu zahlen sind.
Was müssen Schülerpraktikanten wissen?
Schülerpraktikum grundsätzlich versicherungsfrei
Ein Schülerpraktikum ohne Entgelt ist grundsätzlich versicherungsfrei, auch dann, wenn vom Arbeitgeber ein Taschengeld als Anerkennung gezahlt wird. Die Schüler sind über die Familienversicherung der Eltern gesetzlich krankenversichert beziehungsweise über einen eigenen Vertrag privat versichert, soweit die Eltern über eine private Krankenversicherung abgesichert sind.
Gesetzlich unfallversichert während des Praktikums
Schüler sind zudem gesetzlich unfallversichert. Die Unfallversicherung gilt jedoch nur für Unfälle während des Praktikums sowie Wegeunfälle. Haben die Eltern ihr Kind zusätzlich über eine private Unfallversicherung versichert, so umfasst der Versicherungsschutz sowohl das Berufs- als auch das Privatleben. Handelt es sich um ein Schulpraktikum, sind die Schüler weiterhin über die Schule gesetzlich unfallversichert. Bei einem freiwilligen Praktikum in den Ferien läuft die Versicherung über den Unfallversicherungsträgers des Betriebs, bei dem das Praktikum stattfindet.
Arbeitslosen- und Rentenversicherung
Für die Arbeitslosenversicherung gilt ebenso wie für die Rentenversicherung die 538-Euro-Grenze. Dementsprechend ist ein freiwilliger Praktikant versicherungsfrei, soweit es sich um eine geringfügige Beschäftigung oder ein unbezahltes Praktikum handelt. Bei einem Verdienst über der Grenze gilt die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer und die Beträge werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.
Wann reicht die Versicherung der Eltern oder die gesetzliche Versicherung?
Gerade jüngere Praktikanten, die noch bei ihren Eltern wohnen, können sich in vielen Fällen zurücklehnen, da der Versicherungsschutz ihrer Familie sich auch auf sie erstreckt.
Familienversicherung der Krankenversicherung
Über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind Praktikanten, die:
- Unter 25 sind
- Ihr erstes Studium (Bachelor, oder Bachelor und unmittelbar daran anschließender Master) noch nicht abgeschlossen haben
- Noch kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben
Praktikanten mit privater Krankenversicherung
Privatversicherte haben von Anfang an eigene Policen beziehungsweise bis zu einem bestimmten Alter eine Versicherung, die an die ihrer Eltern angeschlossen ist.
Unfallversicherung der Eltern nur bis 18
Der Versicherungsschutz durch eine Familienunfallversicherung umfasst in der Regel nur Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Studenten brauchen daher eine eigene Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Praktikanten einen gewissen Versicherungsschutz zu, aber nur in engen Grenzen: Es muss sich um ein unbezahltes Praktikum oder ein Pflichtpraktikum der Schule oder Universität handeln. Nicht versichert sind freiwillige Auslandspraktika, auch wenn sie bei deutschen Firmen absolviert werden. Der Schutz gilt nur am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg dorthin.
Um Versicherungslücken zu schließen, empfiehlt sich eine zusätzliche private Unfallversicherung.
Haftpflichtversicherung über die Eltern
Über ihre Eltern haftpflichtversichert sind Praktikanten, die:
- Nicht verheiratet sind
- Ihren Hauptwohnsitz noch bei den Eltern haben
- Im ersten Studium oder der ersten Ausbildung oder einem freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahr sind
Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, da die Bedingungen hier von Versicherer zu Versicherer variieren. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:
Rechtsschutzversicherung im Familientarif
Studenten und Auszubildende können über die Rechtsschutzversicherung im Familientarif beitragsfrei mitversichert sein, wenn sie:
- unter 15 Jahre alt sind,
- keine eigenen Einkünfte haben,
- bei den Eltern gemeldet sind
- unverheiratet sind.
Die Rechtsschutzversicherung ist während des Praktikums weitaus weniger wichtig als die Kranken- oder Haftpflichtversicherung, aber falls es zum Streit mit dem Praktikumsgeber kommt, kann sie hilfreich sein.
Weitere wichtige Versicherungen für Praktikanten
Zusätzliche Absicherung beim Auslandspraktikum
Diejenigen, die ihr Praktikum im Ausland absolvieren möchten, können eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abschließen. Prinzipiell sind die Praktikanten auch im Ausland über die gesetzliche oder private Krankenversicherung weiterhin versichert. Jedoch übernimmt gerade die gesetzliche Krankenkasse nicht jede Behandlung und auch nicht in jedem Land. Damit man im Krankheitsfall ausreichend geschützt ist und immense Kosten vermeidet – auch wenn die gesetzliche Krankenkasse im Ausland die Kostenübernahme ablehnt – lohnt sich eine separate Auslandskrankenversicherung.
