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Wann die Winterreifenpflicht gilt und welche Folgen es hat, wenn Sie im Winter mit Sommerreifen einen Unfall haben.
Inhalt dieser SeiteUnfall im Winter mit Sommerreifen: Welche Folgen drohen?
Situative Winterreifenpflicht in Deutschland
Seit dem 04.12.2010 schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine situative Winterreifenpflicht in Deutschland vor. Demnach müssen Autofahrer laut §2 Abs. 3a StVO bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ alle Räder mit entsprechenden Reifen ausstatten, die den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§36 Abs.4 StVZO) genügen. Dies bedeutet, Reifen mit dem Alpine-Symbol und der Kennzeichnung M+S-Reifen aufzuziehen, sobald diese Witterungsbedingungen auf den Straßen herrschen.
Wenn Sie diese Pflicht vernachlässigen und es bei Schnee und Glätte zu einem Unfall mit Sommerreifen kommt, werten Versicherer dies als grobe Fahrlässigkeit und der Staat verhängt ein Bußgeld.
Mitschuld auch als Unfallopfer
Wenn Sie als Geschädigter in einen Verkehrsunfall verwickelt waren und mit Sommerreifen unterwegs waren, kann Ihnen eine Mitschuld zugesprochen werden. Wer bei Schnee, Eis oder Glätte noch auf Sommerreifen fährt, stellt eine erhöhte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer dar. Vor allem, wenn der Unfall mit passender Winterbereifung hätte vermieden werden können, werden Sie als Unfallopfer mit haftbar gemacht.
Versicherer dürfen die Leistung kürzen
Versicherung darf Leistung kürzen oder verweigern
Verursachen Sie mit Sommerreifen bei Schnee und Glätte einen Unfall, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung diesen. Allerdings darf sie anschließend Regressforderungen von bis zu 5.000 Euro an Sie stellen. Die Kaskoversicherung hingegen darf die Leistung unter Verweis auf die grobe Fahrlässigkeit ganz verweigern.
Grobe Fahrlässigkeit mitversichern
In einigen Kfz-Versicherungstarifen ist die grobe Fahrlässigkeit allerdings auch mitversichert. Schauen Sie also genau in Ihre Vertragsbedingungen, ob es einen „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ gibt. Ist dies der Fall, so leistet die Versicherung auch dann, wenn Sie im Winter mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt sind.
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Wie so oft gilt: Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen. Lesen Sie genau nach, ob das Fahren auf Sommerreifen nicht vom Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit ausgenommen ist.
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Strafe bei Sommerreifen im Winter
Auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt: Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält und mit Sommerreifen bei den in der StVO genannten Wetterbedingungen erwischt wird, muss mit polizeilichen Konsequenzen rechnen.
Wie hoch ist das Bußgeld?
Tatbestand | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Nicht zu Wetterverhältnissen passende Reifen | 60 € | 1 |
… und Behinderung | 80 € | 1 |
… und Gefährdung | 100 € | 1 |
… und Unfall | ab 120 € | 1 |
Als Halter des Fahrzeugs Fahrt mit Sommerreifen zulassen oder andordnen | 75 € | 1 |
So machen Sie Ihre Autoreifen wintertauglich
Wann sollten Winterreifen aufgezogen werden?
Autofahrer können sich an der klassischen O-bis-O-Regel orientieren: Autos sollten von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern mit Winterreifen ausgestattet werden. In diesem Zeitraum muss mit Schnee oder Glätte gerechnet werden. Hierbei stehen dem Autofahrer zwei Bereifungsmöglichkeiten zur Auswahl: Winterreifen oder Ganzjahresreifen.
Achtung: Ausschlaggebend dafür, wann Sie Winterreifen brauchen, sind die tatsächlichen Wetterbedingungen, und nicht das Datum.
Wann sind Sommerreifen im Winter erlaubt?
Wenn keine Witterungsbedingungen vorliegen, welche die situative Winterreifenpflicht auslösen, dürfen Sie auch im Winter Sommerreifen nutzen, solange diese eine ausreichende Profiltiefe haben. Sie sind jedoch mit Winter- oder Ganzjahresreifen sicherer unterwegs, weil diese eine weichere Gummimischung und ein tieferes Profil haben und so bei kalten Temperaturen besseren Halt auf der Straße bieten. Zudem ist bei Nutzung im Winter ein vorzeitiger Verschleiß von Sommerreifen möglich. Daher sollten Sie zu Winter- oder Ganzjahresreifen wechseln, wenn die Temperatur unter acht Grad sinkt.
Voraussetzungen für eine wintertaugliche Bereifung des Autos
Damit die Wintertauglichkeit des Autos gegeben ist, müssen die Winterreifen einige Voraussetzungen erfüllen:
- Profil der Lauffläche und Struktur müssen bei Matsch und schmelzendem Schnee bessere Haftung ermöglichen. Es müssen sogenannte M+S-Reifen angebracht werden (M+S steht für „Mud and Snow“)
- Allwetter- und Ganzjahresreifen müssen mit dem Three-Peak-Mountain-Snowflake-Zeichen gekennzeichnet sein.
- Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter, besser ist ein noch tieferes Profil
Winterreifen oder Ganzjahresreifen?
Bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Tiefschnee oder in den Bergen sind Ganzjahresreifen nur begrenzt geeignet. Wird das Fahren auf Ganzjahresreifen im Sommer fortgesetzt, wird ein schwammiges Fahrverhalten erkennbar, das längere Bremswege offenbart. Weiterhin haben Ganzjahresreifen einen wesentlich höheren und schnelleren Verschleiß.
Deshalb ist es Vielfahrern zu empfehlen, den Wechsel zwischen Winter- und Sommerreifen vorzunehmen. Wer wenig und nur in der Stadt fährt, wo auch in den Wintermonaten mit trockenen Straßen zu rechnen ist, ist hingegen unter Umständen mit Ganzjahresreifen gut bedient.
Die häufigsten Fragen zum Thema Winter-Unfall mit Sommerreifen
Bin ich versichert, wenn ich im Winter mit Sommerreifen fahre?
Ob man versichert ist, wenn man im Winter einen Unfall mit Sommerreifen verursacht, kommt auf die genauen Versicherungsbedingungen an: Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert, so leistet die Versicherung in der Regel. Ist dies nicht der Fall, dann wird die Kfz-Versicherung die Leistung entweder verweigern oder kürzen.
Was passiert bei Unfall ohne Winterreifen?
Zum einen droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Zum anderen kann die Kfz-Versicherung Ihnen grobe Fahrlässigkeit unterstellen und die Kostenübernahme verweigern oder die Leistungen kürzen. Auch als Unfallopfer tragen Sie eine Mitschuld, wenn Sie im Winter keine Winterreifen aufgezogen haben.
Welche Strafe bei Sommerreifen im Winter?
Wer bei in der StVO genannten Wetterbedingungen mit Sommerreifen in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei zusätzlicher Verkehrsbehinderung drohen 80 Euro, bei einem Unfall bis zu 120 Euro Bußgeld.
Kann man bei 2 Grad mit Sommerreifen fahren?
Die Winterreifenpflicht nach §2 Abs. 3a StVO gilt bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“. Winterreifen müssen also nur bei solchen Wetterverhältnissen aufgezogen werden. Herrschen diese nicht, kann theoretisch mit Sommerreifen gefahren werden. Aus Sicherheitsgründen sollten Vielfahrer jedoch auf gute Winterreifen setzen.
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