Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Ob Sie versichert sind, wenn Sie mit Sommerreifen im Winter einen Unfall haben und warum man sich an die Winterreifenpflicht halten sollte.
Inhalt dieser SeiteFolgen eines Unfalls im Winter mit Sommerreifen
Das kann passieren, wenn Sie einen Autounfall im Winter mit Sommerreifen verursachen.
Versicherungsleistung gekürzt oder verweigert
In erster Linie kann die Kfz-Versicherung die Leistung zur Kostenübernahme der verursachten Schäden verweigern oder mindestens kürzen. Wer in den Wintermonaten weiterhin auf Sommerreifen durch die Gegend fährt, handelt in den Augen des Versicherers grob fahrlässig. Hierauf kann sich die Versicherung laut dem Bund der Versicherten zufolge berufen.
Grobe Fahrlässigkeit teilweise mitversichert
In einigen Kfz-Versicherungstarife ist die grobe Fahrlässigkeit allerdings auch mitversichert. Schauen Sie also genau in Ihre Vertragsbedingungen, ob es einen „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ gibt. Ist dies der Fall, so leistet die Versicherung auch dann, wenn Sie im Winter mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt sind.
Mitschuld auch als Unfallopfer
Wenn Sie als Geschädigter in einen Verkehrsunfall verwickelt waren und mit Sommerreifen unterwegs waren, kann Ihnen eine Mitschuld zugesprochen werden. Wer bei Schnee, Eis oder Glätte noch auf Sommerreifen fährt, stellt eine erhöhte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer dar. Vor allem, wenn der Unfall mit passender Winterbereifung hätte vermieden werden können, werden Sie als Unfallopfer mithaftbar gemacht.
Bußgeld mit Sommerreifen auch ohne Unfall
Auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt: Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält und mit Sommerreifen bei den in der StVO genannten Wetterbedingungen erwischt wird, muss mit polizeilichen Konsequenzen rechnen:
- Wird man also bei Schnee- und Eisglätte mit Sommerreifen ertappt, drohen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.
- Kommt es aufgrund der mangelnden Winterbereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen zu Behinderungen im Straßenverkehr, sind ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg zu befürchten.
- Bei Gefährdung steigt das Bußgeld auf 100 Euro – mit Unfallfolge auf 120 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg.
Quelle: Bußgeldkatalog
So machen Sie Ihre Autoreifen wintertauglich
Voraussetzungen für eine wintertaugliche Bereifung des Autos
Damit die Wintertauglichkeit des Autos gegeben ist, müssen die Winterreifen einige Voraussetzungen erfüllen:
- Profil der Lauffläche und Struktur müssen bei Matsch und schmelzendem Schnee bessere Haftung ermöglichen. Es müssen sogenannte M+S-Reifen angebracht werden (M+S steht für „Mud and Snow“)
- Allwetter- und Ganzjahresreifen müssen mit dem Three-Peak-Mountain-Snowflake-Zeichen gekennzeichnet sein.
Situative Winterreifenpflicht in Deutschland
Seit dem 04.12.2010 schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine situative Winterreifenpflicht in Deutschland vor. Demnach müssen Autofahrer laut §2 Abs. 3a StVO bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ alle Räder mit entsprechenden Reifen ausstatten, die den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§36 Abs.4 StVZO) genügen. Dies bedeutet, Reifen mit dem Alpine-Symbol und der Kennzeichnung M+S-Reifen aufziehen, sobald diese Witterungsbedingungen auf den Straßen herrschen.
Empfehlungen für eine sichere Fahrt im Winter
Wann sollten Winterreifen aufgezogen werden?
Autofahrer können sich an der klassischen O-bis-O-Regel orientieren: Autos sollten von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern mit Winterreifen ausgestattet werden. In diesem Zeitraum muss mit Schnee oder Glätte gerechnet werden. Hierbei stehen dem Autofahrer zwei Bereifungsmöglichkeiten zur Auswahl: Winterreifen oder Ganzjahresreifen. Unabhängig von der Bereifungsart sollte man darauf achten, dass der Reifen mit einer Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter gekennzeichnet ist und die obigen Voraussetzungen erfüllen.
Was ist besser: Winterreifen oder Ganzjahresreifen?
Bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Tiefschnee oder in den Bergen sind Ganzjahresreifen nur begrenzt geeignet. Wird das Fahren auf Ganzjahresreifen im Sommer fortgesetzt, wird ein schwammiges Fahrverhalten erkennbar, das längere Bremswege offenbart. Weiterhin haben Ganzjahresreifen einen wesentlich höheren und schnelleren Verschleiß.
Dahin gehend ist es Vielfahrern zu empfehlen, den Wechsel zwischen Winter- und Sommerreifen vorzunehmen. Wer wenig und nur in der Stadt fährt, wo auch in den Wintermonaten mit trockenen Straßen zu rechnen ist, ist unter Umständen mit Ganzjahresreifen ebenfalls gut bedient.
Fazit
Wer sicher durch den Winter fahren möchte, sollte sich an die Winterreifenpflicht laut Straßenverkehrsordnung halten. Bei Nichteinhaltung haben Autofahrer mit Konsequenzen bei der Versicherung und Bußgeldern zu rechnen. Denn mit einem solchen Verhalten gefährden sie nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Die häufigsten Fragen zum Thema Winter-Unfall mit Sommerreifen
Bin ich versichert, wenn ich im Winter mit Sommerreifen fahre?
Ob man versichert ist, wenn man im Winter einen Unfall mit Sommerreifen verursacht, kommt auf die genauen Versicherungsbedingungen an: Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert, so leistet die Versicherung in der Regel. Ist dies nicht der Fall, dann wird die Kfz-Versicherung die Leistung entweder verweigern oder kürzen.
Was passiert bei Unfall ohne Winterreifen?
Zum einen droht ein Bußgeld bis zu 120 Euro und ein Punkt in Flensburg. Zum anderen kann die Kfz-Versicherung Ihnen grobe Fahrlässigkeit unterstellen und die Kostenübernahme verweigern oder die Leistungen kürzen. Auch als Unfallopfer tragen Sie eine Mitschuld, wenn Sie im Winter keine Winterreifen aufgezogen haben.
Welche Strafe bei Sommerreifen im Winter?
Wer bei in der StVO genannten Wetterbedingungen mit Sommerreifen in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei zusätzlicher Verkehrsbehinderung drohen 80 Euro, bei einem Unfall bis zu 120 Euro Bußgeld.
Kann man bei 2 Grad mit Sommerreifen fahren?
Die Winterreifenpflicht nach §2 Abs. 3a StVO gilt bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“. Winterreifen müssen also nur bei solchen Wetterverhältnissen aufgezogen werden. Herrschen diese nicht, kann theoretisch mit Sommerreifen gefahren werden. Aus Sicherheitsgründen sollten Vielfahrer jedoch auf gute Winterreifen setzen.
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