Welche Versicherungen sind im Ausland noch wichtig?
Ebenso empfiehlt sich auch eine private Unfallversicherung, da der Versicherungsschutz hier weltweit greift. Wer sich als Praktikant im Ausland rundum absichern möchte, hat die Möglichkeit, eine komplette Auslandszeit-Versicherung abzuschließen, die für den Auslandsaufenthalt sowohl die Reise- und Unfallversicherung als auch die Haftpflichtversicherung umfasst.
Wer als Student eine Haftpflichtversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass der Versicherungsschutz weltweit gilt. Insbesondere dann, wenn ein Auslandspraktikum oder -semester geplant ist.
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Haftpflichtversicherung: ein Muss für Studenten
Grundsätzlich sollte jeder Student eine private Haftpflichtversicherung abschließen, soweit dieser nicht mehr durch die elterliche Versicherung geschützt ist. Viele Haftpflichtversicherungen für Studenten enthalten einen Schutz, der die Zeit des Praktikums umfasst. Dabei sollten Sie auf eventuelle Sonderregelungen achten, wie etwa Einschränkungen, zum Beispiel in Bezug auf die Praktikumsdauer und den Ort, an dem der Schaden entstanden ist.
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Beispielfall der Praktikantin Jessica Lutschak aus Berlin
Stell dich doch erst einmal kurz vor: Wie heißt du, wie alt bist du und woher kommst du?
Jessica Lutschak: Ich heiße Jessica Lutschak und bin 24 Jahre alt. Seit Kurzem wohne ich in Berlin, ursprünglich komme ich aus Rostock.
Seit wann arbeitest du bei Urlaubsheld und in welcher Position?
Jessica: Ich arbeite seit Oktober 2015 als freiwillige Praktikantin bei Urlaubsheld. Davor war ich Studentin und habe meinen Master in Germanistik gemacht.
Handelt es sich dabei um ein bezahltes oder ein unentgeltliches Praktikum?
Jessica: Das Praktikum wird vergütet.
Hast du dir vor dem Praktikum schonmal Gedanken über deinen Versicherungsschutz gemacht?
Jessica: Mit dem Thema Krankenversicherung habe ich mich, mehr oder weniger zwangsläufig, auch schon vor meinem Praktikum beschäftigt. Schon während meines Studiums habe ich immer wieder Post von meiner Krankenversicherung bekommen, die von mir wissen wollte, was ich nach meinem Studium machen werde. Als ich dann wusste, dass ich ein Praktikum machen werde, war es für mich schwierig, die nötigen Informationen zu finden. Ich wusste nur, dass ich nach meinem Abschluss nicht mehr über die Familienversicherung abgesichert bin, aber nicht wie viel ich zahlen muss. Natürlich habe ich mir auch Gedanken darüber gemacht, den Anbieter zu wechseln, mich am Ende dann aber doch dagegen entschieden.
Denkst du, dass du ausreichend versichert bist? Welche Versicherungen hast du oder von welchen weißt du?
Jessica: Grundsätzlich denke ich schon, dass ich ausreichend versichert bin. Um eine Hausratversicherung habe ich mich bisher ehrlich gesagt noch nicht gekümmert, weil ich in einer WG zur Untermiete wohne und gar nicht so recht weiß, wie es in dem Fall mit meinem Versicherungsschutz aussieht. Ich weiß auch, dass es außerdem noch eine KFZ-Versicherung und eine Zahnzusatzversicherung gibt. Ich habe aber kein Auto und auch eine Zahnversicherung halte ich nicht für nötig.
Versicherungsmakler Alexander Vorgerd von transparent-beraten.de
Da Jessica in einer WG wohnt, empfehle ich ihr, eine Hausratsversicherung für alle WG-Mitglieder abzuschließen, da eine einzelne “Zimmerversicherung” nur für das entsprechende Zimmer gilt und nicht für die ganze Wohnung. Außerdem sollte sie auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, da beide zu den elementaren Versicherungen gehören, die ein junger Mensch haben sollte. Eher ist hierbei noch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung zu verzichten, aber eine Haftpflichtversicherung sollte prinzipiell jeder haben. Diese kostet in der Regel auch nicht mehr als 30 Euro im Jahr.
Fazit
Praktikanten benötigen umfassenden Versicherungsschutz. Dieser geht allerdings nicht weit über die Versicherungen hinaus, die man ohnehin haben sollte und kann zu einem Großteil oder sogar vollständig durch Familienversicherungen abgedeckt sein. Nur wenn Praktikanten die Altersgrenzen überschreiten, nicht mehr bei den Eltern wohnen oder über der Gehaltsgrenze verdienen, müssen sie sich unter Umständen selbst um eine Versicherung kümmern.
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